BT-Drucksache 17/956

Deutsche Positionen zur Ausgestaltung des Europäischen Auswärtigen Dienstes

Vom 5. März 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/956
17. Wahlperiode 05. 03. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sevim Dag˘delen, Dr. Diether Dehm, Jan van Aken, Annette
Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Harald Koch, Niema Movassat und der Fraktion
DIE LINKE.

Deutsche Positionen zur Ausgestaltung des Europäischen Auswärtigen Dienstes

Der Vertrag von Lissabon, der nach Angaben der Bundesregierung die Euro-
päische Union (EU) „handlungsfähiger, transparenter und demokratischer“
machen sollte, trat am 1. Dezember 2009 in Kraft. Bei seiner Abfassung stand
auch das Ziel im Vordergrund, eine kohärentere und wirkungsvollere euro-
päische Außenpolitik zu ermöglichen. Dies sollte unter anderem durch die
Fusion des Amtes des Hohen Repräsentanten für die Gemeinsame Außen- und
Sicherheitspolitik (GASP) mit dem des Kommissars für die Außenbeziehungen
der EU zum Hohen Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik erreicht werden,
welcher der EU auf internationaler Ebene ein Gesicht und eine Telefonnummer
geben sollte. Artikel 27 Absatz 3 des Lissabon-Vertrages sieht vor, dass dieser in
seiner Arbeit von einem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) unterstützt
wird, „[der] mit den diplomatischen Diensten der Mitgliedstaaten [zusammen-
arbeitet] und […] Beamte aus den einschlägigen Abteilungen des Generalsekre-
tariats des Rates und der Kommission sowie abgeordnetes Personal der nationa-
len diplomatischen Dienste [umfasst]. Die Organisation und die Arbeitsweise
des Europäischen Auswärtigen Dienstes werden durch einen Beschluss des
Rates festgelegt. Der Rat beschließt auf Vorschlag des Hohen Vertreters nach An-
hörung des Europäischen Parlaments und nach Zustimmung der Kommission.“
Damit lässt der Vertrag zentrale Fragen bei der Ausgestaltung der zukünftigen
Außen- und Sicherheitspolitik der EU, wie den Rechtsstatus und die Kompeten-
zen der einzelnen Organe und deren Funktionsweise, offen.

Am 30. Oktober 2009 billigte der Europäische Rat einen Bericht der schwe-
dischen EU-Ratspräsidentschaft, der konkrete Vorschläge für die Ausgestaltung
des EAD enthielt (Dokument Nr. 14930/09). Danach sollen die Direktion Krisen-
management und Planung (CMPD), der Stab für die Planung und Durchführung
ziviler Operationen (CPCC) und der Militärstab (EUMS) ebenso wie das EU-
Lagezentrum (SITCEN) sowie die EU-Sonderbeauftragten in den EAD einge-
gliedert werden. Dieser soll darüber hinaus auch die Maßnahmen im Zusammen-
hang mit dem GASP-Haushalt und dem Stabilitätsinstrument ausarbeiten und
sich in den innerhalb des EAD aufzubauenden geografischen Ressorts auch „aus

allgemeiner außenpolitischer Sicht mit den Bewerberländern befassen“. Auch
beim Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument, beim Instru-
ment für Entwicklungszusammenarbeit, beim Europäischen Entwicklungsfonds,
beim Instrument für die Zusammenarbeit mit Industrieländern, beim Euro-
päischen Instrument für Demokratie und Menschenrechte und beim Instrument
für Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit soll der EAD zumin-
dest „in sämtliche Programmplanungsschritte einbezogen werden.“ Der EAD

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soll darüber hinaus eine eigene Abteilung für Rechtsfragen erhalten und auf die
„Ressourcen anderer Dienste – sowohl der Kommission als auch des General-
sekretariats des Rates – [zurückgreifen], wenn dies zur Erfüllung [seines] Auf-
trags erforderlich ist“.

Der EAD soll dabei weder dem Rat noch der EU-Kommission unterstellt sein,
sondern als „Dienst eigener Art (,sui generis‘)“ mit eigenem Haushalt und eige-
nem Personalstatut eingerichtet werden und auch der EU-Kommission und dem
Rat Vorschläge unterbreiten. Der Hohe Vertreter soll den Haushalt des EAD aus-
arbeiten und als „Anstellungsbehörde für das EAD-Personal“ fungieren. Da-
durch entzieht sich der EAD auch der formalen Kontrolle durch das Europäische
Parlament (EP), stattdessen sind informelle „enge Kontakte zum EP […] auf
Arbeitsebene“ vorgesehen sowie regelmäßige Konsultationen „zu den wichtigs-
ten Aspekten und den grundlegenden Weichenstellungen der GASP/ESVP“.

