BT-Drucksache 18/10314

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/9877 - Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 27. Juni 1997 zur Neufassung des Internationalen Übereinkommens vom 13. Dezember 1960 über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt "EUROCONTROL" b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/9878 - Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 8. Oktober 2002 über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zum Internationalen Übereinkommen vom 13. Dezember 1960 über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt ?EUROCONTROL? entsprechend den verschiedenen vorgenommenen Änderungen in der Neufassung des Protokolls vom 27. Juni 1997

Vom 11. November 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10314
18. Wahlperiode 11.11.2016

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (15. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 18/9877 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Protokoll vom 27. Juni 1997
zur Neufassung des Internationalen Übereinkommens
vom 13. Dezember 1960
über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt „EUROCONTROL“

b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 18/9878 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Protokoll vom 8. Oktober 2002
über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft
zum Internationalen Übereinkommen vom 13. Dezember 1960
über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt „EUROCONTROL“
entsprechend den verschiedenen vorgenommenen Änderungen
in der Neufassung des Protokolls vom 27. Juni 1997

A. Problem
Zu a)

Die Voraussetzung für die Ratifikation des Protokolls vom 27. Juni 1997 zur Neu-
fassung des Internationalen Übereinkommens vom 13. Dezember 1960 über Zu-
sammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt „EUROCONTROL“ entsprechend den
verschiedenen vorgenommenen Änderungen (BGBl. 1962 II S. 2273, 2274) sol-
len geschaffen werden. Auf das Protokoll und die der Schlussakte beigefügten

Drucksache 18/10314 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Änderungen sowie das Zusatzprotokoll ist Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grund-
gesetzes anzuwenden, da sie sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung be-
ziehen. Die Zustimmung in der Form eines Bundesgesetzes ist daher erforderlich.
Zu b)

Die Voraussetzungen für den Beitritt der Europäischen Union zum revidierten
EUROCONTROL-Übereinkommen sollen geschaffen werden. Auf das Protokoll
vom 8. Oktober 2002 über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zum In-
ternationalen Übereinkommen vom 13. Dezember 1960 über Zusammenarbeit zur
Sicherung der Luftfahrt „EUROCONTROL“ ist Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des
Grundgesetzes anzuwenden, da es die politischen Beziehungen des Bundes regelt
und sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung bezieht. Daher bedarf es der
Zustimmung in der Form eines Bundesgesetzes.

B. Lösung
Zu a)

Schaffung der Voraussetzung für die Ratifikation des Protokolls zur Neufassung
des Internationalen Übereinkommens vom 13. Dezember 1960 über Zusammen-
arbeit zur Sicherung der Luftfahrt „EUROCONTROL“ durch Annahme des Ver-
tragsgesetzentwurfs.

Zu b)

Schaffung der Voraussetzung für die Ratifikation des Protokolls vom 8. Okto-
ber 2002 über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zum Internationalen
Übereinkommen vom 13. Dezember 1960 über Zusammenarbeit zur Sicherung
der Luftfahrt „EUROCONTROL“ durch Annahme des Vertragsgesetzentwurfs,
und damit Schaffung der Voraussetzungen für den Beitritt der Europäischen
Union zum revidierten EUROCONTROL-Übereinkommen.

Zu a) und b)

Annahme der Gesetzentwürfe auf den Drucksachen 18/9877 und 18/9878 in
unveränderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE
LINKE.

C. Alternativen
Keine.

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10314
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/9877 unverändert anzunehmen;

b) den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/9878 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 9. November 2016

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur

Martin Burkert
Vorsitzender

Herbert Behrens
Berichterstatter
Drucksache 18/10314 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht des Abgeordneten Herbert Behrens

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Gesetzentwürfe auf Drucksachen 18/9877 und 18/9878 in seiner 196. Sitzung
am 20. Oktober 2016 beraten und jeweils an den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur zur federfüh-
renden Beratung sowie an den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitberatung über-
wiesen. Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat sich gutachtlich beteiligt.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu a)

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 18/9877 beinhaltet im Wesentlichen die Schaffung der Voraussetzung für die
Ratifikation des Protokolls zur Neufassung des Internationalen Übereinkommens vom 13. Dezember 1960 über
Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt „EUROCONTROL“.

