BT-Drucksache 18/10224

Militärische Aufklärung und Intervention vor der Küste Libyens

Vom 4. November 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10224
18. Wahlperiode 04.11.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken,
Annette Groth, Inge Höger, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu,
Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Militärische Aufklärung und Intervention vor der Küste Libyens

Mit der militärischen Mission EUNAVFOR MED geht die Europäische Union
(EU) derzeit gegen die von profitorientierten Fluchthelfern unterstützte irreguläre
Migration („Schleuserbekämpfung“) im Mittelmeer vor (Bundestagsdrucksachen
18/6544, 18/8002). Die Bundesregierung benutzt hierfür den Begriff „Krisenbe-
wältigungsoperation“ zur „Unterbindung des perfiden Geschäftsmodells der
Menschenschmuggel- und Menschenhandelsnetzwerke im südlichen und zentra-
len Mittelmeer“ (Bundestagsdrucksache 18/5730, Plenarprotokoll 18/154). Die
Mission wurde am 18. Mai 2015 von den EU-Außen- und Verteidigungsministern
in drei Phasen ausdefiniert. Der Rat der EU für Auswärtige Angelegenheiten bil-
ligte am 22. Juni 2015 den Operationsplan und den Beginn der „Phase 1“ zur
Aufklärung und Informationsgewinnung. Die Bundeswehr erklärt hierzu, es seien
Techniken zum Auffangen elektromagnetischer Ausstrahlungen sowie elektroop-
tische Beobachtungen vorgenommen worden („Der Einsatz der Bundeswehr im
Mittelmeer“ in www.bundeswehr.de). Die Bundesregierung hatte hierzu gegen-
sätzlich behauptet, die Anlagen seien „im Rahmen der Kommunikation“ einge-
setzt worden (Bundestagsdrucksache 18/6544).
Aufklärungserkenntnisse der Bundeswehr stammen auch aus menschlichen Quel-
len (der sogenannten Human Intelligence, HUMINT). Die von der Bundeswehr
an Bord genommenen Personen werden durch Soldaten einer „Feldnachrich-
tentruppe“ unter anderem nach „Informationen zu den Umständen der
Flucht/Schleusung wie z. B. Kosten, Routen“ sowie „Aufenthaltsorten und Tran-
sitwegen“ befragt (Bundestagsdrucksache 18/5730). Grundsätzlich würden auf
diese Weise „alle aufgenommenen Personen angesprochen“ und die erhobenen
Daten schließlich im nationalen Führungs- und Informationssystem für das mili-
tärische Nachrichtenwesen gespeichert. Mit einem „Unterstützungselement Mili-
tärisches Nachrichtenwesen“ (UstgEMilNW) beteiligt sich auch der Bundesnach-
richtendienst an EUNAVFOR MED (Bundestagsdrucksache 18/8002).
Zu Beginn startete EUNAVFOR MED mit Schiffen oder Luftfahrzeugen aus
neun Nationen, die dem Operationshauptquartier der EU in Rom unterstellt waren
(Plenarprotokoll 18/154). Im Rahmen einer nationalen Unterstellung setzten Ita-
lien und Griechenland U-Boote ein und lieferten Aufklärungsergebnisse für
EUNAVFOR MED. Allerdings ist unklar, was diese U-Boote zur „Schleuserbe-
kämpfung“ beitragen.
Im Juni 2016 beschloss der Rat der Europäischen Union zwei weitere „Unterstüt-
zungsaufgaben“ für EUNAVFOR MED (Fact Sheet „European Union Naval
Force – Mediterranean Operation Sophia“, http://gleft.de/1uL). Hierzu gehört der
„Kapazitätsaufbau“ der libyschen Küstenwache und Marine zur Bekämpfung des

