BT-Drucksache 17/9759

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Kerstin Tack, Elvira Drobinski-Weiß, Willi Brase, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD - Drucksache 17/8894 - Verbraucherschutz stärken - Finanzmarktwächter einführen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Axel Troost, Dr. Kirsten Tackmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 17/8764 - Finanzmärkte verbrauchergerecht regulieren - Finanzwächter und Finanz-TÜV einführen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Gerhard Schick, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/6503 - Finanzmarktwächter im Verbraucherinteresse einrichten

Vom 23. Mai 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/9759
17. Wahlperiode 23. 05. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(10. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Kerstin Tack, Elvira Drobinski-Weiß,
Willi Brase, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/8894 –

Verbraucherschutz stärken – Finanzmarktwächter einführen

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Axel Troost, Dr. Kirsten
Tackmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/8764 –

Finanzmärkte verbrauchergerecht regulieren – Finanzwächter und Finanz-TÜV
einführen

c) zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Gerhard Schick, Cornelia
Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/6503 –

Finanzmarktwächter im Verbraucherinteresse einrichten

A. Problem

Zu Buchstabe a

Verbraucherinnen und Verbraucher investieren nach Ansicht der Fraktion der

SPD auch nach den Erfahrungen der Finanzmarkt- und Währungskrise aufgrund
falscher Beratung oder mangelhafter Produkte in Kapitalanlagen, die nicht zu ih-
rer ökonomischen und sozialen Situation passen. Aufgrund der Vielzahl und der
Komplexität der Finanzprodukte ist den Verbraucherinnen und Verbrauchern
laut Antragsteller ein hinreichend objektiver Vergleich verschiedener Finanz-
produkte nur schwer möglich. Problematisch ist aus Sicht der Fraktion der SPD
auch die derzeitige Aufsicht über den Finanzmarkt. Die bisherigen Regulie-

Drucksache 17/9759 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

rungsansätze des Finanzmarktes der Bundesregierung sind aus Sicht der Frak-
tion der SPD unzureichend.

Mit dem Antrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 17/8894 soll die Bundes-
regierung insbesondere aufgefordert werden, einen „Finanzmarktwächter“ als
unabhängigen Wächter des Finanzmarktes einzuführen, der unter anderem den
Markt beobachtet, ihn mit Initiativrechten gegenüber der jeweiligen Aufsicht
auszustatten und durch Zinserträge der Deutschen Stiftung Verbraucherschutz
zu finanzieren.

Zu Buchstabe b

Die seit dem Zusammenbruch des Bankhauses Lehman Brothers Holding Inc.
im Herbst 2008 in den USA seitens des Gesetzgebers unternommenen Versuche,
den Finanzmarkt zu regulieren, haben bisher nach Ansicht der Fraktion DIE
LINKE. keine wirksamen strukturellen Veränderungen erbracht. Die Situation
hat sich aus Verbrauchersicht nach Darstellung der Antragsteller nicht verbes-
sert. Neu eingeführte Instrumente und gesetzliche Regularien haben bisher laut
der Fraktion DIE LINKE. das aus ihrer Ansicht starke Ungleichgewicht zwi-
schen Anbieterseite und Verbraucherinteresse bisher nicht beheben können. Aus
diesem Grund sind für die Fraktion DIE LINKE. die Finanzmärkte verbraucher-
gerecht zu regulieren.

Mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache 17/8764 soll die Bun-
desregierung insbesondere aufgefordert werden, eine Verbraucherschutzbehör-
de zur Regulierung der Finanzmärkte zu schaffen, die unter anderem die Ver-
braucherinnen und Verbraucher informiert und aktiv vor unseriösen Produkten
und Anbieterpraktiken auf den Finanzmärkten warnt. Außerdem soll die Bun-
desregierung ergänzend zur staatlichen Regulierung einen sogenannten Fi-
nanzwächter einführen und eine gesetzliche Grundlage zu dessen Finanzierung
schaffen, die nach dem Verursacherprinzip die Unternehmen der Finanzbranche
zur Übernahme der Kosten heranzieht.

Zu Buchstabe c

Nach Ansicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN konnten die bisheri-
gen Maßnahmen des Gesetzgebers zur verbraucherfreundlichen Regulierung
der Finanzmärkte das Ungleichgewicht zwischen Anbieterseite und den Kun-
dinnen und Kunden nicht beheben. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher
werden nach Darstellung der Antragsteller durch Anbieter von Finanzprodukten
mangelhaft beraten und erwerben ungewollt riskante Geldanlagen. Aus diesem
Grund ist für die Antragsteller die Einrichtung eines „Finanzmarktwächters“ er-
forderlich, dessen Ziel ein besserer und gerechterer Interessenausgleich auf den
Finanzmärkten im Interesse der Verbraucher sein soll.