Gegenwärtig arbeitet die Hohe Vertreterin, Catherine Ashton, unterstützt durch
eine von ihr ernannte 13-köpfige hochrangige Beratergruppe (High-Level Group
for the European External Action Service) an einer Vorlage zur konkreten Aus-
gestaltung des EAD. Hierzu finden auch Verhandlungen mit der EU-Kommis-
sion und Vertretern der Mitgliedstaaten statt. Das EP dagegen ist an diesem Pro-
zess nicht beteiligt. Im April 2010 soll die hieraus entstehende Vorlage der Hohen
Vertreterin durch Beschluss des Rates in die schrittweise Einrichtung des EAD
münden. Darüber hinaus versuchen Lobbygruppen, wie z. B. die Freunde des
EAD, eine informelle Gruppe bestehend u.a. aus Vertretern der Bertelsmann
Stiftung und des Open Society Institutes, auf die Verhandlungen und auf die Aus-
gestaltung des EAD Einfluss zu nehmen. Eine enge Kooperation mit Nichtregie-
rungsorganisationen und insbesondere den Medien ist für den EAD vorgesehen.

Die Zusammenfassung von so unterschiedlichen außenpolitischen Instrumenten
von der Entwicklungs- und Nachbarschaftspolitik über geheimdienstliche bis hin
zu militärischen Strukturen in die Zuständigkeit einer einzigen Behörde „eigener
Art“ birgt große Gefahren. Sie kann zu einer weiteren Militarisierung und Ent-
demokratisierung der europäischen Außenpolitik und deren weiterer Öffnung für
wirtschaftliche Interessen beitragen, was durch Pläne, Vertreterinnen und Ver-
treter privatwirtschaftlicher Unternehmen am EAD zu beteiligen, weiter ver-
schärft wird. Notwendig ist eine wesentliche Beteiligung des EP, des Deutschen
Bundestages und der anderen nationalen Parlamente an dieser fundamentalen
Weichenstellung europäischer Außen- und Sicherheitspolitik und daher die Auf-
gabe der gegenwärtigen Terminplanung.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Worin besteht nach Auffassung der Bundesregierung der Mehrwert einer
kohärenteren und wirkungsvolleren Außenpolitik der Europäischen Union?

2. Hält die Bundesregierung einen Zielkonflikt zwischen den beiden Ansprü-
chen der Europäischen Sicherheitsstrategie, dem, ein „sicheres Europa“ und
dem, eine „bessere Welt“ zu schaffen, für möglich?

Falls es zu Zielkonflikten zwischen sicherheitspolitischen oder wirtschaft-
lichen Interessen der EU und entwicklungspolitischen Zielsetzungen kommen
sollte, welche Prioritäten sollte nach Auffassung der Bundesregierung dann
eine kohärentere und wirkungsvolle europäische Außenpolitik verfolgen?

3. Ist nach Auffassung der Bundesregierung eine kohärentere und wirkungs-
vollere Außenpolitik der EU realisierbar, ohne dass die nationalstaatlichen
außenpolitischen Handlungsspielräume reduziert werden (bitte begründen)?

4. Besteht nach Auffassung der Bundesregierung ein Zielkonflikt zwischen
einer kohärenteren und wirkungsvolleren Außenpolitik der EU und deren par-

lamentarischen Kontrolle auf der Ebene der Mitgliedstaaten und der EU (bitte
begründen)?

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5. Teilt die Bundesregierung die von zahlreichen Experten – sowie auch (frak-
tionsübergreifend) von EP-Parlamentarierinnen und -Parlamentariern – for-
mulierten Einwände, dass sich die GASP auch nach dem Lissabon-Vertrag
weiterhin einer wirksamen parlamentarischen Kontrolle auf europäischer
und nationaler Ebene entziehen wird?

Wenn nein, wo sieht die Bundesregierung effektive parlamentarische
Kontrollmöglichkeiten auf nationaler und europäischer Ebene?

Wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus?

6. Inwiefern trifft auf den EAD die Aussage der Bundesregierung zu, „der Ver-
trag von Lissabon mach[e] die Europäische Union handlungsfähiger, trans-
parenter und demokratischer“ (bitte für jedes Adjektiv einzeln begründen)?

7. Wie beurteilt die Bundesregierung die von Beobachterinnen und Beobach-
tern sowie Expertinnen und Experten – u. a. auch vom konservativen Mit-
glied des Europäischen Parlaments Elmar Brok – vorgebrachte Kritik, dass
auch der EAD in seiner derzeitigen Konzeption weder von den Parlamenten
der Mitgliedstaaten noch vom EP wirksam kontrolliert werden kann?

