BT-Drucksache 17/9612

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Angelika Krüger-Leißner, Anette Kramme, Siegmund Ehrmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD - Drucksache 17/8574 - Die Schutzfunktion der Arbeitslosenversicherung stärken - Rahmenfrist verlängern - Regelung für kurz befristet Beschäftigte weiterentwickeln b) zu dem Antrag der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Jutta Krellmann, Dr. Lukrezia Jochimsen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 17/8586 - Arbeitslosengeld statt Hartz IV - Zugang zur Arbeitslosenversicherung erleichtern c) zu dem Antrag der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Fritz Kuhn, Agnes Krumwiede, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/8579 - Flexibel Beschäftigte in der Arbeitslosenversicherung besser absichern

Vom 10. Mai 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/9612
17. Wahlperiode 10. 05. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Angelika Krüger-Leißner, Anette Kramme,
Siegmund Ehrmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/8574 –

Die Schutzfunktion der Arbeitslosenversicherung stärken – Rahmenfrist
verlängern – Regelung für kurz befristet Beschäftigte weiterentwickeln

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Jutta Krellmann,
Dr. Lukrezia Jochimsen, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/8586 –

Arbeitslosengeld statt Hartz IV – Zugang zur Arbeitslosenversicherung
erleichtern

c) zu dem Antrag der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Fritz Kuhn, Agnes
Krumwiede, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/8579 –

Flexibel Beschäftigte in der Arbeitslosenversicherung besser absichern

A. Problem

Die Fraktionen SPD und DIE LINKE. wenden sich mit ihren Anträgen dage-
gen, dass eine erhebliche Zahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter trotz

ihrer Beitragszahlungen im Falle von Arbeitslosigkeit keinen Anspruch auf Ar-
beitslosengeld I (ALG) hat.

Alle drei Antragsteller kritisieren die 2009 eingeführte Sonderregelung für den
erleichterten Zugang zu Arbeitslosengeld für kurzfristig Beschäftigte als unzu-
reichend.

Drucksache 17/9612 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

B. Lösung

Die Fraktionen SPD und DIE LINKE. fordern zur Verbesserung der Situation
u. a. eine Verlängerung der Rahmenfrist (nach § 124 Absatz 1 des Dritten
Buches Sozialgesetzbuch – SGB III) von zwei auf drei Jahre.

Alle drei antragstellenden Fraktionen streben zudem Änderungen an den Son-
derregelungen für kurz befristet Beschäftigte nach § 142 Absatz 2 SGB III an.

Zu Buchstabe a

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/8574 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/8586 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

Zu Buchstabe c

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/8579 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD
und DIE LINKE.

C. Alternativen

Annahme der Anträge.

D. Kosten

Kostenrechnungen wurden nicht angestellt.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/9612

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Antrag auf Drucksache 17/8574 abzulehnen,

b) den Antrag auf Drucksache 17/8586 abzulehnen,

c) den Antrag auf Drucksache 17/8579 abzulehnen.

Berlin, den 9. Mai 2012

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales

Katja Kipping Paul Lehrieder
Vorsitzende Berichterstatter

ihren Sitzungen am 9. Mai 2012 beraten und gleichlautend lung für Beschäftigte mit häufig kurzen Arbeitsverhältnis-

mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und

sen (§ 123 SGB III) kritisiert. Sie verfolge zwar das Ziel,
dass die Betroffenen unter bestimmten Voraussetzungen be-
reits mit einer Versicherungszeit von sechs Monaten oder
Drucksache 17/9612 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht des Abgeordneten Paul Lehrieder

I. Verfahren

1. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 17/8574 ist in der 158. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 9. Februar 2012 an den
Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Bera-
tung und an den Haushaltsausschuss, den Ausschuss für
Wirtschaft und Technologie sowie an den Ausschuss für
Kultur und Medien zur Mitberatung überwiesen worden.

Der Antrag auf Drucksache 17/8586 ist in der 158. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 9. Februar 2012 an den
Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Bera-
tung und an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend, den Ausschuss für Gesundheit sowie an den
Ausschuss für Kultur und Medien zur Mitberatung überwie-
sen worden.