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„Menschenschmuggels“ auf der Zentralen Mittelmeerroute. Die Durchführung
wurde am 23. August 2016 in einer Vereinbarung mit der „Libyan Coast Guard
and Navy“ konkretisiert. Die Bundeswehr beteiligt sich an dieser „Unterstüt-
zungsaufgabe“. Nach Verzögerungen hat die Ausbildung von 78 Angehörigen der
libyschen Küstenwache auf Kriegsschiffen von EUNAVFOR MED mittlerweile
begonnen (Mitteilung des Auswärtigen Dienstes vom 27. Oktober 2016). Laut
einem Bericht von „SPIEGEL ONLINE“ (19. Oktober 2016) plant die Bundes-
wehr überdies den Einsatz von 30 Kampfschwimmern vor der libyschen Küste,
um sich im Rahmen von EUNAVFOR MED verdächtigen Schiffen zu nähern,
die Ladung zu kontrollieren und die Besatzung womöglich festzunehmen.
Inzwischen wird EUNAVFOR MED von der NATO unterstützt, die dafür ihre
sämtlichen Mittelmeermissionen neu konfiguriert hat (Bundestagsdrucksache
18/9632, www.bundesregierung.de vom 29. September 2016). Auch deutsche be-
waffnete Soldaten beteiligen sich an der neuen Mission SEA GUARDIAN, um
im Mittelmeer „ein umfassendes Lagebild [zu] erstellen und den Seeraum [zu]
überwachen“. Die gewonnenen Informationen sollen auch EUNAVFOR MED
„zu Gute“ kommen. Zudem könnte SEA GUARDIAN bei der Versorgung von
EUNAVFOR MED durch Betankung der dort eingesetzten Schiffe helfen
(www.tagesschau.de vom 27. Oktober 2016). Schließlich würden die ständigen
maritimen NATO-Einsatzverbände in der Ägäis unterstützt, die zur „Schleuser-
bekämpfung“ vor der türkischen Küste eingesetzt sind. Einem Medienbericht zu-
folge fordert die Türkei jedoch das Ende der Mission in der Ägäis (Reuters vom
27. Oktober 2016).
Des Weiteren haben einzelne Regierungen Aufklärungsmissionen in oder vor Li-
byen gestartet. Laut einem Bericht des Magazins „Jane’s“ vom 28. Oktober 2016
(„UAE’s forward operating base in Libya revealed“) hätten die Vereinigten Ara-
bischen Emirate eine Militärbasis auf einer Basis in Al-Khadim im Osten Libyens
eingerichtet, von der leichte Kampfflugzeuge und Drohnen starten würden. Dies
gehe aus Satellitenaufnahmen des Rüstungskonzerns Airbus hervor. Ziel sei die
Unterstützung der mit der Einheitsregierung in Tripolis konkurrierenden Regie-
rung in Tobruk, die kürzlich die Ölhäfen an der libyschen Ostküste besetzte (Bun-
destagsdrucksache 18/9972). Laut der Bundesregierung üben die Einheitsregie-
rung „und ihr loyal gegenüberstehende Milizen“ derzeit nur noch die Kontrolle
über die westliche Ölinfrastruktur aus.
Auch die Vereinigten Staaten bauen laut einem Bericht der „Washington Post“
(26. Oktober 2016) Drohnenbasen in Nordafrika, um von dort über Libyen, aber
auch über Tunesien aufzuklären. Eine dieser Basen befände sich in Tunesien, von
dort würden Drohnen des Typs „Reaper” geflogen, 70 US-Militärangehörige
seien in Tunesien für entsprechende Operationen stationiert. Der Bericht wird je-
doch von tunesischen Medien dementiert (tunisia-live.net vom 27. Oktober 2016,
„Government Denies Report of US Drone Bases in Tunisia“). Weitere Anlagen
für Einsätze von Drohnen befinden sich laut der „Washington Post“ im Niger und
in Djibuti sowie in Sigonella/ Sizilien. Dort operiere das US-Militär mit zwei
Drohnen des Typs „Global Hawk“, ab 2017 verfüge auch die NATO über fünf
Aufklärungsdrohnen des gleichen Typs (Bundestagsdrucksache18/9940). Die
Obama-Administration befinde sich auch in „Hintergrundgesprächen“ mit der
Regierung Ägyptens zur Stationierung von Drohnen.
Am 24. Oktober 2016 stürzte ein Flugzeug des Typs „Fairchild SA227-AT” nahe
dem Flughafen in Malta ab, fünf Personen starben. Die Maschine wurde von der
Regierung in Frankreich bei dem Unternehmen Luxembourg-CAE Aviation ge-
chartert. Zunächst hieß es, an Bord seien Mitarbeiter der EU-Grenzagentur
FRONTEX gewesen, später war vom französischen Zoll die Rede, der Routen
des „illegalen Menschen- und Drogenhandels“ aufkläre (dpa vom 24. Oktober
2016). Beide Organisationen dementierten die Berichte. Nach Informationen der
Zeitung „Le Monde“ hat die Besatzung aus Angehörigen des Auslandsgeheim-
dienstes bestanden, die Maschine wurde demnach vom Verteidigungsministerium

