BT-Drucksache 18/10173

Finanzierung des Palmölunternehmens Plantations et Huileries du Congo (Feronia) durch die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft

Vom 25. Oktober 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10173
18. Wahlperiode 25.10.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Niema Movassat, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger,
Katrin Kunert, Dr. Kirsten Tackmann, Hubertus Zdebel und der
Fraktion DIE LINKE.

Finanzierung des Palmölunternehmens Plantations et Huileries du Congo
(Feronia) durch die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft

Unter der Führung der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH
(DEG) haben vier Entwicklungsfinanzierer dem kongolesischen Unternehmen
Plantations et Huileries du Congo SA (PHC) im Dezember 2015 ein Darlehen
von 49 Mio. US-Dollar gewährt (der DEG-Anteil liegt bei 16,5 Mio. US-Dollar).
Das in Kanada registrierte Unternehmen Feronia hatte 2009 76,17 Prozent der
Anteile an PHC von Unilever übernommen, der Rest ist in der Hand der Demo-
kratischen Republik (DR) Kongo (www.feronia.com/pages/view/about). PHC
bzw. Feronia Inc. beanspruchen an drei Standorten in der DR Kongo 101 455
Hektar Land. Unilever hatte einen Großteil dieser Ländereien einst von der bel-
gischen Kolonialverwaltung erhalten ohne jegliche Mitsprache der ansässigen
Bevölkerung (vgl. Jules Marchal, 2008: Lord Leverhulme’s Ghost: Colonial ex-
ploitation in the Congo, New York: Verso). PHC bewirtschaftet aktuell nur rund
24 500 Hektar von dieser Fläche (www.feronia.com/pages/view/plantations).
Schon 2015 legte GRAIN einen kritischen Bericht zum Geschäftsmodell von
PHC/Feronia in der DR Kongo vor (Agro-Colonialism in the Congo, Juni 2015).
Dennoch entschied sich die DEG, nachdem sie sich „in einer Prüfung sehr einge-
hend mit den Gegebenheiten und Herausforderungen vor Ort befasst [hatte]“
(Antwortbrief des Parlamentarischen Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel vom
18. August 2016 auf eine briefliche Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat
und Uwe Kekeritz), sich an der Finanzierung von PHC zu beteiligen.
In dem genannten Brief gestand das Bundesministerium für wirtschaftliche Zu-
sammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zwar ein, dass PHC und Feronia vor Her-
ausforderungen u. a. bei strittigen Pachtverträgen stehen, sprach dem Unterneh-
men und der DEG aber das Vertrauen aus, diese zu meistern und „eine entwick-
lungspolitisch konstruktive Rolle im lokalen Kontext“ zu spielen. Bei einem öf-
fentlichen Fachgespräch zur DEG am 26. September 2016 im Deutschen Bundes-
tag erklärte ein Repräsentant der DEG zudem, dass die Pachtverträge von PHC
sowohl in London als auch in der DR Kongo öffentlich ausliegen würden und
dass vorhandene Probleme bei der Lohnauszahlung (insbesondere die Praxis,
Teile des Lohnes in Naturalien auszuzahlen) mittlerweile behoben seien. Ein
neuer Bericht von einer Gruppe von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) aus
mehreren Ländern (GRAIN, urgewald et al., Entwicklungsbankkunde in der Kri-
tik – Landrechtskonflikte und undurchsichtige Finanztransaktionen bei kongole-
sischer Palmölfirma), der am 2. November 2016 erscheint und uns vorliegt, erhebt
nun aber erneut schwere Vorwürfe gegenüber Feronia Inc., seinen Tochterfirmen
und den beteiligten Entwicklungsfinanzierern. Zudem lässt nicht nur der aktuelle