Der Antrag auf Drucksache 17/8579 ist in der 158. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 9. Februar 2012 an den
Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Bera-
tung und an den Haushaltsausschuss sowie den Ausschuss
für Kultur und Medien zur Mitberatung überwiesen worden.

2. Voten der mitberatenden Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Haushaltsausschuss, der Ausschuss für Wirtschaft
und Technologie sowie der Ausschuss für Kultur und
Medien haben den Antrag auf Drucksache 17/8574 in ihren
Sitzungen am 9. Mai 2012 beraten und gleichlautend mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen SPD und DIE LINKE.
bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN dem Deutschen Bundestag die Ablehnung der
Vorlage empfohlen.

Zu Buchstabe b

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend, der Ausschuss für Kultur und Medien haben den
Antrag auf Drucksache 17/8586 in ihren Sitzungen am
9. Mai 2012 beraten und gleichlautend mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Deutschen
Bundestag die Ablehnung der Vorlage empfohlen. Der Aus-
schuss für Gesundheit hat sich mit dem Antrag nicht be-
fasst.

Zu Buchstabe c

Der Haushaltsausschuss sowie der Ausschuss für Kultur
und Medien haben den Antrag auf Drucksache 17/8579 in

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Buchstabe a

Die Veränderungen des Arbeitsmarktes in den letzten Jahren
haben nach Argumentation der SPD-Fraktion dazu geführt,
dass eine erhebliche Anzahl sozialversicherungspflichtig
Beschäftigter im Falle von Arbeitslosigkeit sofort auf Leis-
tungen der Grundsicherung verwiesen sei – obwohl sie zu-
vor in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hätten, aber
u. a. innerhalb der zweijährigen Rahmenfrist nach den
§§ 124 bzw. 143 SGB III die entsprechende Anwartschafts-
zeit nicht erfüllt hätten. Nach Analyse der Bundesagentur
für Arbeit seien monatlich im Durchschnitt rund 61 000
Personen mit Beginn ihrer Arbeitslosigkeit sofort auf Leis-
tungen der Grundsicherung verwiesen. Das betreffe nach
Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsfor-
schung vor allem Personen mit instabilen Beschäftigungs-
verhältnissen, etwa wegen Befristung des Arbeitsverhältnis-
ses, einer Saisonbeschäftigung oder weil es sich um ein
Leiharbeitsverhältnis handele. Die Schutzfunktion der Ar-
beitslosenversicherung greife hier nicht mehr. Um die Situa-
tion zu verbessern, fordert die SPD-Fraktion, die Rahmen-
frist von zwei auf drei Jahre zu verlängern.

Außerdem solle u. a. die Regelung für kurz befristet Be-
schäftigte nach § 123 Absatz 2 SGB III (bis 31. März 2012)
bzw. § 142 Absatz 2 SGB III (ab 1. April 2012) um drei
Jahre verlängert werden – mit der Maßgabe, dass der An-
spruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) mindestens drei Mo-
nate betrage, wenn innerhalb der Rahmenfrist nach § 124
Absatz 1 SGB III (bis 31. März 2012) bzw. § 143 Absatz 1
SGB III (ab 1. April 2012) Versicherungspflichtverhältnisse
von insgesamt mindestens sechs Monaten vorlägen und da-
mit die Anwartschaftszeit von sechs Monaten erfüllt werde.

Zu Buchstabe b

Auch die Fraktion DIE LINKE. wendet sich gegen die
große Zahl versicherungspflichtiger Beschäftigter in
Deutschland, die trotz ihrer Beiträge zur Arbeitslosenver-
sicherung im Falle der Erwerbslosigkeit dennoch sofort in
die Grundsicherung nach „Hartz IV“ fallen. Der Grund: Sie
seien zu kurz beschäftigt, um entsprechende Ansprüche auf
das Arbeitslosengeld I zu erwerben oder ihr Lohneinkom-
men sei so gering, dass das Arbeitslosengeld ergänzend mit
Arbeitslosengeld II aufgestockt werden müsse. Als Konse-
quenz soll die Rahmenfrist, innerhalb derer Beschäftigte
nach dem SGB III (derzeit § 124, ab 1. April 2012 § 143)
Anwartschaften auf das Arbeitslosengeld I erwerben kön-
nen, von zwei auf drei Jahre verlängert werden.

