BT-Drucksache 17/9504

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Dorothee Bär, Markus Grübel, Erwin Rüddel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Miriam Gruß, Nicole Bracht-Bendt, Florian Bernschneider, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 17/8345 - Altersbilder positiv fortentwickeln - Potentiale des Alters nutzen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Petra Crone, Angelika Graf (Rosenheim), Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD - Drucksache 17/2145 - Potenziale des Alters und des Alterns stärken - die Teilhabe der älteren Generation durch bürgerschaftliches Engagement und Bildung fördern c) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksache 17/3815 - Sechster Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland - Altersbilder in der Gesellschaft und Stellungnahme der Bundesregierung

Vom 2. Mai 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/9504
17. Wahlperiode 02. 05. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Dorothee Bär, Markus Grübel, Erwin Rüddel,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Miriam Gruß, Nicole Bracht-Bendt, Florian
Bernschneider, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 17/8345 –

Altersbilder positiv fortentwickeln – Potenziale des Alters nutzen

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Petra Crone, Angelika Graf (Rosenheim),
Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/2145 –

Potenziale des Alters und des Alterns stärken – Die Teilhabe der älteren
Generation durch bürgerschaftliches Engagement und Bildung fördern

c) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksache 17/3815 –

Sechster Bericht zur Lage der älteren Generation in
der Bundesrepublik Deutschland – Altersbilder in der Gesellschaft

und

Stellungnahme der Bundesregierung

A. Problem
Der Sechste Altenbericht geht zurück auf einen Beschluss des Deutschen Bun-
destages vom 24. Juni 1994, der im Zusammenhang mit der Debatte um den
Ersten Altenbericht für jede Legislaturperiode einen Bericht zu einem senioren-
politischen Schwerpunktthema forderte. Der Erste Altenbericht war im Jahr
1993 vorgelegt worden und hatte erstmals eine umfassende und differenzierte
Analyse der Lebenssituation älterer Menschen geliefert. Der 1998 vorgelegte

Drucksache 17/9504 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Zweite Altenbericht behandelte das Schwerpunktthema „Wohnen im Alter“
und mit dem Dritten Altenbericht wurde im Jahr 2001 erneut ein Gesamtbericht
zur Lebenslage älterer Menschen in Deutschland verfasst. Der Vierte Altenbe-
richt aus dem Jahr 2002 war wiederum ein Spezialbericht zum Thema „Risiken,
Lebensqualität und Versorgung Hochaltriger – unter besonderer Berücksichti-
gung demenzieller Erkrankungen“. Der Fünfte Altenbericht aus dem Jahr 2005
hatte eine umfassende Darstellung, die die Potenziale älterer Menschen in allen
zentralen Bereichen der Gesellschaft untersucht, zum Inhalt. Mit dem nunmehr
Sechsten Altenbericht erfolgt eine umfassende Aufarbeitung der in unserer Ge-
sellschaft vorhandenen Altersbilder, ihrer Tradition und ihrer Wirkungen.

Die Bundesregierung berief im Juli 2007 die Sachverständigenkommission
zum Sechsten Altenbericht unter der Leitung von Prof. Dr. Andreas Kruse. Die
Kommission legte ihren Bericht im Juni 2010 dem Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vor. Die Bundesregierung
leitete den Bericht zusammen mit ihrer Stellungnahme im November 2010 dem
Deutschen Bundestag zu.

Die Anträge der Fraktionen der CDU/CSU und FDP auf Drucksache 17/8345
und der Fraktion der SPD auf Drucksache 17/2145 setzen sich mit diesem Be-
richt auseinander und ziehen daraus mit unterschiedlichen Akzentuierungen
Schlüsse für die Schwerpunkte einer Seniorenpolitik, die der veränderten Reali-
tät des Alterns und des Alters Rechnung trägt.

Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP fordern in ihrem Antrag auf Drucksache
17/8345 u. a., grundsätzlich alle Regulierungen in den verschiedenen politischen
Handlungsfeldern auf ihre Alters- und Generationengerechtigkeit hin zu über-
prüfen. Geeignete Maßnahmen zur medialen Verbreitung positiver Altersbilder
seien im Rahmen der verfassungsmäßig garantierten Rundfunk- und Pressefrei-
heit zu ergreifen. Bestehende Altersgrenzen sollen in allen Lebensbereichen
überprüft werden. Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP sehen die
Unternehmen in der Pflicht, in den Erhalt der Arbeitsfähigkeit älterer Mitarbei-
terinnen und Mitarbeiter und deren Weiterbildung zu investieren. Die Gesund-
heitspolitik solle grundsätzlich an einer Gesellschaft des langen Lebens orien-
tiert werden.

In ihrem Antrag auf Drucksache 17/2145 sieht die Fraktion der SPD in dem
Voranbringen des Prinzips des lebenslangen Lernens durch Initiativen und Pro-
gramme, die insbesondere auch ältere Menschen mit niedrigem Einkommen
und niedriger Qualifikation erreichen, ein wichtiges Ziel einer zukunftsorien-
tierten Seniorenpolitik. Generationenübergreifende Freiwilligendienste seien
auszubauen und zu verstetigen und soziale Ungleichheiten des Engagements
abzubauen. In der Öffentlichkeit sei mehr Bewusstsein für veränderte Altersbil-
der und bürgerschaftliches Engagement zu schaffen. Altersgrenzen sollen ins-
besondere beim bürgerschaftlichen Engagement gezielt überprüft und entspre-
chend abgebaut werden.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Annahme des Antrags auf Drucksache 17/8345 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD
und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/9504

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/2145 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion
DIE LINKE.

Zu Buchstabe c

Kenntnisnahme der Unterrichtung auf Drucksache 17/3815.

C. Alternativen

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/8345 und Annahme des Antrags auf
Drucksache 17/2145.

D. Kosten

Kosten wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 17/9504 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

in Kenntnis der Unterrichtung auf Drucksache 17/3815

a) den Antrag auf Drucksache 17/8345 anzunehmen,

b) den Antrag auf Drucksache 17/2145 abzulehnen.

