BT-Drucksache 18/10177

Leerstandsproblematik bei Kleingartenanlagen

Vom 31. Oktober 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10177
18. Wahlperiode 31.10.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan Korte, Caren Lay, Susanna Karawanskij, Kerstin Kassner,
Katrin Kunert, Birgit Menz, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.

Leerstandsproblematik bei Kleingartenanlagen

In der 17. Wahlperiode gab das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadt-
entwicklung (BMVBS) das Forschungsvorhaben „Bewältigung der Leerstands-
problematik in Kleingartenanlagen in strukturschwachen Regionen“ in Auftrag.
Die ausgearbeitete Studie wurde zu Beginn des Jahres 2013 vorgestellt. Ziel des
Forschungsvorhabens war es, eine Handlungsempfehlung zum Umgang mit den
Leerständen im Kleingartenwesen zu entwickeln.
Durch den demographischen Wandel in der Bundesrepublik Deutschland ist in
vielen Regionen das Problem entstanden, dass die Kleingartenanlagen sukzessive
von Leerstand bedroht sind. Besonders betroffen sind kleinere Städte und ländli-
che Regionen. Gerade Ostdeutschland ist akut von dieser Problematik betroffen,
belegen die Daten aus der Studie. So befinden sich mehr als die Hälfte aller Klein-
gärten in den östlichen Bundesländern. Bei einem 15-prozentigen Anteil der ost-
deutschen Länder an der Gesamtbevölkerung der Bundesrepublik Deutschland ist
somit die Pro-Kopf-Quote bedeutend höher als in Westdeutschland. Während in
Ostdeutschland durchschnittlich auf 100 Einwohner vier Kleingärten kommen,
ist es im Westen der Bundesrepublik Deutschland weniger als ein Garten. Insge-
samt sind 4 bis 5 Prozent des bundesdeutschen Kleingarten-Gesamtbestandes von
Leerstand betroffen und der Großteil des Leerstandes, nämlich 85 Prozent, befin-
det sich in fünf ostdeutschen Bundesländern.
Ein hoher Leerstand stellt die Kleingartenanlagen und die Kleingartenverbände
vor bedeutende Probleme. Die leerstehenden Gärten müssen entweder von den
Vereinen weiter bewirtschaftet werden oder rückgebaut werden. Damit sind er-
hebliche Kosten verbunden. Die vorgestellten Handlungsempfehlungen sollten
ein erster Schritt sein, um Hilfe bei Problemen wie ungeklärten Eigentumsver-
hältnissen oder mögliche Fördermaßnahmen zu geben.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Teilt die Bundesregierung die Aussage aus der 2008 in Auftrag gegebenen

Studie „Städtebauliche, ökologische und soziale Bedeutung des Kleingarten-
wesens“, dass „Kleingärten als grüne Oasen, Naherholungsgebiete, Orte der
Freizeitgestaltung, des Naturerlebens und der Gemeinschaft sowie auch zu-
nehmend als Möglichkeit, sich mit unbelastetem Obst und Gemüse selbst zu
versorgen und gesund zu ernähren, wichtige städtebauliche, soziale und öko-
logische Funktionen erfüllen“?
Wenn ja, beurteilt die Bundesregierung das Kleingartenwesen als schützens-
wertes städtisches Kulturelement?
Wenn nein, warum nicht?

Drucksache 18/10177 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
2. Teilt die Bundesregierung die Bewertung durch die 2013er Studie, dass der
„Leerstand von Kleingärten sich vor allem für Klein- und Mittelstädte, be-
sonders im ländlichen Raum, als Problem“ erweist?
Wenn ja, dass hier dringender Handlungsbedarf von Nöten ist, um die Exis-
tenz der Kleingärten zu sichern?
Wenn nein, warum nicht?

3. Welche gesetzgeberischen bzw. administrativen Konsequenzen (z. B. Stadt-
umbau West und Ost, Bundeskleingartengesetz etc.) erfolgten bzw. sind ge-
plant seitens der Bundesregierung im Einklang mit den Ergebnissen bzw.
Handlungsempfehlungen der Studie „Bewältigung der Leerstandsproblema-
tik in Kleingartenanlagen in strukturschwachen Regionen“ (bitte detailliert
aufzeigen)?

4. Inwieweit und mit welchem Ergebnis wurde die Studie mit Vertreterinnen
und Vertretern der Länder, der kommunalen Spitzenverbände bzw. dem
Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e. V. ausgewertet?

5. Hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
ausgehend von den Studienergebnissen einen internen bzw. externen Leitfa-
den (für Kommunen, Länder, Verbände) für den Umgang mit der Leerstands-
problematik erarbeitet?

6. Welches finanzielle Budget stellte die Bundesregierung in den einzelnen Jah-
ren seit 2013 bereit, um die Handlungsempfehlungen umzusetzen?

7. Hat die Bundesregierung detaillierte Kenntnisse über die Eigentumsverhält-
nisse von Kleingartenanlagen in der Bundesrepublik Deutschland, und be-
finden sich auch Kleingartenanlagen auf Grundstücken in Bundesbesitz
(bitte sortiert nach Ländern aufzeigen)?

8. Welchen Stand hat die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
angekündigte Zusammenlegung der beiden Stadtumbauprogramme Ost und
West, und wird die Zusammenlegung nahtlos an das Auslaufen der alten Pro-
gramme (31. Dezember 2016) anschließen?
Wenn nicht, werden die beiden Stadtumbauprogramme Ost und West ver-
längert?

9. Hat die Bundesregierung Kenntnis über den Betrag, der für den Rückbau von
Kleingartenanlagen aus den Stadtumbauprogrammen bereitgestellt wurde?

10. Ist bei der Zusammenlegung der beiden Stadtumbauprogramme Ost und
West geplant, die Rückbaumaßnahmen durch Kleingartenvereine als eigene
Fördermaßnahme aufzuwerten?

Berlin, den 31. Oktober 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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