Als völlig unzureichend wird darüber hinaus die 2009 be-
schlossene und im Sommer 2012 auslaufende Sonderrege-
DIE LINKE. dem Deutschen Bundestag die Ablehnung der
Vorlage empfohlen.

180 Tagen, statt regulär zwölf Monaten, Ansprüche auf das
Arbeitslosengeld I erwerben könnten. Die Bewilligungszah-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/9612

len zeigten die Wirkungslosigkeit der Regelung. Daher soll-
ten für die Zukunft die Zugangsbedingungen der Beschäfti-
gungsdauer sowie die Verdienstobergrenze gestrichen wer-
den.

Zu Buchstabe c

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN strebt mit ihrem
Antrag ausschließlich eine Änderung der 2009 beschlosse-
nen Sonderregelung für den erleichterten Zugang kurz be-
fristet Beschäftigter zur Arbeitslosenversicherung an. Das
sogenannte Normalarbeitsverhältnis sei für immer weniger
Menschen Erwerbsrealität. Nach Angaben des Statistischen
Bundesamtes habe die Zahl der abhängig Beschäftigten von
2009 auf 2010 um 322000 zugenommen. Davon seien
243 000 atypisch beschäftigt gewesen, ein Anteil von
75 Prozent. Nach einer Erhebung des Instituts für Arbeits-
markt- und Berufsforschung sei zudem inzwischen nahezu
die Hälfte aller neuen Jobs befristet. Viele der davon Betrof-
fenen hätten trotz der Sonderregelung bei Arbeitslosigkeit
keinen Versicherungsschutz. Das bürokratische Verfahren,
die Einführung von Verdienstobergrenzen und die überwie-
gende Berücksichtigung von nur sehr kurzfristigen Beschäf-
tigungsverhältnissen schlössen weiterhin die meisten flexi-
bel Beschäftigten vom Arbeitslosengeldbezug aus. Es
müsse eine faire Lösung auch für sie geben, so dass ihre
Beitragszahlungen ihnen auch den Bezug von Arbeitslosen-
geld ermöglichten.

Für die künftige Regelungen schlägt die Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN vor, Arbeitslosengeld dann zu zahlen,
wenn für mindestens vier Monate innerhalb von 24 Monaten
Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt wurden.
Die Anspruchsdauer soll mit der Dauer der Beitragszahlung
steigen, das Verhältnis von Beitrags- zu Anspruchszeiten
(2:1) beibehalten werden. Die maximale Laufzeit im Rah-
men der neuen Anspruchszeiten soll fünf Monate betragen,
bei zehnmonatiger Beitragszeit.

III. Öffentliche Anhörung von Sachverständigen

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die Beratung der
Anträge auf den Drucksachen 17/8574, 17/8586 und 17/
8579 in seiner 96. Sitzung am 21. März 2012 aufgenommen
und die Durchführung einer öffentlichen Anhörung von
Sachverständigen beschlossen. Diese fand in der 100. Sit-
zung am 23. April 2012 statt.

Die Teilnehmer der Anhörung haben schriftliche Stellung-
nahmen abgegeben, die in der Ausschussdrucksache
17(11)854 zusammengefasst sind.

Folgende Verbände, Institutionen und Einzelsachverstän-
dige haben an der Anhörung teilgenommen:

• Bundesagentur für Arbeit

• Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung

• Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände

• Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V.

• Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH)

• Institut der deutschen Wirtschaft Köln e. V

• Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)

• ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

• Bundesverband der Film- und Fernsehschauspieler BFFS
e. V.

• Heinrich Schafmeister, Berlin

• Prof. Dr. Gerhard Bosch, Duisburg.

