BT-Drucksache 18/10136

Geplanter Ausbau der Bundesstraße 26n in Verbindung mit B 276 (Großraum Würzburg/Karlstadt/Lohr)

Vom 21. Oktober 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10136
18. Wahlperiode 21.10.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden),
Tabea Rößner, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Geplanter Ausbau der Bundesstraße 26n in Verbindung mit B 276
(Großraum Würzburg/Karlstadt/Lohr)

Im Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030) findet sich der geplante Bau
einer West- und Nordumgehung Würzburg wieder. Zwei Bundesstraßen sollen
dafür ausgebaut werden: die B 26 als B 26n zwischen der Autobahnanschluss-
stelle Schweinfurt/Werneck und Karlstadt (Main) sowie die B 276 als Zubringer
der B 26n. Im Zuge der Vorhaben ist die Umfahrung mehrerer kleinerer und grö-
ßerer Orte zwischen den Autobahnen 7 und 3 vorgesehen. Die B 26n mit ihren
Teilprojekten ist im BVWP 2030 dem Vordringlichen Bedarf, die B 276 mit ihren
Teilprojekten dem Weiteren Bedarf mit Planungsrecht zugeordnet.
Seitens der Fragesteller wird das prognostizierte Fahrzeugaufkommen angezwei-
felt. Aufgrund des Parallelverlaufs zu bestehenden Bundesstraßen ist die poten-
zielle Verkehrsverlagerung auf das neue Straßenprojekt begrenzt. Es wurden dar-
über hinaus Alternativlösungen, wie eigentlich vorgegeben, durch das Bundesmi-
nisterium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) nicht ausreichend durch-
geführt.
Außerdem entsteht durch einen Bau der geplanten Trassen eine starke Beeinträch-
tigung von Flora-Fauna-Habitat-(FFH-)Schutzgebieten durch starke Zerschnei-
dung bestehender intakter Lebensräume. Nicht nur wertvolle Lebensräume für
Pflanzen und Tiere würden zerstört, auch der Flächenverbrauch wäre immens,
mit dadurch einhergehenden weiteren Preissteigerungen für Grundstücke, insbe-
sondere Ackerland. Die im Rahmen des BVWP 2030 dargestellte raumordneri-
sche Bedeutung sowie städtebauliche Wirkung werden angezweifelt.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. a) Welche Planungen liegen dem Gesamtprojekt bezüglich der Einstufung in

den BVWP 2030 zugrunde (bitte geplante Ausbaumerkmale einzeln für
die jeweiligen Planungsabschnitte wiedergeben)?

b) Welche Nutzen-Kosten-Verhältnisse (NKV) wurden für die einzelnen
Abschnitte jeweils berechnet, und welches gilt für das Gesamtprojekt?

c) Wurden einzelne Berechnungen der NKV (Gesamt- bzw. Teilprojekte)
angepasst, wenn ja, wie, aus welchen Gründen, und welche Änderungen
haben sich dadurch für das NKV ergeben?
Wenn nein, warum nicht?

Drucksache 18/10136 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
2. Aus welchen Gründen erfolgten nach Vorlage des Referentenentwurfs Än-
derungen am Projekt, welche Änderungen sind das, und welche Auswirkun-
gen haben diese Änderungen auf die Gesamtkosten sowie das NKV des Pro-
jekts bzw. der einzelnen Abschnitte?

3. Welche Hauptbegründung/-en für das Gesamtprojekt bzw. für die jeweiligen
Teilprojekte besteht/bestehen seitens der Bundesregierung?

4. Für wie viele Fahrzeuge sind im Planfall 2030 nach Kenntnissen der Bun-
desregierung dreistreifige Abschnitte vorgesehen?

5. Welche Entlastungswirkung soll vom Bauabschnitt der B 276 ausgehen, mit
welcher dann theoretisch bestehenden Entlastungswirkung für eine B 26n?