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Finanzbericht von Feronia vom zweiten Quartal 2016 (www.feronia.com/finan-
cial_reports) erhebliche Zweifel am Geschäftsmodell des Unternehmens aufkom-
men. Deshalb erbitten die Fragesteller in der vorliegenden Kleinen Anfrage Aus-
künfte zu vier Themen:
Pachtverträge: Bisher ist weiterhin unklar, ob und wo alle relevanten Informatio-
nen zu den Landpachtungen von Feronia (inklusive der gültigen Pachtverträge)
ausliegen. In der Provinz Tshopo, die Teil von Lokutu, des größten Standorts von
PHC, ist, sind nach Angaben des für Kataster- und Grundbucheinträge verant-
wortlichen Beamten keine Pachtverträge für die von PHC beanspruchten Planta-
genflächen im Registrar of Lands hinterlegt, wie es das Gesetz vorschreibt
(GRAIN et al., S. 8). Am 15. September 2016 machten zudem 500 Gemeindever-
treterinnen und Gemeindevertreter des Standorts Lokutu den Premierminister da-
rauf aufmerksam, dass ihre Gemeinden bisher kein Memorandum of Under-
standing (MoU) mit Feronia abgeschlossen haben und sie die Nutzung der Plan-
tagen durch PHC als illegal erachten (ebenda). Ein Vertreter der DEG berichtete
beim Fachgespräch hingegen davon, dass es mit der Mehrzahl der Gemeinden
MoU gebe, diese aber kurz vor der geplanten Veröffentlichung aus den Büroräu-
men von Feronia gestohlen worden seien.
Seit 2012 ist in der DR Kongo ein Gesetz in Kraft, das nur eigenen Staatsbürgern
oder Unternehmen, die mehrheitlich im Besitz von Kongolesen sind, erlaubt, Ag-
rarflächen zu halten. Konzessionsbesitzer hatten bis zum 24. Juni 2013 Zeit, die-
ser Vorgabe zu entsprechen. Feronia ignoriert dieses Gesetz, wie es das Unter-
nehmen in seinem aktuellen Finanzbericht offen schreibt: „Zu diesem Zeitpunkt
hat das Management beschlossen, dass es im besten Interesse des Unternehmens
ist, bezüglich des Agrargesetzes nicht aktiv zu werden“ (Feronia Inc., Q2 2016,
Financial Statements, S. 9). Allerdings laufen allein 2018 die Pachtverträge für
56 000 Hektar aus (GRAIN et al., S. 13, Fußnote 13). Wie eine Verlängerung die-
ser Verträge bei dieser Gesetzeslage möglich sein soll, ist unklar.
Löhne: Ein Großteil der Arbeiter von PHC/Feronia erhält laut dem genannten
NGO-Bericht (GRAIN et al.) nur Kurzzeitverträge, sie fallen also in die Kategorie
„Tagelöhner“ (S. 10). Deren Bezahlung liege mit 1,25 US-Dollar niedriger als der
nationale Mindestlohn. Auch Arbeiter für „höhere Tätigkeiten“ bekamen laut Be-
richt am Standort Lokutu 2015 durchschnittlich nur 2 US-Dollar/Tag (S. 8). Die
Anhebung der Löhne auf Mindestlohnniveau war nach Auskunft des CEO (Ge-
schäftsführer) von Feronia und des belgischen Entwicklungsfinanzierers Belgian
Investment Company for Developing Countries – BIO Bedingung für die Kredit-
vereinbarung vom Dezember 2015 (Fußnote 29, S. 10). Laut Bericht werden zu-
dem Löhne regelmäßig verspätet und noch im September 2016 teilweise in Natu-
ralien ausbezahlt (S. 11). Feronia beteuert, dass die Verluste, die das Unterneh-
men seit Jahren schreibt, eine Anhebung der Löhne nicht zulasse. Die schwierige
Finanzlage hielt das Unternehmen jedoch nicht davon ab, Management und Di-
rektoren Gehälter und Zuwendungen von mehreren Millionen US-Dollar im Jahr
zu zahlen (S. 15).
Geldflüsse innerhalb der Firmenstruktur von Feronia: Der NGO-Bericht be-
schreibt ein undurchsichtiges Geflecht von sieben Tochterunternehmen, das die
Aktiengesellschaft Feronia Inc. aufgebaut hat (S. 3). Eines dieser Unternehmen,
Feronia JCA Limited SARL, taucht in den jährlichen Finanzberichten von Fero-
nia Inc. nicht auf, über dessen konkrete Tätigkeiten ist nichts bekannt. Allerdings
häufte das Unternehmen in den Monaten zwischen der Gründung im Februar
2014 und September 2014 Schulden in der Höhe von 28 Mio. US-Dollar an und
glich diese über nicht weiter spezifizierte Eingänge von 23 Mio. US-Dollar aus
(GRAIN et al., S. 16). Insgesamt erhielten Feronia-Tochterunternehmen zwi-
schen 2012 und 2015 mehr als 40 Mio. US-Dollar für nicht weiter spezifizierte
Leistungen. Im selben Zeitraum erhielt Feronia Inc. knapp 66 Mio. US-Dollar
von der britischen Entwicklungsgesellschaft (CDC) sowie dem African Agricul-
ture Fund (AAF) (S. 15). Laut Bericht liegt die Vermutung nahe, dass u. a.