Die Bundesagentur für Arbeit warnt vor Mehrkosten. Die
vorgeschlagenen Änderungen erweiterten den Personen-
kreis potenzieller Leistungsempfänger um ca. 200 000 bis
250000 im Jahresdurchschnitt. Diese Erweiterung entspre-
chend dem Antrag der SPD-Fraktion sei mit Mehrkosten für
die Arbeitslosenversicherung für Arbeitslosengeld I in Höhe
von 1,4 bis 1,7 Mrd. Euro jährlich verbunden. Bei Um-
setzung des Antrages der Grünen würden sich zwar mehr
Zugänge ergeben, aufgrund der im Vergleich geringeren
Anspruchsdauer könnten sich leicht geringere Mehraus-
gaben einstellen. Hinzurechnen wären bei beiden Anträgen
die verwaltungsseitigen Mehrkosten. Beides müsse durch
entsprechende Kompensation finanziert werden. Der Bun-
deshaushalt profitiere tendenziell durch weniger Zugänge in
der Grundsicherung. In Anbetracht des überdurchschnitt-
lichen Anteils an Personen ohne Berufsabschluss im be-
günstigten Personenkreis sei zu diskutieren, ob eine erwei-
terte Rahmenfrist die richtige Maßnahme für diesen Perso-
nenkreis sei. Für ihre nachhaltige Integration in den Arbeits-
markt stelle sich vielmehr die Frage, wie die Beteiligung der
Zielgruppen an Berufsabschlüssen gesteigert werden könne.
Ein Verzicht auf die Regelung des § 142 Absatz 2 SGB III
mit Beschäftigungskomponente und Entgeltgrenze werde
unterstützt, weil dies eine deutliche Rechts- und Verwal-
tungsvereinfachung bedeute.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
sieht eine Verlängerung der Rahmenfrist skeptisch. Flexibi-
lität auf dem Arbeitsmarkt und die damit verbundenen
Anpassungslasten würden in beachtlichem Umfang von den
Randbelegschaften, wie atypisch Beschäftigten, Gering-
qualifizierten und Niedriglohnbezieher, getragen. Sie könn-
ten oft nur schwer in ein sicheres und gut bezahltes Beschäf-
tigungsverhältnis wechseln. Um das zu ändern, liege ein
wichtigerer Ansatzpunkt als eine großzügigere Ausgestal-
tung der Arbeitslosenversicherung darin, Anreize für län-
gerfristige Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen und die
Brückenfunktion in höherwertige Beschäftigungsverhält-
nisse zu stärken. Auch die von der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN vorgeschlagene Vermittlungspause für die
Gruppe der kurzfristig Beschäftigten wird zurückhaltend
beurteilt.

Die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberver-
bände lehnt den mit allen Anträgen bezweckten vorzeitigen
Zugang zur Versicherungsleistung Arbeitslosengeld ab.
Dieser würde schnell erreichbaren Entgeltersatzleistungen
aus der Arbeitslosenversicherung vor massiven Bemühun-
gen um schrittweise Integration in verstetigte Beschäftigung
den Vorzug geben. Regelungen, die Kurzzeitbeschäftigun-
gen geradezu begünstigten, seien auch gegenüber langjähri-
gen Beitragszahlern in der Arbeitslosenversicherung nicht
vertretbar. Zu kurze Anwartschaftszeiten setzten systema-
• Die Filmschaffenden – Bundesvereinigung der Film-
schaffenden-Verbände e. V.

tisch den starken Fehlanreiz, sich im Falle von drohender
oder eingetretener Arbeitslosigkeit nicht mit allen Kräften

Drucksache 17/9612 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

um eine unmittelbare Anschlussbeschäftigung zu bemühen.
Das sei in jedem Fall kontraproduktiv, erst recht wenn sich
Menschen im Modell eines ständigen Wechsels von Kurz-
zeitbeschäftigung und Arbeitslosengeldbezug einrichteten.
Der Charakter der Arbeitslosenversicherung als Risikover-
sicherung würde zudem konterkariert, wenn für typische
Berufsverläufe mit unstetigen Beschäftigungsverhältnissen
Arbeitslosigkeit in den Zwischenzeiten bewusst in Kauf ge-
nommen und regelmäßig mit Arbeitslosengeld durchfinan-
ziert würde.

