BT-Drucksache 18/10374

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2017 (Haushaltsgesetz 2017) - Drucksachen 18/9200, 18/9202, 18/9815, 18/9824, 18/9825, 18/9826 - hier: Einzelplan 16 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Vom 21. November 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10374
18. Wahlperiode 21.11.2016
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Ralph Lenkert,
Birgit Menz und der Fraktion DIE LINKE.

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 18/9200, 18/9202, 18/9815, 18/9824, 18/9825, 18/9826 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2017
(Haushaltsgesetz 2017)

hier: Einzelplan 16

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die dauerhafte Lagerung aller Arten von Atommüll ist bis heute komplett ungelöst.
Die Notwendigkeit zur Rückholung der Abfälle aus der ASSE und die zahlreichen
Probleme bei dem Versuch einer Stilllegung von Morsleben zeigen, dass zuvor bereits
als Rohstoffquelle genutzte Bergwerke für die Zwecke der Atommülllagerung unge-
eignet sind. Ohne die vorherige Festlegung wissenschaftlicher Kriterien und ohne Al-
ternativenvergleich unterschiedlicher Standorte ist eine sichere Lagerung radioaktiver
Abfälle nicht möglich. Angesichts der andauernden Probleme bei der Stilllegung von
Morsleben muss die Rückholung mindestens der besonders kritischen Abfälle geprüft
und umgesetzt werden.
Der weitere Ausbau des geplanten Atommüllendlagers im Schacht Konrad für die La-
gerung leicht- und mittelradioaktiver Abfälle muss beendet werden. Der Standort ist
ungeeignet, weil auch er ohne jeden Alternativenvergleich politisch festgelegt worden
ist und obendrein nicht mehr dem Stand von Wissenschaft und Technik entspricht.
Außerdem ist nach Vorlage des „Nationalen Entsorgungsprogramms“ durch die Bun-
desregierung klar, dass der Schacht Konrad nicht für alle anfallenden leicht- und mit-
telradioaktiven Abfälle ausreicht.

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Drucksache 18/10374 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Für zusätzliche radioaktive Abfallmengen aus der Rückholung aus der ASSE und der
Uranverarbeitung in Gronau wurde sowohl seitens des Bundesumweltministeriums als
auch von der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ eine Prüfung für
erforderlich erklärt, ob diese Abfälle künftig gemeinsam mit den hochradioaktiven Ab-
fällen „endgelagert“ werden können. Im Zuge der geplanten Verfüllungsmaßnahmen
in der ASSE II soll auch die Strecke vor den Einlagerungskammern vier und acht auf
der 750-m-Sohle verfüllt werden. Als Folge ist zu befürchten, dass sich die Lauge, die
sich derzeit vor den Kammern sammelt und abgepumpt wird, in den Einlagerungskam-
mern aufstaut, die Atommüllfässer korrodieren und die Rückholung der radioaktiven
Abfälle massiv erschwert wird. Deshalb darf die Verfüllung nicht wie geplant durch-
geführt werden.
Ebenso ist der Salzstock in Gorleben für die dauerhaft sichere Lagerung hochradioak-
tiver Abfälle ungeeignet. Statt der jetzigen Offenhaltung muss Gorleben als Standort
aufgegeben und vollständig verfüllt werden.
Mit dem nach Vorlage des Berichts der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Ab-
fallstoffe“ noch zu novellierenden Standortauswahlgesetz soll in einem ergebnisoffe-
nen Vergleichsverfahren die Lagerung hochradioaktiver Abfälle sowie die Möglich-
keit der gemeinsamen Lagerung mit leicht- und mittelradioaktiven Abfällen in drei
Arten von Wirtsgesteinen geprüft werden und gleichzeitig ein umfassendes Beteili-
gungsverfahren für die Öffentlichkeit durchgeführt werden. Daher wird es in diesem
Titel erheblich mehr Bedarf als bislang vorgesehen geben.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. die Mittel für das Projekt Konrad (Kapitel 1615, 712 22-342) von 240 Millio-
nen Euro auf 60 Millionen Euro zu senken,

2. die Mittel für die Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben
(Kapitel 1615, 712 24-342) von 50 Millionen Euro auf 40 Millionen Euro zu sen-
ken,

3. die Mittel für das Projekt Gorleben (Kapitel 1615, 712 23-342) von 20 Millio-
nen Euro auf 10 Millionen Euro zu senken,

4. die Zuweisungen zum Salzgitterfonds (Kapitel 1615, 686 21-342) von 700.000
Euro auf null Euro zu senken und damit vollständig einzustellen,

5. die Mittel für das Standortauswahlverfahren (Kapitel 1615, 712 27-342) von
4,6 Millionen Euro auf 6 Millionen Euro aufzustocken,

6. die Mittel für „Forschung, Untersuchungen und Ähnliches“ (Kapitel 1615,
544 01), die u. a. dem Verfahren zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein
Endlager für insbesondere Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle (Standort-
auswahlverfahren) dienen, von 800.000 Euro auf 3 Millionen Euro aufzustocken,

7. die Mittel für die Stilllegung der Schachtanlage ASSE II (Kapitel 1615, 712 26)
von 130 Millionen Euro auf 128,6 Millionen Euro zu senken.

Berlin, den 21. November 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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