Berlin, den 25. April 2012

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Sibylle Laurischk
Vorsitzende

Markus Grübel
Berichterstatter

Petra Crone
Berichterstatterin

Nicole Bracht-Bendt
Berichterstatterin

Heidrun Dittrich
Berichterstatterin

Tabea Rößner
Berichterstatterin

zumeist größerer geistiger und körperlicher Fitness und es
bestehe bei ihnen der Wunsch, sich zu engagieren. Diese

– die Verwendung der durch den demografischen Wandel
Potenziale würden in der Öffentlichkeit oft nicht ausrei-
chend wahrgenommen. Überholte, auf der Wahrnehmung
früherer Generationen beruhende Altersbilder sollten kri-
tisch hinterfragt und angepasst werden, wobei die Öffent-

frei werdenden Mittel im Bildungswesen („demografi-
sche Rendite“) im Bildungssystem zu belassen;

– an die Unternehmen zu appellieren, in den Erhalt der Ar-
beitsfähigkeit sowie die Weiterqualifizierung älterer Be-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/9504

Bericht der Abgeordneten Markus Grübel, Petra Crone, Nicole Bracht-Bendt,
Heidrun Dittrich und Tabea Rößner

I. Überweisung

Zu Buchstabe a

Der Antrag auf Drucksache 17/8345 wurde in der 152. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 19. Januar 2012 dem
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur fe-
derführenden Beratung und dem Auswärtigen Ausschuss,
dem Innenausschuss, dem Sportausschuss, dem Rechtsaus-
schuss, dem Haushaltsausschuss, dem Ausschuss für Arbeit
und Soziales, dem Ausschuss für Gesundheit, dem Ausschuss
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, dem Ausschuss für
Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, dem
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
sowie dem Ausschuss für Kultur und Medien zur Mitbera-
tung überwiesen.

Zu Buchstabe b

Der Antrag auf Drucksache 17/2145 wurde in der 105. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 14. April 2011 dem
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur fe-
derführenden Beratung und dem Haushaltsausschuss, dem
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, dem Ausschuss
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz so-
wie dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung zur Mitberatung überwiesen.

Zu Buchstabe c

Die Vorlage auf Drucksache 17/3815 wurde in der 152. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 19. Januar 2012 dem
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur fe-
derführenden Beratung sowie dem Ausschuss für Arbeit
und Soziales und dem Ausschuss für Gesundheit zur Mitbe-
ratung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Buchstabe a

Der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP sieht die
demografische Entwicklung als eine der zentralen politi-
schen Herausforderungen unserer Gesellschaft. Der Sechste
Altenbericht unterstreiche, welche Bedeutung den Potenzia-
len älterer Menschen bei der Bewältigung der demografi-
schen Herausforderungen zukomme und welch wichtige
Rolle in diesem Zusammenhang Altersbilder spielten. Es sei
unerlässlich, dem Wandel nicht mit überkommenen Vorstel-
lungen zu begegnen. Im Vergleich zu früheren Generationen
erreichten die Menschen heute ein höheres Lebensalter bei

Die Kommission sehe die Einzelperson in der Pflicht, durch
eine selbstverantwortliche Lebensführung Potenziale auszu-
bilden und sie für sich und andere zu nutzen. Gleichzeitig
sei der Staat verpflichtet, für Rahmenbedingungen zu sor-
gen, die den Menschen eine angemessene Ausbildung und
die Verwirklichung von Potenzialen ermöglichten.

Der Sechste Altenbericht zeige einen starken Zusammen-
hang zwischen individuellen Altersbildern und sozialstruk-
turellen Merkmalen, insbesondere mit dem Bildungsstand,
auf. Auch die Gesundheit älterer Menschen werde von Al-
tersbildern beeinflusst. Rechtliche Altersgrenzen insbeson-
dere im Sozial- und Berufsrecht schlügen sich oftmals in ne-
gativen Altersbildern nieder und sollten deshalb außer in be-
gründeten Ausnahmefällen nicht vorgegeben werden. Die
Regelaltersgrenze in der Rentenversicherung stelle hinge-
gen keine starre Altersgrenze für den Eintritt in die Rente
dar.

Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP fordern in dem An-
trag,

– die mit dem demografischen Wandel verbundenen Ver-
änderungen und damit die gesellschaftlichen Strukturen
dahingehend zu hinterfragen, von welchen Altersbildern
sie sich leiten ließen, wobei alle Regulierungen in den
verschiedenen politischen Handlungsfeldern auf ihre
Alters- und Generationengerechtigkeit hin geprüft wer-
den sollen;

– im Rahmen der verfassungsmäßig garantierten Rund-
funk- und Pressefreiheit geeignete Maßnahmen zur me-
dialen Verbreitung positiver Altersbilder zu ergreifen;

– bestehende Altersgrenzen in allen Lebensbereichen zu
überprüfen und für den Einzelfall zu klären, ob die je-
weilige Begründung noch zeitgemäß und gerechtfertigt
sei;

– zu prüfen, ob der Eintritt in den Ruhestand noch flexib-
ler gestaltet werden könne;

– zu prüfen, wie die Altersgrenzen für den Eintritt in den
Ruhestand, insbesondere im Tarifvertragsrecht des
öffentlichen Dienstes und im Beamtenrecht, flexibler ge-
staltet werden könnten;

– Wachstum und soziale Sicherheit im demografischen
Wandel sicherzustellen, wobei verstärkt die Potenziale
und Ressourcen der zweiten Lebenshälfte u. a. für den
Bereich Bildung und Qualifizierung aktiviert werden
sollen;
lichkeit, die Medien und die politischen Akteure einen gro-
ßen Beitrag dazu leisten könnten.

schäftigter zu investieren, um die erforderliche längere
Beschäftigungsfähigkeit zu erreichen;

Drucksache 17/9504 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

– dass der Bund als Arbeitgeber eine Vorbildfunktion ein-
nehme und den Belangen einer demografiefesten Perso-
nalpolitik Rechnung trage;

– die Dreiteilung der Lebenszeit in die Kategorien Jugend
und Ausbildung, Erwachsenenalter und Erwerbstätigkeit
sowie Alter und nachberufliche Zeit bzw. Ruhestand in
Richtung einer Neuverteilung des Zeitbudgets zu flexibi-
lisieren und neue Modelle zur Verteilung der Lebensar-
beitszeit zu entwickeln und modellhaft zu erproben;

– die Selbst- und Mitverantwortung in der Zivilgesell-
schaft zu stärken, wobei die vollzogene Öffnung des
neuen Bundesfreiwilligendienstes für ältere Menschen
ein wichtiger und zu begrüßender Schritt sei;

– an die Kommunen zu appellieren, eine Infrastruktur für
bürgerschaftliches Engagement zu gestalten, die sich an
realistischen Altersbildern ausrichte;

– durch Projekte der Gesundheitsförderung und Präven-
tion die Gesundheit und die Lebensqualität im Alter zu
verbessern;

– die Gesundheitspolitik grundsätzlich an einer Gesell-
schaft des langen Lebens zu orientieren;