Aus Sicht des Deutschen Industrie- und Handelskam-
mertages e. V. bedarf es keiner Änderungen der Arbeits-
losenversicherung. Die aktuelle Arbeitsmarktentwicklung
sei weiterhin positiv. Es gelinge auch mehr Arbeitslosen-
geld-II-Beziehern der Weg in Beschäftigung. Eine Erleich-
terung der Anspruchsvoraussetzungen zum Erhalt des ALG
I berge die Gefahr, Anreize zur raschen Aufnahme einer
Beschäftigung zu mindern. Zudem wäre mit zusätzlichen
finanziellen Folgen für die Arbeitslosenversicherung zu
rechnen, was letztlich zu höheren Beiträgen führen würde.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V.
(ZDH) lehnt die Vorschläge mit Nachdruck ab. Die nied-
rigen Zahlen der Inanspruchnahme der Sonderregelung für
überwiegend kurz befristet Beschäftigte seien ein Indiz für
den mangelnden Bedarf. Vor diesem Hintergrund solle die
Regelung ohne weitere Verlängerung zum August 2012 aus-
laufen. Eine Verlängerung der Rahmenfrist sowie die Vor-
schläge für deutlich erleichterte Zugangsbedingungen zum
Arbeitslosengeld lehnt das Handwerk ebenfalls vehement
ab. Der Charakter der Arbeitslosenversicherung als Risiko-
versicherung würde durch solche Maßnahmen verwässert
und sei sachlich mit Blick auf das Verhältnis von Beiträgen
und Leistungen nicht zu begründen. Ebenfalls verursachten
die resultierenden nur sehr kurzen Zeiten des Leistungsan-
spruchs unverhältnismäßige Verwaltungskosten. Die kurze
Phase der Zuständigkeit lasse zudem keine substantielle Be-
treuung und Vermittlungsaktivitäten zu.

Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln e. V. verwirft
die vorgeschlagenen Änderungen. Bei den Sonderregelun-
gen für kurz befristet Beschäftigte sei zu hinterfragen, wa-
rum für sie eine Ausnahmeregelung gelten solle, obwohl sie
dem ursprünglich für schützenswert befundenen Personen-
kreis der kurz befristet Beschäftigten offenkundig gar nicht
angehörten – wie die geringe Inanspruchnahme zeige. Bevor
eine Modifikation der Ausnahmeregelung erfolge, müsse
eine wissenschaftlich fundierte Evaluation belastbare Hin-
weise dafür finden, warum die erwartete und die tatsächliche
Inanspruchnahme weit auseinanderfielen. Denkbar sei eine
ganze Reihe von Gründen – darunter auch der, dass die Er-
wartungshaltung beim Beschluss des Gesetzes von unrealis-
tischen Annahmen ausgegangen sei. Die vorgeschlagene
Verlängerung der Rahmenfrist bei gleichzeitiger Verkürzung
der Anwartschaftszeit werde zu mehr Berechtigten mit An-
spruch auf Arbeitslosengeld führen. Dadurch entstünden
Kosten, die von der Versichertengemeinschaft mit ihren Bei-
trägen finanziert werden müssten.

Die Filmschaffenden – Bundesvereinigung der Film-
schaffenden-Verbände e. V. begrüßt die in den Anträgen
vorgeschlagenen Änderungen. Wenn der Staat wieder in an-

