BT-Drucksache 18/10373

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 18/9200, 18/9202, 18/9824, 18/9825, 18/9826 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2017 (Haushaltsgesetz 2017) hier: Einzelplan 21 Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Vom 21. November 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10373
18. Wahlperiode 21.11.2016
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Frank Tempel, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Jan Korte,
Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Halina Wawzyniak,
Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 18/9200, 18/9202, 18/9824, 18/9825, 18/9826 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2017
(Haushaltsgesetz 2017)

hier: Einzelplan 21

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die fortschreitende Digitalisierung in allen Lebensbereichen stellt auch den Daten-
schutz und den Schutz der damit verbundenen Grund- und Freiheitsrechte wie das
„Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ vor immer größere Herausforderun-
gen. Technische und gesellschaftliche Entwicklungen haben dazu geführt, dass Daten-
schutzgesetze und die Datenschützer im öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich
ihre Aufgaben nicht mehr optimal erfüllen können. Insbesondere die sogenannte Anti-
Terror-Gesetzgebung hat in mehreren einschlägigen Normen zur Bekämpfung des Ter-
rorismus neue Kontrollaufgaben bei Dateien der Sicherheitsbehörden gestellt. Auch
die Umsetzung der europäischen Datenschutzgrundverordnung und der neuen Daten-
schutzrichtlinie für den polizeilichen Informationsaustausch sehen neue Aufgaben und
Befugnisse der Datenschutzbeauftragten vor. Beispielsweise müssen die in der Ver-
ordnung vorgesehenen Sanktionen gegen Unternehmen, die gegen Datenschutzaufla-
gen verstoßen haben, konsequent durchgesetzt werden – dies wird ohne eine Stärkung

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Drucksache 18/10373 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

der Datenschutzbeauftragten in Bund und Ländern nicht gelingen. Die derzeit vorge-
sehene Ausstattung der Datenschutzbeauftragten mit Personal- und Sachmitteln wird
den Herausforderungen bei der Erfüllung dieser Aufgaben nicht gerecht.
Gerade die Vorgänge um die Enthüllungen von Edward Snowden und die öffentlich
bekannt gewordenen Beanstandungen der Datenschutzbeauftragten hinsichtlich der
Überwachungspraxis des BND zeigen, dass vor allem der Bereich des internationalen
Datenaustauschs von Polizei und Geheimdiensten deutlich umfassender als bislang
kontrolliert werden muss. Die Tätigkeit der Datenschutzbeauftragten ist hier häufig die
einzige Möglichkeit, ein Mindestmaß an Rechtsschutz für die Betroffenen herzustel-
len. Da diese Zusammenarbeit erklärtermaßen noch weiter ausgebaut werden soll, sind
auch hierfür deutlich mehr Mittel vorzusehen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

den Etat der Bundesbeauftragen für den Datenschutz und die Informationsfreiheit an-
gesichts des gestiegenen Bedarfs bei der Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags um
6,259 Mio. Euro auf insgesamt 21,29 Mio. Euro anzuheben und einen entsprechend
geänderten Einzelplan 21 vorzulegen, in dem in Kapitel 2112 (Die Bundesauftrage für
den Datenschutz und die Informationsfreiheit) Titel 422 01-011 (Bezüge der planmä-
ßigen Beamtinnen und Beamten) von 7,867 Mio. Euro um 6,182 Mio. Euro auf
14,049 Mio. Euro sowie der Titel 812 02-011 (Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstat-
tungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstech-
nik) von 233 000 Euro um 77 000 Euro auf 300 000 Euro erhöht werden.

Berlin, den 21. November 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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