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für eine Aufklärungsmission gechartert („Malte: cinq morts dans le crash d’un
avion de reconnaissance de la défense française“, 24. Oktober 2016). CAE Avia-
tion stelle seine Flugzeuge auch für Aufklärungsmissionen anderer Staaten zur
Verfügung, darunter den Verteidigungsministerien Deutschlands und der Nieder-
lande (Malta Today vom 26. Oktober 2016, „French defence ministry was con-
cerned about condition of aircraft used by secret service agents”). Auch die
NATO, die EU-Militärmissionen, FRONTEX und große Ölfirmen griffen auf
Dienste der Firma zurück.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche luft- und seegestützten Einheiten (auch U-Boote) welcher Regierun-

gen beteiligen sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit direkt oder
im Rahmen einer nationalen Unterstellung an der EU-Militärmission EUNA-
VFOR MED, und auf welche Flug- oder Seehäfen stützen sich diese ab?

2. Inwiefern waren in der Vergangenheit weitere U-Boote oder Drohnen einge-
setzt, und welche Aufgaben wurden von diesen konkret übernommen?

3. Auf welche Weise betreibt die Bundeswehr in EUNAVFOR MED Aufklä-
rung und Informationsgewinnung?

4. Welche Techniken zum Auffangen elektromagnetischer Ausstrahlungen so-
wie elektrooptische Beobachtungen werden auf welchen luft- oder seegehen-
den Einheiten eingesetzt?

5. Wie viele in EUNAVFOR MED an Bord genommene Personen wurden bis-
lang durch Soldaten der „Feldnachrichtentruppe“ der Bundeswehr nach „In-
formationen zu den Umständen der Flucht/Schleusung wie z. B. Kosten,
Routen“ sowie „Aufenthaltsorten und Transitwegen“ befragt?

6. Wie viele daraus gewonnene Personendaten wurden dazu bislang im natio-
nalen Führungs- und Informationssystem für das militärische Nachrichten-
wesen gespeichert?

7. Mit welchen Fähigkeiten und technischen Ausrüstungen beteiligt sich das
„Unterstützungselement Militärisches Nachrichtenwesen“ des Bundesnach-
richtendienstes an EUNAVFOR MED?

8. Wie viele Angehörige der libyschen Küstenwache werden derzeit auf wel-
chen Kriegsschiffen von EUNAVFOR MED ausgebildet?
a) Aus welchen libyschen Einheiten oder Milizen setzt sich die „technische

Expertenkommission“ zusammen, mit der sich die Operationsführung
von EUNAVFOR MED regelmäßig über die Ausbildung abstimmt (Bun-
destagsdrucksache 18/9965)?

b) Aus welchen Einheiten der libyschen Marine bzw. ihr loyal gegenüber
stehenden Milizen wurden die Auszubildenden ausgewählt (bitte den li-
byschen Stationierungsort bzw. -hafen angeben)?

c) Wie viele Kandidaten der libyschen Marine haben die Auswahl- und Si-
cherheitsanforderungen für Auszubildende nach einer Sicherheitsüber-
prüfung unter anderem durch die Polizeiagentur Europol, die UN-Mission
UNSMIL sowie durch verschiedene EU-Mitgliedstaaten nicht erfüllt
(Bundestagsdrucksache 18/9965)?

d) Welche einzelnen EU-Mitgliedstaaten oder Drittstaaten haben diese
Überprüfung vorgenommen?

e) Mit welchem „Ausbildungspersonal und –material“ (Bundestagsdrucksa-
che 18/9965) beteiligt sich die Bundeswehr an der Ausbildung, und wel-
che einzelnen libyschen Einheiten werden von ihr dabei adressiert?

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9. Inwiefern wurden das „Ausbildungspaket 2“ und das „Ausbildungspaket 3“
für EUNAVFOR MED inzwischen inhaltlich konkretisiert, und an welchen
Orten in Malta, Italien und Griechenland sollen diese umgesetzt werden
(Bundestagsdrucksache 18/9965)?