positiv auswirken. Die Vereinfachung der gesetzlichen Re-
gelungen zum Bezug von Arbeitslosengeld I würden es den
Arbeitnehmern ermöglichen, mit der Dynamisierung des
Arbeitsmarktes schrittzuhalten, eigenverantwortliche fle-
xible Beschäftigungsakquise durchzuführen sowie ihr Le-
ben zu planen und fürs Alter vorzusorgen. Die vorgeschla-
genen Änderungen würden die Arbeitslosenversicherung
nachhaltig stärken, weil sie die Beschäftigten im solidari-
schen Sozialversicherungssystem halte und damit die Ein-
nahmeseite der Versicherung verbessere. Nicht zu vernach-
lässigen sei auch der Bürokratieabbau durch die geforderten
Vereinfachungen. Bisher seien dagegen viele Filmschaf-
fende durch die Unangemessenheit der geltenden Regelun-
gen zur Soloselbständigkeit gezwungen, obwohl dies nur
selten auf Dauer gelinge. Wichtig sei, dass im weiteren Ver-
lauf der Fortentwicklung der Arbeitslosenversicherung auch
der Personenkreis der nur für wenige Tage pro Monat Be-
schäftigten, zu denen in der Filmbranche vor allem die
Schauspielerinnen und Schauspieler gehörten, eine reale
Möglichkeit bekomme, ins System eingebettet zu werden.
Eine Möglichkeit sehen die Berufsverbände der Filmschaf-
fenden-Bundesvereinigung in der Weiterentwicklung bzw.
Modifikation der unständigen Beschäftigung.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sieht Handlungs-
bedarf. Es sei aber nicht sinnvoll, Regelungen der Arbeitslo-
senversicherung auf bestimmte Zielgruppen zuzuschneiden.
Vielmehr sei es notwendig, den Schutz für alle kurz befristet
Beschäftigten zu verbessern. Die Instabilität der Arbeits-
verhältnisse habe zugenommen. Dem müsse die Arbeits-
losenversicherung Rechnung tragen. Entscheidend sei die
Verlängerung der Rahmenfrist. Diese sollte dringend wieder
von 24 Monate auf 36 Monate verlängert werden, wie dies
im Antrag der SPD-Fraktion gefordert werde. Das würde
den Betroffenen einen längeren Zeitraum einräumen, um die
notwendigen Ansprüche zu erwerben. Aber auch nach einer
Verlängerung der Rahmenfrist schafften es unständig Be-
schäftigte und überwiegend kurz befristet und prekär Be-
schäftigte, wie Leiharbeiter, häufig nicht, in den Schutz der
Arbeitslosenversicherung zu gelangen. Gerade mit Blick auf
diese Gruppen sollten deswegen erleichterte Voraussetzun-
gen für den Erwerb von Arbeitslosengeld eingeführt werden.
Der DGB schlägt deshalb vor, die bestehende Staffelung, die
derzeit den Anspruch auf ALG nach einer Beschäftigungs-
zeit zwischen zwölf und 24 Monate regele, nach vorne zu
verlängern.

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert
den Gesetzgeber auf, eine Neuregelung zu schaffen, die den
Erfordernissen einer immer verbreiteteren, kurzzeitigen
Projektbeschäftigung adäquat sei. Dazu müsse die Rahmen-
frist, innerhalb derer für einen Leistungsanspruch 360 Be-
schäftigungstage erreicht werden müssten, von derzeit zwei
auf drei Jahre erweitert werden. Auf Restriktionen wie die
Beschränkung der anrechenbaren Beschäftigungsdauer oder
Kappung ab einem gesonderten, sinnfremd festgelegten
Jahreseinkommen sei zu verzichten. Vielmehr solle man
einen gestaffelten Zugang zum Arbeitslosengeld für die im-
mer verbreitetere Kurzzeitbeschäftigung ermöglichen und
zugleich einer Verlagerung von Vertragsverhältnissen in die
sozial schlechter abgesicherte Selbstständigkeit entgegen-
wirken. Damit würde dem Solidarsystem der sozialen Si-
gemessenem Maße eine soziale Absicherung zur Überbrü-
ckung ermögliche, werde sich das gesamtgesellschaftlich

cherungssysteme eine breitere gesellschaftliche Akzeptanz
eröffnet.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/9612

Der Bundesverband der Film- und Fernsehschau-
spieler BFFS e. V. und der Sachverständige Heinrich
Schafmeister, Berlin, argumentieren damit, dass nicht nur
Schauspieler, Filmschaffende, Künstler und Kulturschaf-
fende kurz befristete Anstellungen hätten. Immer mehr Be-
rufe und Branchen seien von diesen atypischen Beschäfti-
gungsarten geprägt. Immer drängender werde die Frage, wie
diese Menschen sozial angemessen abgesichert werden könn-
ten. Wer am Fortbestand unseres Sozialversicherungssystems
interessiert sei, dürfe dieser Frage nicht ausweichen. Es sei
unrealistisch, von einer Umwandlung aller flexiblen kurz be-
fristeten Beschäftigungen in „normale“ Dauerbeschäftigun-
gen auszugehen. Die gesamte Film- und Fernsehbranche und
die Theaterszene könnten ohne kurz befristete Engagements
nicht existieren. Alle politischen Akteure zeigten sich auf-
geschlossen, diese Frage – zunächst für die Arbeitslosenver-
sicherung – mit ihren eingereichten Anträgen ernsthaft anzu-
gehen. Auch die Oppositionsparteien stünden in der Verant-
wortung. Auch sie dürften nur Modelle vorschlagen, bei
denen sie Kosten und Nutzen mit Augenmaß abwögen. Der
BFFS gehe davon aus, dass die Vorlagen der Fraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unter diesem
verantwortungsvollen Vorsatz entstanden seien, und appel-
liert an diese Parteien, ihre jetzigen Positionen auch dann
noch ernst zu nehmen, wenn sie eines Tages an einer Regie-
rung beteiligt seien sollten.