Mit dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache
17/6503 soll die Bundesregierung insbesondere aufgefordert werden, den Ver-
braucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) in Zusammenarbeit mit den Ver-
braucherzentralen mit der Aufgabe einer sektoralen Interessenvertretung für
Verbraucherinnen und Verbraucher auf den Finanzmärkten, des „Finanzmarkt-
wächters“, zu betrauen, für dessen dauerhafte Arbeit eine gesetzliche Grundlage
zu schaffen und angemessene Haushaltsmittel bereitzustellen.

B. Lösung

Zu Buchstabe a
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/8894 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/9759

SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion
DIE LINKE.

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/8764 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

Zu Buchstabe c

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/6503 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD
und DIE LINKE.

C. Alternativen

Zu Buchstabe a

Annahme des Antrags auf Drucksache 17/8894.

Zu Buchstabe b

Annahme des Antrags auf Drucksache 17/8764.

Zu Buchstabe c

Annahme des Antrags auf Drucksache 17/6503.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Wurden nicht erörtert.

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Wurde nicht erörtert.

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Wurde nicht erörtert.

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

Wurden nicht erörtert.

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Wurde nicht erörtert.

F. Weitere Kosten

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 17/9759 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Antrag auf Drucksache 17/8894 abzulehnen,

b) den Antrag auf Drucksache 17/8764 abzulehnen,

c) den Antrag auf Drucksache 17/6503 abzulehnen.

Berlin, den 25. April 2012

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Hans-Michael Goldmann
Vorsitzender

Mechthild Heil
Berichterstatterin

Kerstin Tack
Berichterstatterin

Caren Lay
Berichterstatterin

Dr. Erik Schweickert
Berichterstatter

Nicole Maisch
Berichterstatterin

stände im Bereich des Finanzmarktes aufspürt. und gesetzliche Regularien haben bisher laut der Fraktion
DIE LINKE. das starke Ungleichgewicht zwischen Anbie-
Mit dem Antrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 17/8894
soll die Bundesregierung insbesondere aufgefordert werden,

1. einen „Finanzmarktwächter“ als unabhängigen Wächter
des Finanzmarktes einzuführen, der den Markt beobach-

terseite und Verbraucherinteresse bisher nicht beheben
können. Der Anlegerschutz spielt laut Antragsteller bei der
Finanzaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleis-
tungsaufsicht (BaFin) weiterhin eine untergeordnete Rolle.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/9759

Bericht der Abgeordneten Mechthild Heil, Kerstin Tack, Caren Lay,
Dr. Erik Schweickert und Nicole Maisch

I. Überweisung

Zu Buchstabe a

Der Antrag auf Drucksache 17/8894 wurde in der 165. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 8. März 2012 dem Aus-
schuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz zur federführenden Beratung sowie zur Mitberatung
an den Rechtsausschuss, den Finanzausschuss, den Haus-
haltsausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Technolo-
gie und den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.

Zu Buchstabe b

Der Antrag auf Drucksache 17/8764 wurde in der 162. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 1. März 2012 dem Aus-
schuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz zur federführenden Beratung sowie zur Mitberatung
an den Finanzausschuss überwiesen.

Zu Buchstabe c

Der Antrag auf Drucksache 17/6503 wurde in der 133. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 20. Oktober 2011 dem
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz zur federführenden Beratung sowie zur Mitberatung
an den Finanzausschuss und den Ausschuss für Wirtschaft
und Technologie überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Buchstabe a

Verbraucherinnen und Verbraucher investieren nach Ansicht
der Fraktion der SPD auch nach den Erfahrungen der Finanz-
markt- und Währungskrise aufgrund falscher Beratung oder
mangelhafter Produkte in Kapitalanlagen, die nicht zu ihrer
ökonomischen und sozialen Situation passen. Aufgrund der
Vielzahl und der Komplexität der Finanzprodukte ist den
Verbraucherinnen und Verbrauchern laut der Fraktion der
SPD ein hinreichend objektiver Vergleich verschiedener Fi-
nanzprodukte nur schwer möglich. Problematisch ist aus
Sicht der Antragsteller auch die derzeitige Aufsicht über den
Finanzmarkt. Die bisherigen Regulierungsansätze des Fi-
nanzmarktes der Bundesregierung sind aus Sicht der Frak-
tion der SPD unzureichend. Der Finanzmarkt muss deshalb
aus Sicht der Antragsteller derart ausgerichtet werden, dass
den Teilnehmern eine freie Entscheidung möglich ist. Insbe-
sondere muss eine Produktvergleichbarkeit klar und einfach
möglich sein, alle Kosten und Risiken müssen deutlich aus-
gewiesen werden. Daneben muss aus Sicht der Fraktion der
SPD eine Institution installiert werden, die präventiv Miss-

– den Finanzmarkt beobachten, um unlautere Praktiken
aufzuspüren,

– Hinweise und Erfahrungen von Verbraucherinnen und
Verbrauchern systematisch erfassen und gegebenen-
falls zur weiteren Veranlassung an die Finanzaufsicht
weitergeben,