10. Wann und wo im Mittelmeer will die Bundeswehr mit dem Einsatz von
Kampfschwimmern beginnen, und welcher Mission der EU oder der NATO
würden diese zuarbeiten?
a) Gegen welche Kriminalitätsphänomene sollen die Kampfschwimmer

nach derzeitigem Stand vorgehen?
b) Auf welche Weise könnten die Kampfschwimmer im konkreten Fall auch

zur „Schleuserbekämpfung“ eingesetzt werden, etwa um sich verdächti-
gen Schiffen zu nähern, die Ladung zu kontrollieren und die Besatzung
womöglich festzunehmen oder „auszuschalten“?

11. Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile Vereinba-
rungen in Kraft, nachdem EUNAVFOR MED, „soweit zweckmäßig, mit an-
deren Ämtern und Einrichtungen der Union, insbesondere mit EUROPOL,
FRONTEX, EUROJUST, dem Europäischen Unterstützungsbüro für Asyl-
fragen und mit einschlägigen GSVP-Missionen“ Koordinierungsvereinba-
rungen abgeschlossen hat (Bundestagsdrucksache18/5730)?
a) Was ist der Bundesregierung mittlerweile über neu eingerichtete Lage-

zentren von EU-Agenturen im Mittelmeerraum bekannt, und inwiefern
stehen diese im Zusammenhang mit Migrationskontrolle auf dem Mittel-
meer?

b) Was ist der Bundesregierung über den derzeitigen Stand der „Regional
Task Force“ der EU bekannt, und welche Regierungen arbeiten dort mit
oder haben sogar Verbindungsbeamte abgestellt?

12. Welche luft- und seegestützten Einheiten (auch U-Boote) welcher Regie-
rungen beteiligen sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit direkt
oder im Rahmen einer nationalen Unterstellung an der NATO-Mission
SEA GUARDIAN, und auf welche Flug- oder Seehäfen stützen sich diese
ab?

13. Auf welche Weise wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die NATO
mittlerweile um Unterstützung der Operation EUNAVFOR MED ersucht
(Bundestagsdrucksache18/5730), welche Beiträge wurden abgelehnt, und
welche wurden schließlich übernommen?

14. Auf welche Weise könnte die NATO den „Fähigkeitenaufbau der libyschen
Küstenwache bzw. Marine“ durch die Mission EUNAVFOR MED unterstüt-
zen, und inwiefern wurde seitens der libyschen Einheitsregierung oder der
EU bereits um eine solche Unterstützung gebeten (Bundestagsdrucksache
18/9965)?

15. Was ist der Bundesregierung mittlerweile über die weitere Arbeit einer „EU-
Zelle“ für die Verbesserung der Zusammenarbeit mit der NATO bekannt,
und wer nahm daran teil (Pressemitteilung des Europäischen Auswärtigen
Dienstes vom 12. Februar 2016, Bundestagsdrucksache 18/8002)?

16. Was ist der Bundesregierung über die Zukunft der Mission maritimer
NATO-Einsatzverbände in der Ägäis bekannt, und inwiefern treffen Berichte
zu, wonach die Mission nach einer Intervention der türkischen Regierung
beendet wird?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10224

17. Inwiefern wurde der „Unterstützungsbedarf“ Libyens durch die EU-Mission

EUBAM Libyen im Bereich der Grenzüberwachung nach Kenntnis der Bun-
desregierung inzwischen festgestellt, bzw. wann ist mit einer solchen Fest-
stellung zu rechnen (Bundestagsdrucksache 18/9965)?
a) Wann im Jahr 2016 sollen die im Rahmen einer „Ertüchtigungsinitiative“

an das tunesische Verteidigungsministerium verschenkten mobilen und
ortsfesten Anlagen für die elektronische Grenzüberwachung an der tune-
sisch-libyschen Grenze ausgeliefert werden?

b) Inwiefern ist die für das Jahr 2017 anvisierte Fortführung des Projekts
durch Installation ortsfester Anlagen inzwischen konkretisiert, bzw. wann
ist mit dem Ende der Projektplanung zu rechnen?

