BT-Drucksache 17/9714

zu dem Antrag der Abgeordneten Thilo Hoppe, Cornelia Behm, Ute Koczy, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/9399- Verantwortung für die entwicklungspolitische Dimension der EU-Fischereipolitik übernehmen

Vom 22. Mai 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/9714
17. Wahlperiode 22. 05. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(19. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Thilo Hoppe, Cornelia Behm, Ute Koczy,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/9399 –

Verantwortung für die entwicklungspolitische Dimension der EU-Fischereipolitik
übernehmen

A. Problem

Fisch spielt bei der Ernährungssicherung der Menschen in Entwicklungsländern
eine zentrale Rolle; für mehr als eine Milliarde Menschen ist er die mit Abstand
wichtigste tierische Proteinquelle. Fischprodukte stellen für viele Entwicklungs-
länder auch eine unverzichtbare Exporteinnahmequelle dar; mehr als 500 Mil-
lionen Menschen bestreiten ihren Lebensunterhalt von den Einnahmen aus dem
Fischereisektor. Darum muss eine kohärente Hunger- und Armutsbekämpfungs-
strategie dem Fischereisektor große Bedeutung zumessen.

Als weltgrößter Importmarkt für Fisch und Fischprodukte kommt der EU eine
sehr große Verantwortung zu. Anstatt ihre Überkapazitäten abzubauen, hat die
EU aber neue Fanggründe vor den Küsten von Entwicklungsländern erschlos-
sen; fast die Hälfte aller EU-Fischimporte stammt mittlerweile aus Entwick-
lungsländern. Eigentlich dürfte die EU nach dem UN-Seerechtsübereinkommen
United Nations Convention on the Law of the Sea (UNCLOS) nur Fangrechte
mit Ländern aushandeln, die über überschüssige Fischbestände verfügen oder
diese nicht selbst befischen wollen oder können. Das aber kann und wird in der
Fischfangpraxis nicht zuletzt auch deshalb unterlaufen, weil es an überprüfbaren
Informationen über den Zustand der Fischbestände in den Gewässern von Ent-
wicklungsländern fehlt.

Schätzungen der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten
Nationen (FAO) zufolge sind aber viele der kommerziell befischten Bestände in

den Gewässern vor der westafrikanischen Küste bereits voll ausgeschöpft oder
überfischt. Die sozialen, ökonomischen, ökologischen und sicherheitspoliti-
schen Folgen der Überfischung sind dramatisch, wie am Beispiel Somalias deut-
lich wird: Viele mittellos gewordenen Kleinfischer sind den Weg der Piraterie
gegangen. Das Recht auf angemessene Ernährung müsste der Maßstab für alle
Aktivitäten von EU-Fangschiffen in den Küstengewässern von Entwicklungs-
ländern sein. Erst recht inakzeptabel sind Abkommen, welche gegen internatio-

Drucksache 17/9714 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

nales Recht Fischbestände wie beispielsweise vor der von Marokko völker-
rechtswidrig besetzten Westsahara einschließen.

Bei der aktuell anstehenden Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP)
der Europäischen Kommission muss es darum gehen, dass die zukünftigen Fi-
schereiabkommen entwicklungsfreundlicher und nachhaltiger gestaltet werden.
Eine Reform der offiziellen Fischereiabkommen allein reicht aber nicht aus,
denn nur die Hälfte der rund 800 Fangschiffe unter den Flaggen von EU-Mit-
gliedstaaten fischt im Rahmen der geltenden Fischereipartnerschaftsabkommen
(FPAs). Der Rest agiert unter privaten Vereinbarungen, unter der Flagge von
Drittstaaten oder arbeitet nach Ausschöpfen der vereinbarten Fangquoten ein-
fach „umgeflaggt“ weiter. Das ist u.a. deshalb möglich, weil die Zahlungsflüsse
und Fangmengen intransparent sind.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Annahme des Antrags.

D. Kosten

Kosten wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/9714

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/9399 abzulehnen.

