BT-Drucksache 18/10226

Deutsche Haushaltsgelder für die Versorgung von Kämpfern aus dem syrischen und irakischen Kriegsgebiet

Vom 8. November 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10226
18. Wahlperiode 08.11.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Heike Hänsel, Wolfgang Gehrcke, Sevim Dağdelen,
Annette Groth, Andrej Hunko, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu und
der Fraktion DIE LINKE.

Deutsche Haushaltsgelder für die Versorgung von Kämpfern aus dem syrischen
und irakischen Kriegsgebiet

Das Fernsehmagazin „report MÜNCHEN“ berichtete unlängst über den Betrieb
mindestens eines Feldlazaretts in der türkischen Stadt Kilis nahe der Grenze zu
Syrien (www.br.de/fernsehen/das-erste/sendungen/report-muenchen/report-syrien-
hilfe-126.html). Finanziert wurde es unter anderem mit Geldern des Auswärti-
gen Amts und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung. Bei dem Besuch der Reporter vor Ort hätten auffällig viele männ-
liche Patienten in diesem Lazarett Schussverletzungen oder andere für kämp-
fende Soldaten typische Verletzungen gehabt. „Fast alle erklären, sie seien von
der Freien Syrischen Armee, die vom Westen unterstützt wird“, heißt es in dem
Bericht. Sie seien aus dem Stadtkrankenhaus überwiesen oder direkt von der
syrisch-türkischen Grenze zum Feldkrankenhaus transportiert worden.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Mittel aus dem Bundeshaushalt 2016 werden für den Aufbau von

Feldlazaretten und/oder anderen Einrichtungen zur medizinischen Versor-
gung in der Türkei verwendet (bitte einzeln auflisten)?
Aus welchen Einzelplänen stammen diese Mittel?

2. Wie viele Lazarette werden derzeit betrieben, und wer betreibt diese Laza-
rette?

3. Wurden und/oder werden in diesen Einrichtungen Kämpfer aus Syrien be-
handelt?

4. Welche Mittel aus dem Bundeshaushalt 2017 sind für den Aufbau von Feld-
lazaretten und/oder anderen Einrichtungen zur medizinischen Versorgung in
der Türkei eingeplant (bitte einzeln auflisten)?
a) Sollen diese Einrichtungen Kämpfern aus Syrien offenstehen?
b) Aus welchen Einzelplänen stammen diese Mittel?

5. Welche anderen Gelder sind in den Bundeshaushalten 2016 und 2017 dar-
über hinaus für die Versorgung von Kämpfern in der Region vorgesehen
(bitte Einzelpläne, Posten und Begründungen auflisten)?

Drucksache 18/10226 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
6. Wie viele Kämpfer aus dem syrischen und irakischen Kriegsgebiet wurden
seit Beginn der Finanzierung entsprechender medizinischer Einrichtungen in
der Türkei und/oder anderen Nachbarstaaten Syriens behandelt (bitte einzeln
auflisten)?

7. Wird die Versorgung von Kämpfern aus Syrien über Mittel des Syria
Recovery Trust Fund finanziert?

8. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die jeweilige Zuge-
hörigkeit der behandelten Kämpfer aus dem syrischen und irakischen Kriegs-
gebiet zu bewaffneten Strukturen vor?

9. Werden behandelte Kämpfer erkennungsdienstlich behandelt, und wenn ja,
wer verwaltet diese Daten?

10. Wie gelangen verletzte Kämpfer in die Feldlazarette in der Türkei?
a) Welche logistischen Maßnahmen gibt es nach Kenntnis der Bundesregie-

rung für den Transport verletzter Kämpfer aus dem syrischen und iraki-
schen Kriegsgebiet in die Türkei und/oder aus anderen Staaten der Re-
gion?

b) Finanziert oder unterstützt die Bundesregierung anderweitig entspre-
chende Maßnahmen?

11. Welche Organisationen leiten die Einrichtungen in der Türkei jeweils oder
sind an ihrem Betrieb beteiligt (bitte einzeln auflisten)?

12. Wäre es nach den Bestimmungen und/oder Beschreibungen der jeweiligen
Haushaltsposten auch möglich, dass Kämpfer der Terrororganisation Islami-
scher Staat oder anderer terroristischer Organisationen in den Feldlazaretten
und/oder anderen Einrichtungen zur medizinischen Versorgung in der Türkei
behandelt worden sind oder behandelt werden?

13. Besitzt die Bundesregierung Kenntnisse über den weiteren Verbleib von
Kämpfern, die in den Feldlazaretten und/oder anderen Einrichtungen zur me-
dizinischen Versorgung in der Türkei erfolgreich behandelt worden sind?

14. Sind die Mittel zum Unterhalt der genannten Einrichtungen an Demobilisie-
rungsmaßnahmen geknüpft?

15. Werden behandelte Kämpfer bei vermuteter Zugehörigkeit zu terroristischen
Strukturen polizeilichen und/oder staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu-
geführt?

16. Werden behandelte Kämpfer nach Kenntnis der Bundesregierung bei nach-
gewiesener Zugehörigkeit zu terroristischen Strukturen strafrechtlich ver-
folgt?

17. Leisten Angehörige der Bundeswehr bzw. Mitarbeiter in den mit deutscher
Hilfe betriebenen Feldlazaretten in der Türkei Hilfestellung bei der Strafver-
folgung durch die türkischen Behörden?

Berlin, den 7. November 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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