BT-Drucksache 17/9388

1. zu dem Antrag der Abgeordneten René Röspel, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Hans-Peter Bartels, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD - Drucksache 17/5758 - Kampf gegen wissenschaftliches Fehlverhalten aufnehmen - Verantwortung des Bundes für den Ruf des Forschungsstandortes Deutschland wahrnehmen 2. zu dem Antrag der Abgeordneten Krista Sager, Kai Gehring, Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/5195 - Wissenschaftliche Redlichkeit und die Qualitätssicherung bei Promotionen stärken

Vom 24. April 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/9388
17. Wahlperiode 24. 04. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht

des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
(18. Ausschuss)

1. zu dem Antrag der Abgeordneten René Röspel, Dr. Ernst Dieter Rossmann,
Dr. Hans-Peter Bartels, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/5758 –

Kampf gegen wissenschaftliches Fehlverhalten aufnehmen – Verantwortung
des Bundes für den Ruf des Forschungsstandortes Deutschland wahrnehmen

2. zu dem Antrag der Abgeordneten Krista Sager, Kai Gehring, Ekin Deligöz,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/5195 –

Wissenschaftliche Redlichkeit und die Qualitätssicherung bei Promotionen
stärken

A. Problem

Zu Nummer 1

Das Vortäuschen von Forschungsergebnissen, die entweder absichtlich ge-
fälscht oder aber nur als eigene Ergebnisse dargestellt wurden, stellt eine große
Gefahr für Wissenschaft und Forschung in Deutschland dar. Dieses Verhalten
wirft nicht nur ein negatives Schlaglicht auf die betroffene Person, Universität
oder Forschungseinrichtung, sondern – vor allem auch bei prominenten Fällen
– auf den gesamten Forschungs- und Wirtschaftsstandort Deutschland.
Zu Nummer 2

Plagiate, Diebstahl geistigen Eigentums, Betrug und die Verfälschung von Da-
ten greifen die Wissenschaft in ihrer Kernsubstanz an. Im Zusammenhang der
Plagiatsaffäre von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg wurden Fragen laut,
wie sich die Hochschulen besser gegen Betrug schützen können und ob die
Selbstkontrolle der Wissenschaft verbessert werden muss.

Drucksache 17/9388 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

B. Lösung

Zu Nummer 1

Die Bundesregierung wird aufgefordert, in enger Abstimmung und Zusammen-
arbeit mit den Bundesländern, Universitäten und Forschungseinrichtungen wis-
senschaftlichem Fehlverhalten mit einem geeigneten Bündel von Maßnahmen
entgegenzuwirken.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/5758 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der
SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN.

Zu Nummer 2

Die Bundesregierung muss ihrer Gesamtverantwortung für das deutsche Wis-
senschaftssystem gerecht werden und wird daher aufgefordert, die Überprüfung
und Stärkung der wissenschaftsinternen Regelungen und Mechanismen für eine
Qualitätssicherung wissenschaftlicher Praxis mit geeigneten Maßnahmen zu
unterstützen.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/5195 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD
und DIE LINKE.

C. Alternativen

Annahme des Antrags auf Drucksache 17/5758;

Annahme des Antrags auf Drucksache 17/5195.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/9388

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

1. den Antrag auf Drucksache 17/5758 abzulehnen;

2. den Antrag auf Drucksache 17/5195 abzulehnen.

Berlin, den 14. Dezember 2011

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Ulla Burchardt
Vorsitzende

Monika Grütters
Berichterstatterin

René Röspel
Berichterstatter

Dr. Martin Neuman (Lausitz)
Berichterstatter

Dr. Petra Sitte
Berichterstatterin

Krista Sager
Berichterstatterin

Es wird begrüßt, dass die großen deutschen Forschungsge- schaft keine Bagatelldelikte seien und nicht ohne Konse-

meinschaften und -einrichtungen sowie viele Universitäten
bereits Initiativen zur Förderung einer guten wissenschaftli-
chen Praxis auf den Weg gebracht hätten.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, in enger Abstim-

quenzen bleiben dürften. Hierfür müssten in Abstimmung
mit den Ländern die Hochschulrektorenkonferenz, der Wis-
senschaftsrat und die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz
gebeten werden, entsprechende Empfehlungen abzugeben.
Drucksache 17/9388 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Monika Grütters, René Röspel, Dr. Martin Neumann
(Lausitz), Dr. Petra Sitte und Krista Sager