6. a) Welche Alternativenprüfungen wurden im Zuge des Gesamtprojekts
durchgeführt, mit welchem jeweiligen Ergebnis?

b) Mit welcher jeweiligen Begründung wurden diese jeweiligen Alternati-
ven im Zuge der weiteren Prüfung des BVWP-2030-Projekts nicht wei-
terverfolgt?

c) Welche Alternativen wurden im Zuge der weiteren Prüfung des BVWP-
2030-Projekts weiterverfolgt?

7. Wie hoch ist der Anteil des Quell- und Zielverkehrs im Bereich der
B 26n/B 276 heute, und wie wird sich dies nach Berechnungen der Verkehrs-
prognose im Jahr 2030 darstellen?

8. Wie viel Fläche wird nach jetzigem Planungsstand im Zuge der B 26n sowie
der B 276 versiegelt (bitte insgesamt sowie für die Teilprojekte getrennt aus-
weisen)?

9. Wie viel Fläche wird für Ausgleichs- und Erstzmaßnahmen sowie zur Erst-
aufforstung benötigt (bitte insgesamt sowie für die Teilprojekte getrennt aus-
weisen)?

10. Wie hoch ist die Gesamtflächeninanspruchnahme (Erwerb und Beschrän-
kung sowie öffentliche Fläche, bitte sowohl insgesamt als auch für B 26n
und B 276 getrennt aufführen)?

11. Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für den Kauf der Baufläche
inklusive Baufeld (B 26n, B 276) (bitte nach Planungsabschnitten aufschlüs-
seln sowie durchschnittliche Kosten pro Quadratmeter angeben)?

12. Mit welchen genauen Kosten sind die Grunderwerbskosten in das NKV zum
BVWP 2030 eingerechnet worden (bitte Preisstand angeben)?

13. Welche Steigerung der Grundstückspreise entlang der geplanten Trassen
(B 26n, B 276) hat die Bundesregierung in den letzten Jahren seit 2010 je-
weils beobachtet, von welchen Kostensteigerungen geht sie für die folgenden
Jahre bis 2025 jeweils aus, und welchen Anteil haben die Grundstückskosten
an den aktuellen gesamten Projektplanungskosten?

14. Von welchen Gesamtkosten geht die Bundesregierung aktuell für das Ge-
samtprojekt (B 26n, B 276) sowie für die Teilabschnitte jeweils aus?

15. Wie berechnet die Bundesregierung die veranschlagten Gesamtkosten für die
Neubauvorhaben B 26n und B 276 (bitte nach Kostenkomponenten und Teil-
abschnitten aufschlüsseln und die jeweilige Kostenhöhe angeben)?

16. In welchen Planungsstadien befinden sich die einzelnen Abschnitte der Vor-
haben B 26n und B 276, ab wann rechnet die Bundesregierung jeweils mit
Planfeststellungsbeschlüssen, und für welchen jeweiligen Zeitpunkt sieht sie
einen jeweiligen Baubeginn der Abschnitte vor?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10136

17. Welche Auswirkungen hatte die als „hoch“ eingestufte Umweltbetroffenheit

des Vorhabens B 26n auf die Dringlichkeitseinstufung des Projekts in den
Vordringlichen Bedarf im Rahmen der Aufstellung des BVWP 2030?

18. Aus welchen Gründen wurde das Vorhaben B 26n bezüglich der Umwelt-
betroffenheit als „hoch“ eingestuft?

19. Welche Auswirkungen sind mit der Einstufung der Umweltbetroffenheit als
„hoch“ im weiteren Planungsverfahren konkret im Zuge der B 26n sowie der
B 276 verbunden?

20. Welche Gespräche mit welchen bayerischen Amts- und Mandatsträgern ha-
ben bezüglich des Vorhabens B 26n/B 276 zwischen dem BMVI seit Bear-
beitung des BVWP 2030 stattgefunden (bitte nach Datum, Personen und In-
halt tabellarisch aufschlüsseln)?

Berlin, den 18. Oktober 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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