18. In wie vielen Einsätzen hat die Mission EUNAFVOR MED nach Kenntnis
der Bundesregierung bereits die zusätzliche „Unterstützungsaufgabe“ der
Verfolgung des „illegalen Waffenhandel[s]“ im Einsatzgebiet durchgeführt
(Resolution 1970 (2011) des UN-Sicherheitsrats)?
a) Wie viele „Schmuggelaktivitäten“ wurden dabei festgestellt, und wer wa-

ren die mutmaßlichen Urheber und Adressaten?
b) Wie viele der im Einsatzgebiet festgestellten Fahrzeuge wurden dabei

überprüft?
19. Was ist der Bundesregierung aus Medienberichten, der Zusammenarbeit in

Missionen von EU und NATO oder eigenen Erkenntnissen über Aufklä-
rungsmissionen vor bzw. über Libyen unter Verantwortung einzelner Regie-
rungen bekannt, und inwiefern fließen die dort gewonnen Informationen in
das Lagebild von EUNAVFOR MED oder SEA GUARDIAN ein?
a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass die Vereinigten Ara-

bischen Emirate eine Militärbasis auf einer Basis in Al-Khadim im Osten
Libyens eingerichtet haben, von der leichte Kampfflugzeuge und Droh-
nen starten und über welche eigenen Erkenntnisse (etwa aus Satelliten-
aufnahmen) verfügt die Bundesregierung hierzu?

b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass die Vereinigten Staa-
ten Drohnenbasen in Nordafrika auf- oder ausbaut, um von dort über Li-
byen, aber auch über Tunesien aufzuklären?

c) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass auch in Sigonella/
Sizilien stationierte Drohnen des US-Militärs über dem Mittelmeer auf-
klären?

d) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass sich die Regierung
der Vereinigten Staaten bei der Regierung Ägyptens zur Stationierung
von Drohnen bemüht?

e) Was ist der Bundesregierung über Einzelheiten zu neuerlichen Waffenex-
porten der ägyptischen Regierung an die in Tobruk residierende libysche
Gegenregierung bekannt (alaraby.co.uk vom 23. Oktober 2016, „Egypt
regime 'sends military support to Libya's Haftar“)?

Drucksache 18/10224 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

20. Was ist der Bundesregierung aus Medienberichten, der Zusammenarbeit in

Missionen von EU und NATO oder eigenen Erkenntnissen über den Absturz
eines Flugzeugs des Typs „Fairchild SA227-AT” nahe dem Flughafen in
Malta bekannt?
a) Von wem wurde das Flugzeug gechartert, und auf welcher Mission befand

es sich?
b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchen Missionen die

EU oder die NATO auf Dienste der Firma CAE Aviation zurückgreifen?
c) Wann und für welche Mission haben welche Bundesbehörden Flugzeuge

der Firma CAE Aviation gechartert?
21. Was ist der Bundesregierung über den Zustand des Fluginformationsgebiets

(Flight Information Region, FIR) unter Zuständigkeit der libyschen Regie-
rung bekannt, und welche Einschränkungen (etwa für Sicht- oder Instrumen-
tenflug) gelten für die Nutzung des libyschen Luftraums?
a) Welche Warnungen von Luftfahrtbehörden sind der Bundesregierung

hierzu bekannt?
b) Welche Behörden der Flugsicherung sind nach Kenntnis der Bundesre-

gierung für Flüge im libyschen Fluginformationsgebiet verantwortlich
oder ansprechbar?

22. Inwiefern unterhält die Bundesregierung zwar keine offiziellen, jedoch inof-
fizielle Kontakte zu Parallelinstitutionen in Libyen (Bundestagsdrucksache
18/9965), etwa der mit der Einheitsregierung konkurrierenden Regierung in
Tobruk oder der nach dem Putsch wieder in Erscheinung getretenen früheren
Regierung in Tripolis (taz. die tageszeitung vom 17. Oktober 2016, „Lieber
Sicherheit als Demokratie“)?

23. Welcher Fortschritt bei der Einrichtung einer libyschen Präsidialgarde und
der Aufstellung von Verbänden ist der Bundesregierung bekannt (Bundes-
tagsdrucksachen 18/9262, 18/9965), und aus welchen Verbänden oder Mili-
zen wird die Präsidialgarde nach derzeitigem Stand gebildet?

24. Von welchen „Regierungsmitgliedern“ in Libyen werden die von der Bun-
desregierung geschenkten sondergeschützten Fahrzeuge genutzt (Bundes-
tagsdrucksache 18/9965)?

Berlin, den 4. November 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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