Der Sachverständige Prof. Dr. Gerhard Bosch, Duisburg,
verweist darauf, dass der Anteil befristeter Arbeitsverhält-
nisse seit 1996 um rund 50 Prozent von 6 Prozent auf rund
9 Prozent aller abhängigen Beschäftigten gestiegen sei.
Mittlerweile erhielten fast 50 Prozent aller Neueingestellten
nur einen befristeten Vertrag. Die Übernahmewahrschein-
lichkeit in ein festes Arbeitsverhältnis sinke mit dem An-
stieg der Befristungsquote. Die sozialen Risiken der Befris-
tung hätten somit zugenommen. Zu beachten sei, dass auch
Beschäftigte mit festem Arbeitsvertrag durch Kündigungen
ihren Arbeitsplatz verlieren könnten und die Probleme
mehrfacher Kurzzeitbeschäftigung sich nicht auf befristet
Beschäftigte beschränkten. Mehr Flexibilität für die Unter-
nehmen solle nach dem Konzept der Flexicurity in der
Europäischen Beschäftigungsstrategie durch verbesserten
Schutz der Beschäftigten ausgeglichen werden. Durch die
Hartz-Gesetze sei aber die Rahmenfrist, in der Ansprüche
auf Arbeitslosengeld I erworben werden könnten, herabge-
setzt und somit die Balance zu Ungunsten der Sicherheit
verschoben. Die vom 1. August 2009 bis zum Sommer 2012
befristete Sonderregelung, die kurz befristeten Beschäftigte
einen erleichterten Zugang zum Arbeitslosengeld I ver-
schaffen sollte, sei nach dem zweiten Bericht des Bundes-
ministeriums für Arbeit und Soziales (2011) über die Inan-
spruchnahme dieser Sonderregelung nur von 242 Personen
in ein Anspruch genommen worden. Sie sei zu bürokratisch
ausgestaltet. Es sei daher davon abzuraten, diese Vorschrift
mit marginalen Korrekturen zu verlängern, wie es die Bun-
desregierung vorschlage. Sinnvoller als Korrekturen an der
genannten Sonderregelung sei es daher, die Rahmenfrist, in
der Anspruch auf Arbeitslosengeld I erworben werden
könne, von 24 auf 36 Monate zu erhöhen, wie es in den Vor-
lagen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und DIE LINKE. vorgeschlagen werde.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die Beratungen
über die Anträge auf den Drucksachen 17/8574, 17/8586
und 17/8579 in seiner 103. Sitzung am 9. Mai 2012 abge-
schlossen. Der Ausschuss hat dem Deutschen Bundestag
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/8574 emp-
fohlen. Der Ausschuss hat zudem mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des An-
trags auf Drucksache 17/8586 empfohlen. Der Ausschuss hat
weiter mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und
DIE LINKE. die Ablehnung des Antrags auf Drucksache
17/8579 empfohlen.

Die Fraktion der CDU/CSU betonte, dass sich eine län-
gere Rahmenfrist negativ auswirken könne. Fehlanreize
seien möglich. Die Vermittlung in Arbeit müsse Vorrang be-
halten und möglichst schnell erfolgen. Dass Menschen bei
Arbeitslosigkeit direkt auf Leistungen nach SGB II verwie-
sen seien, liege oft an deren niedrigem Qualifikationsni-
veau. Dafür tauge aber eine längere Rahmenfrist nicht als
Gegenmittel. Die Arbeitsmarktzahlen zeigten den Erfolg
der geltenden Regelungen und sprächen gegen die Anträge,
die zudem hohe Kosten verursachen würden. Die Unions-
fraktion lehne sie daher ab.