– in einem einheitlichen Berufsgesetz die bisher differen-
zierten Ausbildungen (Alten-, Gesundheits-, Kranken-
und Kinderkrankenpflege) zusammenzuführen;

– den Pflegebedürftigkeitsbegriff weiterzuentwickeln, wo-
bei anstelle des heutigen Verrichtungsbezuges auf die
körperliche und ebenso auf die psychisch kognitive Be-
einträchtigung der Selbständigkeit des Pflegebedürftigen
abgestellt werden solle;

– die Umsetzung der bestehenden Regelungen zur Hospiz-
und Palliativversorgung voranzutreiben und wo notwen-
dig zu verbessern;

– den Zugang und das Verständnis von moderner Technik
als Chance zu begreifen;

– darauf hinzuwirken, dass der Verbleib im gewohnten
Umfeld durch geeignete Assistenz- und Hausnotrufsys-
teme erleichtert werde;

– zu prüfen, ob und in welchem Umfang das Programm
der KfW Bankengruppe „Altersgerecht umbauen“ im
Rahmen der Demografie-Strategie der Bundesregierung
fortzuführen sei;

– eine weitestgehende Barrierefreiheit zu schaffen;

– darauf hinzuwirken, dass die Belange der Barrierefrei-
heit in die Ausbildungscurricula der einschlägigen Stu-
diengänge – wie beispielsweise Architektur, Ingenieur-
wissenschaften und Städtebau – sowie bei den entspre-
chenden Berufsausbildungen einflössen.

Zu Buchstabe b

Der Antrag der Fraktion der SPD führt aus, dass die ältere
Generation über Kompetenzen und Potenziale verfüge, die
für die Gesellschaft von großem Wert seien. Ältere Men-
schen seien aktiv, mobil und äußerten ihre Wünsche und
Bedürfnisse nach einer selbstständigen und individuellen
Lebensführung. Als Verbrauchergruppe erlangten ältere

braucherschutz stärker als bisher an dieser Verbraucher-
gruppe orientieren.

Der Sechste Altenbericht hebe die Bedeutung der Entwick-
lung moderner, realistischer und zukunftsgerichteter Alters-
bilder hervor. Politik, Gesellschaft und Wirtschaft seien in
der Pflicht, die Teilhabe älterer Menschen, deren Selbstver-
antwortung und soziale Integration zu aktivieren und zu
stärken und ihre Potenziale gezielt zu fördern. In Koopera-
tion mit öffentlichen Institutionen, allen gesellschaftlichen
Gruppen, mit Verbänden und der Wirtschaft müsse die Poli-
tik entsprechende Rahmenbedingungen schaffen, um älteren
Menschen freiwilliges Engagement und somit das Mitge-
stalten und Mitentscheiden zu ermöglichen. In den Jahren
2005 bis 2008 habe das BMFSFJ das bundesweite Modell-
programm „Generationenübergreifende Freiwilligen-
dienste“ erfolgreich durchgeführt. Dieses solle Schritt für
Schritt bundesweit flächendeckend umgesetzt und mit den
Strukturen vor Ort vernetzt werden. Das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sei ein wichtiger Schritt,
Altersdiskriminierung abzubauen, doch müsse die durch das
AGG eingesetzte Antidiskriminierungsstelle deren Be-
kämpfung zukünftig verstärken. Älteren Menschen mit Un-
terstützungsbedarf müsse die notwendige Hilfe zur Verfü-
gung gestellt werden.

Die ältere Generation stehe kaum im Fokus der Bildungs-
debatte. Lebenslanges Lernen sei essenziell für soziale Teil-
habe, eine Steigerung der Lebensqualität sowie Erfolg in
der Arbeitswelt. Lebenslanges Lernen und dessen struktu-
relle Ausgestaltung solle als zentraler Auftrag wahrgenom-
men werden. Insbesondere schulisch und betrieblich gering
Qualifizierte sowie Migrantinnen und Migranten müssten
durch verstärkte Bildungsinvestitionen gefördert werden.

Bildung, Erwerbstätigkeit und Freizeit sollten nicht streng
voneinander getrennte Lebensphasen darstellen, denn ihre
Gleichzeitigkeit eröffne neue Chancen für das Lernen, die
berufliche Entwicklung und für bürgerschaftliches Engage-
ment. Berufliche Auszeiten wie Sabbatjahre oder die Anhe-
bung von Altersgrenzen bei Weiterbildung und ehrenamtli-
chem Engagement sollten unterstützt werden. Lernen habe
auch in fortgeschrittenem Alter positive Auswirkungen auf
die Gesundheit, die Alltagskompetenz, die Selbstbestimmt-
heit und damit insgesamt auf die Lebensqualität, so dass all-
gemeine Weiterbildungsmaßnahmen für das Alter und der
Ausbau generationenübergreifender Angebote gefördert
werden sollten.

Mit dem Antrag der Fraktion der SPD soll die Bundesregie-
rung aufgefordert werden,

– die generationsübergreifenden Freiwilligendienste aus-
zubauen und zu verstetigen und soziale Ungleichheiten
des Engagements abzubauen;

– die Infrastruktur für das Engagement Älterer wie z.B.
Mehrgenerationenhäuser, Seniorenbüros, Freiwilligen-
agenturen oder Ehrenamtsbörsen auszubauen und zu
verstetigen;

– Altersgrenzen insbesondere beim bürgerschaftlichen En-
gagement gezielt zu überprüfen und entsprechend abzu-
bauen;
Menschen angesichts des demografischen Wandels stei-
gende Bedeutung. Dementsprechend müsse sich der Ver-

– mehr Bewusstsein und Anerkennung für bürgerschaftli-
ches Engagement in der Öffentlichkeit zu schaffen;

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/9504

– die ablehnende Haltung zur Umsetzung des Vorschlags
für eine Richtlinie des Rates zur Anwendung des Grund-
satzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion
oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters
oder der sexuellen Ausrichtung (KOM(2008) 426) in der
Europäischen Union und in Deutschland aufzugeben;

– die Antidiskriminierungspolitik des Bundes insbeson-
dere durch die Antidiskriminierungsstelle zu befördern
und Altersdiskriminierung aktiv zu bekämpfen;

– die Vernetzung zwischen Senioren-, Wirtschafts-, Ver-
braucherverbänden und Politik voranzutreiben, um Stan-
dards bei generationengerechten Produkten zu setzen
und Probleme im Verbraucheralltag früher zu erkennen;

– das Prinzip des lebenslangen Lernens gezielt in Initiati-
ven, Projekten und Programmen voranzubringen, wobei
die besonderen Bedürfnisse von älteren Menschen hin-
sichtlich der Lerninhalte, -orte, -formen und -bedingun-
gen zu berücksichtigen seien;

