BT-Drucksache 17/9928

Schutz- und Sicherheitskonzepte für den Bau und Betrieb von Offshore-Windparkanlagen weiterentwickeln

Vom 12. Juni 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/9928
17. Wahlperiode 12. 06. 2012

Antrag
der Abgeordneten Uwe Beckmeyer, Sören Bartol, Martin Burkert, Garrelt Duin,
Ingo Egloff, Petra Ernstberger, Karin Evers-Meyer, Iris Gleicke, Ulrike
Gottschalck, Michael Groß, Hans-Joachim Hacker, Bettina Hagedorn, Gustav
Herzog, Gabriele Hiller-Ohm, Johannes Kahrs, Ute Kumpf, Kirsten Lühmann,
Thomas Oppermann, Florian Pronold, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der
Fraktion der SPD

Schutz- und Sicherheitskonzepte für den Bau und Betrieb von
Offshore-Windparkanlagen weiterentwickeln

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Offshore-Windenergie ist eine Branche mit großem Entwicklungspoten-
zial. Das schnelle und starke Wachstum dieses neuen Wirtschaftszweiges stellt
Betreiberfirmen ebenso wie Bund und Länder vor neue Herausforderungen,
insbesondere in Hinblick auf Arbeitsschutz, Sicherheitsvorschriften und Notfall-
konzepte. Denn Bau und Betrieb von Offshore-Windparkanlagen in Nord- und
Ostsee bringen vollkommen neue Anforderungen für die Verkehrssicherheit an
der deutschen Küste und für die Sicherheit der in diesem Bereich beschäftigten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit sich.

In den kommenden Jahren sollen in Hochsee-Windparks in Nord- und Ostsee
rund 75 Mrd. Euro investiert werden. Die Branche erwartet innerhalb der
kommenden zehn Jahre bis zu 18 000 neue Arbeitsplätze in Deutschland. Rund
600 bis 1 000 Menschen werden nach bisherigen Schätzungen künftig direkt
auf den Offshore-Windparkanlagen tätig sein, in Spitzenzeiten sogar vier- bis
fünfmal so viele. Mit zunehmendem Umfang der Offshore-Projekte und wach-
senden Beschäftigtenzahlen steigt auch das Risiko von Unfällen.

Der Ausbau der Offshore-Windenergie ist derzeit durch zwei miteinander ver-
schränkte Entwicklungen gekennzeichnet: Einerseits handelt es sich um einen
sehr jungen Technologiebereich, der sich insbesondere in Deutschland noch in
einer relativ frühen Phase der Marktentwicklung befindet. Andererseits zeich-
net sich die Branche durch hohe technische Anforderungen aus. Dies betrifft
Anlagen- und Sicherheitstechnik sowie Produktionsprozesse und Arbeits-
abläufe gleichermaßen.
Das bisherige Fehlen spezifischer Aus- und Fortbildungsstandards und um-
fassender Qualifizierungsangebote ist vor diesem Hintergrund als besonders
problematisch zu werten.

Dies gilt umso mehr, als sich aufgrund der zu erwartenden starken Nachfrage
nach Personal bei Offshore-Betreibern, -Herstellern und -Zulieferern auf der
einen Seite und der fehlenden Offshore-Tradition in Deutschland auf der ande-
ren Seite schon jetzt ein Fachkräfteengpass abzeichnet. Der Arbeitskreis „Ver-

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netzung der Maritimen Wirtschaft mit der Offshore-Windenergiebranche“ hat
in seiner Fachgruppe „Aus- und Weiterbildung“ den Mangel an gut ausgebilde-
ten Fachkräften als eine zentrale Herausforderung beschrieben.