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Barnabé Kikaya Bin Karubi, ein wichtiger Berater von Präsident Joseph Kabila,
von den Geldflüssen profitiert hat.
Wirtschaftlichkeit: Obwohl das Unternehmen Feronia Inc. in den letzten Jahren
118 Mio. US-Dollar an Finanzierungszusagen von europäischen und US-ameri-
kanischen Entwicklungsfinanzierern erhielt (S. 4), ist die wirtschaftliche Tragfä-
higkeit des Unternehmens nach wie vor nicht gesichert. Feronia hält im aktuellen
Finanzbericht fest: „Es ist nicht sicher, dass Feronia Inc. in Zukunft adäquate Fi-
nanzierungsquellen erschließen können wird […] Diese Rahmenbedingungen
bringen eine gewisse Unsicherheit mit sich, die es zweifelhaft erscheinen lässt,
ob das Unternehmen in Zukunft seinen finanziellen Verpflichtungen bei Fällig-
keit nachkommen können wird“ (S. 9). Der Feronia-Finanzbericht sieht das pri-
märe Finanzrisiko von Feronia bei der präkeren Situation bezüglich der Abneh-
mer des produzierten Palmöls. Zurzeit kaufen zwei Unternehmen 93 Prozent des
von PHC produzierten Palmöls ab. Allerdings hat PHC/Feronia mit keinem der
beiden Unternehmen eine schriftliche Vereinbarung. Feronia dazu im Finanzbe-
richt: „Obwohl das Unternehmen Feronia eine gute Geschäftsbeziehung mit bei-
den Kunden hat, gibt es keine Garantie, dass das Unternehmen zukünftig diese
Beziehung wird fortführen können oder schriftliche Vereinbarungen überhaupt
oder zu Bedingungen wird treffen können, die für das Unternehmen akzeptabel
sind“ (S. 29 f.). Auch der Finanzmarktanalyst Hallgarten & Company zeichnet in
zwei Gutachten ein düsteres Bild von der Zukunft Feronias: Er bezeichnet Fero-
nias Aktivitäten im Kongo als „schwarzes Loch“ (www.hallgartenco.com/
file.php?path=Mining&filename=FER_sept2016.pdf, S. 7) und Feronia Inc. auf-
grund der Dominanz von Entwicklungsfinanzierern als „Quango“ („quasi-auto-
nome NGO“) (www.hallgartenco.com/file.php?path=Mining&filename=FRN_
feb2016.pdf, S. 9) und rät von der Beteiligung an dem Unternehmen dringend ab.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die genaue Eigentü-

merstruktur von PHC, insbesondere auch nach der Umstrukturierung der Fe-
ronia-Unternehmensgruppe im April 2016 (bitte jeweilige Anteilshaber und
deren Anteile aufschlüsseln)?

2. Wieso hat die DEG nach Kenntnis der Bundesregierung nicht, analog zum
britischen Entwicklungsfinanzierer CDC, in Feronia Inc., sondern in PHC
investiert?
Welche Vorteile bringt nach Kenntnis der Bundesregierung dieser Weg der
Finanzierung?

3. Inwiefern ist eine klare Unterscheidung zwischen Feronia Inc. und PHC
überhaupt möglich bzw. von praktischer Relevanz, wenn Feronia selbst auf
seiner Homepage schreibt: „Feronia ist ein Agrarkonzern, der in der DR
Kongo operiert. Herzstück des Unternehmens ist ein lange etabliertes Palm-
ölunternehmen, Plantations et Huileries du Congo S.A. (PHC)“ (www.feronia.
com/pages/view/about)?

4. Wo sind nach Kenntnis der Bundesregierung Informationen zu den Pachtflä-
chen von PHC sowie die Pachtverträge selbst öffentlich in der DR Kongo
und Europa einsehbar (bitte mit genauer Auflistung der Adressen, insbeson-
dere in der DR Kongo, an denen die Dokumente eingesehen werden kön-
nen)?

5. Welche Informationen zu welchen Produktionsstandorten bzw. Pachtflächen
sind an diesen Stellen nach Information der Bundesregierung einsehbar?

