BT-Drucksache 18/10033

Fahrverbot für laute Güterwagen

Vom 19. Oktober 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10033
18. Wahlperiode 19.10.2016
Antrag
der Abgeordneten Matthias Gastel, Tabea Rößner, Oliver Krischer, Stephan
Kühn (Dresden), Dr. Valerie Wilms, Markus Tressel, Annalena Baerbock,
Harald Ebner, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen),
Steffi Lemke, Nicole Maisch, Peter Meiwald, Friedrich Ostendorff, Dr. Julia
Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Fahrverbot für laute Güterwagen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Eine Grundvoraussetzung für die Umsetzung des Ziels, mehr Verkehr von der Straße
auf die Schiene zu verlagern, ist die Akzeptanz der Bevölkerung. Diese bedingt ihrer-
seits, dass die Bürgerinnen und Bürger vor gesundheitsgefährdendem und die Lebens-
qualität einschränkendem Lärm geschützt werden.
Verkehrslärm ist der zweitgrößte Verursacher von Gesundheitsrisiken, über elf Milli-
onen Menschen sind davon betroffen1. Eine zu hohe Lärmbelastung der Bürgerinnen
und Bürger kann bei diesen u. a. zu gravierenden gesundheitlichen Folgen wie Herz-
Kreislauf-Beschwerden bis hin zu einem statistisch signifikanten Anstieg der Ge-
samtsterblichkeit durch die Belastung mit Schienenverkehrslärm2 führen.
Ein großer Teil des Schienenverkehrslärms entsteht derzeit noch durch den Einsatz
von alten und bisher nicht auf moderne, leisere Bremsen umgerüsteten Güterwagen.
CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, dass laute – also
noch nicht mit neueren, lärmärmeren Bremsen ausgerüstete – Güterzüge ab dem Jahr
2020 das deutsche Schienennetz nicht mehr befahren dürfen sollen. Ursprünglich sollte
der Gesetzentwurf hierzu bereits im Jahr 2015 vorgelegt werden (vgl. Rheinische Post
vom 25. März 2015: „Leise Züge kommen später“). Als der Gesetzentwurf im Dezem-
ber 2015 weiterhin ausstand, forderte der Bundesrat die Bundesregierung auf, den Ge-
setzentwurf zeitnah vorzulegen (BR-Drs. 551/15). Am 23. Februar 2016 kündigte Bun-
desminister Dobrindt gegenüber dem „Tagesspiegel“ an, dass ein entsprechendes Ge-
setz noch 2016 verabschiedet werden solle. Bisher liegt kein Gesetzentwurf vor.

1 Heinrichs, E. et al. (2011): Lärmbilanz 2010. Untersuchung der Entscheidungskriterien für festzulegende Lärm-

minderungsmaßnahmen in Lärmaktionsplänen nach der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG, Umweltbundes-
amt, Dessau-Roßlau

2 Greiser, E. et al. (2015): Umgebungslärm und Gesundheit am Beispiel Bremen, UBA Texte 105/2015, Umwelt-
bundesamt, Dessau-Roßlau

Drucksache 18/10033 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

dem Bundestag bis zum 31. Dezember 2016 einen Vorschlag zu einer gesetzlichen,
EU-rechtskonformen Regelung zu unterbreiten, mit der ein Fahrverbot von lauten Gü-
terwagen ab dem Jahr 2020 auf allen deutschen Schienenwegen festgeschrieben wird.

Berlin, den 18. Oktober 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Begründung

Mit der angestrebten Regelung soll eine einfache, klar nachvollziehbare und effiziente Regelung zur Entlastung
und zum Schutz der Gesundheit von Millionen Menschen in Deutschland getroffen werden.
Um keine Ausweichverkehre von Zügen mit lauten Güterwagen auf andere, bisher nicht in dem Maße genutzte
Strecken zu erzeugen und dadurch die dortigen Bewohner erheblich stärkeren Belastungen auszusetzen, muss
das Verbot einheitlich für alle Schienenwege in Deutschland gelten.

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