BT-Drucksache 18/10094

zu dem Antrag der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/9124 - Keine Steuerbefreiung für Atomkraftwerke - Die Brennelementesteuer muss bleiben

Vom 20. Oktober 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10094
18. Wahlperiode 20.10.2016

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren
Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/9124 –

Keine Steuerbefreiung für Atomkraftwerke – Die Brennelementesteuer muss
bleiben

A. Problem
Im Jahr 2010 beschloss die Bundesregierung, den Brennstoff der Atomkraftwerke
(AKW), also Uran oder Plutonium, bis zum Ablauf des Jahres 2016 zu besteuern.

Nach Ansicht der Antragsteller gibt es keine plausiblen Gründe für die Befristung
des Kernbrennstoffsteuergesetzes. Bis zum Jahr 2022 würden dem Staat auf diese
Weise ca. 5 Milliarden Euro an zusätzlichen Steuereinnahmen entgehen.

B. Lösung
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE. sieht vor, dass der Deutsche Bundestag die
Bundesregierung auffordern soll, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kern-
brennstoffsteuergesetzes vorzulegen, durch den die bislang geltende Befristung
der Brennelementesteuer bis Ende 2016 aufgehoben und stattdessen die Erhebung
der Brennelementesteuer bis zum Ende der im Atomgesetz festgelegten Restbe-
triebsdauer der jeweiligen Atomkraftwerke verlängert wird.

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN.

C. Alternativen
Der Antrag diskutiert keine Alternativen.

D. Kosten
Der Antrag beinhaltet keine Angaben zu den Kosten.

Drucksache 18/10094 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/9124 abzulehnen.

Berlin, den 19. Oktober 2016

Der Finanzausschuss

Ingrid Arndt-Brauer
Vorsitzende
Christian Petry
Berichterstatter

Hubertus Zdebel
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10094
Bericht der Abgeordneten Christian Petry und Hubertus Zdebel

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/9124 in seiner 190. Sitzung am 22. September 2016
dem Finanzausschuss zur federführenden Beratung sowie dem Haushaltsausschuss, dem Ausschuss für Wirtschaft
und Energie und dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zur Mitberatung überwie-
sen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE. sieht vor, dass der Deutsche Bundestag beschließen soll,

I. festzustellen, dass es keine plausiblen Gründe für die Befristung des Kernbrennstoffsteuergesetzes gibt und dem
Staat dadurch zusätzliche Steuereinnahmen von ca. 5 Milliarden Euro entgehen.

II. die Bundesregierung aufzufordern, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kernbrennstoffsteuergesetzes vor-
zulegen, durch den die bislang geltende Befristung der Brennelementesteuer bis Ende 2016 aufgehoben und statt-
dessen die Erhebung der Brennelementesteuer bis zum Ende der im Atomgesetz festgelegten Restbetriebsdauer
der jeweiligen Atomkraftwerke verlängert wird.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Haushaltsausschuss hat den Antrag in seiner 84. Sitzung am 19. Oktober 2016 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN Ablehnung.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Antrag in seiner 91. Sitzung am 19. Oktober 2016 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ablehnung.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat den Antrag in seiner 94. Sitzung am
19. Oktober 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ablehnung.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Finanzausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/9124 in seiner 90. Sitzung am 19. Oktober 2016 erstmalig
und abschließend beraten.

Der Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen
der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/9124.

Die Fraktion der CDU/CSU erinnerte, man habe sich im Jahr 2010 auf längere Laufzeiten für die Atomkraft-
werke geeinigt und dafür eine Gewinnabschöpfung befristet bis Ende 2016 beschlossen. Dies sei eine zusätzliche
steuerliche Belastung gewesen. Deren Nichtverlängerung könne man nicht als Steuergeschenk betrachten. Der
Koalitionsvertrag sehe vor, dass man auf Steuererhöhungen verzichten werde. Man könne auch an den Bilanzen
der betroffenen Unternehmen ablesen, dass angesichts des endgültigen Abschaltens der Atomkraftwerke im Jahr
2022 bereits erhebliche finanzielle Schwierigkeiten bei den betroffenen Unternehmen bestehen würden.