I. Überweisung

Zu Nummer 1

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/5758 in seiner 108. Sitzung am 12. Mai 2011 beraten und
an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung zur federführenden Beratung und an den
Innenausschuss, den Rechtsausschuss sowie den Haushalts-
ausschuss zur Mitberatung überwiesen.

Zu Nummer 2

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/5195 in seiner 99. Sitzung am 24. März 2011 beraten und
an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung zur Beratung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Nummer 1

Die Fraktion der SPD erklärt, dass eine der größten Gefahren
für Wissenschaft und Forschung das Vortäuschen von For-
schungsergebnissen sei, die entweder absichtlich gefälscht
oder aber nur als eigene Ergebnisse dargestellt würden. Die-
ses Verhalten werfe nicht nur ein negatives Schlaglicht auf
die betroffene Person, Universität oder Forschungseinrich-
tung, sondern auch – bei prominenten Fällen – auf den ge-
samten Forschungs- und Wirtschaftsstandort Deutschland.

Die Fraktion der SPD befürchte, dass durch den zunehmen-
den ökonomischen Druck in Wissenschaft und Forschung
die Anreize für wissenschaftliches Fehlverhalten zugenom-
men hätten. Und auch die Hemmschwelle der Nutzung von
Onlinequellen für die spätere Darstellung der Texte als
eigene wissenschaftliche Leistung dürfte durch die weite
Verbreitung der neuen Informations- und Kommunika-
tionstechnologien gesunken sein.

Es gebe sowohl auf nationaler als auch auf internationaler
Ebene Hinweise, dass die für wissenschaftliches Fehlver-
halten zuständigen Stellen eher zurückhaltend auf Anzei-
chen für wissenschaftliches Fehlverhalten reagierten. Eine
Bewertung des Fehlverhaltens und die Härte der Sanktionen
seien abhängig von der erreichten akademischen Qualifika-
tionsstufe. Promovierte und Habilitierte hätten gegenüber
Studierenden eher geringere Sanktionen zu befürchten.

Im Übrigen stelle die Fraktion der SPD fest, dass es bislang
noch keine klaren Richtlinien und Vorgaben gebe, wie mit
den unterschiedlichen Formen von wissenschaftlichem
Fehlverhalten umgegangen werden solle.

Fehlverhalten mit einem geeigneten Bündel von Maß-
nahmen entgegenzuwirken. Der Bund müsse auch eine akti-
vere Rolle als Förderer von Wissenschaft und Forschung im
Kampf gegen wissenschaftliches Fehlverhalten spielen.

Die Bundesländer sollten zu einer gemeinsamen Initiative
eingeladen werden, um bundesweite Kriterien zum Umgang
mit Fällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens zu erarbeiten,
deren Definition und deren Ahndung.

Ferner sollte gemeinsam mit Hochschulen und außeruniver-
sitären Forschungseinrichtungen die Nützlichkeit der Ein-
richtung einer Stelle für anonyme Anzeigen wissenschaft-
lichen Fehlverhaltens geprüft werden.

Es müsse zudem auch eine Vereinheitlichung von Sank-
tionen gegenüber wissenschaftlichem Fehlverhalten unab-
hängig vom Status der Beschuldigten angestrebt werden.

Die Bundesregierung solle dem Deutschen Bundestag
schließlich einen Bericht über die bundesweit eingeleiteten
Maßnahmen zur Aufdeckung und zur Ahndung von wissen-
schaftlichem Fehlverhalten vorlegen und sich auch auf der
Ebene der EU für die Lösung der dargestellten Problematik
einsetzen.