Zu b)

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 18/9878 beinhaltet im Wesentlichen die Schaffung der Voraussetzung für die
Ratifikation des Protokolls vom 8. Oktober 2002 über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zum Interna-
tionalen Übereinkommen vom 13. Dezember 1960 über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt „EURO-
CONTROL“ durch Annahme des Vertragsgesetzentwurfs.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Zu a)

Der Ausschuss für die Angelegenheiten Europäischen Union hat den Gesetzentwurf auf Drucksache
18/9877 in seiner 71. Sitzung am 8. November 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. dessen An-
nahme.

Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat zu dem Gesetzentwurf folgende Stellung-
nahme (Ausschussdrucksache 18(23)86-5) abgegeben:
„Im Rahmen seines Auftrags zur Überprüfung von Gesetzentwürfen und Verordnungen der Bundesregierung auf
Vereinbarkeit mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich der Parlamentarische Beirat für nachhaltige
Entwicklung gemäß Einsetzungsantrag (Drs. 18/559) am 13. September 2016 mit dem Entwurf eines Gesetzes zu
dem Protokoll vom 27. Juni 1997 zur Neufassung des internationalen Übereinkommens vom 13. Dezember 1960
über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt „EUROCONTROL“ (BR-Drs. 439/16) befasst.

Folgende Aussagen zur Nachhaltigkeit wurden in der Begründung des Gesetzentwurfes getroffen:

„Die Managementregeln und Indikatoren der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie wurden geprüft.

Das Gesetz berührt keine Aspekte einer nachhaltigen Entwicklung.“

Formale Bewertung durch den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung:

Eine Nachhaltigkeitsrelevanz des Gesetzentwurfs ist nicht gegeben.

Die Darstellung der Nachhaltigkeitsprüfung ist plausibel, steht allerdings nur unter der Schlussbemerkung.

Eine Prüfbitte ist nicht erforderlich.“

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10314
Zu b)

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat den Gesetzentwurf auf Drucksache
18/9878 in seiner 71. Sitzung am 8. November 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. dessen An-
nahme.

Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat zu dem Gesetzentwurf folgende Stellungnahme
(Ausschussdrucksache 18(23)86-4) abgegeben:

„Im Rahmen seines Auftrags zur Überprüfung von Gesetzentwürfen und Verordnungen der Bundesregierung auf
Vereinbarkeit mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich der Parlamentarische Beirat für nachhaltige
Entwicklung gemäß Einsetzungsantrag (Drs. 18/559) am 13. September 2016 mit dem Entwurf eines Gesetzes zu
dem Protokoll vom 8. Oktober 2002 über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zum Internationalen Über-
einkommen vom 13. Dezember 1960 über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt „EUROCONTROL“ ent-
sprechend den verschiedenen vorgenommenen Änderungen in der Neufassung des Protokolls vom 27. Juni 1997
(BR-Drs. 440/16) befasst.

Folgende Aussagen zur Nachhaltigkeit wurden in der Begründung des Gesetzentwurfes getroffen:

„Die Managementregeln und Indikatoren der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie wurden geprüft.

Das Gesetz berührt keine Aspekte einer nachhaltigen Entwicklung.“

Formale Bewertung durch den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung:

Eine Nachhaltigkeitsrelevanz des Gesetzentwurfs ist nicht gegeben.

Die Darstellung der Nachhaltigkeitsprüfung ist plausibel, steht allerdings nur unter der Schlussbemerkung.

Eine Prüfbitte ist nicht erforderlich.“

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur hat die Gesetzentwürfe auf den Drucksachen
18/9877 und 18/9878 in seiner 86. Sitzung am 9. November 2016 beraten. Er empfiehlt jeweils mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion
DIE LINKE. deren Annahme.

Berlin, den 9. November 2016

Herbert Behrens
Berichterstatter

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Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

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