BT-Drucksache 17/963

Verkehrsprojekt Bundesfernstraßenverbindung Kreuztal - Frankenberg (Eder) - Hattenbach zwischen den Ländern Nordrhein-Westfalen und Hessen

Vom 5. März 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/963
17. Wahlperiode 05. 03. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Daniela Wagner, Bettina Herlitzius, Nicole Maisch,
Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Dr. Valerie
Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Verkehrsprojekt Bundesfernstraßenverbindung Kreuztal – Frankenberg (Eder) –
Hattenbach zwischen den Ländern Nordrhein-Westfalen und Hessen

Die Bundesregierung hat die Länder Nordrhein-Westfalen (NRW) und Hessen
am 26. Oktober 2007 aufgefordert die Fernstraßenverbindung Olpe – Hatten-
bach über die Variante 3/Nordkorridor als Bundesfernstraße auszubauen. In ei-
nem Schreiben der Bundesregierung vom 25. Februar 2009 wurde der Mitfinan-
zierung des Bundes für die „Bundesfernstraßenverbindung Olpe – Frankenberg
(Eder) – Hattenbach“ mit der Projektnummer HE.0029/2008 grundsätzlich zuge-
stimmt. Die Länder Nordrhein-Westfalen und Hessen sind im August 2009 dem
Aufruf der Bundesregierung aus 2007 nachgekommen und haben eine Vereinba-
rung über den Bau der oben genannten Bundesfernstraßenverbindung getroffen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Sind die in der o. g. Vereinbarung genannten Planungsaufträge vergeben?

2. Ist der Kostenanteil des Bundes zwischenzeitlich abschließend bestimmt
worden?

3. Welche Kosten ergeben sich durch die Planung gemäß der o. g. Vereinbarung

a) insgesamt und

b) jeweils für Hessen, NRW und den Bund?

4. Warum ist dieses Verkehrsprojekt nicht im Bundesverkehrswegeplan 2003
aufgeführt?

5. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Kostenbeteiligung des Bundes, des
Landes Hessen und des Landes NRW?

6. Was beinhaltet der „Mitfinanzierungstitel 534 01“, der im Schreiben des Bun-
desministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 25. Februar
2009 erwähnt ist?

7. Ist der Mitfinanzierungstitel 534 01 in den aktuellen Bundeshaushalt berück-

sichtigt worden?

8. Warum werden die Zahlungsleistungen auf drei Haushaltsjahre verteilt?

9. Mit welcher Begründung ist die Teilung mit den Haushaltsgrundsätzen ver-
einbar?

10. In welchen Umfang ist die Gesamtsumme im Haushaltsjahr des Vergabe-
jahres gesichert worden?

Drucksache 17/963 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
11. Wenn nein, mit welcher Begründung?

12. Wurde für das genannte Verkehrsprojekt schon eine Verkehrsuntersuchung
und umweltfachliche Prüfungen durchgeführt?

13. Was haben diese ergeben?

14. Wenn nein, wann werden diese durchgeführt, wurden die Prüfaufträge schon
vergeben, und welche Unternehmen oder Institutionen führen diese Aufträge
durch?

Berlin, den 5. März 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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