Zu Nummer 2

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärt, dass Pla-
giate, Diebstahl geistigen Eigentums, Betrug und die Verfäl-
schung von Daten die Wissenschaft in ihrer Kernsubstanz
angriffen. Insbesondere im Zusammenhang der Plagiats-
affäre von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg seien Fra-
gen laut geworden, wie sich die Hochschulen besser gegen
Betrug und wissenschaftliches Fehlverhalten schützen könn-
ten und ob die Selbstkontrolle der Wissenschaft verbessert
werden müsse.

Nach Einschätzung der Antragsteller sei das Bewusstsein
für die Bedeutung wissenschaftlicher Redlichkeit und den
Schutz geistigen Eigentums in Teilen der Öffentlichkeit un-
terentwickelt. Sie fordern, dass die Bundesregierung ihrer
Gesamtverantwortung für das deutsche Wissenschafts-
system gerecht werden müsse, damit das hohe Ansehen der
Promotion an deutschen Universitäten im In- und Ausland
erhalten bleibe. Sie solle daher aufgefordert werden, die
Überprüfung und Stärkung der wissenschaftsinternen Rege-
lungen und Mechanismen für eine Qualitätssicherung wis-
senschaftlicher Praxis mit geeigneten Maßnahmen zu unter-
stützen.

Die Bundesregierung solle insbesondere aufgefordert wer-
den, öffentlich und unmissverständlich klarzustellen, dass
Betrug und Diebstahl geistigen Eigentums in der Wissen-
mung und Zusammenarbeit mit den Bundesländern, Univer-
sitäten und Forschungseinrichtungen wissenschaftlichem

Darüberhinaus müsse die Bundesregierung auf einheitliche
Qualitätsstandards hinwirken, die gemeinsam mit den Län-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/9388

dern und den Wissenschaftsorganisationen zum Schutz des
hohen Ansehens der deutschen Promotion geschaffen wer-
den müssten.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Zu Nummer 1

Der Innenausschuss, Rechtsausschuss und Haushaltsaus-
schuss haben jeweils in ihren Sitzungen am 8. Juni 2011 mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktion der SPD bei Stimmenthaltung der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
empfohlen, den Antrag auf Drucksache 17/5758 abzu-
lehnen.

Zu Nummer 2

Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Drucksache 17/5195 wurde nur dem Ausschuss für Bildung,
Forschung und Technikfolgenabschätzung zur Beratung
überwiesen. Es liegen daher keine Voten von mitberatenden
Ausschüssen vor.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung hat die Vorlagen in seiner 43. Sitzung am
8. Juni 2011 anberaten und in seiner 53. Sitzung am 9. No-
vember 2011 ein öffentliches Fachgespräch zum Thema
„Qualität wissenschaftlicher Arbeiten“ durchgeführt. Fol-
gende Sachverständigen standen dem Ausschuss Rede und
Antwort:

Prof. Dr. Stefan Hornbostel
Institut für Forschungsinformation und Qualitätssicherung,
Bonn

Prof. Dr. Wolfgang Löwer
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

Dr. Annette Schmidtmann
Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V., Bonn

Prof. Dr. Debora Weber-Wulff
Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin

Die Ergebnisse dieser Anhörung gingen in die Beratung der
Anträge in der 58. Sitzung des Ausschusses am 14. Dezem-
ber 2011 ein.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung empfiehlt:

Zu Nummer 1

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/5758 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktion der SPD bei Stimmenthaltung der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zu Nummer 2

men der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktionen SPD und DIE LINKE.

Die Fraktion der CDU/CSU stellt die Frage, ob die Publi-
kation einer wissenschaftlichen Arbeit wichtiger sein könne
als der dahinterstehende, oft jahrelange wissenschaftliche
Prozess, nur weil das Ergebnis als einziges Kriterium mess-
bar sei. Man müsse darauf achten, diesen einzigen Indikator
nicht höher als notwendig zu bewerten.