Die Fraktion der SPD merkte an, im vorliegenden Antrag seien viele richtige Dinge enthalten. Es sei die Auf-
fassung vieler Mitglieder der Fraktion der SPD und auch der Bundesumweltministerin, die Brennelementesteuer

Drucksache 18/10094 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
mit den Laufzeiten der AKW zu verknüpfen. Der EuGH habe darüber hinaus die Zulässigkeit der Brennelemen-
testeuer bestätigt. Zwar stehe das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes noch aus, doch sollte man sich auf diese
formale Position nicht zurückziehen und abwarten. Man könnte dem vorliegenden Antrag der Fraktion DIE
LINKE. zustimmen. Doch die Fraktion der SPD befinde sich in einer Koalition mit der Fraktion der CDU/CSU
und man halte sich an geschlossene Vereinbarungen. Daher lehne man den Antrag ab.

Die Fraktion DIE LINKE. betonte, man wolle erreichen, dass die bislang geltende Befristung der Brennelemen-
testeuer bis Ende 2016 aufgehoben und stattdessen die Erhebung der Brennelementesteuer bis zum Ende der im
Atomgesetz festgelegten Restbetriebsdauer der jeweiligen Atomkraftwerke, also bis zum Jahr 2022, verlängert
werde. Dem Staat würden ansonsten ca. 5 Milliarden Euro an zusätzlichen Steuereinnahmen entgehen. Atomstrom
würde dadurch verbilligt. Dies wäre ein falsches Signal für den Atomausstieg und für die Energiewende. Es gebe
keinen plausiblen Grund für die Befristung der Brennelementesteuer. Auch der damalige Redner der Fraktion der
CDU/CSU im Plenum des Deutschen Bundestags habe davon gesprochen, dass diese Steuer „aus ökonomischen
und ökologischen Gründen richtig und zielführend“ wäre. Die Atomkonzerne hätten die existierenden Schlupflö-
cher im Jahr 2016 bereits genutzt und erhebliche Teile der geplanten 1,1 Mrd. Euro der Brennelementesteuer
eingespart. Soweit bekannt, hätten sämtliche AKW-Betreiber den Einsatz neuer Brennelemente auf das Frühjahr
2017 verschoben, um so die Steuerzahlungen für 2016 zu vermeiden.

An anderer Stelle sei darüber hinaus beschlossen worden, die Atomkonzerne bei der Atommüllendlagerung er-
heblich zu entlasten. Das Verursacherprinzip werde so außer Kraft gesetzt. Das Verursacherprinzip gelte in der
Atomindustrie offenbar nur, wenn es den Konzernen sichere Gewinne erbringe. Verluste und Risiken müssten am
Ende die Steuerzahler tragen. Die Bundesregierung habe zugesagt, die Vorschläge der Kommission zur Überprü-
fung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK) unverändert zu übernehmen. Nicht einmal das werde ein-
gehalten, sondern man gewähre den Konzernen noch einmal 1,5 Mrd. Euro Rabatt. Insgesamt stelle dies eine
massive Subventionierung der Atomenergie dar. Die Bundesumweltministerin und Abgeordnete der Fraktion der
SPD hätten sich in den vergangenen Monaten für eine Fortsetzung der Brennelementesteuer ausgesprochen. Es
wäre wünschenswert, wenn die Mitglieder im Deutschen Bundestag bei der Abstimmung in dieser Frage vom
Koalitionszwang befreit wären. Die Zeit für Steuergeschenke für den Betrieb von Atomkraftwerken sei nach Mei-
nung der Fraktion DIE LINKE. endgültig vorbei.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstrich, zu den Argumenten der Fraktion DIE LINKE. sei nichts
hinzuzufügen. Es gebe keinen Grund, weswegen diese Steuer zum Ende des Jahres 2016 auslaufen sollte. Es gebe
dringenden Handlungsbedarf. Eigene Initiativen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in dieser Sache wür-
den folgen.

Berlin, den 19. Oktober 2016

Christian Petry
Berichterstatter

Hubertus Zdebel
Berichterstatter

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