BT-Drucksache 18/10133

Geplanter Ausbau der Bundesautobahn A 49

Vom 21. Oktober 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10133
18. Wahlperiode 21.10.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden),
Tabea Rößner, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Geplanter Ausbau der Autobahn A 49

Im Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030) findet sich der geplante Bau
der Autobahn (A) 49 in Hessen mit verschiedenen Bauabschnitten in der Dring-
lichkeitskategorie Fest Disponiert (FD) wieder. Projekte in der Einstufung FD
sind nicht im Projektinformationssystem PRINS zum BVWP 2030 enthalten.
Die A 49 ist ein Projekt, das sich schon seit mehreren Jahrzehnten in der öffent-
lichen Diskussion sowie in der Planung befindet. Die Bundesregierung gibt an,
das Projekt aus Gründen des Lückenschlusses bauen zu wollen. Es sprechen je-
doch aus Sicht der Fragesteller verschiedene Gründe dagegen, unter anderem
große Eingriffe in Natura 2000-Schutzgebiete und damit zusammenhängende
Fehler im Planfeststellungsverfahren sowie eine große Belastung für die Anwoh-
ner.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. a) Welche Planungen liegen dem Gesamtprojekt bezüglich der Einstufung in

den BVWP 2003 sowie 2030 zugrunde (bitte geplante Ausbaumerkmale
einzeln für die jeweiligen Planungsabschnitte wiedergeben)?

b) Welche Nutzen-Kosten-Verhältnisse (NKV) wurden für die einzelnen
Abschnitte jeweils berechnet, und welches gilt für das Gesamtprojekt?

c) Wurden einzelne Berechnungen der NKV (Gesamt- bzw. Teilprojekte)
angepasst, wenn ja, wie, aus welchen Gründen, und welche Änderungen
haben sich dadurch für das NKV ergeben?
Wenn nein, warum nicht?

2. Erfolgten bis zum Zeitpunkt der Vorlage des Referentenentwurfs Änderun-
gen am Projekt, welche Änderungen sind das, und welche Auswirkungen ha-
ben diese Änderungen auf die Gesamtkosten sowie das NKV des Projekts
bzw. der einzelnen Abschnitte?

3. Welche Hauptbegründung/-en für das Gesamtprojekt bzw. für die jeweiligen
Teilprojekte besteht/bestehen seitens der Bundesregierung?

4. Für wie viele Fahrzeuge sind im Planfall 2030 nach Kenntnis der Bundesre-
gierung die jeweiligen Abschnitte vorgesehen (bitte tabellarisch aufführen)?

Drucksache 18/10133 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
5. a) Welche Entlastungswirkung soll von den einzelnen Bauabschnitten für
welche bestehenden Straßen jeweils entstehen (bitte tabellarisch auffüh-
ren)?

b) Sind Be- und Entlastungszahlen im untergeordneten Straßennetz (durch
Bau der A 49) personenbezogen berechnet worden?

c) Wird die von der Autobahn selbst ausgehende Lärmbelastung bei der
Frage von Be- und Entlastung betrachtet?

6. a) Welche Alternativenprüfungen (für das Gesamtprojekt sowie jeweils für
die einzelnen Teilabschnitte) wurden im Zuge des Gesamtprojekts durch-
geführt, mit welchem jeweiligen Ergebnis?

b) Mit welcher jeweiligen Begründung wurden diese jeweiligen Alternati-
ven im Zuge der weiteren Prüfung des BVWP-Projekts nicht weiterver-
folgt?

c) Welche Alternativen wurden im Zuge der weiteren Prüfung des BVWP-
Projekts weiter verfolgt?

7. Wie hoch ist der Anteil des Quell- und Zielverkehrs im Bereich der A 49
heute, und wie wird sich dies nach Berechnungen der Verkehrsprognose im
Jahr 2030 darstellen?

8. Wie viel Fläche wird nach jetzigem Planungsstand im Zuge der geplanten
Bauvorhaben der A 49 versiegelt (bitte insgesamt sowie für die Teilprojekte
getrennt tabellarisch ausweisen)?

9. Wie viel Fläche wird für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie zur Erst-
aufforstung benötigt (bitte insgesamt sowie für die Teilprojekte getrennt ta-
bellarisch ausweisen)?

10. Wie viel landwirtschaftliche Fläche wird nach jetzigem Planungsstand für
das Projekt in Anspruch genommen (bitte insgesamt sowie für die Teilpro-
jekte getrennt tabellarisch ausweisen)?

11. Wie hoch ist die Gesamtflächeninanspruchnahme (Erwerb und Beschrän-
kung sowie öffentliche Fläche, bitte sowohl insgesamt als auch für Teilab-
schnitte der A 49 aufführen)?

12. Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für den Kauf der Baufläche
inklusive Baufeld (bitte nach Planungsabschnitten aufschlüsseln und insge-
samt sowie jeweils durchschnittliche Kosten pro Quadratmeter angeben)?

13. Mit welchen genauen Kosten sind die Grunderwerbskosten in das NKV zum
BVWP 2030 eingerechnet worden (bitte mit Angabe des Preisstands)?

14. Welche Steigerung der Grundstückspreise entlang der geplanten Trassen der
A 49 hat die Bundesregierung in den letzten Jahren seit 2010 jeweils beo-
bachtet, von welchen Kostensteigerungen geht sie für die folgenden Jahre bis
2025 jeweils aus, und welchen Anteil haben die Grundstückskosten an den
aktuellen gesamten Projektplanungskosten?

15. Von welchen Gesamtkosten geht die Bundesregierung aktuell für das Ge-
samtprojekt A 49 sowie für die geplanten Teilabschnitte jeweils aus?

16. Wie berechnet die Bundesregierung die veranschlagten Gesamtkosten für die
Neubauvorhaben der A 49 (bitte nach Kostenkomponenten und Teilabschnit-
ten aufschlüsseln und jeweilige Kostenhöhe angeben)?

17. In welchen Planungsstadien befinden sich die einzelnen Abschnitte der Vor-
haben der A 49, ab wann rechnet die Bundesregierung jeweils mit Planfest-
stellungsbeschlüssen, welche davon werden seit wann beklagt, und für wel-
chen jeweiligen Zeitpunkt sieht die Bundesregierung einen jeweiligen Bau-
beginn der Abschnitte vor?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10133

18. Welche Gespräche mit welchen hessischen Amts- und Mandatsträgern haben

bezüglich des Vorhabens A 49 zwischen dem Bundesministerium für Ver-
kehr und digitale Infrastruktur seit Bearbeitung des BVWP 2030 stattgefun-
den (bitte nach Datum, Personen und Inhalt tabellarisch aufschlüsseln)?

19. Sind bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung der VIFG Verkehrsinfrastrukturfi-
nanzierungsgesellschaft mbH des Bundes zur A 49 auch Vertreter von mög-
lichen Beteiligten an einer ÖPP-Realisierung (ÖPP – Öffentlich-Private-
Partnerschaft) des Projekts eingebunden, die an einem Bau möglicherweise
interessiert sind, und wenn ja, wer?

20. Werden bei der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der VIFG zur A 49 nur
die privat zu bauenden Abschnitte Treysa–Stadtallendorf und Stadtallen-
dorf–Gemünden/Felda betrachtet, oder soll der Betrieb der gesamten A 49
von Kassel bis Gemünden/Felda von privaten Finanzierern übernommen
werden?

21. Nach Aussagen aus dem hessischen Wirtschaftsministerium war mit dem
Abschluss der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Sommer
2016 zu rechnen, welche Zahlen liegen nach Kenntnis der Bundesregierung
bisher dazu vor, und falls noch keine Zahlen der Untersuchung vorliegen, bis
wann werden solche Untersuchungen zur A 49 abgeschlossen sein?

22. Wo sind die Erhebungsmethodik der Daten, die Daten selbst und das Ergeb-
nis der Wirtschaftlichkeitsprüfung für jedermann einsehbar, bzw. können sie
nach dem Informationsfreiheitsgesetz bzw. dem Umweltinformationsgesetz
auf Wunsch eingesehen werden?

23. Wird den Betreibern eine bestimmte Einnahme garantiert, wenn ja, in wel-
cher Form, und in welcher Höhe?

24. Haben die privaten Betreiber die Möglichkeit, Zuschüsse bei der Europäi-
schen Union (EU) zu beantragen und zu erhalten?
Wenn ja, an welche Bedingungen ist ein eventueller Zuschuss geknüpft?

25. Inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass private Finanzierer
Nachforderungen an den Bund zu einer finanziellen Beteiligung im Rahmen
der A 49 stellen, und inwieweit spielt diese Fragestellung bei bereits beste-
henden ÖPP-Verträgen im Straßenbereich des Bundes eine Rolle?

26. Sind die Unterlagen des Vergabeverfahrens (nach den Kriterien der
Frage 22) einsehbar, wenn ja wo, in welchem Umfang, und wie lange?

27. a) Wie hoch werden derzeit die Kosten für die geplante Verbreiterung des
Abschnitts Gemünden/Felda bis zum Reiskirchener Dreieck auf sechs
Spuren gegenüber dem Projektdossier von 2003 angesetzt?

b) Sind die Kosten für diese Verbreiterung in den bisher angegebenen Kos-
ten für den weiteren Bau der A 49 in Höhe von ca. 570 Mio. Euro enthal-
ten?

Berlin, den 18. Oktober 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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