– unlautere Anbieter abmahnen und gegebenenfalls Un-
terlassungsklage erheben,

– die Möglichkeit zur Einreichung von Muster- und
Musterfeststellungsklagen sowie zur Abschöpfung
von Gewinnen nach dem Vorbild des § 10 des Geset-
zes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) haben,

– Verbraucherinnen und Verbraucher informieren und
aufklären und

– interne handlungsorientierte Konzepte (Beratungs-
standpunkte) für die individuelle Verbraucherbera-
tung entwickeln und koordinieren;

2. diesen „Finanzmarktwächter“ mit Initiativrechten gegen-
über der jeweiligen Aufsicht auszustatten;

3. eine Onlineplattform für Finanzprodukte und Finanz-
dienstleistungen einzurichten, die sich am Beispiel der
Onlineplattform www.lebensmittelklarheit.de orientiert,
um den Bürgerinnen und Bürgern im Finanzdienstleis-
tungsbereich die nötigen Informationen zu vermitteln;

4. den „Marktwächter“ durch Zinserträge der Deutschen
Stiftung Verbraucherschutz zu finanzieren. Zum weiteren
Aufbau des Stiftungskapitals sollen deshalb unter ande-
rem Mehreinnahmen aus der Veräußerung des Zweckver-
mögens der Deutschen Siedlungs- und Landesrentenbank
und Bußgelder aus Kartellverfahren herangezogen wer-
den.

Zu Buchstabe b

Die Fraktion DIE LINKE. verweist darauf, dass unter ande-
rem laut einer Studie des Bundesministeriums für Ernäh-
rung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) die
Verbraucherinnen und Verbraucher mindestens ca. 20 Mio.
Euro jährlich durch falsche Anlageberatung und schlechte
Finanzprodukte verlieren. Die seit dem Zusammenbruch des
Bankhauses Lehman Brothers im Herbst 2008 und der sich
anschließenden weltweiten Finanzkrise seitens des Gesetz-
gebers unternommenen Versuche, den Finanzmarkt zu regu-
lieren, haben bisher nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE.
keine wirksamen strukturellen Veränderungen erbracht. Die
Situation aus Verbrauchersicht hat sich nach Darstellung der
Antragsteller nicht verbessert. Neu eingeführte Instrumente
tet und Auffälligkeiten an eine schlagkräftige Aufsicht
meldet. Der „Finanzmarktwächter“ soll insbesondere

Aus diesem Grund sind für die Fraktion DIE LINKE. die
Finanzmärkte verbrauchergerecht zu regulieren.

Drucksache 17/9759 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache
17/8764 soll die Bundesregierung insbesondere aufgefordert
werden,

1. eine Verbraucherschutzbehörde zur Regulierung der
Finanzmärkte zu schaffen, die unter anderem

– in ihrer Struktur von der Solvenzaufsicht der Bundes-
anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in-
stitutionell getrennt ist, um so unabhängig und gleich-
berechtigt zum Schutz der Verbraucherinnen und
Verbraucher zu agieren;

– die als Zulassungsstelle im Sinne eines „Finanz-
TÜVs“ alle Finanzmarktakteure und - instrumente vor
ihrer Zulassung auf Verbraucherfreundlichkeit und
volkswirtschaftliches Risikopotenzial prüft sowie un-
seriöse und gefährliche Produkte vom Markt nehmen
kann;

– die Eingriffsbefugnisse gegenüber den Unternehmen
der Finanzbranche erhält;

– die Verbraucherinnen und Verbraucher informiert und
aktiv vor unseriösen Produkten und Anbieterprak-
tiken auf den Finanzmärkten warnt, die Öffentlichkeit
über festgestelltes Fehlverhalten, die eingegangenen
Beschwerden sowie die daraus resultierenden auf-
sichtsrechtlichen Konsequenzen und Ergebnisse ihrer
Marktbeobachtungen informiert;

2. ergänzend zur staatlichen Regulierung einen „Fi-
nanzwächter“ zu schaffen, der unter anderem

– bei der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.
(vzbv) und den Verbraucherzentralen der Bundeslän-
der angesiedelt ist;

– die Finanzmärkte laufend beobachtet und Verstöße
sowie Regulierungsbedarfe aufdeckt, indem er
Erkenntnisse aus der unabhängigen Verbraucherbera-
tung sowie Verbraucherbeschwerden auswertet und
Marktanalysen durchführt;

– gegenüber der neu zu schaffenden Verbraucher-
schutzbehörde zur Regulierung der Finanzmärkte ein
Anhörungs- und Beschwerderecht erhält;

– Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Durchset-
zung ihrer Rechte unterstützt;

3. eine gesetzliche Grundlage zur Finanzierung des „Fi-
nanzwächters“ zu schaffen, die nach dem Verursacher-
prinzip die Unternehmen der Finanzbranche zur Über-
nahme der Kosten heranzieht.