Es müsse festgestellt werden, dass die Versuchung zu kom-
pilieren sehr groß geworden sei. Bei den Konsequenzen
sollte aber berücksichtigt werden, dass nicht nur die Promo-
vierenden durch Entzug des Doktortitels bestraft werden
müssten, sondern auch die Frage gestellt werden sollte,
warum der entsprechende Lehrstuhl die Arbeit nicht kri-
tischer geprüft habe.

Im Übrigen gelte der Grundsatz der Freiheit der Wissen-
schaft und der Autonomie der Einrichtungen; die Regeln
gebe sich das Wissenschaftssystem selbst. Deshalb seien
Anträge, in denen ein konkreter politischer Handlungs-
bedarf postuliert werde, problematisch.

Die Fraktion der SPD stellt zunächst klar, dass sie ungeach-
tet ihrer Stimmenthaltung einige Aspekte des Antrags der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für gut heiße, ins-
besondere die Unterstützung des Wissenschaftsrats einzu-
holen und seine Empfehlungen zu veröffentlichen. Wissen-
schaftliches Fehlverhalten sei keine Bagatelle. Sie teile auch
die Ansicht, dass die Anzahl der Promotionen nicht alleiniges
Kriterium für Leistungsvereinbarungen mit Professoren und
die Beurteilung der Qualität von Universitäten sein dürfe.

Die Fraktion der SPD beanstandet, dass es keine vergleich-
baren Kriterien bzw. Sanktionen für die Behandlung von
Täuschungen und wissenschaftlichem Fehlverhalten des
Studenten, des Doktoranden oder auch des Professors gebe.
Es sei daher Aufgabe des Bundes, in Zusammenarbeit mit
den Ländern Lösungen für diese Problematik zu finden.

Die Fraktion der FDP weist darauf hin, dass der Wissen-
schafts- und Forschungsstandort Deutschland nicht in Ge-
fahr geraten dürfe. Wichtig sei die Freiheit der Wissenschaft
zu gewährleisten, aber insbesondere auch der Erhalt des
Vertrauens in die Wissenschaft. Entscheidend seien jedoch
nicht politische Regeln oder Sanktionen. Mängel müssten in
einem Dialog zwischen Wissenschaft und Politik angegan-
gen werden, wobei die Politik nur als Begleiter fungieren
sollte. Gemeinsames Ziel sei, die Bedingungen für wissen-
schaftliche Qualität zu schaffen. Dabei sollte das gesamte
Betreuungssystem und die darin tätigen Personen in den
Blick genommen werden.

Die Fraktion der FDP lehne aber Regelungen durch den
Staat ab. Die Wissenschaft selbst habe die Aufgabe, das
Vertrauen in die wissenschaftliche Arbeit der Hochschulen
zu erhalten oder wieder herzustellen.

Die Fraktion DIE LINKE. erklärt, dass der Vertrauensver-
lust der Gesellschaft in die Objektivität der Wissenschaft
nicht nur im Fehlverhalten von Studierenden und Promovie-
renden begründet sei. Es werde auch auf professoraler
Ebene im Zusammenhang mit wissenschaftlichen Publika-
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/5195 mit Stim-
men der Fraktion der CDU/CSU und FDP gegen die Stim-

tionen mit Fälschungen, Plagiaten, Ghostwriting und inte-
ressegeleiteten Falschaussagen gearbeitet.

Wichtig sei, dass die wissenschaftlichen Institutionen mehr
Verantwortung übernähmen. Die Länder sollten ihre Uni-
versitäten ermächtigen, Eidesstattliche Erklärungen abzu-
nehmen, um über urheberrechtliche Fragen hinaus eine
strafrechtliche Verfolgung im Falle von Täuschung zu er-
möglichen.

Zur Verbesserung der Möglichkeit einer Aufdeckung von
Täuschungsversuchen in Abgrenzung von Fehlversuchen
müsse dieser Bereich besser statistisch erfasst und erforscht
werden. Es sei Aufgabe des Bundes, sich mit der Allianz in
Verbindung zu setzen, denn die bestehenden Ombudsein-
richtungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft e. V.
(DFG) würden sich stark auf den Forschungsbereich und die
Betreuung des Studiums selbst beziehen.

