BT-Drucksache 17/9798

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus-Peter Flosbach, Dr. Michael Meister, Peter Altmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Daniel Volk, Holger Krestel, Dr. Birgit Reinemund, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 17/9398 - Rechtssicherheit beim Zugang zu einem Basiskonto schaffen b) zu dem Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 17/7823 - Recht auf ein Guthabenkonto einführen - Kontopfändungsschutz sichern c) zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 17/8141 - Verbraucherrecht auf ein kostenloses Girokonto für alle gesetzlich verankern d) zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Gerhard Schick, Ingrid Hönlinger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/7954 - Verbraucherrecht auf Basisgirokonto für jedermann gesetzlich verankern e) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksache 17/8312 - Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der Empfehlungen des Zentralen Kreditausschusses zum Girokonto für jedermann

Vom 25. Mai 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/9798
17. Wahlperiode 25. 05. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus-Peter Flosbach, Dr. Michael Meister,
Peter Altmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Dr. Daniel Volk, Holger Krestel, Dr. Birgit Reinemund,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 17/9398 –

Rechtssicherheit beim Zugang zu einem Basiskonto schaffen

b) zu dem Antrag der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/7823 –

Recht auf ein Guthabenkonto einführen – Kontopfändungsschutz sichern

c) zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Kirsten Tackmann,
Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/8141 –

Verbraucherrecht auf ein kostenloses Girokonto für alle gesetzlich verankern

d) zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Gerhard Schick,
Ingrid Hönlinger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/7954 –
Verbraucherrecht auf Basisgirokonto für jedermann gesetzlich verankern

Drucksache 17/9798 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

e) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksache 17/8312 –

Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der Empfehlungen des
Zentralen Kreditausschusses zum Girokonto für jedermann

A. Problem

Ein Leben ohne Girokonto ist für die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland
kaum mehr möglich: Lohn- und Gehaltszahlungen sowie finanzielle Leistun-
gen des Staates wie zum Beispiel Kindergeld, Elterngeld und BAföG aber auch
Miete, Strom, Wasser, Telefon, Fernsehen, Zeitungsabos, Käufe, die durch
Überweisungen, Lastschriften und Kreditkartenzahlungen getätigt wurden. Mit-
hin nahezu alle Geschäfte des Alltags werden als unbare Zahlung über eine
Bankverbindung abgewickelt. Über Konten getätigte unbare Zahlungen haben
die Bargeldzahlungen mittlerweile in den vielen Bereichen des Geschäftsver-
kehrs abgelöst.

Die Vorteile des bargeldlosen Zahlungsverkehrs werden heute als selbstver-
ständlich angesehen. Das Girokonto ist Voraussetzung für die Teilhabe am ge-
sellschaftlichen Leben und am modernen Wirtschaftsleben.

Im Umkehrschluss sind Bürgerinnen und Bürger ohne ein Girokonto von der
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, am Wirtschaftsleben und vielfach auch
am Arbeitsleben ausgeschlossen. Der Aufwand für die täglichen Besorgungen
ist ungleich höher, sowohl auf Seiten des kontolosen Schuldners als auch auf
Seiten des Gläubigers. Die Betroffenen sind in ihrer wirtschaftlichen Hand-
lungsfähigkeit beschränkt, was existenzbedrohende Züge annehmen kann.
Hinzu kommt der mit der Kontolosigkeit einhergehende Ansehensverlust, der
zur sozialen Ausgrenzung führen kann.

Weitaus die meisten Bürgerinnen und Bürger in Deutschland verfügen über ein
Konto. So wurden allein im Jahr 2010 bei Zahlungsverkehrsdienstleistern in
Deutschland rund 94,5 Millionen Girokonten geführt, wovon etwa 45 Millio-
nen Konten auf Onlinebasis laufen. Dennoch haben immer noch eine Menge
von Bürgerinnen und Bürgern kein Girokonto beziehungsweise eine für diese
bestehende Kontoverbindung wurde in der Vergangenheit beendet oder gekün-
digt.

Die Deutsche Kreditwirtschaft (ehemals ZKA) hat daher bereits 1995 ihren
Mitgliedsinstituten empfohlen, für jede Bürgerin und jeden Bürger auf Wunsch
ein Girokonto bereitzuhalten. Auch die Länder haben sich dem Problem der
Kontolosigkeit mit Blick auf die Gemeinwohlorientierung der Sparkassen an-
genommen. So enthalten die Sparkassengesetze oder zumindest die Satzungen
der Sparkassen in den Ländern ausdrückliche Regelungen über die Verpflich-
tung zur Führung von Girokonten für Personen mit Wohnsitz in ihrem Ge-
schäftsgebiet. Die Europäische Kommission hat sich im Jahr 2011 in ihrer
Empfehlung für einen Zugang aller Bürgerinnen und Bürger zu einem Basis-
konto ausgesprochen. Die Mitgliedstaaten sollen dafür sorgen, dass jeder Ver-
braucher, der sich rechtmäßig in der Europäischen Union aufhält, berechtigt ist,
ein Basiskonto bei einem Zahlungsdienstleister, der im Hoheitsgebiet tätig ist,
zu eröffnen und zu führen. Daran schließen sich Überlegungen der Euro-
päischen Kommission an, den Zugang zu Dienstleistungen in Zusammenhang
mit einem Konto gegebenenfalls auch gesetzlich sicherzustellen. Einige euro-

päische Länder sind den Schritt bereits gegangen und verfügen über rechtsver-
bindliche Regelungen zum Zugang zu einem Basiskonto.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/9798

Eine allgemeine gesetzliche Regelung und ein Kontrahierungszwang zur Ein-
richtung eines Girokontos für jedermann bestehen in Deutschland bislang nicht.
Das Bundesministerium der Finanzen hat jedoch mit dem federführenden Bun-
desministerium der Justiz im Jahr 2008 dem Finanz- und dem Rechtsausschuss
des Deutschen Bundestages einen Bericht zu Möglichkeiten und Voraussetzun-
gen einer gesetzlichen Regelung des Girokontos für jedermann übermittelt. Der
Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass eine Verpflichtung der Banken zum Ab-
schluss eines Girovertrags gesetzlich geregelt werden kann, soweit Ausnahmen
für Fälle der Unzumutbarkeit vorgesehen werden.