Zu Buchstabe c

Nach Ansicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
konnten die bisherigen Maßnahmen des Gesetzgebers zur
verbraucherfreundlichen Regulierung der Finanzmärkte das
Ungleichgewicht zwischen Anbieterseite und den Kundin-
nen und Kunden nicht beheben. Viele Verbraucherinnen und
Verbraucher werden nach Darstellung der Antragsteller
durch Anbieter von Finanzprodukten mangelhaft beraten
und erwerben ungewollt riskante, nicht zu ihrer individuel-
len Lebenssituation passende Geldanlagen, die zu hohen

als ein dem Funktionsschutz gleichwertiges Aufsichtsziel in
den einschlägigen Finanzmarktgesetzen festgeschrieben.
Aus diesem Grund ist für die Antragsteller die Einrichtung
eines „Finanzmarktwächters“ erforderlich, dessen Ziel ein
besserer und gerechterer Interessenausgleich auf den Finanz-
märkten im Interesse der Verbraucher sein soll.

Mit dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
auf Drucksache 17/6503 soll die Bundesregierung aufgefor-
dert werden,

– den Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) mit
den Verbraucherzentralen mit der Aufgabe einer sekto-
ralen Interessenvertretung für Verbraucherinnen und
Verbraucher auf den Finanzmärkten, des sogenannten
Finanzmarktwächters, zu betrauen,

– eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die eine dauer-
hafte Arbeit des „Finanzmarktwächters“ ermöglicht,

– für die Einrichtung und den laufenden Unterhalt des „Fi-
nanzmarktwächters“ angemessene Haushaltsmittel be-
reitzustellen sowie

– den Schutz der Verbraucher- und Kundeninteressen als
weiteres Aufsichtsziel der Bundesanstalt für Finanz-
dienstleistungsaufsicht (BaFin) festzulegen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Rechtsausschuss hat in seiner 80. Sitzung am 25. April
2012 den Antrag auf Drucksache 17/8894 beraten und mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
empfohlen, den Antrag abzulehnen.

Der Finanzausschuss hat in seiner 85. Sitzung am 25. April
2012 den Antrag auf Drucksache 17/8894 beraten und mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
empfohlen, den Antrag abzulehnen.

Der Haushaltsausschuss hat in seiner 87. Sitzung am
25. April 2012 den Antrag auf Drucksache 17/8894 beraten
und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. empfohlen, den Antrag abzulehnen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat in sei-
ner 67. Sitzung am 25. April 2012 den Antrag auf Druck-
sache 17/8894 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthal-
tung der Fraktion DIE LINKE. empfohlen, den Antrag abzu-
lehnen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner
101. Sitzung am 25. April 2012 den Antrag auf Drucksache
17/8894 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD
Verlusten führen können. Zudem ist der Verbraucherschutz
laut der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auch nicht

und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. empfohlen, den Antrag abzulehnen.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/9759

Zu Buchstabe b

Der Finanzausschuss hat in seiner 85. Sitzung am 25. April
2012 den Antrag auf Drucksache 17/8764 beraten und mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. empfohlen, den Antrag abzulehnen.

Zu Buchstabe c

Der Finanzausschuss hat in seiner 70. Sitzung am 30. No-
vember 2011 den Antrag auf Drucksache 17/6503 beraten
und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Frak-
tion der SPD empfohlen, den Antrag abzulehnen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat in sei-
ner 58. Sitzung am 18. Januar 2012 den Antrag auf Druck-
sache 17/6503 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion der SPD empfohlen, den Antrag ab-
zulehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

1. Öffentliche Anhörung

Zu den Buchstaben a, b und c

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz hat in seiner 65. Sitzung am 21. März 2012 zum
Thema „Finanzmarktwächter“ eine öffentliche Anhörung
durchgeführt.

Folgende Sachverständige – Verbände und Institutionen –
sowie Einzelsachverständige hatten Gelegenheit zur Stel-
lungnahme in der öffentlichen Anhörung:

Sachverständige

– Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),
Michael Sell

– Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffei-
senbanken e. V. (BVR), Gerhard Hofmann

– Bundesverband Deutscher Banken e. V., Herbert Jütten

– Stiftung Warentest, Stephan Kühnlenz

– Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv), Gerd
Billen

– Verbraucherzentrale Hamburg e. V., Dr. Günter Hör-
mann;

Einzelsachverständige

– Prof. Dr. Jürgen Keßler

– Dr. Achim Tiffe.

Die Sachverständigen/Einzelsachverständigen bewerteten
das Thema der Anhörung unterschiedlich.