8. Warum wurden dem EP in der bisherigen, von der schwedischen EU-Rats-
präsidentschaft Ende Oktober 2009 vorgelegten Konzeption des EAD
(Dokument Nr. 14930/09) nur das Recht auf regelmäßige „Konsultationen“
und „Anhörungen“ eingeräumt, aber auf wirksame Einflussmöglichkeiten
verzichtet?

Welche Haltung hat die Bundesregierung dazu eingenommen?

9. Welche Position nimmt die Bundesregierung zu dem EAD-Entwurf der
schwedischen EU-Ratspräsidentschaft bezüglich der Problematik ein, dass
sich der EAD in der Konzeption als „Institution sui generis“ der direkten
haushaltspolitischen Kontrolle des EP entzieht und somit weder EP noch
nationale Parlamente Einflussmöglichkeiten auf Mittelvergabe und -vertei-
lung im EAD haben?

10. Welchen finanziellen Bedarf erwartet die Bundesregierung für den EAD in
den nächsten fünf Jahren (bitte nach Jahren angeben), und wie soll dieser
ohne eine signifikante Erhöhung des EU-Haushaltes gedeckt werden?

11. Worin bestehen im Einzelnen nach Auffassung der Bundesregierung die
Ziele des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments, des
Instruments für Entwicklungszusammenarbeit, des Europäischen Entwick-
lungsfonds, des Instruments für die Zusammenarbeit mit Industrieländern,
des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte, des
Instruments für Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit und
des Stabilitätsinstrument der EU, der Direktion Krisenmanagement und
Planung (CMPD), des Stabs für die Planung und Durchführung ziviler
Operationen (CPCC), des Militärstabs (EUMS) und des EU-Lagezentrums
(SITCEN)?

12. Hält die Bundesregierung eine Zusammenfassung dieser Strukturen und
Instrumente in einer einzigen Behörde für sinnvoll?

13. Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass die CMPD künftig das
„Herzstück“ des EAD bilden wird und kann sie Anzeichen dafür erkennen,
dass in diesem „der militärische Aspekt dominier[e] […] Zivile Experten […]
aus den Entscheidungskreisen verdrängt“ würden, und ist ihr bekannt, dass
„[a]uf der Liste für die sogenannte ‚integrierte strategische Planung‘ in der
vorübergehenden CMPD-Struktur […] nur ein Fünftel der Namen ziviles
Planungswissen mitzubringen“ [scheinen] (www.crisisgroup.org/), und wie

bewertet die Bundesregierung dies?

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14. Wird die Kommissarin für humanitäre Hilfe und Krisenschutz nach Auf-
fassung der Bundesregierung insbesondere im operationellen Bereich zu-
künftig handlungsfähig sein, ohne auf die Strukturen des EAD und somit
auch auf militärische Strukturen zurückzugreifen?

Wie bewertet dies die Bundesregierung?

15. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass Gelder aus dem Instrument
für Entwicklungszusammenarbeit, dem Europäischen Entwicklungsfonds
oder dem Europäischen Instrument für Demokratie und Menschenrechte
nicht nach sicherheitspolitischen Kriterien vergeben werden?

16. Entspricht die Bündelung außenpolitischer Strukturen und Kapazitäten im
EAD nach Auffassung der Bundesregierung dem Konzept der „Vernetzten
Sicherheit“, oder erachtet die Bundesregierung den EAD als dessen Umset-
zung?

17. Befürwortet die Bundesregierung, dass auch private Unternehmen ein Mit-
spracherecht bei der Besetzung des EAD haben oder gar Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter in den EAD entsenden können sollen?

18. Was weiß die Bundesregierung über die Aktivitäten der Freunde des EAD,
und wie bewertet sie diese?

19. Inwieweit sind die Bundesregierung und die anderen Mitgliedstaaten an
der derzeitigen Konzeption des EAD durch die Hohe Vertreterin Catherine
Ashton und die High-Level Group beteiligt?

20. Existieren formelle Modalitäten, über die die Mitgliedstaaten über den Stand
der Arbeit der High-Level Group unterrichtet werden?

21. Inwieweit finden die Positionen der Mitgliedstaaten zur Arbeit der High-
Level Group Eingang in die weitere Ausgestaltung der Vorlage zum EAD,
die die Hohe Vertreterin bis April 2010 vorlegen wird?

22. Welche Position bezieht die Bundesregierung zu den aktuell von der High-
Level Group im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) vorgelegten
Papieren zu Leitbild, Prinzipien und Strukturen des EAD?