An das am 1. Juli 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Reform des Kontopfän-
dungsschutzes hat die Bundesregierung unter anderem die Erwartung geknüpft,
dass hierdurch die Kündigung zuvor gepfändeter Konten in vielen Fällen ver-
mieden werden kann. In § 850k der Zivilprozessordnung wurde erstmalig ein
so genanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto) eingeführt. Die Kontopfändung
war bislang für den überwiegenden Teil der Kontokündigungen ausschlag-
gebend.

Seit 2002 berichtet die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag regelmäßig
über die Entwicklung der Umsetzung der ZKA-Empfehlung von 1995. In ihrem
letzten Bericht aus dem Jahr 2008 kam sie vor allem zu folgendem Ergebnis:
Sollte sich zeigen, dass für die geforderten Maßnahmen auf Seiten der Kredit-
wirtschaft keine Bereitschaft besteht oder auf ihrer Grundlage keine signi-
fikante Verbesserung erreicht werden kann, wird die Einführung eines gesetz-
lichen Anspruchs auf ein Girokonto auf Guthabenbasis weiter verfolgt werden
müssen. Bei den an die Kreditwirtschaft gerichteten Maßnahmen handelt es
sich zum einen um die Weiterentwicklung der ZKA-Empfehlung in eine echte
Selbstverpflichtung. Zum anderen hat die Bundesregierung die Kreditwirt-
schaft aufgefordert, die Schlichtungssprüche ihrer Schlichtungsstellen als bin-
dend zu akzeptieren.

Mit der Vorlage unter Buchstabe e hat im Dezember 2011 die Bundesregierung
nun ihren sechsten Bericht zur Umsetzung der Empfehlungen des Zentralen
Kreditausschusses vorgelegt und kommt zum Ergebnis, dass von der Kredit-
wirtschaft bislang keine der in den Berichten von 2006 und 2008 vorgeschlage-
nen Empfehlungen aus dem gemeinsamen Maßnahmenpaket von Staat und
Wirtschaft umgesetzt worden ist.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Der Antrag der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP sieht vor, dass der
Bundestag beschließen wolle:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest, dass die in Abschnitt A genannten Pro-
bleme beim Zugang zu einem Basiskonto in der im Antrag beschriebenen
Form vorliegen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, sich in den Ver-
handlungen auf europäischer Ebene vorbehaltlich der europarechtlichen
Handlungsvoraussetzungen von den Einschätzungen in Nummer I leiten zu
lassen und für entsprechende Beschlüsse einzutreten.

III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung gleichzeitig auf,
einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das Schlichtungsverfahren bei der
Ablehnung eines Antrags auf Kontoeröffnung gesetzlich normiert.

Annahme des Antrags auf Drucksache 17/9398 mit den Stimmen der Frak-

tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Drucksache 17/9798 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Zu Buchstabe b

Der Antrag der Fraktion der SPD sieht vor, dass der Bundestag beschließen
wolle:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest, dass die in Abschnitt A genannten Pro-
bleme beim Recht auf ein Guthabenkonto in der im Antrag beschriebenen
Form vorliegen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzent-
wurf vorzulegen, der Kreditinstitute verpflichtet, kontolosen Kunden auf
Antrag ein Girokonto auf Guthabenbasis einzurichten; sich in den Verhand-
lungen auf europäischer Ebene für entsprechende Beschlüsse einzusetzen;
gegenüber den Kreditinstituten unverzüglich sicherzustellen, dass P-Kon-
ten nicht überteuert angeboten werden und sich gegenüber den Landes-
regierungen für einen Ausbau der Schuldnerberatung einzusetzen.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/7823 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion
DIE LINKE.

Zu Buchstabe c

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE. sieht vor, dass der Bundestag beschließen
wolle:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest, dass die in Abschnitt A genannten Pro-
bleme beim Verbraucherrecht auf ein kostenloses Girokonto in der im An-
trag beschriebenen Form vorliegen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzent-
wurf vorzulegen, der einen Anspruch auf ein kostenloses „Girokonto für
alle“ auf Guthabenbasis verankert.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/8141 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

Zu Buchstabe d

Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht vor, dass der Bun-
destag beschließen wolle:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest, dass die in Abschnitt A genannten Pro-
bleme beim Verbraucherrecht auf ein Basisgirokonto für jedermann in der
im Antrag beschriebenen Form vorliegen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzent-
wurf für ein Verbraucherrecht auf ein Basisgirokonto im Guthabenbereich
vorzulegen und für den von der Europäischen Kommission geforderten Be-
richt zum 1. Juli 2012 entsprechende Daten zu erheben und zu übermitteln.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/7954 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion
DIE LINKE.

Zu Buchstabe e
Kenntnisnahme der Unterrichtung auf Drucksache 17/8312 mit den Stim-
men aller Fraktionen.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/9798

C. Alternativen

Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Die Anträge machen keine Angaben zu Haushaltsausgaben.

