BT-Drucksache 17/9386

Sicherheitspolitische Rahmenbedingungen der Fußballeuropameisterschaft in Polen und der Ukraine

Vom 24. April 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/9386
17. Wahlperiode 24. 04. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Annette Groth, Andrej Hunko, Katrin Kunert,
Petra Pau, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Sicherheitspolitische Rahmenbedingungen der Fußballeuropameisterschaft
in Polen und der Ukraine

Die Fußballeuropameisterschaft der Herren (UEFA EURO 2012) findet in diesem
Jahr in einem EU- sowie in einem Nicht-EU-Land statt, was besondere Fragen
hinsichtlich der Sicherheitszusammenarbeit und der Fanbewegungen aufwirft.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wann haben sich polnische und ukrainische Behörden erstmals an deutsche
Behörden hinsichtlich einer Zusammenarbeit bzw. Unterstützung in Sicher-
heitsfragen gewandt, und welche Behörden waren dies jeweils?
Haben ukrainische oder polnische Behörden bei deutschen Sicherheitsbehör-
den um die Mitteilung von Erfahrungen aus vergleichbaren Großveranstal-
tungen in der Vergangenheit gebeten, welche Behörden waren dies jeweils,
um welche Veranstaltungen handelte es sich dabei, und welchen Aspekten
galt das besondere Interesse der polnischen bzw. ukrainischen Behörden?

2. Wer ist für die deutsche Polizei Ansprechpartner in Polen und der Ukraine?
Gibt es dort jeweils eine nationale Fußballinformationsstelle?
Inwieweit werden von deutschen Behörden oder Mannschaften von Polen
oder der Ukraine sogenannte Verbindungsbeamte für die Mannschaftssicher-
heit (TSLO) abgeordnet?

3. In welchen Städten und welchen Polizeistäben sollen die zwölf nach Polen
und die 18 in die Ukraine zu entsendenden Polizeibeamten eingesetzt
werden?
a) Werden Vertreter weiterer deutscher Sicherheitsbehörden in diesen

Gremien oder anderen Gremien tätig sein (bitte gegebenenfalls konkret
angeben)?

b) Welche Beamten welcher Behörden welcher weiterer Staaten werden in
diesen Gremien/Stäben außerdem vertreten sein?

c) Auf welchen (gegebenenfalls unterschiedlichen, bitte vollständig auf-
führen) Rechtsgrundlagen erfolgt der Einsatz der Angehörigen deutscher

Sicherheitsbehörden in Polen und der Ukraine?

d) Wie soll ein einheitliches Erscheinungsbild aller an der UEFA EURO 2012
beteiligten Polizisten gewährleistet werden?

4. Welche besonderen Aufgabengebiete sollen die deutschen Polizeibeamten
nachgehen, und gehört hierzu die gegebenenfalls gezielte Ansprache deut-
scher Fußballfans?

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5. Welche Befugnisse und welche Ausrüstung haben die deutschen Polizei-
beamten, und inwiefern sind diesbezüglich Vereinbarungen mit Polen sowie
der Ukraine getroffen worden?
a) Haben die deutschen Beamten das Recht, Ausweiskontrollen von (mut-

maßlich) deutschen Fans vorzunehmen?
b) Inwiefern können sie bei der Sammlung von Erkenntnissen und Beweis-

material tätig werden?
c) Haben diese Beamten jederzeitigen oder jedenfalls raschen Zugriff auf

den Bestand der Gewalttäterdatei Sport oder anderer beim Bundeskrimi-
nalamt (BKA) geführter Dateien, und wenn ja, inwieweit sind sie befugt,
Daten hieraus an die polnische oder ukrainische Seite weiterzugeben?

d) Wie wird gewährleistet, dass deutsche Polizisten nicht an polizeilichen
Maßnahmen von Behörden Polens und der Ukraine beteiligt werden, die
nach deutschem Recht unzulässig sind?

6. In welcher Sprache werden sich die deutschen Polizeibeamten mit ihren
polnischen bzw. ukrainischen Kollegen verständigen?

7. Welche Unterstützungsersuchen sind von polnischer sowie ukrainischer
Seite oder vonseiten der Europäischen Fußball-Union (UEFA) (bitte jeweils
getrennt darstellen) an deutsche Sicherheitsbehörden herangetragen wor-
den, und inwieweit werden diese Ersuchen erfüllt (soweit möglich mit kon-
kreten Angaben zu Zweck, Auftrag, Zahlen und Kosten)?

8. Welche Rolle spielt der Kooperationsverbund polizeilich-militärischer Spe-
zialeinheiten ATLAS, und welche Kräfte stehen in Polen bzw. der Ukraine
für etwaige Einsätze bereit, und inwiefern sind deutsche Polizisten hieran
beteiligt?
Welche Einsatzszenarien wurden bislang besprochen?