Michael Sell, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-
aufsicht (BaFin), äußerte, die Bedenken der BaFin hinsicht-
lich der Einrichtung eines „Finanzmarktwächters“, die bereits
schon vor ca. zwei Jahren im Rahmen einer Anhörung geäu-
ßert worden seien, hätten sich nicht verflüchtigt. Erfreulich

nicht bei der BaFin angesiedelt werden solle, denn die BaFin
werde nach ihrem gesetzlichen Auftrag ausschließlich im
öffentlichen Interesse, im Bereich kollektiver Verbraucher-
schutz, tätig. Demgegenüber sei der „Finanzmarktwächter“
als Parteirolle konzeptioniert und übernehme damit die
Funktion eines Beraters oder Vertreters der Verbraucherin-
nen und Verbraucher gegenüber staatlichen und privaten
Institutionen. Dies sei nicht Aufgabe der BaFin. Zudem
befürchtete er, dass die Schaffung eines „Finanzmarktwäch-
ters“ zu einem Interessenkonflikt führen werde, der darin lie-
ge, dass eine solche Einrichtung einerseits eine individuelle,
verbraucherschützende Beratungsfunktion übernehmen, an-
dererseits aber eine halbstaatliche Aufsichtsfunktion aus-
üben solle.

Gerhard Hofmann, Bundesverband der Deutschen Volks-
banken und Raiffeisenbanken e. V. (BVR), bezweifelte den
Zusatznutzen, der durch die Einführung eines „Finanzmarkt-
wächters“ entstünde. Es existierten bereits eine Reihe von
verbraucherschützenden Einrichtungen. Auch habe es in den
letzten Jahren weitreichende gesetzliche Änderungen zu-
gunsten der Verbraucher gegeben. Des Weiteren lehnte er es
ab, dass Interessenvertretungen wie die Verbraucherzentralen
eine öffentlich-rechtliche Überwachungsfunktion übernäh-
men. Damit seien massive Haftungsrisiken verbunden. Darü-
ber hinaus habe die BaFin in verbraucherschützender Hin-
sicht eine erhebliche Erweiterung ihrer Funktionen erfahren.
Hier sei etwa die Errichtung eines Berater- und Beschwerde-
registers zu nennen. Die Wirkungen der aufgesetzten Maß-
nahmen sollten zunächst abgewartet werden, bevor weitere
Schritte unternommen werden würden.

Herbert Jütten, Bundesverband Deutscher Banken e. V.,
gab zu bedenken, dass ein „Finanzmarktwächter“ insbeson-
dere gegenüber den Anlegern die Haftung für seine Analy-
sen übernehmen müsse, wenn er mit der Qualitätsanalyse
von Finanzprodukten betraut sei. Zudem habe die BaFin be-
züglich der Qualitätsanalyse von Beratungen weitere Kom-
petenzen zur Beraterregistrierung erhalten. Damit könne auf
der Grundlage von Kundenbeschwerden die Qualität der ein-
zelnen Beratungen in den jeweiligen Instituten überprüft
werden. In diesem Bereich bedürfe es also keiner weiteren
Einrichtung, die Kundenbeschwerden nachgehe und die
Qualität der Beratung kontrolliere. Falls eine solche Ein-
richtung dennoch gefordert werde, müsse bezüglich der Un-
abhängigkeit einer solchen Organisationsstruktur bedacht
werden, dass sie nicht staatlicher, sondern interessenunvor-
belasteter privatrechtlicher Natur sein sollte. Diese Voraus-
setzungen träfen am ehesten auf die Stiftung Warentest be-
ziehungsweise die Stiftung Finanztest zu.

Stephan Kühnlenz, Stiftung Warentest, sprach sich für eine
Verstärkung des Verbraucherschutzes im Bereich des Fi-
nanzmarktes aus. Es bestehe immer noch ein großes Un-
gleichgewicht zwischen dem Informationsstand der Anbie-
ter und dem der Verbraucher, weshalb man es als vorteilhaft
ansehe, wenn die Verbraucherposition gestärkt werde. Der
vzbv schlage die Einrichtung eines „Finanzmarktwächters“
vor, der vor allem die heutigen Aufgaben des vzbv bündeln
und verstärken solle. Der angedachten Funktion des „Fi-
nanzmarktwächters“ komme eine wichtige Aufgabe zu,
denn es müsse neben dem reinen Testen von Produkten das
Ziel sein, für die Verbraucher Möglichkeiten zu schaffen, auf
sei hingegen, dass der „Finanzmarktwächter“ nach den Plä-
nen der Antragsteller des Antrags auf Drucksache 17/6503

Missstände hinzuweisen. Positiv hob er hervor, dass es be-
reits produktspezifische Informationen für die Verbraucher

Drucksache 17/9759 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

gebe, wie das Beratungsprotokoll und die Produktinforma-
tionsblätter. Diesbezüglich müsste aber eine Haftung der He-
rausgeber gewährleistet sein. Kühnlenz betrachtete es als
große Chance, den geplanten „Finanzmarktwächter“ mit der
Testarbeit der Stiftung Warentest zu verknüpfen.