E. Erfüllungsaufwand

Die Anträge machen keine Angaben zum Erfüllungsaufwand.

F. Weitere Kosten

Die Anträge machen keine Angaben zu weiteren Kosten.

Drucksache 17/9798 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

in Kenntnis der Unterrichtung auf Drucksache 17/8312

a) den Antrag auf Drucksache 17/9398 anzunehmen;

b) den Antrag auf Drucksache 17/7823 abzulehnen;

c) den Antrag auf Drucksache 17/8141 abzulehnen;

d) den Antrag auf Drucksache 17/7954 abzulehnen.

Berlin, den 23. Mai 2012

Der Finanzausschuss

Dr. Birgit Reinemund
Vorsitzende

Peter Aumer
Berichterstatter

Dr. Carsten Sieling
Berichterstatter

Holger Krestel
Berichterstatter

Der Antrag der Koalitionsfraktionen sieht vor, dass der Der Antrag der Fraktion der SPD sieht vor, dass der Bun-

Bundestag beschließen wolle:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest, dass die in der Be-
schlussempfehlung in Abschnitt A genannten Probleme

destag beschließen wolle:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest, dass die in der Be-
schlussempfehlung in Abschnitt A genannten Probleme
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/9798

Bericht der Abgeordneten Peter Aumer, Dr. Carsten Sieling und Holger Krestel

I. Überweisung

Zu Buchstabe a

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag der Koalitionsfrak-
tionen auf Drucksache 17/9398 in seiner 175. Sitzung am
26. April 2012 beraten und dem Finanzausschuss zur feder-
führenden Beratung sowie dem Rechtsausschuss, dem Aus-
schuss für Wirtschaft und Technologie, dem Ausschuss für
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und dem
Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Mitberatung über-
wiesen.

Zu Buchstabe b

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag der Fraktion der
SPD auf Drucksache 17/7823 in seiner 147. Sitzung am
2. Dezember 2011 beraten und dem Finanzausschuss zur fe-
derführenden Beratung sowie dem Rechtsausschuss, dem
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, dem Ausschuss
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und
dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
zur Mitberatung überwiesen.

Zu Buchstabe c

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag der Fraktion DIE
LINKE. auf Drucksache 17/8141 in seiner 149. Sitzung am
15. Dezember 2011 beraten und dem Finanzausschuss zur
federführenden Beratung sowie dem Rechtsausschuss und
dem Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz zur Mitberatung überwiesen.

Zu Buchstabe d

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/7954 in
seiner 147. Sitzung am 2. Dezember 2011 beraten und dem
Finanzausschuss zur federführenden Beratung sowie dem
Rechtsausschuss, dem Ausschuss für Wirtschaft und Tech-
nologie, dem Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz und dem Ausschuss für Menschenrechte
und humanitäre Hilfe zur Mitberatung überwiesen.

Zu Buchstabe e

Die Unterrichtung der Bundesregierung auf Drucksache
17/8312 wurde mit Drucksache 17/8510 vom 27. Januar
2012 gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung dem Fi-
nanzausschuss zur federführenden Beratung sowie dem
Rechtsausschuss, dem Ausschuss für Wirtschaft und Tech-
nologie, dem Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales
und dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Buchstabe a

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung
auf, sich in den Verhandlungen auf europäischer Ebene
vorbehaltlich der europarechtlichen Handlungsvoraus-
setzungen von den Einschätzungen unter Nummer I
leiten zu lassen und dafür einzutreten, dass

– der Zugang zu einem Basiskonto ermöglicht werden
soll und dabei Erwägungen der Unzumutbarkeit be-
rücksichtigt werden;

– die für Verbraucherinnen und Verbraucher einfache
und kostengünstige Streitschlichtung über Schlich-
tungsverfahren auch für Streitigkeiten über den Zu-
gang zum Basiskonto vorzuhalten ist;

– Kreditinstitute für die Führung des Kontos angemes-
sene Gebühren verlangen können.

III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung
gleichzeitig auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der
folgende Anforderungen berücksichtigt:

– Wird der Antrag auf Eröffnung eines Basiskontos
verweigert, werden Kreditinstitute gesetzlich ver-
pflichtet, den betroffenen Verbraucherinnen oder
Verbrauchern die Ablehnung des Antrags auf Konto-
eröffnung in Textform mitzuteilen und sie darin auch
darauf hinzuweisen, dass sie sich an einen Schlichter
wenden können, damit dieser überprüfen kann, ob
das Kreditinstitut die Empfehlung zum „Girokonto
für jedermann“ beachtet hat.

– Das Kreditinstitut soll gegenüber der Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht insoweit darle-
gungspflichtig sein, dass es bei der Ablehnung von
Anträgen auf Eröffnung eines Basiskontos seine In-
formationspflicht über das Schlichtungsverfahren er-
füllt hat. Diese Informationspflicht soll nicht beste-
hen, wenn der Verbraucher bereits ein Konto bei
einem anderen Institut unterhält.

– Hat sich ein Kreditinstitut keinem Verband ange-
schlossen, dem die Schlichtungsaufgabe übertragen
ist, bedarf es einer gesetzlichen Regelung. In den
Fällen soll das gesetzlich vorgesehene Schlichtungs-
verfahren bei der Deutschen Bundesbank durch eine
Änderung des Unterlassungsklagengesetzes erwei-
tert werden.

– Die Schlichtung soll im Rahmen der generell für
Schlichtungsverfahren geltenden Vorschriften erfol-
gen und zeitnah durchgeführt werden.