– die Beteiligung insbesondere älterer Menschen mit nied-
rigem Einkommen und niedriger Qualifikation an Wei-
terbildung deutlich zu erhöhen und zu diesem Zweck das
Weiterbildungssparen stärker auf die Belange dieser
Menschen zuzuschneiden;

– auf die Länder einzuwirken, älteren Menschen mit nied-
rigen Bildungsabschlüssen den Zugang zu akademischen
Fort- und Weiterbildungen zu erleichtern;

– die besonderen Bedürfnisse von älteren Menschen mit
geistiger Behinderung bei der Entwicklung von Konzep-
ten zum lebenslangen Lernen stärker als bisher zu be-
rücksichtigen, um deren Inklusion und Selbstbestim-
mung zu fördern;

– die Initiativen zur Stärkung von Bildung und Weiterbil-
dung älterer Menschen durch ein bundeseinheitliches
Präventionsgesetz zu ergänzen;

– gemeinsam mit den Ländern einen nationalen Pakt für
die Erwachsenenbildung unter Beteiligung von Politik,
Wirtschaft und Bildungsträgern zu initiieren, um die Bil-
dungsbeteiligung erwachsener Menschen im gesamten
Lebensverlauf zu erhöhen, den Weiterbildungssektor
übersichtlicher zu gestalten und die Angebotsstruktur
auch im ländlichen Raum zu verbessern;

– das Bundesprogramm „Lernende Regionen – Förderung
von Netzwerken“ für den Auf- und Ausbau von regiona-
len Netzwerken des Lebenslangen Lernens zu evaluieren
und insbesondere die Angebote für Ältere in ländlichen
Gebieten auszubauen;

– das EU-Programm „GRUNDTVIG“ zu evaluieren und
die Verstetigung des Programms zu prüfen;

– gemeinsam mit den Ländern die Alters- und Alternsfor-
schung sowie gerontologische Studiengänge in Universi-
täten und Fachhochschulen verstärkt zu fördern;

– gemeinsam mit den Ländern und Kommunen Alters-
grenzen zu überprüfen, damit Bildungsmaßnahmen auch
im höheren Erwachsenenalter stärker genutzt würden;

– neue Modellprogramme für seniorengerechte Schu-

Zu Buchstabe c

Der Sechste Altenbericht steht unter dem Thema „Altersbil-
der in der Gesellschaft“. Nach einer Einleitung untersucht
der Bericht Altersbilder in den gesellschaftlichen Bereichen
Politik, Recht, Bildung, Medien, Arbeit, Zivilgesellschaft,
Wirtschaft, Gesundheit, Pflege und Religion.

Der Bericht macht deutlich, wie verschiedenartig das Alter
ist, wie vielfältig die Kompetenzen und Lebensstile älterer
Menschen sind. Die zur Erstellung des Berichts eingerich-
tete Kommission zeigt auf, dass die dominierenden Alters-
bilder in den zentralen Bereichen der Gesellschaft diese
Heterogenität nicht widerspiegelten. Einseitig ausgerichtete
Altersbilder erschwerten jedoch die gesellschaftliche und
individuelle Nutzung von Potenzialen im Alter und eine
selbstverantwortliche und mitverantwortliche Lebensfüh-
rung älterer Menschen. Es bedürfe sowohl auf gesellschaft-
lich-kultureller als auch auf individueller Ebene einer kriti-
schen Reflexion bestehender Altersbilder, wenn die alters-
bezogenen Herausforderungen des demografischen Wan-
dels zukunftsorientiert bewältigt werden sollen. Eine noch
von Fürsorgebedürftigkeit geprägte Sichtweise des Alterns
und des Alters müsse um eine auf Stärken und Gestaltungs-
spielräume des Alters orientierte Sicht ergänzt werden. Die
deutlich zunehmende Lebenserwartung eröffne dem Indivi-
duum neue Perspektiven. Ältere Menschen sollten nicht nur
im Hinblick auf Grenzen, sondern auch im Hinblick auf
Stärken adressiert und für gesellschaftliches Engagement
gewonnen werden.

Deshalb empfiehlt die Altenberichtskommission u. a., auf
eine möglichst differenzierte mediale Darstellung der viel-
fältigen Formen des Alters hinzuwirken. Ebenso wichtig sei
es, dass Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger
in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft kritisch reflektierten,
von welchen Altersbildern sie sich leiten ließen. Die Kon-
sumwirtschaft solle bei der Produktentwicklung, Produktge-
staltung und Werbung der Entwicklung individueller Be-
dürfnisse über den gesamten Lebenslauf hinweg mehr Be-
achtung schenken.

Alle Institutionen, die mit Bildung befasst seien, seien in der
Pflicht, Bildungsangebote für alle Lebensalter zu unterbrei-
ten, damit Bildung für alle Lebensalter selbstverständlich
werde. Regulierungen bezüglich Altersgrenzen sollten re-
gelmäßig auf eine implizite negative oder positive Alters-
diskriminierung hin geprüft werden. Alle Akteure der
Arbeitswelt seien aufgerufen, durch Bildungsangebote und
deren Wahrnehmung sowie gesundheitserhaltende Maßnah-
men die Beschäftigungsfähigkeit zu verlängern.

Ungeprüfte Annahmen dürften nicht die Grundlage der Ge-
sundheitsversorgung sein. Es seien vermehrt Konzepte der
Gesundheitsförderung und der Prävention mit dem Ziel der
Erhaltung der körperlichen, seelisch-geistigen und sozialen
Gesundheit zu entwickeln und umzusetzen. Die angekün-
digte Überarbeitung des vorherrschenden Pflegebedürftig-
keitskonzepts sei dringend voranzutreiben.

Es gelte auch, älteren Menschen neue Wege für Selbst- und
Mitverantwortung in der Zivilgesellschaft zu ebnen. Dies
setze vor allem Investitionen in eine Infrastruktur für bür-
gerschaftliches Engagement sowie Bildungsangebote vo-
lungsmaßnahmen vor allem im Bereich der neuen
Medien zu initiieren.

raus. Die Politik sowie die einschlägigen Vereine und Ein-
richtungen seien aufgefordert, in ihren Botschaften, Ange-

Drucksache 17/9504 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

boten und Maßnahmen die Vielfalt der kulturellen Hinter-
gründe älterer Menschen sehr viel stärker zu
berücksichtigen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Auswärtige Ausschuss, der Innenausschuss, der
Sportausschuss, der Rechtsausschuss, der Haushaltsaus-
schuss, der Ausschuss für Arbeit und Soziales, der Aus-
schuss für Gesundheit, der Ausschuss für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung, der Ausschuss für Bildung, For-
schung und Technikfolgenabschätzung, der Ausschuss
für die Angelegenheiten der Europäischen Union und der
Ausschuss für Kultur und Medien haben in ihren Sitzun-
gen am 25. April 2012 jeweils mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktio-
nen SPD und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des Antrags auf
Drucksache 17/8345 empfohlen.