9. Welche Prinzipien befolgen die polnische sowie die ukrainische Polizei bei
der Steuerung von Menschenmengen, und inwiefern unterscheiden sich die
Verhaltenstoleranzgrenzen in diesen Ländern von denen in Deutschland?
Inwiefern sind die deutschen Polizisten über diese Unterschiede bereits
informiert worden bzw. ist eine solche Information noch geplant?

10. Inwiefern gibt es signifikante Unterschiede zwischen der polnischen und
ukrainischen Gesetzeslage und Vollzugspraxis auf der einen, der deutschen
auf der anderen Seite, um welche Unterschiede handelt es sich hierbei im
Wesentlichen, und inwiefern werden die deutschen Polizisten hierüber
informiert?

11. Welchen Stellenwert nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung Ver-
haltensgrundsätze wie Dialog, Deeskalation, Zurückhaltung usw. bei der
Polizeitaktik in Polen sowie der Ukraine ein, und welche Unterschiede sieht
die Bundesregierung hierbei zu Deutschland?

12. Kann nach Ansicht der Bundesregierung davon ausgegangen werden, dass
die polnische sowie die ukrainische Polizei Gewalt gegen Menschenmen-
gen vermeidet, wenn nur eine Minderheit in einer solchen Menge eine
Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellt?

13. Welche Regelungen gelten in Polen und der Ukraine hinsichtlich des Kon-
sums von Alkohol in der Öffentlichkeit sowie in öffentlichen Verkehrsmit-
teln, und welche Sonderregelungen gelten während der UEFA EURO 2012?

14. Welche Befugnisse haben nach Kenntnis der Bundesregierung ukrainische
Militärangehörige im Bereich der Inneren Sicherheit, und inwiefern können
Fußballfans, denen Straftaten vorgeworfen werden, in Kontakt mit ukraini-

schen Militärs kommen?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/9386

15. Welche von regulären ukrainischen Haftanstalten abweichenden Merkmale
weisen die für die UEFA EURO 2012 geplanten Gewahrsams- und Arrest-
zellen auf?
a) Wer betreibt diese Gewahrsamräume bzw. welcher Behörde sind sie

unterstellt?
b) In welchen Städten werden diese errichtet?
c) Für wie viele Personen werden Gewahrsamplätze bereitgestellt?
d) Ist vorgesehen, in den Gewahrsamräumen Beschuldigte gegebenenfalls

auch in Untersuchungshaft zu belassen?
e) Welches ist die vorgesehene zeitliche Maximalbelegung in diesen Räu-

men?
f) Welche Regelungen sieht das ukrainische Recht hinsichtlich der maxima-

len Dauer einer Freiheitsentziehung vor (ohne richterlichen Haftbefehl)?
g) Inwiefern ist nach Einschätzung der Bundesregierung gewährleistet,

dass Personen, die in Gewahrsam genommen werden, unverzüglich
einen Anwalt ihres Vertrauens kontaktieren können und gegebenenfalls
einen Dolmetscher gestellt bekommen, und welche Defizite gibt es in der
Ukraine hierbei?

16. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die in Polen und mög-
licherweise in der Ukraine eingerichteten Schnellgerichte zur Aburteilung
straffällig gewordener Fußballfans?
a) Welche Kapazitäten haben diese Gerichte?
b) Welchen Rechtsstatus haben diese Gerichte?
c) Wodurch unterscheiden sie sich in ihren strafprozessualen Maßnahmen

von regulären Gerichten?
d) Welche Straftaten können diese Gerichte verhandeln, und welche Strafen

können sie aussprechen (gegebenenfalls Höchststrafen angeben)?
e) Sind nach Meinung der Bundesregierung an diesen Gerichten die rechts-

staatlich verbürgten Beschuldigtenrechte in vollem Umfang gewahrt,
und wenn nicht, inwiefern sind diese eingeschränkt?

17. Welche Höchststrafen gelten in Polen und der Ukraine für die häufigsten
fußballbezogenen Straftaten, und welche Erfahrungswerte gibt es diesbe-
züglich?
Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung vor der UEFA EURO
2012 Gesetze oder Verordnungen betreffend polizeilicher Maßnahmen in
Polen oder der Ukraine geändert worden?

18. Welche Medienstrategie ist seitens der polnischen und ukrainischen Behör-
den gegenüber ausländischen Fußballfans beabsichtigt?