– Die für die Auszahlung von Sozialleistungen zustän-
digen Stellen sollen die kontolosen Verbraucher über
die neue Rechtslage informieren.

Zu Buchstabe b
beim Zugang zu einem Basiskonto in der im Antrag be-
schriebenen Form vorliegen.

beim Recht auf ein Guthabenkonto in der im Antrag be-
schriebenen Form vorliegen.

Drucksache 17/9798 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung
auf,

– einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Kreditinstitute
verpflichtet, kontolosen Kunden auf Antrag ein Giro-
konto auf Guthabenbasis einzurichten, sofern dies im
Einzelfall nicht unzumutbar ist. Das Konto soll die
üblichen Basisfunktionen bieten. Das Guthabenkonto
ist zu angemessenen Kosten zur Verfügung zu stel-
len, zur Vermeidung prohibitiver Preise ist ein Ent-
geltrahmen festzulegen. Die Ablehnung eines An-
trags auf Eröffnung eines Girokontos auf Guthaben-
basis ist schriftlich zu begründen. Die Bundesregie-
rung muss sicherstellen, dass die aus der gesetzlichen
Verpflichtung resultierenden Lasten angemessen auf
alle Institutsgruppen verteilt werden;

– gegenüber den Kreditinstituten unverzüglich sicher-
zustellen, dass P-Konten den im normalen bargeld-
losen Zahlungsverkehr notwendigen Leistungsum-
fang bieten und ihre Kosten die Kosten für übliche
Gehaltskonten nicht übersteigen;

– sich gegenüber den Landesregierungen für einen
Ausbau der Schuldnerberatung einzusetzen, um dem
steigenden Bedarf an qualifizierter Beratung bei der
Einrichtung von P-Konten Rechnung zu tragen, der
durch das Außerkrafttreten des geltenden Kontopfän-
dungsschutzes zum Jahresende 2011 noch erhöht
wird;

– sich im Interesse der Verbraucherinnen und Verbrau-
cher auf Ebene der Europäischen Union für die ver-
pflichtende Einführung eines Guthabenkontos in al-
len Mitgliedstaaten einzusetzen.

Zu Buchstabe c

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE. sieht vor, dass der
Bundestag beschließen wolle:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest, dass die in der Be-
schlussempfehlung in Abschnitt A genannten Probleme
beim Verbraucherrecht auf ein kostenloses Girokonto in
der im Antrag beschriebenen Form vorliegen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung
auf, einen Gesetzentwurf einzureichen, der

– einen Anspruch auf ein kostenloses „Girokonto für
alle“ auf Guthabenbasis verankert und

– Basisfunktionen für das kostenlose „Girokonto für
alle“ auf Guthabenbasis festlegt.

Zu Buchstabe d

Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht
vor, dass der Bundestag beschließen wolle:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest, dass die in der Be-
schlussempfehlung in Abschnitt A genannten Probleme
beim Verbraucherrecht auf ein Basisgirokonto für jeder-
mann in der im Antrag beschriebenen Form vorliegen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung
auf,

– umgehend einen Gesetzentwurf für ein Verbraucher-

– das Einzahlen von Geldbeträgen und Barabhebun-
gen sind möglich,

– Zahlungsvorgänge können durch das Lastschrift-
verfahren, mittels Überweisung und Zahlungs-
karte ausgeführt werden,

– der Zugang zum Basisgirokonto wird nicht von
zusätzlichen Diensten abhängig gemacht,

– ein Negativsaldo durch Überziehung ist ausge-
schlossen,

– ein angemessener Kostenrahmen für Eröffnung,
Führung, Nutzung und Schließung des Basis-
kontos wird festgelegt,

– ein kostenloses und effizientes Streitbeilegungs-
verfahren für Streitigkeiten im Zusammenhang
mit dem Basiskonto, insbesondere bei Verwei-
gerung der Bank der Eröffnung eines solchen
Kontos, wird vorgeschrieben,

– eine wirksame Überwachung der Einhaltung der
einzuführenden Anforderungen durch vom
Finanzdienstleister unabhängige Behörden wird
installiert und

– eine einfach verständliche Verbraucherinforma-
tion gewährleist, dass Verbraucherinnen und Ver-
braucher wirksam über ihre Rechte in Bezug auf
das Basisgirokonto informiert werden;

– für den von der Europäischen Kommission geforder-
ten Bericht zum 1. Juli 2012 folgende Daten zu erhe-
ben und zu übermitteln:

– Zahl der eröffneten Basiskonten,

– Zahl der verwehrten Zugänge,

– Gründe für die Verweigerung,

– Zahl der geschlossenen Basiskonten und

– Kostenstruktur der Basiskonten.

Zu Buchstabe e

Mit Blick auf die in der Beschlussempfehlung im Abschnitt A
dargestellten wesentlichen Fragestellungen kommt die Bun-
desregierung in ihrem Bericht zu folgendem Ergebnis:

