BT-Drucksache 18/10169

Kosten einer externen Stellungnahme zu Verfassungsbeschwerden wegen Ingewahrsamnahmen bei Castor-Protesten

Vom 25. Oktober 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10169
18. Wahlperiode 25.10.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay,
Herbert Behrens, Jan Korte, Katrin Kunert, Petra Pau, Dr. Kirsten Tackmann
und der Fraktion DIE LINKE.

Kosten einer externen Stellungnahme zu Verfassungsbeschwerden wegen
Ingewahrsamnahmen bei Castor-Protesten

Nach Information der Fragesteller hat eine Atomkraftgegnerin gegen ihre Inge-
wahrsamnahmen durch die Bundespolizei anlässlich von Castortransporten nach
Lubmin in den Jahren 2010 und 2011 Verfassungsbeschwerden beim Bundes-
verfassungsgericht eingereicht. Ihre Beschwerden tragen die Aktenzeichen 2
BvR 1754/14 und BvR 1900/13. Zu diesen Beschwerden ist die Bundesregierung
durch das Bundesverfassungsgericht um Stellungnahme gebeten worden.
Die Bundesregierung hat dazu nach Kenntnis der Fragesteller die Kanzlei
Redeker Sellner Dahs beauftragt. Die Kanzlei fertigte eine fünfseitige Stellung-
nahme an. Aufgrund ihrer Mittellosigkeit hat die Beschwerdeführerin Prozess-
kostenhilfe und die Beiordnung eines Rechtsanwaltes zur Formulierung einer Er-
widerung beantragt. Die Beiordnung eines Rechtsanwaltes wurde nach Informa-
tionen der Fragesteller durch das Bundesverfassungsgericht mit der Begründung
abgelehnt, die Beschwerdeführerin sei in der Lage, ihre Interessen selbst zu ver-
teidigen, das Verfahren sei zudem kostenfrei und es bestehe vor dem Bundesver-
fassungsgericht kein Anwaltszwang.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Ist der Bundesregierung der oben genannte Sachverhalt bekannt?

Warum hat die Bundesregierung eine Anwaltskanzlei mit dem Fall beauf-
tragt, obwohl vor dem Bundesverfassungsgericht kein Anwaltszwang be-
steht?

2. Aus welchen Gründen hat sich die Bundesregierung einer externen Kanzlei
zur Stellungnahme bedient, statt auf eigene juristische Expertise aus dem zu-
ständigen Bundesministerium zurückzugreifen?

3. Wie häufig beauftragt die Bundesregierung eine Anwaltskanzlei in Verfah-
ren gegen einzelne Bürgerinnen und Bürger vor dem Bundesverfassungsge-
richt?

4. Wie hoch waren die Kosten bzw. Honorare für die o. g. Stellungnahme der
Kanzlei?
Wie viel Geld wird jährlich dafür ausgegeben?

Drucksache 18/10169 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
5. Hat es in den letzten zwei Jahren ähnlich gelagerte Stellungnahmen zu Ver-
fassungsbeschwerden gegeben, bei denen die Bundesregierung auf externe
Kanzleien zurückgegriffen hat?
Wenn ja, welche Anlässe waren das, und wie hoch waren jeweils und insge-
samt die Kosten für diese Stellungnahmen?

6. Aus welchem Haushaltstitel wurde das Honorar an die Kanzlei gezahlt?

Berlin, den 25. Oktober 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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