Berlin, den 9. Mai 2012

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Dagmar G. Wöhrl
Vorsitzende

Helmut Heiderich
Berichterstatter

Dr. Sascha Raabe
Berichterstatter

Harald Leibrecht
Berichterstatter

Niema Movassat
Berichterstatter

Thilo Hoppe
Berichterstatter

Marokko dafür einsetzen, dass die Befischung der Gewässer äußerung von Fischerbooten an Menschenhändler zur Ver-
stärkung der Flüchtlingsbewegungen beigetragen. Die EU
der von Marokko völkerrechtswidrig besetzten Westsahara

ausgenommen wird.

III. Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse

habe erfreulicherweise damit begonnen, ihre Fischereipolitik
neu auszurichten. Mit dem vorliegenden Antrag wolle man
einen Richtungswechsel in der Fischereipolitik erreichen.
Man sei nicht grundsätzlich gegen EU-Fischereiabkommen,
Drucksache 17/9714 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Helmut Heiderich, Dr. Sascha Raabe, Harald Leibrecht,
Niema Movassat und Thilo Hoppe

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
17/9399 in seiner 175. Sitzung am 26. April 2012 beraten
und an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung zur federführenden Beratung und an den
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz, den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe und den Ausschuss für die Angelegenheiten der Euro-
päischen Union zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Mit dem Antrag wird u.a. gefordert, dass die Bundesregie-
rung im Rahmen der Verhandlungen zur Reform der GFP
darauf hinwirkt, dass das Recht auf angemessene Ernährung
als Grundlage für EU-Fischereiabkommen mit Partnerlän-
dern festgeschrieben wird. Darüber hinaus sollen die neuen
freiwilligen FAO-Leitlinien zum verantwortungsvollen Um-
gang mit Landrechten, Fischgründen und Wäldern, ins-
besondere ihre Vorgaben zu Transparenz, Partizipation der
Zivilgesellschaft und zur Folgenabschätzung der Ressour-
cennutzung auf die Ernährungssicherheit im Hinblick auf die
Zugangsrechte zu Fischgründen in Entwicklungsländern
realisiert und überwacht werden. Alle EU-Mitgliedstaaten
sollen verpflichtet werden, die Umsetzung der Bestimmun-
gen der GFP durch ihre Fangschiffe auch in Fremdgewäs-
sern und auf hoher See zu kontrollieren.

Dazu sollen die wissenschaftlich fundierte Bestandsaufnah-
me und der Informationsaustausch zwischen der EU und den
Entwicklungsländern über den Fischbestand, die Fangmen-
gen und den Gesamtfischereiaufwand verbessert und unab-
hängige jährliche Evaluierungsberichte über die Umsetzung
der Bestimmungen aus den Fischereiabkommen und über
die Verwendung der Entwicklungsgelder zum Aufbau eines
lokalen Fischereisektors verbessert und öffentlich zugäng-
lich gemacht werden. Zur weiteren Verbesserung der Trans-
parenz soll die Fischerei als „Rohstoffwirtschaft“ in die EU-
Transparenz-Richtlinie aufgenommen werden.

Die EU soll ferner aufgefordert werden, ihre Subventionen
für die EU-Hochseeflotte zurückzufahren und einen Min-
deststeuersatz für die Energiesteuer für Schiffsdiesel einzu-
führen. Sie soll zudem ihre eigenen Thunfischquoten redu-
zieren und den Aufbau einer nachhaltigen Thuna-Fischerei
in Entwicklungsländern ermöglichen. Insbesondere soll sie
den Aufbau nationaler Wertschöpfungsketten im Fischerei-
sektor der Partnerländer fördern.

Schließlich soll sich die Bundesregierung bei der Neuver-
handlung des Protokolls für das Fischereiabkommen mit

Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat
den Antrag in seiner 60. Sitzung und der Ausschuss für die
Angelegenheiten der Europäischen Union hat den Antrag
in seiner 65. Sitzung am 9. Mai 2012 beraten.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz empfiehlt mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion der SPD, den Antrag abzu-
lehnen.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
und der Ausschuss für die Angelegenheiten der Euro-
päischen Union empfehlen mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den
Antrag abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag in seiner 61. Sitzung am 9. Mai
2012 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den
Antrag abzulehnen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN räumt ein, man
habe sich bei der Hungerbekämpfung bisher sehr stark auf
die Landwirtschaft konzentriert. Dabei dürfe aber die Rolle
der Fischerei nicht vernachlässigt werden. Für eine Milliarde
Menschen sei Fisch die wichtigste tierische Proteinquelle.
Gerade die Menschen der Küstenregionen Afrikas und ande-
rer Erdteile seien viel stärker als die Europäer auf Fisch an-
gewiesen. Die EU habe fast 90 Prozent ihrer eigenen Fang-
gründe überfischt. Schon seit langem würden die Trawler der
EU deshalb auch auf andere Fanggebiete ausweichen. Ihre
großen Fabrikschiffe trügen mit dazu bei, dass die Fisch-
gründe vor den Küsten Ost- und Westafrikas überfischt
würden. Die EU subventioniere dieses Vorgehen direkt und
indirekt mit nicht geringen Summen. Die EU erwerbe bei-
spielsweise Lizenzen, an deren Kosten die Reedereien und
Fanggesellschaften nur mit einem ganz minimalen Anteil
beteiligt würden. Die Masse der Kosten werde vom Steuer-
zahler bezahlt. Auch die Steuerbefreiung für Schiffsdiesel
stelle eine indirekte Subvention dar. Diese Politik habe mit
zu verantworten, dass viele Fischer vor der west- oder
ostafrikanischen Küste arbeitslos würden. Das habe unter
anderem mit zur Entstehung der Piraterie und durch die Ver-
Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat den Antrag in seiner 71. Sitzung, der

weil sie die Basis für eine nachhaltige Regulierung und
öffentliche Kontrolle der EU-Fischerei in Fremdgewässern

Fischereikontrollboote zur Verfügung stelle und den Aufbau
einer landeseigenen Küstenwache unterstütze.

Die Fraktion der CDU/CSU stimmt zu, dass man der Frage
der Ernährung nicht nur auf dem Lande, sondern auch aus
dem Wasser eine größere Aufmerksamkeit schenken müsse.
Die EU habe das erkannt und sich diesen Fragen zugewandt.
Was im Antrag stehe, gehe ganz offensichtlich auf die Be-
schlussfassung des Rates der EU vom März 2012 zurück.
Die Bundesregierung selbst habe und werde sich mit Nach-
druck für Verbesserungen einsetzen. Die Fangmengen müss-
ten auf der Basis wissenschaftlicher Empfehlungen festge-
legt und auch öffentlich gemacht werden. Zudem müssten
Menschenrechts- und Demokratieklauseln in die Verfahren
mit aufgenommen werden. Insofern seien viele Punkte aus
dem Antrag bereits bei der Bundesregierung in Bearbeitung
bzw. in Erledigung. Im Antrag würden aber zahlreiche Be-
hauptungen aufgestellt, die man zurückweisen müsse, bei-
spielsweise bezüglich der EU-Subventionen. Tatsächlich
seien die Subventionen für die Hochseeflotte fast völlig zu-
rückgefahren worden. Sie machten am Gesamtansatz der
Fördermittel nur noch 1,6 Prozent aus. Was die Steuerbefrei-
ung von Schiffsdiesel angehe, müsse darauf hingewiesen
werden, dass dies keine einseitige Regelung Deutschlands
oder der EU, sondern eine internationale Abmachung sei. Da
es noch weitere solcher Falschbehauptungen gebe, werde
man den Antrag ablehnen.

Die Fraktion der SPD stellt klar, dass die entwicklungs-
politische Problematik der EU-Fischereipolitik nicht erst
heute mit dem vorliegenden Antrag bekannt gemacht werde.
Die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hät-
ten in der Zeit der rot-grünen Koalition in mehreren Anträ-
gen die Fischereipolitik der EU kritisiert. Leider sei man
nicht federführend gewesen. Man werde den vorliegenden
Antrag unterstützen, weil er zur rechten Zeit, zur aktuellen
Neuverhandlung, die richtigen Themen auf die Tagesord-
nung bringe und man somit auch noch Einfluss auf den Ver-
lauf und die Richtung der Verhandlungen nehmen könne.
Fraglich sei nur, ob es sich rechtlich durchsetzen lasse, dass