1. Von der Kreditwirtschaft wurde bislang keine der in den
Berichten von 2006 und 2008 vorgeschlagenen Empfeh-
lungen aus dem gemeinsamen Maßnahmenpaket von
Staat und Wirtschaft umgesetzt. Während die Bundes-
regierung ihrem Handlungsauftrag mit dem Gesetz zur
Reform des Kontopfändungsschutzes nachgekommen
ist, hat die deutsche Kreditwirtschaft bislang weder die
Empfehlung des ZKA von 1995 gegenüber seinen
Mitgliedsinstituten in eine Selbstverpflichtung der ein-
zelnen Kreditinstitute gegenüber dem Kunden umge-
wandelt, noch hat sie die Schlichtungssprüche ihrer
Schlichtungsstellen für die Mitgliedsinstitute für ver-
bindlich erklärt. Auch erfolgt eine Veröffentlichung der
Schlichtungssprüche nur in sehr eingeschränktem Rah-
men. Die Kreditwirtschaft hat damit ihren Teil des ge-
meinsamen Maßnahmenpakets von Staat und Wirtschaft
nicht erfüllt. Die Bundesregierung hält aufgrund der un-
recht auf ein Basisgirokonto im Guthabenbereich
vorzulegen, das folgende Anforderungen erfüllt:

veränderten Faktenlage an den bisher von der Kredit-
wirtschaft nicht umgesetzten Empfehlungen fest.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/9798

2. Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich eine europä-
ische Initiative. Die Bundesregierung geht derzeit davon
aus, dass die Europäische Kommission noch 2012 einen
Gesetzesvorschlag für eine verbindliche Regelung zum
Zugang zu einem Basiskonto vorlegen wird. Von der Eu-
ropäischen Kommission wäre jedoch ein entsprechender
europäischer Handlungsbedarf zu belegen. Sollte sich
eine europäische gesetzliche Regelung am Inhalt der
vorliegenden Empfehlung ausrichten, würde sie für
Deutschland allerdings keinen Mehrwert darstellen. Das
reine Zahlungskonto bei einem Zahlungsinstitut, etwa
einem Kreditkartenunternehmen, stellt gegenüber dem
regulären Bankkonto eine ungenügende Finanzdienst-
leistung dar, um Bürgerinnen und Bürgern den Zugang
zu den wichtigsten Zahlungsfunktionen zu ermöglichen.
Auch kann nur ein Girokonto bei einem Kreditinstitut
und nicht nur ein Zahlungskonto die in Rede stehenden
wesentlichen Zahlungsfunktionen erfüllen. Zudem
würde sich die Bundesregierung dafür aussprechen,
dass, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, alle
Kreditinstitute mit Privatkundengeschäft in eine solche
Verpflichtung einbezogen werden. Die Bundesregierung
wird sich in die Verhandlungen im Europäischen Rat
aktiv entsprechend einbringen.

3. Die Bundesregierung ist nach wie vor der Ansicht, dass
eine gesetzliche Regelung, die dem Verbraucher unter
Ausschluss von Unzumutbarkeitsgründen ein subjek-
tives Recht auf ein Girokonto einräumt, verfassungs-
rechtlich zulässig ist. Die Bundesregierung hält es je-
doch aus den in Nummer 2 dargelegten Gründen für an-
gezeigt, sich vorerst aktiv mit den dargelegten Forderun-
gen in die absehbare europäische Regulierungsinitiative
einzubringen. Es sollte vermieden werden, dass das na-
tionale Recht gleich wieder aufgrund europäischer Vor-
gaben berichtigt werden muss. Jedenfalls kann aufgrund
der sich abzeichnenden europäischen Regelung ein ge-
setzgeberischer Handlungsbedarf auf nationaler Ebene
gegenwärtig nicht bejaht werden. Es wird gegebenen-
falls zu einem späteren Zeitpunkt von der Bundes-
regierung und dem Deutschen Bundestag zu prüfen sein,
ob ergänzende Umsetzungsmaßnahmen auf nationaler
Ebene zu ergreifen sind; sei es in Form eines Begleit-
gesetzes oder zusätzlicher Maßnahmen unterhalb des
Gesetzes.

Aus dem in Nummer 1 Gesagten folgt jedoch auch, dass
ungeachtet der europäischen Entwicklungen die Bundes-
regierung weiterhin dringenden Handlungsbedarf für die
Kreditinstitute sieht.

4. Aus Sicht der Bundesregierung wäre es angezeigt, dass
der Deutsche Bundestag seine Haltung und Erwartungen
im Lichte dieser Empfehlungen der Bundesregierung
noch einmal in einer weiteren Entschließung unter-
streicht.

III. Anhörung

Der Finanzausschuss hat in seiner 86. Sitzung gemeinsam
mit dem Rechtsausschuss am 25. April 2012 eine öffent-
liche Anhörung zu den in den Buchstaben a, c, d und e ge-
nannten Vorlagen durchgeführt. Folgende Einzelsachver-

1. Bundesagentur für Arbeit

2. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

3. Ehret, Liz, Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerbera-
tung e. V.

4. Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiff-
eisenbanken e. V.

5. Bundesverband deutscher Banken e. V.

6. Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands,
VÖB, e. V.

7. Casper, Prof. Dr. Matthias, Westfälische Wilhelms-
Universität Münster

7. Deutscher Gewerkschaftsbund

8. Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V.

9. Die Deutsche Kreditwirtschaft

10. Grote, Prof. Dr. Hugo, RheinAhrCampus Remagen

11. Hörmann, Dr. Günter, Verbraucherzentrale Hamburg
e. V.

12. Knobloch, Michael, Institut für Finanzdienstleistungen
e. V.

13. Kohte, Prof. Dr. Wolfhard, Universität Halle

14. Wellmann, Pamela, Verbraucherzentrale Nordrhein-
Westfalen (als Vertretung für Thomas Zipf, Stadt Darm-
stadt)

15. Rohe, Prof. Dr. Mathias, Direktor des Erlanger Zen-
trums für Islam und Recht in Europa EZIRE

16. Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.