Die Fraktion der SPD argumentierte mit der rasanten Ver-
änderung des Arbeitsmarktes in den letzten Jahren. Als
Folge seien zunehmend Arbeitslose sofort auf Leistungen
der Grundsicherung verwiesen. Im Jahr 2011 seien dies
schon 740000 Personen gewesen. Diese Entwicklung müsse
gestoppt werden. Dafür schlage die SPD-Fraktion eine län-
gere Rahmenfrist von drei, statt bisher zwei, Jahren vor. Die
Schutzfunktion der Arbeitslosenversicherung müsse wieder
gestärkt werden. Des Weiteren hätten sich die Sonderrege-
lungen für den Zugang kurz befristet Beschäftigter zum Ar-
beitslosengeld I nicht bewährt. Nur wenige Anträge seien in
diesem Zusammenhang bewilligt worden. Das liege u. a. an
der Sechs-Wochen-Befristung, die zu kurz ausfalle. Zudem
seien die entsprechenden Einkommensgrenzen zu niedrig.
Die ganze Regelung sei zu kompliziert. Es müsse zwar wei-
terhin eine Regelungen für Personen geben, die nur kurz be-
fristet beschäftigt seien, aber ohne die bisherigen kompli-
zierten Anspruchsvoraussetzungen. Die Vorschläge der
Fraktion der SPD seien bei den Sachverständigen in der An-
hörung auf breite Zustimmung gestoßen. Mit dem Antrag
der Fraktion DIE LINKE. stimme man zwar in vielen Ein-
zelpunkten überein, ohne allerdings deren Begründung zu
teilen. Daher enthalte sich die Fraktion der SPD bei diesem
Antrag der Stimme, wie auch beim Antrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Die Fraktion der FDP betonte, dass Flexibilität am Arbeits-
markt notwendig sei. Die vorgeschlagene Verlängerung der
Rahmenfrist überzeuge nicht; denn genauso wie längere An-
Weitere Einzelheiten können der Ausschussdrucksache
17(11)854 entnommen werden.

wartschaften löse sie ebenfalls nicht das Ziel ein, auf einen
flexiblen Arbeitsmarkt zu reagieren. Stattdessen wären Fehl-

Drucksache 17/9612 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
anreize und hohe Kosten das Ergebnis. Das Geld der Ar-
beitslosenversicherung solle besser in die Qualifizierung der
Beschäftigten investiert werden. Darüber hinaus sei eine
Sonderregelung für Künstler nötig. Daher werde man sie
verlängern. Für Änderungen daran werde die Koalition aber
die Ergebnisse der Evaluierung abwarten. Insgesamt sei eine
Sonderregelung in der Sozialversicherung für eine spezielle
Gruppe aber schwer zu rechtfertigen. Das gelte besonders
dann, wenn sie besonders gut Verdienenden zu Gute komme.
Die entsprechend Einkommensgrenze in der Regelung
müsse beibehalten werden.

Die Fraktion DIE LINKE. forderte, auf die Veränderungen
am Arbeitsmarkt auch in der Sozialversicherung zu reagie-
ren. Einsparungen und Veränderungen erfolgten bisher aus-
schließlich auf dem Rücken der Beschäftigten. Damit wieder
mehr Menschen Anspruch auf Arbeitslosengeld I erwerben
könnten, müsse die Rahmenfrist, innerhalb deren man An-

wartschaften aufbaue, wieder von zwei auf drei Jahre verlän-
gert werden. Um die Absicherung kurz befristet Beschäftig-
ter zu verbessern, müssten die restriktiven Zugangsbedin-
gungen Beschäftigungsdauer und Verdienstgrenze entfallen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sprach sich
ebenfalls dafür aus, die Nachteile der Flexibilisierung am
Arbeitsmarkt nicht weiter einseitig auf den Rücken der Be-
schäftigten zu verschieben. Die sozialen Sicherungssysteme
seien noch nicht an die neuen Bedingungen angepasst. Das
müsse endlich geschehen. Die kurz befristet Beschäftigten
zahlten bisher in die Arbeitslosenversicherung ein, ohne
aufgrund ihrer speziellen Arbeitsbedingungen jemals An-
sprüche erwerben zu können. Dort sei offensichtlich eine
Gerechtigkeitslücke entstanden. Bei der entsprechenden Re-
gelung gehe es auch nicht um Sonderregeln ausschließlich
für Kulturschaffende. Ähnliche Verhältnisse herrschten bei-
spielsweise in der Wissenschaft.

Berlin, den 9. Mai 2012

Paul Lehrieder
Berichterstatter

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