23. Wie und in welchem Zeitraum plant die Bundesregierung, das deutsche Par-
lament an der Ausgestaltung des EAD zu beteiligen?

Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang, dass das für
den 23. März 2010 geplante Gemeinsame Parlamentarische Treffen des EP
und der nationalen Parlamente zum EAD mit der Hohen Vertreterin abgesagt
werden soll und die nationalen Parlamente voraussichtlich erst im Herbst
2010 zu weiteren Konsultationen eingeladen werden sollen?

24. Hält die Bundesregierung eine öffentliche Debatte über Struktur und Zielset-
zung des EAD für wünschenswert?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche konkreten Schritte und Maßnahmen hat sie bereits eingelei-
tet bzw. wird sie einleiten, um eine Öffentlichkeit für diese Debatte herzu-
stellen?

25. Hält die Bundesregierung eine solche öffentliche Debatte über die sowie
eine substantielle Beteiligung der nationalen Parlamente an der Ausgestal-
tung des EAD beim gegenwärtigen Zeitplan für realisierbar (bitte begrün-
den)?

26. Wird sich die Bundesregierung vor diesem Hintergrund dafür einsetzen,
dass der für April 2010 geplante Beschluss über die Einrichtung des EAD
um mindestens ein halbes Jahr verschoben und unverzüglich ein Konsulta-

tionsprozess mit den nationalen Parlamenten in Gang gesetzt wird (bitte
begründen)?

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27. Wie viele Beamtinnen und Beamte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
plant die Bundesregierung dem EAD zu unterstellen, und aus welchen
Ministerien und Institutionen werden diese stammen, und welchen Status
(einschließlich Bezahlung) sollen bzw. sollten diese im EAD genießen?

Wie positioniert sich die Bundesregierung in der derzeitigen Debatte um die
Personalstärke des EAD, in der Zahlen zwischen 5 000 und 7 000 Mitarbei-
terinnen und Mitarbeiter genannt werden?

28. Sollten nach Ansicht der Bundesregierung die Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeiter des SITCEN und des Militärstabes denselben Personalstatus haben
wie die zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und sollten diese Privi-
legien erhalten, die sich aus ihrem teilweise militärischen und geheimdienst-
lichen Aufgabenfeld ableiten?

29. Erfordert die Einrichtung des EAD aus Sicht der Bundesregierung eine Neu-
regelung des diplomatischen Status von EAD-Angehörigen, die im Ausland
tätig sind?

Wenn nein, warum nicht?

30. Strebt die Bundesregierung bei der Ausgestaltung des EAD eine Struktur an,
in der der Einfluss gleichmäßig über die Mitgliedstaaten verteilt ist oder eine
Struktur, in der außenpolitisch aktivere und einflussreichere Staaten auch
mehr Gestaltungsräume haben?

31. Spricht sich die Bundesregierung dafür aus, dass alle Mitgliedstaaten gleich
viel Personal in den EAD abordnen, oder für welchen Personalschlüssel plä-
diert die Bundesregierung?

32. Nach welchen Kriterien wird das Personal für die europäischen Außenver-
tretungen, das künftig auch dem EAD unterstehen wird, ausgewählt?

Wird bei der Zusammensetzung des Personals in den jeweiligen Außenver-
tretungen auf eine gleichmäßige Auswahl zwischen den Mitgliedstaaten
geachtet?

33. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass neben Englisch und Franzö-
sisch auch Deutsch eine Arbeitssprache des EAD wird?

Setzt sich die Bundesregierung darüber hinaus für weitere Arbeitssprachen
beim EAD ein?

Wenn ja, für welche?

34. Befürwortet die Bundesregierung eine Rolle des EAD beim „Kampf gegen
die illegale Migration“ oder die Einrichtung für Fragen der Migrations-
kontrolle zuständiger Abteilungen in den europäischen Außenvertretun-
gen?

35. Befürwortet die Bundesregierung eine führende Rolle des EAD bei

a) der Programmierung des GASP-Haushaltes;

b) der Programmierung des Stabilitätsinstrumentes;

c) der Programmierung des Instrument für Entwicklungszusammenarbeit;

d) der Programmierung des Europäischen Entwicklungsfonds;

e) der Programmierung des Europäischen Instruments für Demokratie und
Menschenrechte?

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36. Plant die Bundesregierung Schritte hin zu einer kohärenteren und wir-
kungsvolleren deutschen Außenpolitik nach dem Vorbild des EAD, indem
Außen- und Verteidigungsministerium fusioniert und Teile des Bundes-
ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung eben-
falls integriert werden, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 4. März 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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