BT-Drucksache 18/10174

Ansiedlung eines großflächigen Warenhauses im Naturschutzgroßprojekt LIK.Nord

Vom 21. Oktober 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10174
18. Wahlperiode 21.10.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Markus Tressel, Christian Kühn (Tübingen), Peter Meiwald,
Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer,
Steffi Lemke, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ansiedlung eines großflächigen Warenhauses im Naturschutzgroßprojekt
LIK.Nord

Die „Landschaft der Industriekultur Nord“ (kurz LIK.Nord) ist ein Naturschutz-
großvorhaben einer neuen Generation, das nicht mehr überwiegend natur- und
kulturlandschaftstypische Qualitäten, sondern in hohem Maß auch urbane und
industrielle Komponenten aufweist. Seit 2012 liegt der Entwicklungsplan die-
ses Leuchtturmprojektes für die Region zwischen Neunkirchen und Illingen
vor, deren Landschaft über viele Jahre durch die Bergbau- und Eisenindustrie
geprägt wurde. Das Vakuum, das nach dem Rückzug der Industrie entstand, hat
die Natur längst gefüllt. Mitglieder des Zweckverbands LIK.Nord sind die
Städte Friedrichsthal und Neunkirchen sowie die Gemeinden Illingen, Merch-
weiler, Quierschied, Schiffweiler, der Landkreis Neunkirchen und die Indust-
riekultur Saar GmbH. Zu den Partnern zählt u. a. auch das Ministerium für Um-
welt und Verbraucherschutz. An der Finanzierung sind sowohl der Bund als
auch das Land beteiligt.
Die Globus SB-Warenhaus Holding GmbH & Co. KG beabsichtigt die Errichtung
eines SB-Warenhauses auf dem LIK.Nord-Gebiet Betzenhölle in Neunkirchen
(www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/stwendel/nohfelden/neunkirchen/Kreis-
Neunkirchen-Buergermeister-und-Oberbuergermeister-Naturschutz-Raumplanung-
Staedte-Warenhaeuser-Wirtschaftlicher-Markt;art446821,5698833). Die Fläche
von 5 Hektar liegt im Kerngebiet des Naturschutzgeländes, das insgesamt
2 500 Hektar umfasst. Auf ihr soll eine Verkaufsfläche von 11 000 Quadratme-
tern entstehen, obwohl dort viele nach dem Bundesnaturschutzgesetz geschützte
Biotope zu finden sind (vgl. Landtag des Saarlandes, Landtagsdrucksache
15/1963, S. 1).
Am 20. September 2016 fiel eine Vorentscheidung durch den Zweckverband (www.
sr.de/sr/home/nachrichten/politik_wirtschaft/lik_nord_naturschutzzweckverband_
entscheidung100.html). Dabei befürworteten 19 Mitglieder ein Raumordnungs-
verfahren, neun Mitglieder stimmten dagegen. Bevor ein Raumordnungsverfah-
ren eingeleitet wird, muss jedoch zunächst eine Erklärung durch das Bundesamt
für Naturschutz und durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau
und Reaktorsicherheit abgegeben werden, ob ihrerseits der Einleitung eines
Raumordnungsverfahrens zugestimmt werden kann und unter welchen Bedin-
gungen bei einer raumordnerisch ermittelten Zulässigkeit des Vorhabens einer
Entlassung der betroffenen Grundfläche aus dem Kerngebiet zugestimmt wird.

Drucksache 18/10174 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Mitglieder des
Zweckverbandes und das Land sich in einer Verwaltungsvereinbarung da-
rauf verständigt haben, dass keine Bebauung auf den Kerngebieten von
LIK.Nord stattfinden werde?

2. Trifft es zu, dass die Verwaltungsvereinbarung eine Bedingung des Bundes
für die Gewährung der Finanzierung war?

3. Wie hoch war die Beteiligung des Bundes an der Finanzierung von LIK.Nord
seit 2012 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

4. Welche Unterlagen zur Prüfung einer geplanten Ausgliederung von Flächen
aus dem LIK.Nord müssen beim Bundesamt für Naturschutz eingereicht
werden, und welche der eingereichten Gutachten werden auf ihren Inhalt
nochmal überprüft?

5. Welche geschützten Biotope wären nach Kenntnis der Bundesregierung
durch den Bau des Globus-Marktes betroffen?

6. Welche vertraglichen Vereinbarungen müssen seitens des Bundesamtes für
Naturschutz und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit (BMUB) bei einer Entscheidung bezüglich der Ausgliede-
rung von Flächen aus dem LIK.Nord berücksichtigt werden?

7. Hat es Gespräche zwischen dem Bundesamt für Naturschutz oder dem
BMUB und dem saarländischen Umweltminister oder Umweltstaatssekretär
zu diesem Thema gegeben?
Falls ja, wann, mit welchen Teilnehmern und mit welchen konkreten Inhal-
ten?

8. Welche weiteren Möglichkeiten bestünden nach Kenntnis der Bundesregie-
rung für den Zweckverband LIK.Nord zur Realisierung der Ansiedlung des
Globus-Marktes im Fall eines ablehnenden Bescheides durch das Bundesamt
für Naturschutz und das BMUB?
Welche Konsequenzen würden damit einhergehen?

9. Inwieweit kommt bei einer Ausgliederung von Flächen aus dem LIK.Nord
eine Rückforderung von Fördergeldern durch das Bundesamt für Natur-
schutz oder das BMUB in Betracht?
Wenn ja, in welcher Höhe?

Berlin, den 18. Oktober 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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