17. Wilkening, Susanne, Arbeiterwohlfahrt Berlin Spree-
Wuhle e. V.

IV. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 85. Sitzung
am 23. Mai 2012 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen
der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN Annahme.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den
Antrag in seiner 69. Sitzung am 23. Mai 2012 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Annahme.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat den Antrag in seiner 72. Sitzung am
23. Mai 2012 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN Annahme.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag in
seiner 105. Sitzung am 23. Mai 2012 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
ständige, Verbände und Institutionen hatten Gelegenheit zur
Stellungnahme:

gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Annahme.

Drucksache 17/9798 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Zu Buchstabe b

Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 85. Sitzung
am 23. Mai 2012 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. Ablehnung.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den
Antrag in seiner 69. Sitzung am 23. Mai 2012 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. Ablehnung.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat den Antrag in seiner 72. Sitzung am
23. Mai 2012 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. Ablehnung.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat den Antrag in seiner 62. Sitzung am 23. Mai 2012
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Abwesenheit
der Fraktion DIE LINKE. Ablehnung.

Zu Buchstabe c

Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 85. Sitzung
am 23. Mai 2012 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. Ablehnung.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat den Antrag in seiner 72. Sitzung am
23. Mai 2012 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
Ablehnung.

Zu Buchstabe d

Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 85. Sitzung
am 23. Mai 2012 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. Ablehnung.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den
Antrag in seiner 69. Sitzung am 23. Mai 2012 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. Ablehnung.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat den Antrag in seiner 72. Sitzung am
23. Mai 2012 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. Ablehnung.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat den Antrag in seiner 62. Sitzung am 23. Mai 2012

SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Abwesenheit
der Fraktion DIE LINKE. Ablehnung.

Zu Buchstabe e

Der Rechtsausschuss hat die Unterrichtung durch die Bun-
desregierung in seiner 85. Sitzung am 23. Mai 2012 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen aller Fraktionen Kenntnis-
nahme.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat die
Unterrichtung durch die Bundesregierung in seiner 69. Sit-
zung am 23. Mai 2012 beraten und empfiehlt mit den Stim-
men aller Fraktionen Kenntnisnahme.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat die Unterrichtung durch die Bundes-
regierung in seiner 72. Sitzung am 23. Mai 2012 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen aller Fraktionen Kenntnis-
nahme.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die Unterrich-
tung durch die Bundesregierung in seiner 105. Sitzung am
23. Mai 2012 beraten und empfiehlt mit den Stimmen aller
Fraktionen Kenntnisnahme.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend hat die Unterrichtung durch die Bundesregierung in
seiner 67. Sitzung am 23. Mai 2012 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen aller Fraktionen Kenntnisnahme.

V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

V.1 Beratungsverlauf

Zu Buchstabe a

Der Finanzausschuss hat die Vorlage in seiner 89. Sitzung
am 23. Mai 2012 erstmalig beraten und die Beratung abge-
schlossen.

Zu den Buchstaben b, c, d und e

Der Finanzausschuss hat die Vorlagen in seiner 76. Sitzung
am 8. Februar 2012 erstmalig beraten. In der 81. Sitzung am
21. März 2012 wurde die Beratung der Vorlagen vertagt.
Die Beratung wurde in der 83. Sitzung am 28. März fortge-
setzt und die Durchführung einer öffentlichen Anhörung am
25. April 2012 beschlossen (siehe hierzu Abschnitt III). In
seiner 89. Sitzung am 23. Mai 2012 hat der Finanzausschuss
die Beratung der Vorlagen abgeschlossen.

Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP beton-
ten, die Anhörung habe gezeigt, dass Kontolosigkeit in
Deutschland ein Problem darstelle. Auf europäischer Ebene
werde intensiv daran gearbeitet, eine EU-weite Lösung für
dieses Problem zu finden. Die Koalitionsfraktionen würden
in ihrem Antrag im Vorgriff auf diese zu erwartende europä-
ische Regelung die Bundesregierung auffordern, bereits
jetzt rechtliche Klarheit für diejenigen Menschen zu schaf-
fen, bei denen der Antrag auf Eröffnung eines Girokontos
abgelehnt werde, indem eine Normierung des Schlichtungs-
verfahrens vorgenommen werde. Außerdem fordere man
die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene dafür
einzusetzen, dass ein Basiskonto für jedermann in abseh-
barer Zeit etabliert werde. Es sei in Europa und in Deutsch-
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen

land für die Bevölkerung wichtig, am bargeldlosen Zah-
lungsverkehr teilnehmen zu können. Jeder Bürger müsse die

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/9798

Möglichkeit haben, ein Konto einzurichten. Dies sei ein
dringendes Anliegen der Koalitionsfraktionen. Zum gegen-
wärtigen Zeitpunkt solle dafür allerdings keine nationale
Lösung im Vorfeld der geplanten EU-Regularien geschaffen
werden. Die im Antrag vorgesehene Normierung des
Schlichtungsverfahrens sei der erste Schritt. Man werde
darüber hinaus die Umsetzung der europäischen Regelung
der Frage eines Zugangs zu einem Girokonto für jedermann,
die noch im Jahr 2012 zu erwarten sei, unterstützen.

Für die Koalitionsfraktionen sei außerdem wichtig zu be-
rücksichtigen, inwieweit eine Regelung für ein Girokonto
für jedermann in die grundgesetzliche Vertragsfreiheit ein-
greife. Auch aus diesem Grund habe man sich entschlossen,
das freiwillige Schlichtungsverfahren zu stärken. Auf die-
sem Wege könne man die bereits bestehenden Verfahren,
die Banken- und Sparkassenverbände im Rahmen der
Selbstverpflichtung von sich aus eingerichtet hätten, auf
eine neue Grundlage stellen.