ratung, lokale Wertschöpfung. Insgesamt aber schließe man
sich den Kritikpunkten der Fraktion der CDU/CSU an. Es
würden vielerorts im Antrag pauschale Behauptungen aufge-
stellt, die nicht stimmen würden. So werde ein Zusammen-
hang zwischen der Problematik des Fischfangs und der Pira-
terie am Horn von Afrika hergestellt. Diese Piraterie sei
heute aber hoch industriell und international professionell
organisiert und habe schon lange nichts mehr mit lokalen Fi-
schern zu tun. Auch die Darstellung der Europäischen Fisch-
fangunternehmen, als ob hier mafiöse Strukturen vor-
herrschten, sei unzutreffend und bringe eine ganze Branche
in Misskredit. Darum werde man den Antrag ablehnen.

Die Fraktion DIE LINKE. bestreitet die von der Fraktion
der SPD behauptete Fraglichkeit, dass es nicht möglich sein
könne, im Rahmen von Fischereiabkommen und Lizenzver-
trägen entsprechende Regelungen zur lokalen Wertschöp-
fung vorzunehmen. Das sei ihrer Auffassung nach keine
rechtliche Frage, sondern eine des politischen Willens. Zahl-
reiche Studien würden den Zusammenhang zwischen den
europäischen Fischtrawlern und der zunehmenden Existenz-
bedrohung der einheimischen Bevölkerung der betroffenen
Küstengebiete vor Ort belegen. Gut an dem Antrag sei es,
dass endlich auf den Zusammenhang zwischen Über-
fischung und dem Aufblühen der Piraterie hingewiesen wer-
de. Das sei immer auch ein Grund gewesen, warum man ge-
gen das Atalanta-Mandat gestimmt habe. Kritisch sehe man
den „naiven“ Ansatz im Antrag, über Wirtschaftspartner-
schaftsabkommen einen sozial und ökologisch verträglichen
Fischereisektor in Entwicklungsländern aufbauen zu wollen.
Die Verhandlungen hierzu hätten gezeigt, dass genau das Ge-
genteil der Fall sei. Insofern müssten diese Verhandlungen
sofort ausgesetzt werden. Unterstützt werde die Forderung,
die Subventionierung der EU-Fischereibetriebe einzustellen
und sie stattdessen in die Finanzierung mit einzubeziehen.
Darum werde man dem Antrag zustimmen. Grundsätzlich
fraglich sei nur, wie viel Zeit eigentlich noch für einen Rich-
tungswechsel zur Verfügung stehe, bevor die Fischfanggrün-
de irreversibel erschöpft seien.

Berlin, den 9. Mai 2012

Helmut Heiderich
Berichterstatter

Dr. Sascha Raabe
Berichterstatter

Harald Leibrecht
Berichterstatter

Niema Movassat
Berichterstatter

Thilo Hoppe
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/9714

bilden würden. Problematisch sei, dass ein großer Teil der
Fischerei bisher außerhalb dieser Abkommen stattfände.
Rund die Hälfte der Fangschiffe vor den Küsten von Ent-
wicklungsländern sei unter anderer Flagge oder illegal unter-
wegs. Insofern komme es darauf an, die Fischereiabkommen
zur alleinigen Grundlage der Fangaktivitäten europäischer
Trawler zu machen und sie nachhaltiger und entwicklungs-
freundlicher zu gestalten. Man müsse aber auch den Ent-
wicklungsländern dabei helfen, die getroffenen Vereinbarun-
gen überprüfen zu können, indem man beispielsweise

die Wertschöpfungskette der Fischverarbeitung statt auf See
auf dem Land erfolgen müsse. Man könne auch die Rösterei-
en nicht dazu verpflichten, dort zu rösten, wo der eingekaufte
Kaffee angebaut werde, wenngleich beides entwicklungs-
politisch sehr begrüßenswert wäre. Dennoch werde man dem
Antrag zustimmen.

Die Fraktion der FDP räumt ein, der Antrag enthalte einige
gute Punkte, die auch schon im Grünbuch der EU aufgeführt
seien und die man teile, beispielsweise das Prinzip der Nach-
haltigkeit, eine mehrjährige Bewirtschaftung, regionale Be-

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