BT-Drucksache 17/953

zu dem Antrag der Abgeordneten Katja Kipping, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -17/659- Weg mit Hartz IV - Für gute Arbeit und eine sanktionsfreie, bedarfsdeckende Mindestsicherung

Vom 5. März 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/953
17. Wahlperiode 05. 03. 2010

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Katja Kipping, Klaus Ernst,
Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/659 –

Weg mit Hartz IV – Für gute Arbeit und eine sanktionsfreie, bedarfsdeckende
Mindestsicherung

A. Problem

Mit seinem aktuellen Urteil hat das Bundesverfassungsgericht nach Einschät-
zung der Antragsteller die Regelleistungen nach „Hartz IV“ für verfassungs-
widrig erklärt. Um die Würde des Menschen im Grundsicherungsbezug herzu-
stellen, müssten die entsprechenden Regelungen durch eine sanktionsfreie und
bedarfsdeckende Mindestsicherung ersetzt werden.

Entsprechende Änderungen solle die Bundesregierung innerhalb der Legislatur-
periode vorbereiten. Dazu gehörten unter anderem eine Arbeitsmarktpolitik zur
Förderung sozial abgesicherter Arbeit, ein öffentliches Programm für zusätz-
liche Arbeitsplätze, ein flächendeckender Mindestlohn von 10 Euro und eine
Erhöhung der Regelsätze für Erwachsene auf 500 Euro monatlich.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE.

C. Alternativen

Keine
D. Kosten

Kosten wurden nicht ermittelt.

Drucksache 17/953 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/659 abzulehnen.

Berlin, den 3. März 2010

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales

Katja Kipping Angelika Krüger-Leißner
Vorsitzende Berichterstatterin

Drucksache 17/659 in seiner 11. Sitzung am 3. März 2010 und damit eine bedarfsdeckende Höhe erreichen.

abschließend beraten.

Mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lobte, nicht
alles in diesem Antrag sei falsch. Es gebe erheblichen Kor-
rekturbedarf am SGB II. Der Umgang mit Sanktionen sei tat-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/953

Bericht der Abgeordneten Angelika Krüger-Leißner

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 17/659 ist in der 24. Sitzung des
Deutschen Bundestages am 25. Februar 2010 an den Aus-
schuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung
und an den Innenausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft
und Technologie, den Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend sowie an den Ausschuss für Gesundheit
zur Mitberatung überwiesen worden.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die sog. Hartz-IV-Reform hat nach Ansicht der Initiatoren
ihre Ziele verfehlt. Stattdessen habe Armut zugenommen,
Vermittlung gebe es höchstens in den Niedriglohnsektor, der
erheblich ausgeweitet worden sei. Die Verantwortung für die
Erwerbslosigkeit sei weitgehend aus dem Versicherungs-
system in das Fürsorgesystem des Zweiten Buches Sozial-
gesetzbuch (SGB II) übertragen worden. Als Folge hätten
sich die Arbeitskosten für die Arbeitgeber verbilligt; Leih-
arbeit sei ausgeweitet und Stammbelegschaften seien diszi-
pliniert worden.

Stattdessen solle ein neues System der Grundsicherung
etabliert werden, die eine bedarfsdeckende und sanktions-
freie Mindestsicherung statt Arbeitslosengeld II garantiere.
Erwerbsbeschäftigung müsse sich wieder lohnen und solle
sozialversicherungspflichtig organisiert werden. Sonst drohe
unter anderem Altersarmut. Mit einem umfangreichen Pro-
gramm solle nun sozial abgesicherte Arbeit gefördert wer-
den. Außerdem sei die Regelleitung der Mindestsicherung
für Erwachsene auf 500 Euro monatlich festzulegen. Die
Regelleistungen für Kinder und Jugendliche seien bedarfs-
orientiert und altersspezifisch zu ermitteln. Anzustreben sei
die Einführung einer bedarfsdeckenden Kindermindest-
sicherung, bei der das Einkommen berücksichtigt werde.
Erste Schritte bestünden im Ausbau von Vorrangleistungen
zur Sicherung des Kindesbedarfs, wie dem Kindergeld, dem
Kinderzuschlag und dem Wohngeld.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss, der Ausschuss für Wirtschaft und
Technologie, der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend sowie der Ausschuss für Gesundheit empfah-
len übereinstimmend, den Antrag auf Drucksache 17/659 in
ihren Sitzungen am 3. März 2010 mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag auf

