BT-Drucksache 18/10371

zu der dritten Beratung des Gesetzentwufs der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2017 (Haushaltsgesetz 2017) - Drucksachen 18/9200, 18/9202, 18/9806, 18/9824, 18/9825, 18/9826 - hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern

Vom 21. November 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10371
18. Wahlperiode 21.11.2016
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Frank Tempel, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke,
Jan Korte, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Halina Wawzyniak und
der Fraktion DIE LINKE.

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 18/9200, 18/9202, 18/9806, 18/9824, 18/9825, 18/9826 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2017
(Haushaltsgesetz 2017)

hier: Einzelplan 06

Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Eine wesentliche aktuelle sozialpolitische Herausforderung ist die gute Integration
hunderttausender Einwanderinnen und Einwanderer, unter ihnen viele Geflüchtete, im
Rahmen einer sozialen Offensive für alle Menschen und einer Erneuerung des Sozial-
staats in Deutschland. Ausgaben für die Integration sind wertvolle Investitionen in die
Zukunft und stärken die Teilhabemöglichkeiten der Eingewanderten genauso wie den
solidarischen Gesamtzusammenhalt in der Gesellschaft.
In der Kompetenz des Bundesministeriums des Innern liegen vor allem das Integrati-
onskursangebot und die Förderung von Integrationsprojekten, Beratungsstellen und
Selbstorganisationen. Die vorgesehene Aufstockung der Mittel im Integrationsbereich
wird der erheblich gestiegenen Zahl zu unterstützender Personen, insbesondere schutz-
bedürftiger Flüchtlinge, nicht gerecht. Im Hinblick auf die Integrationskurse reicht das
Geld nicht aus, um allen neu Angekommenen einen schnellen Spracherwerb zu ermög-
lichen. Der pauschale Ausschluss von Asylsuchenden mit vermeintlich fehlender
„Bleibeperspektive“ von Integrationskursen ist in der Anwendung willkürlich, inte-
grationspolitisch kontraproduktiv und mit dem Grundgedanken des individuellen

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Drucksache 18/10371 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Asylgrundrechts nicht vereinbar. Das geplante „Erstorientierungsangebot für Asylbe-
werber mit unklarer Bleibeperspektive“ beseitigt die Ungleichbehandlung nicht und
gilt nicht für Geflüchtete aus vermeintlich sicheren Herkunftsländern. Hinsichtlich der
bereits zum Integrationskurs zugelassenen Personen ist der Bedarf weitaus größer als
das aktuelle Sprachkursangebot. Dies ist ein schwer wiegendes staatliches Versäumnis
und eine Folge der über Jahre hinweg verweigerten, dringend erforderlichen Verbes-
serung der Beschäftigungssituation und Bezahlung von Lehrkräften in Integrations-
kursen, deren Honorare erst Mitte 2016 angehoben wurden. Statt ausreichende Mittel
für die Integration bereitzustellen, setzt die Große Koalition vor allem auf ausgren-
zende Gesetzesverschärfungen, mit denen die realen Herausforderungen im Bereich
der Integration jedoch in keiner Weise gelöst werden.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

die im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums des Innern liegenden Mittel
für Integrationsfördermaßnahmen entsprechend dem gestiegenen Bedarf anzuheben
und einen entsprechend geänderten Einzelplan 06 vorzulegen, indem in Kapitel 0603
(Integration und Migration, Minderheiten und Vertriebene) Titel 684 12 (Durchfüh-
rung von Integrationskursen) von 610,077 Mio. Euro um 282 Mio. Euro auf
892,077 Mio. Euro, Titel 684 13 (Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer)
von 49,777 Mio. Euro um 12 Mio. Euro auf 61,777 Mio. Euro erhöht werden und Ti-
tel 684 14 (Förderung von Maßnahmen zur Integration von Zuwanderern und Spätaus-
siedlern) von 73,987 Mio. Euro um 13 Mio. Euro auf 86,987 Mio. Euro erhöht wer-
den.

Berlin, den 21. November 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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