Bei den Ingenieuren der Fachrichtungen Maschinenbau und Elektrotechnik
liegt die Vakanzzeit bei offenen Stellen in westdeutschen Regionen inzwischen
um mehr als 40 Prozent über dem Bundesdurchschnitt, und das Verhältnis zwi-
schen Arbeitsuchenden und verfügbaren Stellen beträgt weniger als 150 zu 100.
Die Ausbildungsquoten in den Unternehmen der Offshore-Windenergie liegen
im Durchschnitt deutlich niedriger als in den Herstellerunternehmen und der
Zulieferindustrie. Die bereits heute erkennbaren Engpässe drohen die Wachs-
tumsdynamik der Branche zu bremsen.

Umgekehrt wird die positive Branchenentwicklung nur dann entsprechende
Beschäftigungseffekte zeitigen, wenn den Unternehmen auch qualifiziertes
Personal in entsprechendem Umfang zur Verfügung steht.

Verstärkt wird der negative Trend durch den wachsenden Anteil von Leih-
arbeitskräften bei den Windenergieunternehmen. Im bundesweiten Vergleich
lag die Zeitarbeitsquote nach einer Studie aus dem Jahre 2007 im Bereich der
erneuerbaren Energie um das Dreifache höher als in den anderen Wirtschafts-
zweigen; betroffen ist hier vor allem der Bereich der Windenergie. Die zuneh-
mende Abdeckung des Beschäftigungsbedarfes mit Zeitarbeitskräften erklärt
auch, weshalb die Ausbildungsquote trotz gleichbleibender oder sogar steigen-
der Ausbildungstätigkeit der Unternehmen sinkt.

Diese problematische Beschäftigungssituation wird durch das Fehlen von tarif-
lichen Standards und einer Interessenvertretung für die Beschäftigten der Off-
shore-Branche noch verstärkt.

Auf diese Entwicklungen müssen Bund, Länder und Betreiberfirmen reagieren,
um den – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung –
drohenden Fachkräftemangel abzuwenden.

Doch eine umfassende Bestandsaufnahme der vorhandenen Qualifikationen
und Qualifikationsbedarfe, die als Grundlage für die Definition von Berufsbil-
dern und einheitlichen Standards dienen könnte, steht aus. Der Bundesregie-
rung liegen nach eigener Aussage bisher weder zu Umfang und Struktur der
Beschäftigung noch zu dem Umfang der Leiharbeit und der Fachkräftesituation
im Offshore-Bereich Erkenntnisse vor (vgl. Bundestagsdrucksache 17/8933).

Dabei besteht dringender Handlungsbedarf. Erforderlich sind zertifizierbare
Mindestanforderungen für die Aus- und Fortbildung der am Bau und Betrieb
von Offshore-Windparks beteiligten Beschäftigten. Ziel muss es sein, die junge
Offshore-Branche zu professionalisieren und für ihre spezifischen Sicherheits-
anforderungen Lösungen anzubieten. Ein hohes Qualifikationsniveau der Be-
schäftigten kann dazu beitragen, die Gefahren bei den Arbeiten auf Hoher See
deutlich zu minimieren. Notwendig ist eine Ausbildung, die technisch auf dem
neuesten Stand ist und die Arbeitsrealität auf den Windparkanlagen möglichst
genau abbildet.

Handlungsbedarf besteht aber nicht nur in Bezug auf Ausbildung und Qualifi-
zierung sowie die Arbeitsbedingungen, etwa wenn es um Arbeitszeitregelun-
gen, Gruppengröße oder Einsatzfelder bzw. -grenzen geht. Auch die Sicher-
heitsmaßnahmen sind gezielt fortzuentwickeln. Dies betrifft den Arbeitsschutz
und die Notfallvorsorge, aber auch Meldeketten und Rettungsverfahren der im
Bereich der Offshore-Sicherheit beteiligten Institutionen.

Bisher obliegt die Verantwortung für Schutzkonzepte ausschließlich den Be-
treibern der Offshore-Windenergieanlagen. Vor dem Hintergrund der dynami-

schen Entwicklung des Offshore-Bereiches ist eine Neujustierung des Verhält-
nisses von unternehmerischer Eigenverantwortung und staatlicher Daseinsvor-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/9928

sorge im Bereich des Rettungswesens für die Windparkanlagen an Nord- und
Ostsee zu prüfen.