Zu Buchstabe b

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, der Aus-
schuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz sowie der Ausschuss für Bildung, Forschung
und Technikfolgenabschätzung haben in ihren Sitzungen
am 25. April 2012 jeweils mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthal-
tung der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung des Antrags
auf Drucksache 17/2145 empfohlen.

Der Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung am 29. Sep-
tember 2011 mit demselben Stimmenverhältnis die Ableh-
nung des Antrags auf Drucksache 17/2145 empfohlen.

Zu Buchstabe c

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales und der Aus-
schuss für Gesundheit haben in ihren Sitzungen am
25. April 2012 jeweils mit den Stimmen aller Fraktionen die
Kenntnisnahme der Unterrichtung empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

1. Abstimmungsergebnis

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend hat die Vorlagen in seiner 64. Sitzung am 25. April
2012 abschließend beraten. Er empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen
der Fraktionen SPD und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme
des Antrags auf Drucksache 17/8345. Außerdem empfiehlt
er mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE
LINKE. die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/

2. Inhalt der Ausschussberatungen

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hatte sich im Vorfeld der Beratung den Sechsten Altenbe-
richt von dem Vorsitzenden der Altenberichtskommission,
Prof. Dr. Andreas Kruse, in einem öffentlichen Expertenge-
spräch am 19. Mai 2010 erläutern lassen. Hierzu wird auf
das im Internet veröffentlichte Wortprotokoll zu Tagesord-
nungspunkt 1 der 12. Sitzung vom 19. Mai 2010 (Protokoll
Nr. 17/12 (1)) verwiesen.

Der Ausschuss hat in seiner 59. Sitzung am 5. März 2012
eine öffentliche Anhörung durchgeführt, zu deren Vorberei-
tung den Sachverständigen folgender Fragenkatalog über-
mittelt worden war:

„Fragenkatalog für die öffentliche Anhörung ‚6. Alten-
bericht‘:

Allgemein:

1. Wie sollen die konkreten Handlungsempfehlungen für
die Politik aus dem 6. Altenbericht umgesetzt werden
und möchten Sie Handlungsempfehlungen ergänzen?

2. Welche Themen sollten in einem kommenden Altenbe-
richt behandelt bzw. weiter vertieft werden?

3. Die Problematik der Altersdiskriminierung ist vielfältig
und wird häufig als solche nicht wahrgenommen, da sich
bestimmte – eigentlich diskriminierende – Handlungs-
weisen im persönlichen Empfinden als „diskriminie-
rungsfreie Normalität“ eingeprägt haben. Welche Maß-
nahmen können politisch ergriffen werden, um gesell-
schaftlich, medial und in der Arbeitswelt zu einem weit-
gehend diskriminierungsfreien Umgang und zu einer
größeren Sensibilität mit dieser Thematik zu gelangen?

Altersbilder:

4. In welchen Bereichen (Erwerbsarbeit, Gesundheits-
wesen/Pflege, Engagement/gesellschaftliche Partizipa-
tion, Politik, Wirtschaft/Konsum, Medien) sehen Sie den
größten Handlungsbedarf für eine Veränderung vorherr-
schender Altersbilder?

5. Welche Handlungsfelder sollte die Bundesregierung
priorisieren, um die bestehenden Altersbilder gesell-
schaftlich zu wandeln?

6. Welche von der Bundesregierung derzeitig verfolgten
Projekte, Initiativen und Gesetze halten Sie für hilfreich
oder auch für hinderlich, um die Empfehlungen zur
Wandlung und Ausdifferenzierung von Altersbildern
umzusetzen? Welche Projekte wurden in den letzten Jah-
ren eingestellt, die für die Entwicklung eines gesell-
schaftlich differenzierten Altersbildes unterstützend ge-
wirkt haben?

7. Welche Altersbilder wurden in den Sozialreformen der
letzten 10 Jahre öffentlich dargestellt und halten Sie
diese für geeignet, positive Altersbilder zu vermitteln?

8. Wie sehen Sie die Problematik der Altersbilder im euro-
päischen/weltweitem Vergleich? Was können wir positiv
aus anderen Ländern lernen?

9. Das ‚Europäische Jahr des aktiven Alterns und der Soli-
darität zwischen den Generationen 2012‘ kann zu einer
positiven europaweiten Diskussion über Altersbilder ge-
2145. Die Unterrichtung auf Drucksache 17/3815 empfiehlt
der Ausschuss zur Kenntnis zu nehmen.

nutzt werden. Wie kann die EU den Diskussionsprozess
aus Ihrer Sicht befördern?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/9504

Altersgrenzen:

10. Gibt es ‚überholte‘ Altersgrenzen? Wenn ja, wo?
Welche sollten vorrangig geändert werden?

11. Welche Rolle nehmen Altersgrenzen bei der Entste-
hung von negativen Altersbildern ein?

12. Die Bundesregierung hat bereits Fehlanreize für ein
frühes Ausscheiden älterer Beschäftigter aus dem
Arbeitsleben abgebaut und positive Anreize für Arbeit-
geber geschaffen, ältere Menschen zu beschäftigen.
Was kann nach Ihrer Meinung weiter zur Förderung der
Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer unternommen werden?

Gesundheit/Pflege:

13. Der ausgeprägte Wunsch nach selbständigem und
selbstbestimmten Wohnen älterer Menschen steht
schon heute für ein sich veränderndes Selbst-Bild des
Alters. Was können Bund, Länder und Kommunen,
aber auch die Menschen selbst tun, um – auch im Falle
der Pflegebedürftigkeit – so lange wie möglich ein selb-
ständiges Wohnen in vertrauter Wohnung und ange-
stammten Wohnumfeld zu ermöglichen?

14. Welche notwendigen Reformschritte sollten Ihres Er-
achtens mit dem nun vorgelegten ,Pflege-Neuausrich-
tungsgesetz (PNG)‘ der Bundesregierung angestoßen
und umgesetzt werden, um auch auf dieser Ebene die
Entwicklung differenzierter Altersbilder zu unterstüt-
zen?

