BT-Drucksache 17/9632

Reformen von Fahrlehrerrecht, Aufbauseminaren für punkteauffällige Kraftfahrer/Kraftfahrerinnen und Medizinisch-Psychologischen Untersuchungen

Vom 11. Mai 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/9632
17. Wahlperiode 11. 05. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stephan Kühn, Dr. Anton Hofreiter, Dr. Valerie Wilms,
Harald Ebner, Bettina Herlitzius, Daniela Wagner und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Reformen von Fahrlehrerrecht, Aufbauseminaren für punkteauffällige Kraftfahrer/
Kraftfahrerinnen und Medizinisch-Psychologischen Untersuchungen

Die Verkehrsministerkonferenz (VMK) der Länder hat die Bunderegierung mit
Beschluss vom 5./6. Oktober 2011 aufgefordert, eine umfassende Reform des
Fahrlehrerrechts in Angriff zu nehmen und noch in dieser Legislaturperiode ab-
zuschließen.

Mit der Reform des Fahrlehrrechts sollen die Kooperationsmöglichkeiten der
Fahrschulen und insbesondere die pädagogische Qualität der Fahrausbildung
verbessert werden. Es wird angestrebt, die Fahrlehrerausbildung zu modernisie-
ren und zu entbürokratisieren. Frauen soll der Zugang zum Fahrlehrerberuf
erleichtert werden, und die neuen Anforderungen durch die Einführung von
Elektro-und Hybridfahrzeugen sollen Berücksichtigung finden. Die Aufbause-
minare für punkteauffällige Kraftfahrer/Kraftfahrerinnen (ASP) sollen wissen-
schaftlich überprüft und einheitlich gesetzlich geregelt werden; so sieht es das
Eckpunktepapier vor, das im April 2012 von der Verkehrsministerkonferenz
verabschiedet und an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung (BMVBS) weitergeleitet wurde.

Veränderungen bei den ASP sind auch Teil der von der Bundesregierung aktuell
angestrebten Reform des Punktesystems für Verkehrsdelikte und des Verkehrs-
zentralregisters des Kraftfahrt-Bundesamts in Flensburg. So sieht das vom
Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer,
vorgestellte Eckpunktepapier u. a. ein neues Interventionssystem für besonders
auffällige Kraftfahrer/Kraftfahrerinnen vor. Diese sollen künftig in Kleinstgrup-
pen mit 2 bis 3 Teilnehmern/Teilnehmerinnen auch Seminarstunden bei Ver-
kehrspsychologen/Verkehrspsychologinnen absolvieren müssen. Die Abgeltung
von Punkten im Verkehrszentralregister durch den Besuch solcher Seminare soll
hingegen entfallen.

Laut einem Bericht der „BILD Zeitung“ vom 29. März 2012 kündigte Bundes-
minister Dr. Peter Ramsauer ferner eine Reform der Medizinisch-Psychologi-
schen Untersuchungen (MPU) an, da diese für die Betroffenen zu intransparent
seien. Einzelfallgerechtigkeit, Rechtsgleichheit, Qualität und Transparenz der

MPU müssten besser sichergestellt werden.

Zur Überarbeitung von ASP und MPU hat das BMVBS Studien bei der Bundes-
anstalt für Straßenwesen (BASt) in Auftrag gegeben.

Drucksache 17/9632 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welchen Zeitplan hat sich die Bundesregierung zur Umsetzung der Reform
des Fahrlehrerrechts gesetzt?

2. Wann wird sich das Bundeskabinett mit dem Eckpunktepapier der VMK be-
schäftigen?

3. Bis wann soll der Gesetzentwurf dem Bundesrat vorgelegt werden?

4. Zu welchem Zeitpunkt soll der Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag
eingebracht werden?

5. Welche der von der VMK beschlossenen Eckpunkte für die Reform des
Fahrlehrerrechts wird die Bundesregierung beim Gesetzentwurf aufgreifen
und welche nicht?

6. Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Kooperationsmöglichkeiten von
Fahrschulen sind geplant?

7. Welche Maßnahmen zur Änderung der Zugangsvoraussetzungen zum Fahr-
lehrerberuf, zur Modernisierung der Fahrlehreraus- und -weiterbildung und
zur Verbesserung der pädagogischen Qualität der Fahrausbildung plant die
Bundesregierung?

8. Plant die Bundesregierung, dass die Zugangsvoraussetzungen für die Fahr-
erlaubnis der Klasse BE verändert werden?

9. Welche konkreten Maßnahmen zur Entbürokratisierung des Fahrlehrer-
rechts, zur Qualitätssicherung und zur Fahrschulüberwachung plant die
Bundesregierung?

10. Welche Verbesserungen bei den Ausbildungsfahrschulen und der Ausbil-
dung der Fahrlehreranwärter/Fahrlehreranwärterinnen plant die Bundes-
regierung?

11. Plant die Bundesregierung eine Neufestlegung der Gebührenordnung für
die Fahrlehrerprüfung?

12. Welche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Anforderungen an die Fahr-
lehrer- und Führerscheinausbildung durch die Einführung von Elektro- und
Hybridfahrzeugen plant die Bundesregierung?

13. Warum wurde der seit Jahren vorliegende Entwurf einer Verordnung für die
Einführung eines Qualitätssicherungssystems in der Fahrlehrerausbildung
bisher nicht umgesetzt?

14. Plant die Bundesregierung für diese Legislaturperiode die Verabschiedung
einer Verordnung für den Einsatz von Qualitätssicherungssystemen in der
Fahrlehrerausbildung?

Falls ja, bis wann?

15. Welche Studien welcher Institutionen liegen der Bundesregierung vor, die
belegen, dass die derzeitigen ASP-Seminare wirkungslos sind?

16. Wer sind die Auftraggeber dieser Studien?

17. Wer sind die Verfasser dieser Studien?

18. Welche Gruppen von punkteauffälligen Kraftfahrern/Kraftfahrerinnen neh-
men mit welchem Anteil an den Aufbauseminaren zum Punkteabbau teil
(Angaben bitte in Prozent darstellen)?

19. Wie hoch war der Anteil von Kraftfahrern/Kraftfahrerinnen mit einem
Punktestand von bis zu acht Punkten im Verkehrszentralregister?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/9632

20. Wie hoch war der Anteil von Kraftfahrern/Kraftfahrerinnen mit einem
Punktestand von bis zu 13 Punkten im Verkehrszentralregister?

21. Wie hoch war der Anteil von Kraftfahrern/Kraftfahrerinnen mit einem
Punktestand von 14 und mehr Punkten im Verkehrszentralregister?

22. Wann und warum hat die BASt eine Forschungsstudie zur abschreckenden
Wirkung des Punktesystems für Kraftfahrer/Kraftfahrerinnen an die Ernst-
Moritz-Arndt-Universität Greifswald vergeben?

23. Wer ist seitens der BASt zuständig für die Vergabe dieser Studie?

24. Aus welchen Gründen hat sich die BASt für die Ernst-Moritz-Arndt-Uni-
versität Greifswald entschieden, obwohl diese weder über einen Lehrstuhl
für Verkehrspsychologie noch für Verkehrspädagogik verfügt?

25. Hat die BASt bei der Vergabe der Forschungsstudie zur abschreckenden
Wirkung des Punktesystems für Kraftfahrer/Kraftfahrerinnen auch andere
wissenschaftliche Einrichtungen berücksichtigt?

Falls ja, welche wissenschaftlichen Einrichtungen waren dies?

Falls nein, warum hat sich die BASt bei der Vergabe der Forschungsstudie
auf die Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald beschränkt?

26. Welchen Zeitplan hat sich Bundesminister Dr. Peter Ramsauer zur Umset-
zung der Reform der MPU gesetzt?

Berlin, den 11. Mai 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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