Notwendig sind zum einen klare Handlungsempfehlungen für die Unterneh-
men, um einheitliche Standards sicherzustellen; entscheidend wird zudem sein,
dass die Firmen die beim Bau und Betrieb der Windparkanlagen auf See ge-
wonnenen Erkenntnisse regelmäßig auswerten, um die vorhandenen Schutz-
und Sicherheitskonzepte zu optimieren.

Zum anderen muss es darum gehen, das vorhandene System zur Rettung auf
See für Einsätze im Bereich der Offshore-Windparks gezielt zu erweitern. Da-
bei sind nicht nur Unfälle auf der Plattform in die Krisenszenarien für die Off-
shore-Rettung einzubeziehen, sondern auch Havarien von Schiffen, die in
Windparkanlagen zu geraten drohen.

Bisher ist nicht eindeutig geregelt, welche Sicherheitsbehörde im Notfall für
die Bergung von Unfallopfern zuständig ist. Die jetzt diskutierte eigene Ret-
tungsleitstelle für Windparks vor der deutschen Nordseeküste, die bei der Deut-
schen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) angesiedelt sein
könnte, soll nach bisheriger Planung ausschließlich von der Offshore-Industrie
finanziert werden und im Übrigen nur die Rettungsmittel disponieren, die von
den Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.

Es stellt sich zunächst grundsätzlich die Frage, wie diese neue Leitstelle in das
bestehende „Sicherheitskonzept Deutsche Küste“ eingepasst werden kann.
Hinzu kommt, dass es sich bei Unfällen an Offshore-Windanlagen nicht um
Seenotfälle im klassischen Sinne handelt. Für Arbeitsunfälle auf Offshore-
Windenergieanlagen ist daher ein allgemeiner Rettungsdienst erforderlich, der
über eine entsprechende technische Ausrüstung – insbesondere Hubschrauber
für den Einsatz auf See – verfügt und speziell geschult ist. So verfügen z. B.
nicht alle Windenergieanlagen über sog. Winschplattformen, von denen Ver-
letzte über Helikopter geborgen werden können. Zu berücksichtigen ist außer-
dem, dass schwierige Wetterlagen eine Erreichbarkeit der Offshore-Anlagen
oder zugehörigen Plattformen, insbesondere bei großer Küstenferne, erschwe-
ren oder gar unmöglich machen können.

Derzeit kann nicht auf erprobte, gesicherte Strukturen für Notfälle im Offshore-
Bereich zurückgegriffen werden. Zwar kann das Havariekommando als ge-
meinsame Einrichtung des Bundes und der Küstenländer auf Seenotretter und
Marinekräfte zurückgreifen; einsatzfähige SAR-Hubschrauber sind derzeit aber
nicht in ausreichender Anzahl vorhanden. Zudem stehen speziell ausgebildete
Notärzte und mehrere Hundert Feuerwehrleute für den Einsatz bei einem
Schiffsunglück zur Verfügung, die aber auf die besonderen Anforderungen ei-
nes Notfallmanagements im Offshore-Bereich vorbereitet werden müssen. Die
vorhandene Expertise muss, bezogen auf die besonderen Anforderungen der
Offshore-Sicherheit, nun fortentwickelt werden.

Die Prüfung, ob dem Bund oder den Ländern Rechtsetzungskompetenzen für
eine erweiterte Rettung auf See im Offshore-Bereich zukommen, ist bisher zu
keinem Ergebnis gekommen.

Die Bundesregierung ist aufgefordert, ein entsprechendes Konzept vorzulegen,
mit dem das vorhandene Instrumentarium zur Rettung auf See für Einsätze in
Offshore-Windparks erweitert wird.