19. Welche Ersuchen nach Übermittlung personenbezogener Daten hat es bis-
lang vonseiten polnischer und ukrainischer Behörden an das BKA gegeben?
a) Welche Behörde genau hat das Ersuchen formuliert (bitte mit Datums-

angabe)?
b) Welche Daten werden erbeten?
c) Welche Ersuchen sind bislang abgelehnt, welche erfüllt, und welche noch

nicht entschieden worden?
d) Über wie viele Personen sind bislang an welche Behörde in Polen bzw.

der Ukraine Daten übermittelt worden, und nach welchen Kriterien
wurde hierbei verfahren?

e) Welche ukrainischen und polnischen Behörden haben hierdurch Zugriff

auf diese Daten (an welche weiteren Behörden wird die empfangende
Behörde diese Daten weiterleiten)?

Drucksache 17/9386 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

f) Welches Datenschutzreglement gilt für diese Daten, und wie schätzt die
Bundesregierung die Einhaltung dieser Regeln durch die polnische und
ukrainische Seite ein?

g) Welchen Dateien wurden die Daten entnommen (bitte sämtliche Dateien
anführen und mitteilen, wie viele Datensätze jeweils aus welcher Datei
übermittelt wurden)?

h) Inwieweit tauschen Behörden der EU-Mitgliedstaaten Informationen
über „reisende Gewalttäter“ sowie „auch solche, die an Sport- oder
sonstigen Großveranstaltungen teilnehmen“, aus (Amtsblatt der Europä-
ischen Union C 115/1 vom 4. Mai 2010)?

i) Wie werden die Weitergabe personenbezogener Daten über „Risiko-
fans“, zur Begleitung und Überwachung von Fans auf der Reise in die
Gastgeberländer, zur Verhinderung der Einreise potenziell gewalttätiger
Fans in die Gastgeberländer und der Austausch personenbezogener
Daten über die Beteiligung von Fans an Zwischenfällen organisiert?

20. Trifft die Einschätzung der Fragesteller zu, dass zumindest die polnische
Seite Interesse daran hat, Daten zu sämtlichen Personen, die in der deut-
schen Gewalttäterdatei Sport erfasst sind, oder zumindest alle, die mit
einem Stadionverbot belegt sind, übermittelt zu bekommen?
a) Inwieweit werden der polnischen und gegebenenfalls der ukrainischen

Seite diese Daten komplett, inwieweit nur teilweise übermittelt, und wel-
che Gründe liegen der Entscheidung zugrunde?

b) Wie viele Personen sind gegenwärtig in der Gewalttäterdatei Sport ge-
speichert?

21. Inwieweit werden nach Kenntnis der Bundesregierung von den polnischen
und ukrainischen Behörden Drohnen für polizeiliche Zwecke eingesetzt,
und inwieweit ist dies anlässlich der UEFA EURO 2012 geplant?

22. Inwieweit werden im Rahmen der Sicherheitsarchitektur der UEFA EURO
2012 auch Daten aus der Satellitenaufklärung eingesetzt, und welche Kapa-
zitäten werden dafür seitens der Bundesregierung oder der EU bereitge-
stellt?

23. Wozu dient die Überwachung von Stadien in Gdansk sowie in Lwiw durch
das GMES-Projekt G-MOSAIC (GMES: Global Monitoring for Environ-
ment and Security), welche Rolle übernimmt hierbei die Firma Infoterra
GmbH, und welche weiteren deutschen Firmen oder Stellen sind daran be-
teiligt?

24. Hat es Anfragen der polnischen oder auch ukrainischen Seite nach Unter-
stützung durch die NATO in Form von AWACS-Flugzeugen (Airborne
Warning and Control System) gegeben, und wenn ja, inwieweit ist ein
solcher Einsatz geplant (bitte nach Daten bzw. Veranstaltungsorten ange-
ben)?

25. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Sicherheitskonzeption in
Zusammenhang mit der UEFA EURO 2012 ausgestaltet (bitte sowohl auf
die polnische als auch die ukrainische Seite eingehen und gegebenenfalls
übergreifende Strukturen berücksichtigen)?
a) Welche Gremien sind daran beteiligt?
b) Welche dieser Gremien sind temporärer Art?
c) Aus Vertretern welcher Behörden, Institutionen, Firmen usw. setzen sich

diese Gremien zusammen?
d) Welche Aufgaben haben diese Gremien?

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26. In welchen Gremien auf EU-Ebene (Europol-Arbeits- oder Analyseeinhei-
ten, Ratsarbeitsgruppen, internationale Polizeinetze etc.) war die Vorberei-
tung von Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen der UEFA EURO 2012 Thema,
und was war/ist konkreter Gegenstand der Beratungen?

27. Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung internationale und/oder
nichtstaatliche, von der EU initiierte oder finanzierte Organisationen
(inklusive Agenturen, Behörden, Arbeitsgruppen), Interpol oder Europol in
die Sicherheitskonzeption eingebunden bzw. an ihr beteiligt?

28. Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung Forschungs-
programme und Handbücher der UNO oder EU im Bereich der Sicherheits-
politik anlässlich der UEFA EURO 2012 (bitte konkret benennen)?
a) Wie und wann wurden die im „Leitfaden mit Empfehlungen für die Aus-

richtung von großen Fußball- und anderen Sportveranstaltungen, ins-
besondere von Turnieren mit mehr als einem Ausrichterland“ vorgesehe-
nen Punkte begonnen bzw. erfüllt (bitte hinsichtlich der „Vorbereitungen
für die Sicherheit und Gefahrenabwehr“, Informations- und Datenaus-
tausch, „wechselseitige Abordnung hochrangiger Experten in den Pla-
nungsstab“, „regelmäßige gemeinsame Sitzungen der Planungsstäbe“,
„Ausbau der Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gefah-
renabwehr“, Einrichtung eines Polizeilichen Informations- und Koor-
dinierungszentrums differenzieren)?

b) Wie sind ausländische Behörden für die kriminalpolizeilichen Ermittlun-
gen in diese Zentren eingebunden?

c) Inwieweit werden deutschen Behörden oder Mannschaften von Polen
oder der Ukraine sogenannte Verbindungsbeamte für die Mannschafts-
sicherheit (TSLO) abgeordnet?

d) Inwieweit haben deutsche Behörden in der Vorbereitungsphase etwaige
Einsatzorte in Augenschein genommen und etwaige „neuralgische
Punkte“ inspiziert, welche Besuche haben hierzu stattgefunden, und wel-
cher Bedarf an Logistik für Polizeikräfte oder sonstiger Ausrüstungs-
bedarf wurde dabei ermittelt?

e) Welche Erfahrungen der Fußballweltmeisterschaft 2006 haben deutsche
Behörden im Zusammenhang mit der Sicherheitsarchitektur der UEFA
EURO 2012 beigesteuert?

29. Wie sind die „europäische Expertengruppe für Schutz und Sicherheit im
Fußball“ sowie die beim Rat angesiedelte „Gruppe der Fußballexperten“
der Gruppe „Strafverfolgung“ in die Vorbereitung der UEFA EURO 2012
eingebunden?

30. Inwieweit wurden Fragebögen versandt, um welche Fragebögen handelt es
sich dabei, welche Punkte werden darin abgefragt, wer war Absender, wer
war Empfänger, und inwieweit sind die Fragebögen bereits beantwortet?

31. Mit welchen Teilnehmer-, Transit- und Nachbarländern haben Polen und
die Ukraine nach Kenntnis der Bundesregierung bilaterale Vereinbarungen
hinsichtlich der UEFA EURO 2012 getroffen, und welchen Inhalt haben
diese?

32. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis über Testläufe oder Trainings
polnischer oder ukrainischer Behörden hinsichtlich der Sicherheitsarchitek-
tur bei der UEFA EURO 2012?
a) Inwiefern haben deutsche Behörden daran teilgenommen oder Berichte

hierzu erhalten, und was sind gegebenenfalls die wesentlichen Erkennt-
nisse daraus?
b) Welche näheren Umstände sind der Bundesregierung zur „Operation
Libero“ bekannt (vgl. FOCUS, 10. März 2012)?

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33. Welche Rolle spielt in den Sicherheitsüberlegungen die Möglichkeit, dass
ukrainische Nationalisten die Fußballspiele für Demonstrationen oder
Ausschreitungen missbrauchen, und für wie realistisch wird diese Gefahr
erachtet?

34. Welche Regelungen für einen beschleunigten und unkomplizierten Grenz-
übertritt zwischen Polen und der Ukraine sowie einer unkomplizierten Ein-
reise ukrainischer Fans nach Polen haben die polnische sowie ukrainische
Regierung mittlerweile getroffen?

35. Ist der Bundesregierung die Haltung der Regierung Polens zu einer zeitwei-
sen Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen an den Grenzen Polens
zu anderen Schengenstaaten bekannt, und welche Schritte erwartet die Bun-
desregierung?
Sollen deutsche Beamte an Kontrollen beteiligt werden (bitte gegebenen-
falls Zeitraum und Anzahl der deutschen Beamten angeben)?

36. Sind an der ukrainisch-polnischen Grenze gemeinsame Streifen beabsich-
tigt, und inwiefern ist hieran eine deutsche Beteiligung vorgesehen?

37. Was ist der Bundesregierung zur Haltung der an Polen angrenzenden
Schengenstaaten bekannt, Grenzkontrollen für die Zeit der UEFA EURO
2012 wieder einzuführen?

38. Welche Fristen gelten derzeit für die zeitweise Wiedereinführung von
Grenzkontrollen bei einem absehbaren Ereignis wie einer Fußballeuropa-
meisterschaft?

39. Wie beurteilt die Bundesregierung den Stand der touristischen Infrastruktur
in den ukrainischen Austragungsstädten?

Berlin, den 24. April 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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