Die Fraktion der SPD forderte, dass die seit 1995 beste-
hende missliche Situation im Bereich des Rechts auf ein
Guthabenkonto endlich behoben werde. Man brauche an
dieser Stelle nicht auf eine EU-weite Regelung zu warten.
In anderen Ländern bestünden auch entsprechende nationale
Regelungen. Die Anhörung habe gezeigt, dass die gesetzli-
che Regelung eines Rechts auf ein Guthabenkonto in
Deutschland ein notwendiger und richtiger Schritt sein
würde. Eine weitere Verzögerung in dieser Sache sei nicht
hinnehmbar. Flankierend müsse gleichzeitig die Schuldner-
beratung ausgebaut werden. Der Antrag der Koalitionsfrak-
tionen, eine Normierung der freiwilligen Schlichtungsver-
fahren vorzunehmen, sei in der Anhörung diskutiert wor-
den. Es sei dabei deutlich geworden, dass eine solche Rege-
lung nicht funktionieren und keine wirkliche Verbesserung
erbringen würde. Die im Antrag der Koalitionsfraktionen
vorgesehene gesetzliche Regelung sei wirkungslos und
würde zu einem Weiterbestehen der unerträglichen Situa-
tion seit 1995 beitragen. Dies sei nicht hinnehmbar und man
lehne deshalb den Antrag der Koalitionsfraktionen ab.

Dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
werde man zustimmen, da er die gleiche Intention wie der
Antrag der Fraktion der SPD habe, auch wenn die dortige
Aufzählung der einzelnen Funktionen, die ein Basisgiro-
konto haben sollte, nicht zwangsläufig abschließend sei.
Allerdings beinhalte sie wichtige Aspekte, denen man zu-
stimme.

Den Antrag der Fraktion DIE LINKE. werde man ablehnen.
Der wichtigste Grund dafür sei die Forderung, dass ein Gut-
habenkonto kostenlos angeboten werden solle, die man
nicht teile.

Die Fraktion DIE LINKE. bezeichnete den Antrag der
Koalitionsfraktionen als blamabel, da hiermit auf eine euro-
päische Regelung gewartet werde, obwohl vom Bundes-
ministerium der Justiz bereits vor Jahren ein Gutachten vor-
gelegt worden sei, dass es rechtlich möglich wäre, ein Giro-
konto für jedermann verbindlich einzuführen. Bis heute sei
dies nicht umgesetzt worden. Der vorliegende Antrag der
Koalitionsfraktionen stelle lediglich die Klärung des
Rechtsweges für den Fall eines abgelehnten Antrags auf
Einrichtung eines Girokontos in Aussicht. Es sei zu wenig,

ein Girokonto für jedermann werde durch den Antrag der
Koalitionsfraktionen in keiner Weisen geklärt. Dies sei vor
dem Hintergrund bestehender Regelungen in anderen euro-
päischen Ländern wie etwa in Frankreich bedauerlich. Die
Koalitionsfraktionen verweigerten sich noch immer der Idee
eines Rechtsanspruchs auf ein Girokonto. Deshalb lehne
man den Antrag der Koalitionsfraktionen ab.

Beim Antrag der Fraktion der SPD und beim Antrag der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthalte man sich
der Stimme. Obwohl man daran erinnern müsse, dass weder
in der rot-grünen noch in der großen Koalition entspre-
chende Regelungen geschaffen worden seien. Die Ausfüh-
rungen der Fraktion der SPD würden vor diesem Hinter-
grund wenig glaubhaft wirken. Auch die Betonung des Un-
terschieds zum Antrag der Fraktion DIE LINKE. durch die
Fraktion der SPD sei politisch kontraproduktiv, denn das
Ziel müsse sein, das Problem gemeinsam zu lösen.

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE. sehe einen kosten-
losen Zugang zu einem Girokonto vor, weil dies für viele
Menschen in prekären Situationen wichtig sei. Auch heute
gebe es unter bestimmten Bedingungen schon kostenlose
Konten. Die in Frage stehenden Summen seien nicht so
groß, als dass die Banken sich dies nicht leisten könnten.
Nehme man die Zahl von ca. 670 000 kontolosen Menschen
in Deutschland aus dem Bericht der Bundesregierung und
setze man 3 Euro monatlich als Referenzgröße an, könne
man sich ausrechnen, dass die Summen angesichts der im
Bankensektor anfallenden Gewinne zumutbar sein müssten.

Man enthalte sich bei den jeweiligen Anträgen der Frak-
tionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Stimme,
da man trotz der Unterschiede zum eigenen Antrag im
wesentlichen Punkt übereinstimme, dass ein Recht auf ein
Girokonto gesetzlich verankert werden müsse. In der Anhö-
rung hätten viele Sachverständige ebenfalls dafür plädiert.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte, dass
angesichts der jahrelangen Debatte um die Thematik und
der immer wieder angekündigten gesetzgeberischen Maß-
nahmen die im Antrag der Koalitionsfraktionen vorgesehe-
nen Punkte als unerheblich einzustufen seien. Marktwirt-
schaften würden nur auf der Grundlage klarer Regeln funk-
tionieren. Man könne darüber diskutieren, welche Regeln
die richtigen seien. In Frankreich funktioniere eine entspre-
chende gesetzliche Verpflichtung gut. Die im Antrag der
Koalitionsfraktionen vorgesehene rechtliche Klärung des
Schlichtungsverfahrens hätte allerdings so gut wie keine
Bedeutung für die Lösung des Problems. Man habe sehen
können, dass eine Selbstverpflichtung alleine nicht funktio-
niere. Es sei ein falsches Signal, dass man darauf setze, die
öffentlich-rechtlichen Institute wie bisher die Aufgabe über-
nehmen zu lassen, während die privaten Institute sich die
Rosinen herauspicken dürften. Die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN habe sich seit Jahren dafür eingesetzt, dass
es zu einer klaren gesetzlichen Regelung komme. Es sei nun
dringend an der Zeit dafür. Man müsse die Reformfähigkeit
der Politik insgesamt in Frage stellen, wenn sich ein gesetz-
geberischer Prozess über Jahre in die Länge ziehe. Man er-
innere an die große Zahl der Anhörungen zum Thema der
Vorlagen. Die Regierungskoalition sei offenbar nicht bereit,
das Problem auf fehlende Kommunikation und Information
der Betroffenen zurückzuführen. Der Rechtsanspruch auf