6. Warum hat PHC nach Kenntnis der Bundesregierung beim Registrar of
Lands der Provinz Tshopo bisher keine Pachtverträge hinterlegt, wie es ge-
setzlich vorgeschrieben ist?

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7. Welche Belege hat die DEG nach Kenntnis der Bundesregierung dafür, dass
die unterzeichneten MoU (cahiers de charge) zwischen Gemeinden und
PHC/Feronia kurz vor der geplanten Veröffentlichung aus den Büroräumen
gestohlen wurden?

8. Womit erklärt sich die Bundesregierung, dass das Unternehmen von solch
wichtigen Dokumenten keine Kopien in gedruckter oder elektronischer Form
besaß?

9. Hat Feronia oder PHC diesen angeblichen Diebstahl nach Kenntnis der Bun-
desregierung zur Anzeige gebracht, bzw. gibt es laufende Ermittlungen zu
diesem Vorfall?

10. Inwiefern hält es die Bundesregierung für legitim, dass PHC/Feronia An-
spruch auf Flächen erhebt, die dem Vorläuferunternehmen von PHC von der
belgischen Kolonialverwaltung ohne jegliche Mitsprache der ansässigen Be-
völkerung zuerkannt worden waren?

11. Inwiefern hält die Bundesregierung die Haltung von Feronia, das Agrarge-
setz von 2012 zu ignorieren – eine Haltung, die unmittelbar die Pachtflächen
von PHC und damit deren Geschäftspraktik betrifft –, für legal und mit den
Prinzipien guter Unternehmensführung vereinbar?

12. Inwiefern lässt sich diese Haltung nach Meinung der Bundesregierung mit
den Freiwilligen Leitlinien für Landnutzungsrechte sowie den Principles for
Responsible Investment in Agriculture and Food Systems (RAI) vereinba-
ren?

13. Inwiefern sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, dass PHC/Feronia
unter der jetzigen Gesetzeslage die 2018 auslaufenden Pachtverträge erneu-
ern kann?

14. Inwiefern war der DEG nach Kenntnis der Bundesregierung bei Abschluss
der Finanzierung bewusst, dass PHC als Unternehmen, an dem Feronia die
Mehrheit der Anteile hält, nach der in der DR Kongo geltenden Gesetzeslage
keine Agrarflächen pachten darf bzw. keine neuen Pachtverträge abschließen
kann?

15. Inwiefern hat nach Kenntnis der Bundesregierung PHC/Feronia die Kredit-
auflage von Dezember 2015 erfüllt, allen Arbeitern ab 2016 den Mindestlohn
auszuzahlen?
Wenn PHC/Feronia diese Auflage nicht erfüllt hat, warum hält die DEG nach
Kenntnis der Bundesregierung an der Finanzierung von PHC fest?

16. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu den konkreten Bemü-
hungen der DEG vor, die Anhebung der Löhne, insbesondere der mit Kurz-
zeitverträgen beschäftigten Plantagenarbeiter, zu garantieren?

17. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Arbeiter, die
nur Kurzzeitverträge erhalten (Kategorie „Tagelöhner“) an den einzelnen
Standorten der PHC-/Feronia-Plantagen?

18. Was hat die DEG nach Kenntnis der Bundesregierung bisher konkret unter-
nommen, um die Praxis von Kurzzeitverträgen bei Feronia zu beenden oder
zumindest stark einzuschränken?

19. Woher bezog die DEG nach Auskunft der Bundesregierung die beim Fach-
gespräch am 26. September 2016 verlautbarte Information, dass die teilweise
Auszahlung der Löhne in Naturalien mittlerweile nicht mehr stattfinde?

20. Wie erklärt sich die Bundesregierung die Diskrepanz zwischen diesen Infor-
mationen der DEG und der im NGO-Bericht vom Oktober 2016 dokumen-
tierten Information, dass die teilweise Auszahlung der Löhne in Naturalien
(Seife und raffiniertes Palmöl) weiter anhält?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10173

21. Hat die DEG nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Fachgespräch

überprüft, ob ihre Behauptung, es gebe keine Lohnauszahlungen in Natura-
lien mehr, zutrifft, und wenn ja, welche Erkenntnisse liegen ihr darüber zur-
zeit vor?

22. Inwiefern hält die Bundesregierung die Aussagen von Feronia für glaubwür-
dig und legitim, Lohnerhöhungen für Arbeiter seien aufgrund der schlechten
finanziellen Lage des Unternehmens nicht möglich, angesichts des Umstan-
des, dass sich Management und Direktoren Zuwendungen und Gehälter von
mehreren Millionen US-Dollar im Jahr zahlen?

