BT-Drucksache 17/9597

zu dem Antrag der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 17/8609 - Kein Zugang von Kindern und Jugendlichen zu Kriegswaffen bei Bundeswehr-Veranstaltungen

Vom 9. Mai 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/9597
17. Wahlperiode 09. 05. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Verteidigungsausschusses (12. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Wolfgang Gehrcke,
Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/8609 –

Kein Zugang von Kindern und Jugendlichen zu Kriegswaffen bei Bundeswehr-
Veranstaltungen

A. Problem

In ihrem Antrag verweist die Fraktion DIE LINKE. auf die am 16. Februar 2011
erlassenen „Richtlinien für die Durchführung der Informationsarbeit der Bun-
deswehr“, und kritisiert, dass danach zwar Minderjährigen der Umgang mit den
meisten Handfeuerwaffen untersagt, der Zugang zu Großgerät der Bundeswehr
jedoch ohne Altersbeschränkung gestattet ist.

B. Lösung

Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, dafür zu sorgen, dass der Bun-
deswehr untersagt wird, im Rahmen ihrer Informationsarbeit Minderjährigen
Zugang zu Großgerät zu gewähren.

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Keine.

D. Kosten

Keine.

Drucksache 17/9597 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/8609 abzulehnen.

Berlin, den 9. Mai 2012

Der Verteidigungsausschuss

Dr. h. c. Susanne Kastner
Vorsitzende

Jürgen Hardt
Berichterstatter

Karin Evers-Meyer
Berichterstatterin

Christoph Schnurr
Berichterstatter

Paul Schäfer (Köln)
Berichterstatter

Agnes Brugger
Berichterstatterin

destages angefordert hatte. Mit der Petition wurde gefordert, stütze.

Berlin, den 9. Mai 2012
Paul Schäfer (Köln) und Agnes Brugger

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/8609 in seiner 165. Sitzung am 8. März 2012 beraten und
zur federführenden Beratung an den Verteidigungsausschuss
sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss und den Aus-
schuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Nach dem Willen der Fraktion DIE LINKE. soll der Deutsche
Bundestag feststellen, dass die Unterscheidung zwischen
verbotenen Handfeuerwaffen und erlaubten Kriegswaffen
und Waffensystemen willkürlich sei und die potentiellen Wir-
kungen von Waffen und Großgerät der Bundeswehr auf Kin-
der und Jugendliche im Mittelpunkt der Erarbeitung einer
Richtlinie für die Informationsarbeit der Bundeswehr hätten
stehen müssen. Damit beziehen sich die Antragsteller auf die
Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage zur
Neufassung der Richtlinien vom 7. Oktober 2011 auf Bun-
destagsdrucksache 17/7279, nach der die Änderung der
Richtlinie zur Klarstellung des Begriffs „Waffensystem“ er-
folgt sei: Mit der Neufassung trage die Bundeswehr den Be-
stimmungen des Waffengesetzes Rechnung, und das Waffen-
gesetz erfasse das oftmals als „Waffensystem“ bezeichnete
Großgerät nicht.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat in seiner 73. Sitzung am 9. Mai
2012 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des An-
trags empfohlen.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat in seiner 66. Sitzung am 9. Mai 2012 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen
der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD die
Ablehnung des Antrags empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Verteidigungsausschuss hat seine Beratungen in seiner
118. Sitzung am 9. Mai 2012 aufgenommen und abgeschlos-
sen. Als Ergebnis empfiehlt er mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Ablehnung des Antrags.

Zu dem Antrag lag dem Verteidigungsausschuss auch eine
Petition vor, zu der der Petitionsausschuss eine Stellung-
nahme nach § 109 der Geschäftsordnung des Deutschen Bun-

Jugendlichen unter 18 Jahren im Rahmen von Informations-
veranstaltungen der Bundeswehr den Zugang zu Waffen zu
verweigern, auch wenn diese nicht unter das Waffengesetz
fallen. Mit der Beschlussempfehlung, den Antrag abzuleh-
nen, wird diesem Anliegen nicht entsprochen. Dies hat der
Verteidigungsausschuss dem Petitionsausschuss mitgeteilt.

Im Verlauf der Ausschussberatung merkte die Fraktion der
CDU/CSU an, mit dem Antrag wolle die Fraktion DIE
LINKE. die Bundeswehr weiter stigmatisieren und aus der
Öffentlichkeit herausdrängen. Es sei jedoch richtig, dass die
Bundeswehr in ihrer Öffentlichkeitsarbeit klar und wahr
zeige, worüber sie verfüge, um ihren Auftrag zu erfüllen. Es
sei kein Beitrag zur politischen Bildung, jungen Menschen
Waffen an sich vorzuenthalten. Anders als bei Handfeuer-
waffen sei z. B. der Zugang zu einer Fregatte nicht mit einem
Sicherheitsproblem verbunden.

Die Fraktion der SPD schloss sich diesen Ausführungen im
Wesentlichen an und erklärte, es sei wichtig, dass sich Ju-
gendliche über die Bundeswehr informieren könnten. Das
genannte Beispiel der Fregatte, die sie natürlich besuchen
können müssten, zeige, dass der vorliegende Antrag nicht
weiterführe und die Richtlinie mit dem Verweis auf das Waf-
fengesetz ausreichend sei.

Die Fraktion der FDP kritisierte, die Fraktion DIE LINKE.
schildere die Situation beim Tag der Offenen Tür oder ande-
ren Informationsveranstaltungen der Bundeswehr so, als ob
die Kinder und Jugendlichen keine Erziehungsberechtigten
hätten, in deren Begleitung sie sich befänden. Es sei deren
Entscheidung, ob die Minderjährigen dabei auch im Rahmen
der Regeln und Bestimmungen Zugang zu Waffensystemen
hätten.

Die Fraktion DIE LINKE. erwiderte, die Bilder von
Kindern, die beim Tag der Offenen Tür mit Waffensystemen
wie z. B. Panzern entstanden seien, seien bekannt. Der Ver-
weis auf das Waffengesetz in der geänderten Richtlinie
könne wohl kein Weg sein, das offenkundig gewordene Pro-
blem zu lösen. Dies werde vor allem in der Haltung der Bun-
desregierung deutlich, wenn diese erkläre, die Bestimmun-
gen richteten sich eben nicht nach der potenziellen Wirkung
von Waffen oder Großgerät der Bundeswehr. Hier sei mehr
Konsequenz erforderlich.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erinnerte an
den größeren Kontext der Debatte. Dazu gehöre auch die
VN-Kinderrechtskonvention, in der man Verpflichtungen
eingegangen sei, die die Bundesregierung nicht immer kon-
sequent umsetze. Im Fall der Bundeswehr habe dies unter
anderem mit der Nachwuchswerbung zu tun. Die in der
Richtlinie für die Informationsarbeit gemachte Unterschei-
dung zwischen Handfeuerwaffen und Kriegsgerät sei tat-
sächlich nicht sinnvoll, so dass man die Forderung unter-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/9597

Bericht der Abgeordneten Jürgen Hardt, Karin Evers-Meyer, Christoph Schnurr,
Jürgen Hardt
Berichterstatter

Karin Evers-Meyer
Berichterstatterin

Christoph Schnurr
Berichterstatter

Paul Schäfer (Köln)
Berichterstatter

Agnes Brugger
Berichterstatterin

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