II. Der Deutsche Bundestag begrüßt

• die Initiativen des von der Stiftung Offshore-Windenergie koordinierten
ständigen gemeinsamen Arbeitskreises „Vernetzung der maritimen Wirt-

schaft mit der Offshore-Windenergie“ und seiner Fachgruppe „Aus- und
Weiterbildung“;

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• die im Rahmen der 7. Nationalen Maritimen Konferenz 2010 formulierten
Handlungsempfehlungen, insbesondere im Hinblick auf die drei Bereiche
Aus- und Weiterbildung, Fachkräftebedarf; Standards, Normen, Bauvor-
schriften sowie Sicherheit und Notfallmanagement;

• die Empfehlungen des 49. Deutschen Verkehrsgerichtstages und seines Ar-
beitskreises VIII „Offshore-Windkraft: Herausforderungen für die Sicher-
heit auf See“;

• die Initiativen des Arbeitskreises TREos der Gesellschaft für Maritime
Technik e. V. zur Harmonisierung und Abstimmung der unterschiedlichen
Standards in Sicherheitsausbildungen;

• die hervorragende Arbeit der DGzRS im Rahmen der Rettungsmaßnahmen
auf See.

III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

• zusammen mit den Bundesländern und beteiligten Ressorts umgehend die
Zuständigkeit für die staatliche Daseinsvorsorge im Bereich des Rettungs-
wesens auf Offshore-Windenergieanlagen sowie deren Reichweite und Um-
fang zu klären;

• zusammen mit den Bundesländern eine koordinierte Strategie für Sicherheit
und Notfallmanagement im Offshore-Windenergiebereich vorzulegen, die
Bund, Länder, Windparkbetreiber und die weiteren an der Rettung auf See
beteiligte Institutionen im Sinne einer maritimen Sicherheitspartnerschaft
einbezieht;

• das „Sicherheitskonzept Deutsche Küste“ im Hinblick auf die Errichtung
und den Betrieb von Offshore-Windparks fortzuschreiben und dafür Sorge
zu tragen, dass insbesondere bei Sicherheitsfragen unterhalb der komplexen
Schadenslage klare Zuständigkeiten und genau definierte Meldewege beste-
hen; dabei ist auch zu prüfen, ob die Koordination der Offshore-Rettung
künftig an das Havariekommando übertragen werden sollte;

• den Deutschen Bundestag umgehend über die Inhalte des im November
2011 vom Havariekommando vorgelegten „Strategiekonzepts zur Verletz-
tenversorgung und -rettung auf Offshore-Windkraftanlagen in der deutschen
AWZ“ (AWZ = Außenwirtschaftszone) und die Schlussfolgerungen der
Bundesregierung zu unterrichten;

• gemeinsam mit den Ländern, den an der Rettung auf See beteiligten Institu-
tionen sowie den Offshore-Windparkbetreibern zu klären, in welchem Um-
fang für Such- und Rettungsmaßnahmen im Offshore-Bereich technische
und personelle Rettungskapazitäten – insbesondere Hubschrauber – an wel-
chen Standorten vorgehalten werden sollten; dazu gehört z. B. auch die Ein-
bindung von Höhenrettern und Tauchern;

• gemeinsam mit den oben genannten Partnern Regelungen zum sicheren
Flugbetrieb und umfassende Schulungskonzepte für den Helikoptereinsatz
zu erarbeiten und dabei sowohl das im Offshore-Bereich tätige Personal so-
wie die Einsatzkräfte der Notfallorganisationen zu berücksichtigen;

• den auf der 7. Nationalen Maritimen Konferenz empfohlenen Aufbau einer
Aus- und Fortbildungseinrichtung für das Notfallmanagement und das Ret-
tungswesen für Offshore-Windparks zu prüfen und dem Deutschen Bundes-
tag zeitnah die Schlussfolgerungen der Bundesregierung vorzulegen;