Gerd Billen, Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.,
erläuterte, dass heute überall und bei jeder Gelegenheit of-
fensiv für Geldanlagen geworben werde. Das Interesse der
Verbraucher an einer präventiven Finanzberatung und insbe-
sondere der Rechtsberatung sei gestiegen, weil die Verbrau-
cher mit Produkten unzufrieden seien. Da die individuelle
Beratung nicht Aufgabe der BaFin sei, bedürfe es einer
neuen Architektur im Bereich der Finanzaufsicht. Dem „Fi-
nanzmarktwächter“ solle dabei keine hoheitliche Aufgabe
zukommen. Es solle aber die Fähigkeit der Interessenvertre-
tungen der Verbraucher verbessert werden, Probleme aufzu-
finden, diese auszuwerten und über ein Beschwerderecht
auch an die BaFin zu adressieren. Eine Ansiedelung der
Funktion des „Finanzmarktwächters“ bei den Interessenver-
tretungen der Verbraucher – der Verbraucherzentralen und
des vzbv – in Zusammenarbeit mit der Stiftung Warentest
halte er für die richtige Entscheidung.

Dr. Günter Hörmann, Verbraucherzentrale Hamburg
e. V., stellte fest, dass die am meisten verbreitete Geldanlage
in Deutschland die Versicherung sei. Diese verursachte zu-
gleich die größten Schäden für die Verbraucher, weshalb
man den Fokus nicht nur auf den Anlegerschutz legen dürfe.
Der „Finanzmarktwächter“ als solcher sei als zivilgesell-
schaftliche Organisation in Ergänzung zu den staatlichen In-
stanzen, der staatlichen Aufsicht, zu verstehen. Anzusiedeln
sei diese bei den Verbraucherzentralen und dem Verbrau-
cherzentrale Bundesverband e. V. in Kooperation mit der
Stiftung Warentest, da diese Einrichtungen die Erfahrung
und Kompetenz im Bereich des Verbraucherschutzes hätten.
Diese Ansiedlung sei deshalb bedeutsam, weil die Interes-
senvertretungen aufgrund von Verbraucherbeschwerden
über einen enormen Wissensschatz verfügten, der aber man-
gels Kompetenzen bisher nicht voll ausgeschöpft werden
könne.

Der Einzelsachverständige Prof. Dr. Jürgen Keßler kriti-
sierte, dass bei der begrifflichen Bestimmung der Finanz-
märkte die Verbraucherseite bisher vernachlässigt worden
sei. Zwar bestünden verbraucherschützende Regelungen.
Diese billigten den Verbrauchern aber nur eine passive, hin-
gegen keine aktiv gestaltende Rolle im Wettbewerb zu. Die-
se Aufgabe könne auch nicht von einer Regulierungsbehörde
übernommen werden, da der Verbraucherschutz im Finanz-
dienstleistungsaufsichtsgesetz bisher keinen ausdrücklichen
Niederschlag gefunden habe. Weiter betonte Keßler, dass
den Verbraucherzentralen bei der Geltendmachung von ver-
braucherbezogenen Interessen eine Bündelungsfunktion zu-
käme. Erforderlich sei aber auch, dass den Zentralen ein
rechtliches Instrumentarium zur Seite gestellt werde, um von
der BaFin begründete Stellungnahmen zu Verbraucherbe-
schwerden zu erreichen. Die Stärkung der Verbraucher laufe
letztlich auf die Verbesserung der Markttransparenz und eine
Bündelung der Verbraucherstimmen hinaus.

Der Einzelsachverständige Dr. Achim Tiffe befürwortete
die Schaffung eines „Finanzmarktwächters“. Er kritisierte

für die Verbraucher nicht durchschaubar. Er plädierte dafür,
den individuellen Verbraucherschutz sowohl bei der BaFin
als auch bei den Verbraucherzentralen gesetzlich zu veran-
kern. Hierbei ginge es insbesondere auch darum, rechtliche
Grundlagen für die Markt- und Produktbeobachtung zu
schaffen. Zudem sei es angezeigt, die Ergebnisse der Beob-
achtungen intensiv zu analysieren, in Berichte zu fassen und
Reaktionsmöglichkeiten zu schaffen. Andernfalls blieben
die Beobachtungen und Tests nur strichprobenhaft und wir-
kungslos.

Die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung vom 21. März
2012 sind in die Beratungen des Ausschusses mit eingeflos-
sen. Die schriftlichen Stellungnahmen der geladenen Sach-
verständigen und Einzelsachverständigen – die Ausschuss-
drucksachen 17(10)834-A-Neu, 17(10)834-B, 17(10)834-D,
17(10)834-E, 17(10)834-F, 17(10)834-G und 17(10)834-H –
sowie das Wortprotokoll und der Videomitschnitt des Parla-
mentsfernsehens sind der Öffentlichkeit über die Webseite
des Deutschen Bundestages (www.bundestag.de) zugäng-
lich.

2. Abschließende Beratung

Zu den Buchstaben a, b und c

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat den Antrag der Fraktion der SPD auf
Drucksache 17/8894, den Antrag der Fraktion DIE LINKE.
auf Drucksache 17/8764 sowie den Antrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/6503 in
seiner 69. Sitzung am 25. April 2012 abschließend beraten.