Die Fraktion der CDU/CSU kritisierte, die Fraktion DIE
LINKE. habe das Regelsatzurteil des Bundesverfassungsge-
richts nicht verstanden. Das Gericht habe lediglich die Be-
messung des Regelsatzes beanstandet, also die Methode.
Jetzt müsse unter anderem der Bildungsbedarf beim Regel-
satz für Kinder neu berücksichtigt werden. Dazu komme die
Anpassung an die Preisentwicklung. Die Höhe des Regel-
satzes an sich habe das Gericht nicht beanstandet. Entspre-
chend der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist
werde die Bundesregierung die geforderten Änderungen
vorlegen. Den vorliegenden Antrag werde man ablehnen.

Die Fraktion der SPD hob hervor, dass die Zusammen-
führung von Arbeits- und Sozialhilfe grundsätzlich richtig ge-
wesen sei. Es gebe aber auch eine ganze Reihe Schwachstel-
len, die beseitigt werden müssten. Hierfür setze sich die
Fraktion der SPD ein. Sie bereite dazu einen eigenen Antrag
vor. Dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. könne man nicht
zustimmen, da an verschiedenen Stellen falsche Weichen-
stellungen vorgesehen seien und die Realität aus dem Auge
verloren werde. So gebe es beispielsweise auch Mitwirkungs-
pflichten. Bei anderen Punkten gebe es jedoch auch Über-
einstimmung. So setze sich die Fraktion der SPD beispiels-
weise ebenfalls für Mindestlöhne ein. Auch sei klar, dass eine
Grundsicherung existenzsichernd ausgestaltet sein müsse.
Die Aktivierung der Menschen nach jahrelangem Bezug von
Sozialhilfe sei das Kernstück der damaligen Reform. Das sol-
le bleiben, das sei der richtige Ansatz. Gebraucht werde ein
tragfähiges soziales Netz. In verschiedenen Punkten ziehe der
Antrag jedoch die falschen Schlussfolgerungen aus dem Ver-
fassungsgerichtsurteil. Daher könne die Fraktion der SPD
nicht zustimmen

Die Fraktion der FDP lehnte die Forderung nach einem
allgemeinen Mindestlohn in Höhe von 10 Euro im Antrag
der Fraktion DIE LINKE. ab. Dies würde dem Arbeitsmarkt
schaden. Auch Arbeitsplätze mit geringer Qualifikation und
entsprechend niedrigerer Entlohnung würden gebraucht.
Wie die Fraktion DIE LINKE. darüber hinaus einen Regel-
satz für Erwachsene von 500 Euro monatlich errechne, blei-
be ihr Geheimnis. Die Fraktion der FDP lehne den Antrag
ab.

Die Fraktion DIE LINKE. kritisierte, dass „Hartz IV“ seine
Ziele nicht erreicht habe. Die Reform habe zwar zu billigerer
Arbeit für Arbeitgeber geführt, gleichzeitig aber zu hohen
Kosten für den Staat durch Subventionen für Aufstocker und
andere. Die Praxis der Sanktionen untergrabe zudem das
Selbstbewusstsein der betroffenen Arbeitsuchenden und
führe auch sonst nicht zu vernünftigen Ergebnissen. Der
Großteil der „Hartz-IV“-Empfänger wolle ohnehin Arbeit
finden. Gebraucht werde jetzt ein Mindeststundenlohn von
10 Euro, damit Arbeit die Existenz sichere. Zugleich solle
die Grundsicherung für Arbeitsuchende auf 500 Euro steigen
tion DIE LINKE. wurde dem Deutschen Bundestag die Ab-
lehnung des Antrags auf Drucksache 17/659 empfohlen.

sächlich teilweise problematisch. Es gehe beispielsweise
nicht, dass ein Arbeitsuchender sich auch gegen den vierten

Drucksache 17/953 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

H. Heene
ese
Computerkurs, der ihm nichts bringe, nicht wehren könne.
Aber grundsätzlich bleibe es richtig, dass mit der SGB-II-
Reform die früheren Sozialhilfeempfänger Zugang zu
arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen bekommen hätten. Das
Regelsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts habe Trans-
parenz bei der Festlegung der Sätze verlangt. Das biete der
vorliegende Antrag nicht. Es bleibe unklar, wie man auf 500
Euro komme. Der Antrag werde abgelehnt.

Berlin, den 3. März 2010

Angelika Krüger-Leißner
Berichterstatterin
mann

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