23. Welche Aufgaben erfüllen die Feronia-Tochterunternehmen Feronia Ser-
vices Incorporated Limited, Feronia JCA Ltd. und Feronia JCA Limited
SARL nach Kenntnis der Bundesregierung für PHC und Feronia Inc.?

24. Welche Verbindung sieht die Bundesregierung zwischen diesen Feronia-
Tochterunternehmen und PHC?

25. Inwiefern kann die DEG, die nach Auskunft des BMZ das Unternehmen vor
der Finanzierungszusage „sorgfältig“ geprüft hat, nach Kenntnis der Bundes-
regierung ausschließen, dass es bei den Geldflüssen zwischen den diversen
Tochterunternehmen von Feronia zu finanziellen Unregelmäßigkeiten ge-
kommen ist?

26. Wie erklärt sich die Bundesregierung die Geldflüsse zwischen Feronia Inc.
und Feronia JCA Ltd. sowie zu und zwischen den anderen Tochterunterneh-
men zwischen 2012 und 2015?

27. Welche Informationen besitzt die Bundesregierung dazu, wofür Feronia Inc.
die 66 Mio. US-Dollar, die CDC und AAF dem Unternehmen zwischen 2012
und 2015 zur Verfügung gestellt haben, konkret verwendet hat?

28. Inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass Barnabé Kikaya Bin
Karubi über Feronia Inc. und seine Tochterfirmen Zahlungen aus der Finan-
zierung der Entwicklungsgesellschaften erhielt, und damit den im NGO-Be-
richt erhobenen Verdacht der persönlichen Bereicherung von Karubi aus-
schließen?

29. Was hat die DEG nach Kenntnis der Bundesregierung trotz der prekären fi-
nanziellen Lage von PHC und Feronia Inc. (fehlende schriftliche Abnahme-
verträge für das PHC-Palmöl, Abhängigkeit von zwei Kunden) von der wirt-
schaftlichen Tragfähigkeit des Unternehmens und damit der Sinnhaftigkeit
der Gewährung eines Darlehens an PHC überzeugt, und was ist seit dem Be-
ginn der Finanzierung nach Kenntnis der Bundesregierung passiert, um die-
sen unsicheren Zustand zu ändern?

30. Inwieweit sind die Urteile von Hallgarten & Company, Feronia sei ein
„quango“ und deren Aktivitäten in der DR Kongo ein „schwarzes Loch“,
nach Meinung der Bundesregierung zutreffend, bzw. inwieweit kommt die
Bundesregierung zu anderen Schlussfolgerungen bezüglich der wirtschaftli-
chen Tragfähigkeit des Unternehmens Feronia Inc. sowie dessen Tochterun-
ternehmen PHC (bitte mit Begründung, worauf eventuell divergierende
Schlussfolgerungen fußen)?

31. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den negativen
Gutachten der Investmentbank Hallgarten & Company zum Geschäftsmodell
und der Zukunft von Feronia Inc. und PHC für die weitere Finanzierung von
PHC durch die DEG?

Drucksache 18/10173 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

32. Inwiefern hält es die Bundesregierung entwicklungspolitisch für sinnvoll, ein

Tochterunternehmen des Feronia-Konzerns, dem Entwicklungsfinanzierer
bisher 118 Mio. US-Dollar an Finanzmitteln zur Verfügung gestellt haben,
das sich aber nach eigenen Aussagen nach wie vor in einer wirtschaftlich
äußerst prekären Lage befindet und gleichzeitig nach Darstellung von NGOs
wenig für die Verbesserung der Lebenssituation der lokalen Bevölkerung
beigetragen hat, mit einem weiteren Darlehen von 49 Mio. US-Dollar (davon
DEG-Darlehen über 16,5 Mio. US-Dollar) zu versorgen?

33. Für den Fall, dass PHC in Zukunft Gewinne an seine Eigentümer ausschütten
sollte, inwiefern kann die Bundesregierung garantieren, dass die Gewinnaus-
schüttungen an den kongolesischen Staat, der auch Anteilseigner von PHC
ist, von diesem nicht für Waffenkäufe oder andere Aktivitäten genutzt wer-
den, die die Menschenrechtslage in der DR Kongo weiter verschlechtern
könnten?

Berlin, den 25. Oktober 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
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