Die Fraktion der CDU/CSU äußerte, sie stimme mit den
anderen Fraktionen darin überein, dass dem finanziellen Ver-
braucherschutz eine große Bedeutung zukomme. Seine Be-
deutung nehme aufgrund der Komplexität der angebotenen
Produkte im Finanzbereich und der zunehmenden Eigenver-
antwortung der Verbraucher bei der Eigensicherung zu. Der
Vorwurf der Opposition, dass im Finanzbereich nach der
Finanz- und Wirtschaftskrise keine marktregulierenden
Maßnahmen von der Koalition vorgenommen worden seien,
treffe in keinster Weise zu. Sie nenne für die zahlreichen
Maßnahmen der Koalition als Beispiel das Anlegerschutz-
verbesserungsgesetz. Weitere Maßnahmen befänden sich in
der Umsetzung. Aktuell habe das Bundesministerium der Fi-
nanzen einen Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der deut-
schen Finanzaufsicht vorgelegt, der sich zurzeit in der regie-
rungsinternen Abstimmung befinde. Die Fraktion der CDU/
CSU sehe keinen Bedarf für eine zusätzliche Institution
eines „Finanzmarktwächters“, wie er in den Anträgen der
Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN vorgeschlagen werde. Die von den Antragstellern
geforderte Zulassungsstelle, die alle Finanzakteure prüfe,
gebe es bereits in Gestalt der BaFin. Sie sei schon heute als
Aufsichtsbehörde für den Finanzmarkt, insbesondere für die
Überwachung der Geschäftstätigkeiten von Banken, Finanz-
dienstleistern, Kapitalanlagegesellschaften sowie für Versi-
cherungsunternehmen, tätig. Die im Antrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geforderte Stärkung des Ver-
braucherzentrale Bundesverband e. V. sei widersprüchlich,
da dieser eine Interessenvertretung darstelle. Diese Tätigkeit
die bestehenden Regelungen zum Verbraucherschutz als
ineffektiv. Insbesondere die Strukturen bei der BaFin seien

sei mit einer hoheitlichen Überwachungsfunktion nicht zu
vereinbaren.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/9759

Die Fraktion der SPD machte deutlich, dass es vor dem
Hintergrund der Finanzmarktkrise um die Frage gehe, wie
Banken und Finanzprodukte anders beziehungsweise neu re-
guliert und kontrolliert werden könnten. Die Fraktion der
SPD bezwecke mit dem von ihr vorgelegten Antrag zur Ein-
führung eines „Finanzmarktwächters“, den Verbraucherzen-
tralen zur Wahrnehmung des Verbraucherschutzes eine ver-
stärkte Rolle zukommen zu lassen. Diese würden das
Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher genießen
und seien am ehesten in der Lage, den Markt zu beobachten,
die Verbraucherinnen und Verbraucher zu informieren und
auf Missstände im Finanzbereich hinzuweisen. Das hätten
die Verbraucherzentralen bereits in anderen Bereichen mit
Erfolg dokumentiert. Hingegen sei es nicht erforderlich, eine
weitere Behörde einzuführen, die Finanzprodukte genehmi-
gen müsste. Aufgrund der Schnelllebigkeit des Marktes sei
dies nicht zielführend. Die Fraktion der SPD betonte, dass es
darum ginge, klare Regelungen und Standards für die Markt-
einführung der Produkte und die Produktbeschreibung zu
entwickeln. Risikobehaftete Produkte ganz vom Markt zu
nehmen, sei demgegenüber nicht interessengerecht, da be-
stimmte Anleger auch diese Produkte nachfragten. Zur Risi-
koerkennung sei aber der „Finanzmarktwächter“ erforder-
lich, um Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem
hohen Sicherheitsbedürfnis zu schützen. Der Antrag der
Fraktion DIE LINKE. werde aus den genannten Gründen
abgelehnt. Beim Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN werde sich die Fraktion der SPD enthalten.

Die Fraktion der FDP unterstrich, sie werde die vorliegen-
den Anträge der Oppositionsfraktionen ablehnen, da die
Bundesregierung bereits in mehreren Bereichen des Finanz-
marktes regulatorische Maßnahmen durchgesetzt und mit
Erfolg dafür gesorgt habe, dass Missstände behoben worden
seien. Das gelte für den Bereich der Banken, den Bereich der
freien Finanzvermittler, den Finanzprodukten und für die
Neuregelung der Finanzaufsicht. Beispielsweise habe man
im Bereich der Banken Beratungsprotokolle und Produktin-
formationsblätter zur Pflicht gemacht und somit den Schutz
vor Falschberatung gestärkt. Es komme darauf an, dass An-
leger und Sparer, die nicht wissentlich risikoreich am Markt-
geschehen teilnähmen, vor unseriösen Produkten zu schüt-
zen seien. Entscheidend hierfür sei mehr Transparenz im
Bereich der Finanzmarktprodukte und -dienstleistungen.
Diesbezüglich existiere mit der Stiftung Warentest eine hoch
angesehene Stiftung, die die Möglichkeit habe, einen „Fi-
nanzdienstleistungscheck“ zu übernehmen. Diese Aufgabe,
Verbrauchern unabhängige Informationen zu Finanzfragen
und Geldanlagen zu geben, solle die Stiftung Warentest zu-
künftig verstärkt wahrnehmen. Zudem liege der Fokus der
Fraktion der FDP auf einer Stärkung der BaFin und deren
Befassung mit Fragen des Verbraucherschutzes. Ziel sei es,
ein gesetzliches Beschwerdeverfahren für Verbraucherinnen
und Verbraucher, zum Beispiel in Form eines Verbraucher-
beirates bei der BaFin, einzurichten. Hingegen wende sich
die Fraktion der FDP eindeutig gegen eine weitere staatliche
Institution in Form eines „Finanzmarktwächters“, da damit
insbesondere Haftungsprobleme verbunden seien.