15. Der 6. Altenbericht zeigt die Notwendigkeit einer Neu-
definition des engen, verrichtungsbezogenen Pflegebe-
griffs auf, welcher dem Elften Buch Sozialgesetzbuch
(SGB XI) zugrunde liegt. Teilen Sie diese Einschät-
zung? Welchen Anforderungen muss aus Ihrer Sicht ei-
ne Neudefinition des Pflegebegriffs genügen? Welche
Anforderungen ergeben sich bei der Umsetzung des
neuen Pflegebegriffs (insbesondere im Hinblick auf das
Begutachtungsverfahren und die Leistungen der Pfle-
geversicherung)? Wie bewerten Sie auf der Grundlage
Ihrer Ausführungen die bisherigen Pläne und Aktivitä-
ten der Bundesregierung zur Reform der Pflegeversi-
cherung?

Geschlechtergerechte Seniorenpolitik:

16. Inwiefern stehen Ihrer Meinung nach die bestehenden
Altersbilder insbesondere von Frauen vor dem Hinter-
grund sich verändernder Lebensläufe auf dem Prüf-
stand und welche Auswirkungen haben diese Verände-
rungen?

17. Welche Anforderungen muss eine geschlechtergerechte
Lebenslauf- und Seniorenpolitik Ihrer Ansicht nach er-
füllen?

18. Wie bewerten Sie den Sachverhalt, dass die Bundes-
regierung in ihrem Berichtsauftrag einen tiefergehen-
den geschlechterspezifischen Blick auf die Altersbilder
mit Verweis auf den Gleichstellungsbericht nicht vor-
sieht? Wie bewerten Sie den Berichtsauftrag insge-
samt? Und wie bewerten Sie, dass bestimmte Aspekte

Senioren als wichtige Kunden der Wirtschaft:

19. Ältere Menschen werden beispielsweise durch Pro-
duktmarketing als ‚Best ager‘ neu entdeckt. Wie kön-
nen Gesellschaft und Politik verhindern, dass Men-
schen durch bestehende und sich verfestigende
Altersbilder ,in eine Schublade gedrängt‘ werden und
eine Gleichbehandlung älterer Menschen – insbesonde-
re auch mit Behinderungen oder chronischen Erkran-
kungen – durchsetzen?

20. Die Wirtschaft hat mittlerweile Seniorinnen und Senio-
ren als wichtige Kunden entdeckt. Welche Ansprüche
haben Sie in diesem Zusammenhang an den öffentli-
chen Sektor? Wie sollte das Dienstleistungsangebot der
Behörden an ältere Kunden angepasst werden?“

In der Anhörung wurden folgende Sachverständige gehört:

– Dr. Silke van Dyk, Friedrich-Schiller-Universität Jena

– Barbara Eifert, Forschungsgesellschaft für Gerontologie
e. V./Institut für Gerontologie e. V. an der TU Dortmund

– Dr. h. c. Jürgen Gohde, Vorsitzender des Kuratoriums
Deutsche Altershilfe

– Prof. Dr. Andrea Gröppel-Klein, Inhaberin des Lehr-
stuhls für Marketing, Direktorin für Konsum- und Ver-
haltensforschung an der Universität des Saarlandes

– Prof. Dr. Thomas Klie, staatlich anerkannte Hochschule
für Soziale Arbeit, Diakonie und Religionspädagogik
der Evangelischen Landeskirche in Baden

– Prof. Dr. Andreas Kruse, Universität Heidelberg, Institut
für Gerontologie

– Prof. Dr. Ursula Lehr, Vorsitzende der Bundesarbeitsge-
meinschaft der Senioren-Organisationen

– Prof. Dr. Barbara Riedmüller, ehemalige Leiterin des
Arbeitsschwerpunktes Sozialpolitik und Komparatistik
am Otto-Suhr Institut für Politikwissenschaften der FU
Berlin

– Prof. Dr. Christian Rolfs, Universität zu Köln, Institut
für Versicherungsrecht

– Prof. Dr. Caja Thimm, Universität Bonn, Institut für
Sprachen-, Medien-, und Musikwissenschaften.

Zu den Ergebnissen der Anhörung wird auf das Wortproto-
koll der Sitzung vom 5. März 2012 verwiesen.

Der Ausschuss hat den Sechsten Altenbericht und die hierzu
vorgelegten Anträge der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP sowie der SPD sodann in seiner 64. Sitzung am
25. April 2012 abschließend beraten.

Die Fraktion der CDU/CSU führte hierzu aus, den Sechs-
ten Altenbericht habe man im Ausschuss mit dem Vorsit-
zenden der Berichtskommission, Prof. Dr. Andreas Kruse,
besprochen. Altersbilder beeinflussten das Denken und
Handeln der Menschen und die soziale Rolle, die ältere
Menschen in unserer Gesellschaft hätten. Der Bericht sensi-
bilisiere einerseits für die Stärken und Potentiale des Alters,
andererseits aber auch für dessen Grenzen und Verletzlich-
keit. Dabei werde deutlich gemacht, dass die noch dominie-
renden Altersbilder der Vielfalt von Lebensformen älterer
von Altersbildern (wie z. B. die Sexualität oder Kriegs-
erfahrung) nicht behandelt werden?

Menschen heute oft nicht gerecht würden. Dies beziehe sich
auf den Bereich des zivilgesellschaftlichen Engagements,

Drucksache 17/9504 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

die Arbeitswelt, die Wirtschaft, die Politik sowie die medi-
zinische und pflegerische Versorgung. Alle gesellschaft-
lichen Akteure seien deshalb aufgefordert, realistische und
differenzierte Bilder vom Alter zu entwickeln und zu ver-
breiten. Diese Aufforderung richte sich insbesondere auch
an die politischen Entscheidungsträger.

Handlungsfelder der Koalition seien die Potenziale des
Alters, die Pflege und Versorgung im Alter und der Abbau
von Altersdiskriminierung. Es stelle sich die Frage, ob
Altersgrenzen noch zeitgemäß seien. Ein Großteil der der-
zeit bestehenden gesetzlichen Altersgrenzen sollte über-
dacht werden. Letztlich gehe es darum, was eine Person
konkret zu leisten imstande sei. Zudem müsse geprüft wer-
den, ob der Eintritt in den Ruhestand flexibilisiert werden
könne und wie engagementfreundliche Strukturen gerade
für Ältere geschaffen werden könnten. Letzteres werde auch
im Antrag der SPD-Fraktion herausgearbeitet. Auch die Ge-
sundheitsförderung, die Prävention, die Palliativversorgung,
das Wohnen im Alter, der altersgerechte Umbau sowie die
Weiterbildung und Bildung älterer Menschen seien wichtige
Themen. Hierbei sei jeweils zu berücksichtigen, dass die
Gesellschaft nicht in Altersstufen unterteilt werden dürfe.
Vielmehr sollte sie als Ganzes in Bezug auf die verschiede-
nen Altersstufen zueinander gedacht werden; das Gemein-
same und das Miteinander sollten gestärkt werden. Es gebe
nicht das Alter an sich, sondern es müsse mehr im Prozess
des Alterns gedacht werden.

