BT-Drucksache 18/10279

zu dem Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge, Kerstin Andreae, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/8078 - Für mehr Transparenz und demokratische Kontrolle bei der Ministererlaubnis

Vom 9. November 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10279
18. Wahlperiode 09.11.2016

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge, Kerstin Andreae, Dr. Thomas
Gambke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/8078 –

Für mehr Transparenz und demokratische Kontrolle bei der
Ministererlaubnis

A. Problem
Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Genehmigung vom Bundeskartellamt untersag-
ter Unternehmensfusionen vor dem Hintergrund des aktuellen intransparenten
Ministererlaubnisverfahrens zur Fusion von Edeka und Kaiser's Tengelmann: Un-
terrichtung des Deutschen Bundestages über die beabsichtigte Entscheidung der
Kartellbehörde, Gelegenheit zur Stellungnahme, Möglichkeit für ein suspensives
Veto gegen eine Entscheidung zur Ministererlaubnis.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen
Keine.

D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 18/10279 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/8078 abzulehnen.

Berlin, den 9. November 2016

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie

Dr. Peter Ramsauer
Vorsitzender
Marcus Held
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10279
Bericht des Abgeordneten Marcus Held

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 18/8078 wurde in der 173. Sitzung des Deutschen Bundestages am 2. Juni 2016 an
den Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur Federführung sowie an den Ausschuss für Recht und Verbraucher-
schutz zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Nach dem Willen der Antrag stellenden Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN soll der Deutsche Bundestag ein
Veto gegen die sogenannte Ministererlaubnis bei Unternehmensfusionen erhalten. Dazu soll die Bundesregierung
aufgefordert werden, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Außerdem soll der Wirtschaftsminister die
Ministererlaubnis, mit der ein gegensätzliches Votum des Bundeskartellamtes aufgehoben wird, detailliert be-
gründen müssen. In der Begründung ihres Antrags bezeichnen die Antragsteller die Ministererlaubnis als Fremd-
körper in der wettbewerbsrechtlichen Konzeption des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. In ihrer Aus-
gestaltung sei die Ministererlaubnis intransparent und missbrauchsanfällig. Dem Minister werde es ermöglicht,
eine Fusion von zwei Unternehmen zu genehmigen, die vom Bundeskartellamt untersagt worden sei. Dabei habe
der Minister einen großen Spielraum und könne die Erlaubnis auch im Alleingang erteilen. Das mache das Instru-
ment anfällig für die Durchsetzung von Klientelinteressen oder bestimmter Vorstellungen von Industriepolitik.
Das aktuelle Ministererlaubnisverfahren zum Zusammenschluss von Edeka und Kaiser's Tengelmann offenbare
die Schwächen des Verfahrens. So habe der Minister zu keinem Zeitpunkt des Verfahrens seine Entscheidung
erläutert.

III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Antrag auf Drucksache 18/8078 in seiner 117. Sitzung
am 9. November 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. dessen Ab-
lehnung.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Antrag auf Drucksache 18/8078 in seiner 94. Sitzung am
9. November 2016 abschließend beraten.

Die Fraktion der CDU/CSU kündigte einen eigenen Vorschlag zur Straffung des Verfahrens und der Konkreti-
sierung und Sicherung der politischen Spielräume der Ministererlaubnis an. Die Länge des Verfahrens bei der
Übernahme von Tengelmann durch Edeka habe sich als sehr problematisch herausgestellt.

Die Fraktion der SPD hob zunächst die Bedeutung der erfolgreichen Schlichtung bzw. der Ministererlaubnis für
die betroffenen 16000 Arbeitnehmer von Tengelmann und ihre Familienangehörigen hervor. Es verwundere
schon sehr, dass der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom April 2016 in keiner Weise die in
den vergangenen Monaten im konkreten Verfahren gemachten Erfahrungen berücksichtige. Vor allem die Aus-
sage, dass der Bundesminister Sigmar Gabriel im vorliegenden Fall keine hinreichende Abwägung der Gemein-
wohlgründe vorgenommen habe, sei schlicht unzutreffend.

Die Fraktion DIE LINKE. betonte, die Ministererlaubnis im Fall Tengelmann sei richtig gewesen. Das Haupt-
problem habe nur darin bestanden, dass das Oberlandesgericht hier eingegriffen habe. Nach ihren Vorstellungen
sollten Oberlandesgerichte zukünftig nicht in derartig hochbrisanten politischen Angelegenheiten in dieser Weise

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Drucksache 18/10279 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

in eine politische Entscheidung hineinregieren können. Notwendig sei ein Verfahren, bei der die Last der Ent-
scheidung nicht allein bei einem Minister, sondern letztendlich beim Parlament liege.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erläuterte, sie halte das Instrument der Ministererlaubnis für drin-
gend reformbedürftig. Nach ihrer Auffassung sollte der Deutsche Bundestag nach Erteilung einer Ministererlaub-
nis die Möglichkeit haben, ein suspensives Veto zu erteilen mit der Möglichkeit des Kabinetts, diese Entscheidung
zu überstimmen. Notwendig sei ein höheres Maß an Transparenz, um die Anfälligkeit für politische Einfluss-
nahme einzuschränken.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.,
dem Deutschen Bundestag die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/8078 zu empfehlen.

Berlin, den 9. November 2016

Marcus Held
Berichterstatter

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