BT-Drucksache 17/9804

EU-Stresstests zu Terrorgefahren bei Atomanlagen

Vom 24. Mai 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/9804
17. Wahlperiode 24. 05. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn,
Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann E. Ott,
Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

EU-Stresstests zu Terrorgefahren bei Atomanlagen

Der aktuell laufende EU-Stresstest für Atomkraftwerke (AKW) sollte nach
ursprünglicher Planung neben naturbedingten Einwirkungen auf AKWs auch
Terrorgefahren untersuchen. Diese Planung sei aber laut Medienberichten ins-
besondere auf den Widerstand von Großbritannien und Frankreich gestoßen. In
der Konsequenz wurde für die Prüfung terrorbedingter Risiken eine eigene
Arbeitsgruppe eingerichtet (vgl. u.a. „EU einigt sich auf AKW-Stresstest –
Flugzeugabstürze ja, Terroranschläge nein“ auf http://www.tagesschau.de/
sustresstests100.html).

Über die Arbeit dieser Arbeitsgruppe ist öffentlich bislang wenig bekannt.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie lautet der offizielle Name der Arbeitsgruppe?

2. Mit welchen Behörden, Sachverständigenorganisationen u. a. ist Deutsch-
land in ihr vertreten?

Wer hat dabei innerhalb Deutschlands die Federführung?

3. Welche anderen Staaten sind in ihr mit welchen Behörden und welchen wei-
teren Vertretern, wie z.B. Sachverständigenorganisationen, vertreten?

4. Wie oft, und wann genau (Datum bitte) hat sie bislang jeweils getagt?

5. Wann genau (Datum bitte) finden die nächsten Treffen statt, und wann soll
die Arbeit abgeschlossen werden?

6. Wie genau funktionierte das Verfahren zur Festlegung der Prüfungsthemen
und der konkreten Prüfungsfragen?

7. Wie genau gestaltet sich das Arbeitsgruppenverfahren insgesamt?

Aus welchen wesentlichen Abschnitten welcher Zeitdauer besteht es?

8. Bearbeitet die Arbeitsgruppe alle Themen und Fragestellungen, die die Bun-

desregierung für relevant hält (falls nein, bitte erläutern welche nicht)?

Bearbeitet sie sie in einer Tiefe, die die Bundesregierung für ausreichend hält
(falls nein, bitte erläutern)?

Drucksache 17/9804 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

9. Wurden Vorschläge und Eingaben für Prüfungsthemen und konkrete Prü-
fungsfragen, die die Bundesregierung einbrachte, nicht aufgegriffen?

Falls ja, wie viele in jeweils wie vielen Themenbereichen?

10. Wie funktioniert der innerdeutsche Prozess im Zusammenhang mit dieser
Arbeitsgruppe?

Inwiefern arbeiten welche

a) Landesbehörden,

b) Sachverständigenorganisationen und

c) anderen, wie z. B. Betreiber,

dabei jeweils welcher Bundesbehörde in welchem Verfahrensabschnitt zu?

11. Welche Zwischenergebnisse/-berichte und sonstige Vorlagen der Arbeits-
gruppe, der Länder und der Betreiber existieren seit wann?

12. Gibt es ein Peer Review für die Arbeit der Arbeitsgruppe bzw. die Vorlage
der einzelnen Länder?

Falls ja, wie genau funktioniert es, und wer ist dabei für welche Länder und/
oder Themenbereiche zuständig?

13. Wer beurteilt in welchem Verfahren die Vollständigkeit und Korrektheit der
Informationen aus den einzelnen Ländern?

14. Zu welchen Vorlagen aus welchen Ländern hat die Bundesregierung bislang
Feedback gegeben bzw. Überarbeitungs- und Ergänzungsbedarf angemel-
det?

15. Wie lauten die übergeordneten Themenbereiche, die die Arbeitsgruppe
untersucht – also beispielsweise Flugzeugabsturz, panzerbrechende Waf-
fen, Cyber-Attacken?

16. Untersucht die Arbeitsgruppe nur Atomkraftwerke oder auch andere Anla-
gen, wie Zwischenlager, Wiederaufarbeitungsanlagen etc. (ggf. bitte ange-
ben, welche)?

Falls nein, warum nicht?

17. Inwiefern stützt sich die Arbeitsgruppe bei ihren Untersuchungen auch auf
nicht gutachterlich/behördlich bestätigte Unterlagen und Angaben der Be-
treiber – ähnlich wie dies beim deutschen AKW-Stresstest der Fall war?

18. Für welche Länder liegen deterministische Untersuchungen für welche
Themenbereiche vor?

Insbesondere, für welche Länder liegen deterministische Untersuchungen
zur Anlagensicherheit gegenüber (gezielten) Flugzeugabstürzen vor, ähn-
lich denen, die nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 für
Deutschland von der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit
(GRS) mbH durchgeführt wurden?

19. Für welche Länder liegen keine deterministischen Untersuchungen für wel-
che Themenbereiche vor?

Insbesondere, für welche Länder liegen keine deterministische Untersu-
chungen zur Anlagensicherheit gegenüber (gezielten) Flugzeugabstürzen
vor, ähnlich denen, die nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001
für Deutschland von der GRS durchgeführt wurden?

20. Für wie belastbar hält die Bundesregierung die Aussagen zur Anlagensicher-
heit in den einzelnen Themenbereichen, wenn keine deterministischen Unter-

suchungen dazu vorliegen?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/9804

21. Ist schon ein Verfahren und ein Zeitplan dafür vorgesehen, wie und wie
schnell nach Vorlage der Endergebnisse der Arbeitsgruppe Konsequenzen
im Sinne schärferer Sicherheitsanforderungen und/oder Verbesserungs-
maßnahmen gezogen werden sollen?

22. Wie soll die tatsächliche Umsetzung etwaiger Verbesserungsmaßnahmen in
den einzelnen Mitgliedstaaten nachverfolgt und der Arbeitsgruppe/der EU/
anderen Mitgliedstaaten zur Kenntnis gegeben werden?

23. Endet die Arbeit der Arbeitsgruppe mit Vorlage des Abschlussberichts?

Falls nein, womit und voraussichtlich wann?

Berlin, den 24. Mai 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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