klare Regeln zu setzen, obwohl man sehe, dass die bisheri-
gen Maßnahmen nicht funktioniert hätten.

minimums berücksichtigt werden, damit jeder diese Dienst-
leistungen bezahlen könne. Dies sei der Hauptgrund, den
Antrag der Fraktion DIE LINKE. abzulehnen.

Ferner hat der Petitionsausschuss dem Finanzausschuss zu
den Vorlagen drei Bürgereingaben zur Frage des Rechts auf
Eröffnung eines Girokontos übermittelt und gemäß § 109
der Geschäftsordnung um Abgabe einer Stellungnahme ge-
beten. Der Finanzausschuss hat die Petitionen in seine Bera-
tungen einbezogen.

Mit der Eingabe vom 26. Juli 2010 fordert der erste Petent,
dass ein Recht auf ein Girokonto auf Guthabenbasis gesetz-
lich festgelegt wird.

Mit der Eingabe vom 10. Dezember 2010 wird Beschwerde
geführt, dass die Entscheidung des Insolvenzverwalters
über die Freigabe der Eröffnung eines Girokontos nach
freiem Ermessen erfolgen kann und das Recht auf ein Pfän-
dungsschutzkonto sich nur auf die Umwandlung eines be-
reits bestehenden Girokontos bezieht.

Mit der Eingabe vom 22. Dezember 2011 fordert der dritte
Petent, dass Betroffene, die aktuell über kein Girokonto ver-
fügen, das Recht auf Einrichtung eines Pfändungsschutz-
kontos haben sollen.

Der Ausschuss hat die Forderungen der drei Petenten inso-
fern unterstützt, dass alle Fraktionen die Kontolosigkeit vie-
ler Menschen in Deutschland als ein Problem bezeichneten,
das der vollen Partizipation dieser Menschen am sozialen
und wirtschaftlichen Leben entgegenstehe. Alle Fraktionen
sprachen sich für die Möglichkeit eines Zugangs zu einem
Girokonto auf Guthabenbasis für alle Teile der Bevölkerung
aus. Während die Oppositionsfraktionen in ihren mehrheit-

CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN be-
schlossen, die Annahme des Antrags der Koalitionsfrak-
tionen auf Drucksache 17/9398 zu empfehlen.

Zu Buchstabe b

Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthal-
tung der Fraktion DIE LINKE. beschlossen, die Ablehnung
des Antrags der Fraktion der SPD auf Drucksache 17/7823
zu empfehlen.

Zu Buchstabe c

Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. beschlossen,
die Ablehnung des Antrags der Fraktion DIE LINKE. auf
Drucksache 17/8141 zu empfehlen.

Zu Buchstabe d

Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthal-
tung der Fraktion DIE LINKE. beschlossen, die Ablehnung
des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Drucksache 17/7954 zu empfehlen.

Zu Buchstabe e

Der Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen aller Frak-
tionen Kenntnisnahme der Unterrichtung durch die Bundes-
regierung auf Drucksache 17/8312.

Berlin, den 23. Mai 2012

Peter Aumer
Berichterstatter

Dr. Carsten Sieling
Berichterstatter

Holger Krestel
Berichterstatter
Drucksache 17/9798 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Dem Antrag der Fraktion der SPD werde man zustimmen,
da man in ihm eine gleiche Konzeption wie beim eigenen
Antrag erkenne. Den Antrag der Fraktion DIE LINKE.
werde man aufgrund der dort eingeforderten Kostenlosig-
keit eines „Girokontos für alle“ ablehnen. Für entstehende
Kosten müssten die Institute entlohnt werden, auch wenn
man überhöhte Gebühren verhindern sollte. Das Prinzip,
dass Angebote entlohnt würden, sei Teil einer marktwirt-
schaftlichen Ordnung. Ansonsten müsste man überlegen, ob
es von staatlicher Seite eine Kompensation der Institute für
ein etwaiges kostenloses Angebot geben sollte. Dies sei
keine sinnvolle Lösung. Stattdessen müssten die Gebühren
für ein solches Girokonto bei der Berechnung des Existenz-

lich abgelehnten Anträgen die sofortige Schaffung eines
entsprechenden Rechtsanspruchs auf dem Wege der natio-
nalen Gesetzgebung befürworteten, sieht der angenommene
Antrag der Koalitionsfraktionen eine gesetzliche Normie-
rung des Schlichtungsverfahrens und eine Unterstützung der
nationalen Umsetzung der noch in diesem Jahr zu erwarten-
den Regelung der Frage des Zugangs zu einem Girokonto
für alle auf Ebene der Europäischen Union vor.

V.2 Beratungsergebnisse

Zu Buchstabe a

Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen

t mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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