Der Antrag der Fraktion der SPD decke sich in der Zielset-
zung weitgehend mit dem Antrag der Koalitionsfraktionen
und habe sich deshalb zum Teil erledigt.

Die Fraktion der SPD stimmte der Fraktion der CDU/CSU
darin zu, dass Alter heterogen sei und dass es sehr unter-
schiedliche Altersbilder in der Gesellschaft gebe. Im Sechs-
ten Altenbericht vermisse man Handlungsanweisungen für
die Politik, wie die Empfehlungen umgesetzt werden könn-
ten.

Es sei zu begrüßen, dass in dem Antrag der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP die Weiterentwicklung des Pflegebe-
dürftigkeitsbegriffs gefordert werde. Eine Umsetzung dieser
Forderung durch die Bundesregierung sei überfällig. Auf-
fällig sei, dass der Antrag mit dem Wachstumsgedanken,
mit der Sichtweise auf Menschen als Ressource sowie mit
Begriffen wie „Individualisierung“ und „schlanker Staat“
deutlich die Handschrift der Fraktion der FDP trage. Kritik-
würdig sei auch, dass der Antrag eine Vielzahl von bloßen
Prüfaufträgen enthalte und vielfach die Verantwortung auf
die Kommunen delegiere, die bekanntlich kaum Mittel hät-
ten, um eine Infrastruktur sinnvoll aufzubauen.

Darüber hinaus werde in dem Antrag der Koalitionsfraktio-
nen das Thema Altersarmut nicht behandelt. Schließlich
fehle darin auch das Thema Altersdiskriminierung, was mit
Blick auf die derzeit stattfindende diesbezügliche Aktions-
woche bedauerlich sei. Lediglich im Redebeitrag der Frak-
tion der CDU/CSU sei auf diese Thematik hingewiesen.

Aus Sicht der Fraktion der SPD seien flexible Angebote wie
z. B. Mehrgenerationenhäuser und Freiwilligendienste aller
Generationen notwendig. Im Mittelpunkt des politischen
Handelns müsse die Sicht auf die Menschen stehen. Ihnen

nissen zu leben. Zur Gesundheitsförderung und zur Präven-
tion fordere die Fraktion der SPD in ihrem Antrag ein eige-
nes Präventionsgesetz, während die Koalitionsfraktionen
hier lediglich Projekte forderten. Schließlich setze sich die
Fraktion der SPD mit Nachdruck für eine Fortführung des
nunmehr ausgelaufenen Programms „Altersgerecht um-
bauen“ ein, während die Koalitionsfraktionen hierzu ledig-
lich einen Prüfauftrag formulierten.

Die Fraktion der FDP begrüßte den Sechsten Altenbericht
als Ergebnis der erfolgreichen Arbeit der Altenberichtskom-
mission unter Leitung von Prof. Dr. Andreas Kruse. Entge-
gen der Kritik der Fraktion der SPD werde das Thema Al-
tersdiskriminierung durchaus auch von der Fraktion der
FDP aufgegriffen.

Der Bericht enthalte viele wichtige Handlungsempfehlun-
gen an die Gesellschaft insgesamt. Die Koalitionsfraktionen
griffen in dem vorliegenden Antrag viele Erkenntnisse auf
und erfüllten gleichzeitig das von der EU-Kommission aus-
gerufene Europäische Jahr des aktiven Alters mit Leben.
Bei dem Ziel der Neubestimmung der Altersbilder stehe für
die Fraktion der FDP u. a. der Gesichtspunkt der vielfältigen
Lebensformen im Mittelpunkt. Zu den Erkenntnissen des
Berichts gehöre, dass überholte Altersbilder durch realisti-
sche ersetzt werden sollten. Das gelte auch für das Bild in
den Medien. Hier sei bereits ein Anfang gemacht worden.
Allerdings habe die Anhörung gezeigt, dass es noch viele
Tabuthemen gebe, die man aufgreifen sollte. Die Abschaf-
fung starrer Altersgrenzen sei aus FDP-Sicht ein wichtiger
Aspekt. Weiterbildung dürfe nicht an das biologische Alter
geknüpft sein. Wenn immer wieder Lebenslanges Lernen als
Ziel propagiert werde, dürften Ältere bei der Weiterbildung
nicht benachteiligt werden.

Die bessere Integration Älterer in den Arbeitsmarkt sei ein
weiterer wichtiger Punkt. Erfreulicherweise steige die Be-
schäftigungsquote seit einigen Jahren. Man befinde sich auf
einem guten Weg, aber es bestehe noch Handlungsbedarf.
Für Altersdiskriminierung dürfe auf dem Arbeitsmarkt kein
Platz sein. Für die Fraktion der FDP sei es eine vorrangige
Aufgabe, älteren Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu
ermöglichen. Dazu gehöre Barrierefreiheit in allen Berei-
chen des öffentlichen Lebens. Die Bedürfnisse älterer Men-
schen müssten in der Stadtplanung und im Wohnungsbau
stärker berücksichtigt werden.

Bei der Umsetzung von Barrierefreiheit seien die Kommu-
nen in der Pflicht. Menschen müssten möglichst lange in
ihrer gewohnten Umgebung wohnen bleiben können. Hier
komme neben der Gestaltung des Wohnraumes auch techni-
schen Assistenzsystemen eine große Bedeutung zu. Die
Koalitionsfraktionen hätten insgesamt einen Antrag vorge-
legt, der die entscheidenden Aspekte umfassend aufgreife,
um die Herausforderungen der demografischen Verände-
rung in den kommenden Jahren als Chance wahrzunehmen
und zu gestalten.

Die Fraktion DIE LINKE. führte aus, dass mit dem Sechs-
ten Altenbericht insgesamt nur wenige Fortschritte im Ver-
gleich zum Fünften Altenbericht gemacht worden seien. In
dem Bericht werde der Eindruck erweckt, es gebe pauschal
eine Gruppe der Rentner, die finanziell gut ausgestattet und
müssten Anreize gegeben werden, um ihre Potenziale aus-
zuschöpfen und vor allem nach ihren persönlichen Bedürf-

gesund und zudem interessiert daran seien, sich durch eine
gemeinnützige Tätigkeit in die Gesellschaft einzubringen.

