BT-Drucksache 18/10304

Patientensicherheit, mögliche Gesundheitsrisiken und Aufklärung bei der Nutzung von Lasergeräten zur kosmetischen Anwendung

Vom 9. November 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10304
18. Wahlperiode 09.11.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Kordula Schulz-Asche, Nicole Maisch,
Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Franziska Brantner,
Katja Dörner, Kai Gehring, Ulle Schauws, Tabea Rößner, Doris Wagner,
Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Patientensicherheit, mögliche Gesundheitsrisiken und Aufklärung bei der Nutzung
von Lasergeräten zur kosmetischen Anwendung

Gegenwärtig werden sehr leistungsfähige Laser- und IPL-Geräte (IPL: Intense
Pulse Light) insbesondere zur Entfernung von Muttermalen, Pigmentstörungen
und Tattoos verwendet. Diese Behandlungen, die rein kosmetischen Zwecken
dienen, werden auch durch medizinische Laien insbesondere in Kosmetik- und
Tattoostudios angeboten. Dabei sind derartige Anwendungen nicht ohne medi-
zinische Risiken. So wies etwa das Bundesinstitut für Risikobewertung im
Jahr 2015 auf mögliche Zellschäden durch die Laser-Entfernung von Tattoo-
Pigmenten hin (Pressemitteilung Nr. 21/2015 vom 13. August 2015). Auch das
Bundesamt für Strahlenschutz machte auf mögliche gesundheitliche Risiken bei
der Verwendung dieser Geräte aufmerksam (www.bfs.de/DE/themen/opt/laser/
anwendung/medizin/medizin_node.html). Berichtet werden darüber hinaus
schwere Verbrennungen oder Narbenbildungen als mögliche Folgen einer nicht
sachkundigen Anwendung der Geräte (DermaForum Nr. 7/8 2016). Auch die
Diagnose oder Therapie von Hautkrebserkrankungen könne durch die nicht
sachkundige Entfernung zum Beispiel von Muttermalen und Pigmentstörungen
verzögert oder gar verhindert werden. Unklar ist insbesondere auch, ob die Pa-
tientinnen und Patienten bzw. die Verbraucherinnen und Verbraucher über
diese Risiken der Behandlung hinreichend aufgeklärt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die häufigsten dermatolo-

gischen Anwendungsfelder für Laser- und IPL-Geräte?
2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl der jährlich unter

Verwendung von Lasergeräten entfernten Tattoos?
3. Inwieweit sieht die Bundesregierung mögliche Gesundheitsgefahren durch

die Entfernung von Tattoos mittels Laser, insbesondere bei nicht fachgerech-
ter Handhabung der Geräte?

4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl der medizinischen
Komplikationen bei der Nutzung von Laser- oder IPL-Geräten durch medi-
zinische Laien im Rahmen von kosmetischen Behandlungen (zum Beispiel
Entfernung von Tattoos von Pigmentstörungen)?

Drucksache 18/10304 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl der medizinischen
Komplikationen bei der Laser-Entfernung von Muttermalen durch medizini-
sche Laien?

6. Durch wen werden derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung Laser- oder
IPL-Geräte zur Entfernung von Muttermalen, Pigmentstörungen sowie Tat-
toos verwendet?

7. Wie bewertet die Bundesregierung das Angebot zur Laser-Entfernung von
Muttermalen, Pigmentstörungen und Tattoos durch medizinische Laien unter
dem Aspekt des Patienten- und Verbraucherschutzes?

8. a) Welche Qualifikationen und Qualifikationsnachweise sind jeweils zur
Laser-Entfernung von Muttermalen, Pigmentstörungen und Tattoos im
Rahmen von kosmetischen Behandlungen notwendig?

b) Inwieweit sind medizinische Kenntnisse zur kosmetischen Laser-Entfer-
nung insbesondere von Muttermalen und Pigmentstörungen notwendig?

9. Inwieweit wird nach Kenntnis der Bundesregierung vor einer Laser-Entfer-
nung von Muttermalen und Pigmentstörungen durch medizinische Laien eine
ärztliche Beratung und Begutachtung durchgeführt, und ist diese aus Sicht
der Bundesregierung notwendig?

10. Unterliegen die zur Entfernung von Tattoos, Muttermalen oder Pigmentstö-
rungen
a) im Kosmetikstudio benutzten Geräte dem Medizinproduktegesetz oder

dem Produktsicherheitsgesetz?
b) in der Arztpraxis benutzten Geräte dem Medizinproduktegesetz oder dem

Produktsicherheitsgesetz?
11. Welche rechtlichen und praktischen Konsequenzen für den Umgang mit die-

sen Geräten hat die jeweilige Einstufung nach dem Medizinproduktegesetz
bzw. nach dem Produktsicherheitsgesetz?

12. Inwieweit reichen die Anforderungen im Hinblick auf Fach- und Sachkunde
an die an den entsprechenden Geräten tätigen Personen aus Sicht der Bun-
desregierung aus?

13. Inwieweit werden nach Kenntnis der Bundesregierung Laser- und IPL-Ge-
räte als Medizinprodukte reguliert?

14. Welche Möglichkeiten haben Verbraucherinnen und Verbraucher bzw. Pati-
entinnen und Patienten, sich unabhängig und neutral über mögliche Risiken
einer Entfernung von Tattoos, Pigmentstörungen und Muttermalen mittels
Laser zu informieren?

15. Inwieweit werden die Verbraucherinnen und Verbraucher durch die jeweili-
gen Anbieter nach Kenntnis der Bundesregierung über die möglichen Ge-
sundheitsrisiken einer Anwendung von Laser- und IPL-Geräten im Rahmen
einer kosmetischen Behandlung aufgeklärt?

Berlin, den 8. November 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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