Die Fraktion DIE LINKE. erklärte, dass im Bereich finan-
zieller Verbraucherschutz weiterhin großer Handlungsbedarf
bestehe. Was die Bundesregierung in dieser Legislatur-

Substantielle Fortschritte seien nicht zu erkennen. Daher
müsse man sich die Frage stellen, wie eine institutionelle
Stärkung im Bereich des finanziellen Verbraucherschutzes
erreicht werden könne. Man sei sich mit den Fraktionen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD einig, dass man die
Verbraucherzentralen in ihrer Funktion stärken und als
„Marktwächter“ ausbauen wolle. Priorität habe für die Frak-
tion DIE LINKE. aber die Schaffung einer Verbraucher-
schutzbehörde zur Regulierung der Finanzmärkte. Die Kritik
der anderen Fraktionen an einer weiteren staatlichen Behör-
de sei unbegründet, da sich staatliche Aufsichtsbehörden
auch in anderen Bereichen, etwa dem Lebensmittelsektor,
erfolgreich etabliert hätten. Die bisherige Marktaufsicht lie-
ge aus Sicht der Verbraucherinnen und Verbraucher bei der
BaFin nicht in den engagiertesten Händen. Das habe man un-
ter anderem aktuell in der öffentlichen Anhörung des Aus-
schusses zum „Finanzmarktwächter“ erfahren. Letztlich sei
die Aufsicht über die Finanzmärkte eine öffentliche Aufga-
be, die jetzt angegangen werden müsse. Vor diesem Hinter-
grund werde sich die Fraktion DIE LINKE. bei den Anträgen
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ent-
halten.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte fest,
eine Mehrheit der in der öffentlichen Anhörung des Aus-
schusses geladenen Experten habe der Idee eines „Finanz-
marktwächters“ positiv gegenübergestanden. Nach wie vor
gebe es auf den Finanzmärkten zu wenig Verbraucherschutz.
Dies zeige sich unter anderem darin, dass noch immer sehr
viele Anlegerinnen und Anleger bei bestimmten Produkten
getäuscht würden. Daher halte man an der Forderung fest,
den Verbraucherschutz als Kernaufgabe der BaFin zu eta-
blieren. Derzeit werde bei ihr aufgrund der bisherigen feh-
lenden Aufgabenzuweisung der individuelle Verbraucher-
schutz nicht ausreichend berücksichtigt. Damit der
Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. in Zusammenar-
beit mit den Verbraucherzentralen als „Finanzmarktwächter“
aktiv werden könne, benötige er weitere Kompetenzen. Da-
zu gehöre ein Anrufungs- und Initiativrecht gegenüber der
Aufsichtsbehörde BaFin, wonach letztere nach einer be-
stimmten Frist zu einem vom „Finanzmarktwächter“ einge-
reichten Problem öffentlich Stellung nehmen müsse. Zudem
seien der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. und die
Verbraucherzentralen in der Lage, die derzeit nicht ausrei-
chend bestehende systematische Marktbeobachtung im Ver-
braucherinteresse wahrzunehmen, sofern sie die entspre-
chenden finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt bekämen.
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE. werde abgelehnt, weil
man eine eigenständige Behörde neben der BaFin für nicht
zielführend halte. Dem Antrag der Fraktion der SPD werde
man zustimmen, da man diesen von seiner Intention her teile.

3. Abstimmungsergebnisse

Zu Buchstabe a

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung
der Fraktion DIE LINKE., dem Deutschen Bundestag die
periode bisher geleistet habe, um den finanziellen Verbrau-
cherschutz zu stärken, sei in keinster Weise ausreichend.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/8894 zu empfeh-
len.

Drucksache 17/9759 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Zu Buchstabe b

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE., dem Deut-
schen Bundestag die Ablehnung des Antrags auf Drucksache
17/8764 zu empfehlen.

Zu Buchstabe c
Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktionen SPD und DIE LINKE., dem Deutschen Bundes-
tag die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/6503 zu
empfehlen.

Berlin, den 25. April 2012

Mechthild Heil
Berichterstatterin

Kerstin Tack
Berichterstatterin

Caren Lay
Berichterstatterin

Dr. Erik Schweickert
Berichterstatter

Nicole Maisch
Berichterstatterin

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