Schließlich sei wichtig, die gesellschaftliche Überhöhung
des Doktortitels zurückzuführen, damit keine falschen An-
reize gestärkt würden.

mehr Klarheit in ihre Strukturen. Man müsse aber darauf
achten, dass die Auswertung von Daten nicht zu einem
quantitativen Indikator für Forschungsleistungen oder Bil-
dungsqualität werde, sondern ausschließlich einen objekti-
veren Blick auf die Situation ermögliche.

Die Fördermaßnahmen der DFG und des Bundesministe-
riums für Bildung und Forschung seien zielgerichtet und
ausreichend. Zum einen baue man im Rahmen der Exzellenz-
initiative Graduiertenschulen auf, zum anderen würden bei
sämtlichen Förderverfahren die wissenschaftliche Leis-
tungsfähigkeit der Antragsteller begutachtet und diese natür-
lich auch auf die Standards des guten wissenschaftlichen
Arbeitens verpflichtet.

Die Bundesregierung hoffe, dass es nach entsprechenden
Empfehlungen des Wissenschaftsrates zu der eingangs an-
gesprochenen Problemstellung Initiativen auf Länderebene
geben werde.

Berlin, den 14. Dezember 2011

Monika Grütters
Berichterstatterin

René Röspel
Berichterstatter

Dr. Martin Neumann (Lausitz)
Berichterstatter

Dr. Petra Sitte
Berichterstatterin

Krista Sager
Berichterstatterin
Drucksache 17/9388 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Man dürfe kreative wissenschaftliche Tätigkeit nicht voll-
ständig über einen Wettbewerb steuern, sondern es müssten
Freiräume etwa durch vernünftige Betreuungsvereinbarun-
gen geschaffen werden. Es müssten zudem in den Arbeiten
einzelne Ergebnisse des Forschungsverlaufs offen diskutiert
werden können. Als wichtige Grundlage für eine gute Qua-
lität der Promotion erachte die Fraktion DIE LINKE. nach
wie vor das Arbeits- und Betreuungsverhältnis an der Hoch-
schule. Notwendig sei auch, diejenigen zu schützen, die
Missstände in wissenschaftlichen Arbeiten aufdeckten, bei-
spielsweise die sogenannten Whistleblower.

Von Seiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
wird ausgeführt, dass sich der Wissenschaftsbereich erfolg-
reich gewehrt habe, das dortige Fehlverhalten zu bagatelli-
sieren. Im Rahmen einer kritischen und selbstkritischen
Bestandsaufnahme sei geprüft worden, ob es zur Qualitäts-
sicherung bei Promotionen einen Veränderungs- und Ver-
besserungsbedarf gebe, etwa Empfehlungen des Wissen-
schaftsrates, wie die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
es auch in ihrem Antrag fordere.

Die Bundesregierung stellt einleitend fest, dass in der Wis-
senschafts-Community im Hinblick auf die Vermeidung
wissenschaftlichen Fehlverhaltens viel unternommen wor-
den sei. Ein zentrales Problem bleibe jedoch bestehen, dass
bei der wissenschaftlichen Arbeit nicht der Erkenntnisge-
winn das ausschließliche Ziel darstelle, sondern auch immer
eine Karriere verfolgt werde. Solange beide Aspekte unmit-
telbar miteinander verbunden seien, gebe es auch die Gefahr
wissenschaftlichen Fehlverhaltens.

Die Bundesregierung habe zunächst im Rahmen des üb-
lichen Prozedere den Wissenschaftsrat um Stellungnahme
gebeten. Erst nach Abschluss dieses Verfahrens sei zu beur-
teilen, was auf Bundesebene getan werden könne. Eine bun-
desgesetzliche Verankerung von Ombudsstellen sei wegen
der Kulturhoheit der Länder mit der Verfassung nicht ver-
einbar. Möglich sei aber, Einrichtungen, die sich um die an-
gesprochenen Belange kümmerten, im Rahmen von Pro-
jektförderungen zu unterstützen.

Die meisten Hochschulen brächten aus eigenem Antrieb

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