• die auf Bundestagsdrucksache 17/5441 angekündigten Standards für die von
den Betreiberfirmen einzureichenden Schutz- und Sicherheitskonzepte – ins-
besondere zur Arbeits- und Betriebssicherheit sowie zur Kennzeichnung für

Schiff- und Luftfahrt – umgehend vorzulegen und dafür Sorge zu tragen,

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/9928

dass die Konzepte der Offshore-Windenergieunternehmen mit dem Havarie-
kommando und der DGzRS abgestimmt und bei diesen hinterlegt werden,
um die Schnittstellen zwischen den beteiligten Einrichtungen zu stärken und
eine Optimierung der Rettungskette zu erreichen; dies betrifft insbesondere
die Anforderungen an die bereitzustellenden Rettungsmittel, die Ausbildung
von betrieblichen Ersthelfern und die Festlegung von Meldeschwellen, Alar-
mierungswegen und Hilfsfristen;

• dafür Sorge zu tragen, dass die Offshore-Windparkbetreiber ihre beim Bau
und Betrieb der Anlagen gewonnenen Erkenntnisse regelmäßig auswerten
und die vorhandenen Schutz- und Sicherheitskonzepte im engen Austausch
mit Herstellern und Zulieferern der Offshore-Branche laufend fortschreiben
und auf dieser Basis eine regelmäßige Schulung ihres offshore tätigen Perso-
nals sicherstellen; dabei sind auch die besonderen Bedingungen der Zeitar-
beitsunternehmen in den Blick zu nehmen;

• die gestiegenen Anforderungen im Bereich der Sicherheit von Offshore-
Windkraftanlagen bei der künftigen Personalzuweisung für das Bundesamt
für Seeschifffahrt und Hydrographie als Aufsichtsbehörde zu berücksichti-
gen;

• einen Atlas der Aus- und Fortbildungsangebote im Offshore-Windenergie-
bereich vorzulegen und auf dieser Basis die künftigen Qualifizierungsbe-
darfe zu ermitteln und gemeinsam mit den Hoch- und Fachschulen, den Be-
treiberfirmen sowie den maritimen Verbänden den möglichen Ausbau von
Aus- und Fortbildungsprogrammen zu prüfen;

• Mindestanforderungen für die Aus- und Fortbildung im Offshore-Bereich
festzulegen, und zwar insbesondere in Bezug auf Fachqualifikation und Si-
cherheits-Grundfertigkeiten, aber auch Offshore-Tauglichkeit und Sprach-
kenntnisse;

• den Deutschen Bundestag umgehend über das Ergebnis der laufenden Prü-
fungen zu möglichen Änderungen in den geltenden Arbeitszeitregelungen
zu unterrichten, die der dynamischen Entwicklung der Offshore-Branche
und deren besonderen Anforderungen Rechnung tragen;

• dem sich abzeichnenden Fachkräftemangel im Offshore-Bereich gemeinsam
mit den Ländern sowie den Sozialpartnern durch verstärkte Anstrengungen
bei der Ausbildung in gewerblich-technischen Berufen, bei Ingenieuren und
Naturwissenschaftlern zu begegnen und sich insbesondere gegenüber den
Offshore-Windenergieunternehmen für einen Ausbau der Ausbildungsan-
strengungen einzusetzen;

• Wissenschaft und Wirtschaft bei der Entwicklung neuer Qualifizierungsan-
gebote zu unterstützen und gemeinsam mit diesen einheitliche Standards für
die Qualifikationsprogramme zu erarbeiten;

• den Nationalen Masterplan Maritime Technologien in Bezug auf die Anfor-
derungen Offshore-Sicherheit weiterzuentwickeln und dabei insbesondere
die Erfahrungen aus dem Leuchtturmprojekt „MARISSA“ (Maritime Safety
and Security Applications) einzubeziehen.

Berlin, den 12. Juni 2012

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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