Zum Thema Flexibilisierung der Altersgrenzen sei festzu-
stellen, dass gerade auch bei gewerkschaftlich organisierten
Menschen der Wunsch bestehe, ältere Menschen früher in
Rente gehen zu lassen. Dies entspreche dem Zusammenhalt
der Generationen und der Solidarität zwischen den Genera-
tionen. Gerade Dachdecker und Pflegekräfte erreichten das
Rentenalter häufig nicht. Zu den Ausführungen der Fraktion
der FDP zur Barrierefreiheit sei festzustellen, dass die Mit-
tel der technischen Assistenz – wie dies auch bei der Alten-
messe in Hannover sichtbar geworden sei – in der Regel so
ausgerichtet seien, dass sie an Pflegeheime verkauft werden
könnten, aber nicht mit dem Ziel vereinbar seien, länger in
der Wohnung zu verbleiben. Vielfach würden für die Geräte
keine Leistungsnummern bei der Krankenkasse beantragt,
so dass z. B. der Kauf eines Bettes für die Privatpflege nicht
erstattungsfähig sei. Auch dies werde in dem Bericht nicht
thematisiert.

Im Bericht und im Antrag der Koalitionsfraktionen werde
das Thema Weiterbildung mit dem Interesse der Verwert-
barkeit im Hinblick auf ein längeres Arbeiten und eine Auf-
stockung der Rente behandelt. Dies lehne die Fraktion DIE
LINKE. ab. Demgegenüber halte sie Weiterbildung für alle
Menschen für richtig, da dies ein Menschenrecht sei.
Schließlich fehle ein Hinweis darauf, dass die UN-Konven-
tion über die Rechte von Menschen mit Behinderungen die
Probleme und Chancen des Alters nicht abdecke.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hebt die Man-
nigfaltigkeit des Sechsten Altenberichts hervor, denn er
mache deutlich, dass die dominierenden Altersbilder in den
zentralen Bereichen der Gesellschaft – z. B. in der Arbeits-
welt, in der Bildung, in der Wirtschaft und auch in der Poli-
tik – der Vielfalt des Alters nicht gerecht würden. Der Be-
richt habe deutlich gemacht, dass das vorherrschende Al-
tersbild immer noch von Krankheit, Bedürftigkeit und Defi-
ziten bestimmt sei. Erfreulich sei auch, dass in dem Bericht
nicht nur die Risiken, sondern vor allem auch die Chancen
des Alters hervorgehoben würden. Letztere müssten stärker
in das gesellschaftliche Altersbild verankert werden, denn
das Fremdbild bestimme immer auch das eigene Bild von

politik, sondern um umsichtige Generationenpolitik. In Be-
zug auf die Frage der Altersgrenzen müssten die Vorgaben,
die ausschließlich am Alter orientiert seien, überprüft und
überdacht werden. Personengruppen dürften nicht pauschal
ihres Alters wegen abklassifiziert werden, wie dies bei der ar-
beitsmarktpolitischen Maßnahme „Perspektive 50 plus“ der
Fall sei. Hier sei die Bundesregierung gefordert, systema-
tisch alle Politikfelder zu überprüfen und bestehende Diskri-
minierungen abzuschaffen. Hier bedürfe es einer Umset-
zungsstrategie zur Verbesserung der Altersbilder. Hierfür
halte man eine Stelle im BMFSFJ für richtig und notwendig,
die sich weitergehend mit den Fragen des Altenberichts be-
schäftige und die Erfolgssicherung vornehme. In Anlehnung
an den Bereich Gender könne sich eine Art Alters-Mainstrea-
ming entwickeln, bei der Alterspolitik als eine Querschnitts-
aufgabe begriffen werde.

Der Antrag der Koalitionsfraktionen greife alle wichtigen
Punkte zum Altenbericht auf. Allerdings gebe es viele Ap-
pelle und Prüfaufträge. Es überrasche, dass die Förderung
des Förderprogramms der KfW Bankengruppe „Altersge-
recht umbauen“, das Ende 2011 eingestellt werde, hier den-
noch gefordert werde. Der Antrag spreche sich auch für die
Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs aus, die in der ak-
tuellen Pflegereform nicht berücksichtigt werde. Anstelle
von Appellen und Prüfaufträgen müsse nunmehr gehandelt
werden, zumal es in vielen Bereichen kein Wissensdefizit
mehr gebe. Im Ergebnis werde sich die Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN zu dem Koalitionsantrag der Stimme ent-
halten.

Demgegenüber werde man dem Antrag der Fraktion der
SPD zustimmen. Darin würden viele Handlungsfelder be-
trachtet. Insbesondere gehe es um die Potenziale der älteren
Menschen in Bezug auf die Förderung des bürgerschaftli-
chen Engagements und auf das Lebenslange Lernen. Bei der
Koalition konzentriere sich das ehrenamtliche Engagement
alleine auf den Bundesfreiwilligendienst. Insgesamt gebe es
viele Schnittmengen mit den Positionen der Fraktion der
SPD. Allerdings müsse die Altenpolitik auch diejenigen be-
rücksichtigen, die sich nicht mehr engagieren oder bilden
könnten. Hier sollten entsprechende Konzepte entwickelt
werden.

Berlin, den 25. April 2012

Markus Grübel
Berichterstatter

Petra Crone
Berichterstatterin

Nicole Bracht-Bendt
Berichterstatterin

Heidrun Dittrich Tabea Rößner
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/9504

Wenngleich es solche Rentnerinnen und Rentner durchaus
geben möge, so stellten sie gleichwohl nicht deren Prototyp
dar. Die Altersarmut werde in dem Bericht letztlich nicht als
Thema aufgegriffen. Das Thema Vielfalt werde darin stär-
ker gewichtet als das Thema Soziale Ungleichheit. Im Er-
werbsleben der Frauen gebe es einen „Gender Gap“ von
22 Prozent. In der Rente erhöhe es sich zu einer Differenz
von 60 Prozent gegenüber der Rente für Männer. Dieses
Thema werde in dem Bericht nicht behandelt.

sich selbst. Das Altern müsse in allen Politikbereichen mit
bedacht werden.

Der Bericht habe Defizite, wo es um Handlungsempfehlun-
gen und konkrete Aufträge gehe. Die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN plädiere für eine demografieorientierte Gene-
rationenpolitik, die nicht nur die Älteren isoliert als Gruppe
betrachte, sondern als wichtigen Teil der Gesellschaft ver-
stehe. Dies führe zur Inklusion. Es gehe nicht um Alten-
Berichterstatterin Berichterstatterin

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