BT-Drucksache 17/9628

Zulässiges Gesamtgewicht von Lastkraftwagen

Vom 11. Mai 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/9628
17. Wahlperiode 11. 05. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Dr. Anton Hofreiter, Stephan Kühn,
Harald Ebner, Bettina Herlitzius, Undine Kurth (Quedlinburg), Daniela Wagner
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zulässiges Gesamtgewicht von Lastkraftwagen

Schwere Lastkraftwagen (Lkw) dürfen in Deutschland als Hänger- oder Sattel-
züge bis 40 Tonnen schwer sein. Im Kombiverkehr sind bis 44 Tonnen erlaubt,
wobei eine Last von 11,5 Tonnen pro Achse nicht überschritten werden darf.
Auch Gigaliner (Lang-Lkw) dürfen ein Gesamtgewicht von 44 Tonnen nicht
überschreiten. Das Gewicht eines Lkw ist entscheidend für die sichere Steue-
rung des Fahrzeugs. Hinzu kommen die Auswirkungen auf Straßen und Brü-
cken, welche durch schwerere Fahrzeuge schneller verschleißen und zu höheren
Erhaltungskosten führen. Nach Argumentation der Bundesregierung sollen Stra-
ßen und Brücken beim Feldversuch für Gigaliner (bzw. Lang-Lkw) durch die
Gewichtsbegrenzung auf 44 Tonnen geschont werden (während in Schweden
und Dänemark 60 Tonnen zulässig sind). Die Erfassung und Prüfung des zuläs-
sigen Gesamtgewichts ist entscheidend für die Bewertung der externen Kosten
des Güterverkehrs auf der Straße. Es ist daher wichtig, dass das zulässige Ge-
samtgewicht von Lkws wirksam überprüft und eingehalten wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie wird das zulässige Gesamtgewicht eines Lkws gegenwärtig geprüft?

2. Wie viele Lkws werden jährlich nach welchem System überprüft, und wie
verhält sich die Anzahl überprüfter Lkws zur Anzahl der auf deutschen Stra-
ßen fahrenden Lkws (bitte tabellarisch für die letzten zehn Jahre mit Unter-
scheidung der Gewichtsklassen angeben)?

3. Wie hoch ist die Anzahl an Lkws, die jährlich mit überschrittenem Gesamt-
gewicht angetroffen werden (bitte tabellarisch für die letzten zehn Jahre mit
Unterscheidung der Gewichtsklassen angeben)?

4. Inwiefern sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Prüfung des Ge-
samtgewichts von Lkws zu verbessern?

5. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, damit das zulässige Ge-
samtgewicht nicht mehr überschritten werden kann?
a) Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang Gewichts-
detektoren wie „Weight in Motion“ auf der Köhlbrandbrücke in Hamburg,
und welche Möglichkeiten werden gesehen, diese großflächiger einzuset-
zen?

Drucksache 17/9628 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
b) Wie bewertet die Bundesregierung den Einsatz automatischer Gewichts-
kontrollen, die das Starten eines überladenen Lkws verhindern?

Berlin, den 11. Mai 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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