BT-Drucksache 17/9375

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Angelika Graf (Rosenheim), Bärbel Bas, Dr. Karl Lauterbach, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD - Drucksache 17/5384 - Potenziale der Prävention erkennen und nutzen - Prävention und Gesundheitsförderung über die gesamte Lebensspanne stärken b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Agnes Alpers, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 17/6304 - Prävention weiter denken - Gesundheitsförderung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe stärken c) zu dem Antrag der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Fritz Kuhn, Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/5529 - Gesetzliche Grundlage für Prävention und Gesundheitsförderung schaffen - Gesamtkonzept für nationale Strategie vorlegen

Vom 23. April 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/9375
17. Wahlperiode 23. 04. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Angelika Graf (Rosenheim), Bärbel Bas,
Dr. Karl Lauterbach, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/5384 –

Potenziale der Prävention erkennen und nutzen – Prävention und
Gesundheitsförderung über die gesamte Lebensspanne stärken

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Agnes Alpers,
Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/6304 –

Prävention weiter denken – Gesundheitsförderung als gesamtgesellschaft-
liche Aufgabe stärken

c) zu dem Antrag der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Fritz Kuhn, Birgitt
Bender, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/5529 –

Gesetzliche Grundlage für Prävention und Gesundheitsförderung schaffen –
Gesamtkonzept für nationale Strategie vorlegen

A. Problem

Zu Buchstabe a
Nach Auffassung der Antragsteller gewinnen Strategien zur Vermeidung von
Krankheits- und Krankheitsfolgekosten angesichts veränderter gesundheitspoli-
tischer Herausforderungen wie der Zunahme von chronischen Erkrankungen
und psychischen Krankheiten sowie der sozialen Ungleichverteilung von Ge-
sundheitschancen immer mehr an Bedeutung. Um die sozialen Sicherungssys-
teme langfristig zu stabilisieren, sei es dringend erforderlich, die Vorbeugung
von Krankheiten und die Verhütung von Gesundheitsgefahren zu verbessern.

Drucksache 17/9375 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bestehende Angebote und Maßnahmen im Bereich von Prävention und Gesund-
heitsförderung stießen jedoch auf vielerlei Hindernisse wie die fehlende Berück-
sichtigung von Schnittstellen zu anderen Sektoren und die unzureichende Ver-
netzung der im Bereich Prävention und Gesundheitsförderung tätigen Akteure.

Zur Lösung dieser Probleme bedürfe es einer grundlegenden Neuausrichtung
von Prävention und Gesundheitsförderung. Die Bundesregierung wird aufgefor-
dert, 1. eine umfassende Präventionsstrategie für den Bund zu entwickeln, die
Prävention und Gesundheitsförderung als vierte Säule im Gesundheitswesen
neben Kuration, Pflege und Reha etabliere, und 2. einen Entwurf für ein Präven-
tionsgesetz vorzulegen, das Leistungen in Settings sowie eine ziel- und zielgrup-
penorientierte Ansprache besonders fördere sowie eine Stiftung Prävention und
Gesundheitsförderung als neue gemeinsame Organisationseinheit der Sozial-
versicherung, des Bundes und der Länder errichte. Zudem soll ein der Stiftung
untergeordnetes Nationales Institut für Prävention geschaffen werden, das
Richtlinien für Strukturen und Rahmenvorgaben erarbeite sowie Standards für
Qualitätssicherung und Evaluierung entwickle.

Zu Buchstabe b

Nach Ansicht der Antragsteller besteht ein starker Zusammenhang zwischen so-
zialer Ungleichheit und Gesundheit. Die bisher praktizierte Form der Prävention
(nichtmedizinische Primärprävention) blende jedoch die gesellschaftliche Ver-
antwortung sowie die individuelle Situation der Menschen weitgehend aus und
verfolge überwiegend das Ziel einer Verhaltensänderung durch Informations-
kampagnen. Diese Form der Prävention sei zumeist unwirksam. Insgesamt sei
das Gesundheitssystem in Deutschland zu einseitig auf die Behandlung von aku-
ten und chronischen Krankheiten ausgerichtet.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Entwurf eines Gesetzes zur Ge-
sundheitsförderung und nichtmedizinischen Primärprävention vorzulegen, das
folgende Eckpfeiler umfassen soll: 1. die Anerkennung von Gesundheitsförde-
rung und nichtmedizinischer Primärprävention als gesamtgesellschaftliche Auf-
gaben und das Ziel, die sozial-, geschlechts-, behinderungs- und migrations-
bedingte Ungleichheit von Gesundheitschancen zu verringern; 2. die Schaffung
einer Koordinierungs- und Entscheidungsstelle auf Bundesebene; 3. die Einrich-
tung eines Fonds, an dem Bund und Länder, die Sozialversicherungsträger sowie
die private Kranken- und Pflegeversicherung beteiligt sein sollen.

Zu Buchstabe c

Nach Auffassung der Antragsteller haben Prävention und Gesundheitsförderung
in Deutschland einen zu geringen Stellenwert. Mit dem knappen Finanzvolu-
men, das für diese Aufgabe zur Verfügung stehe, ließen sich kaum nachhaltige
Erfolge erzielen. Zudem könne ein primär auf die Behandlung von Krankheiten
ausgerichtetes Versorgungssystem die zentralen Herausforderungen der Gesund-
heitsversorgung nicht meistern. Die steigende Lebenserwartung, die Zunahme
chronischer Erkrankungen und die ungleiche Verteilung von Gesundheits-
chancen machten eine deutliche Stärkung der Prävention und der Gesundheits-
förderung erforderlich.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein Gesetz für Prävention und Gesund-
heitsförderung vorzulegen, das die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure
regele und eine solide Finanzierungsbasis unter Einbeziehung aller Sozialver-
sicherungsträger sowie der privaten Kranken- und Pflegeversicherung schaffe.
Zudem solle unter Einbeziehung bereits bestehender beteiligungsorientierter
Organisationen eine politikfeldübergreifende Gesamtstrategie für Prävention
und Gesundheitsförderung mit dem Schwerpunkt Gesundheit und soziale Lage

entwickelt werden.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/9375

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/5384 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der
SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/6304 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

Zu Buchstabe c

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/5529 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Frak-
tion der SPD.

C. Alternativen

Annahme eines der drei Anträge.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Zu Buchstabe a

Der Ausgabenrichtwert nach § 20 Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetz-
buch (SGB V) soll in seiner geltenden Form aufgehoben werden. Stattdessen
soll für die Ausgaben der Krankenkassen für Prävention und Gesundheitsförde-
rung ein Mindestausgabenrichtwert von 10 Euro pro Versichertem festgelegt
werden, dessen Unterschreitung sanktioniert werden könne.

Zu Buchstabe b

Zum Start des Fonds für Gesundheitsförderung soll dort in den kommenden vier
Jahren aus dem Bundeshaushalt jeweils 1 Mrd. Euro eingezahlt werden. Nach
Abschluss der Aufbauphase sei der Finanzierungsbeitrag des Bundes für die
Folgejahre rechtzeitig festzulegen und eine Mindesthöhe zu verstetigen.

Zu Buchstabe c

Das Finanzvolumen der gesamtgesellschaftlich orientierten Primärprävention
soll in der Startphase 500 Mio. Euro betragen und in den Folgejahren jeweils um
10 Prozent angehoben werden.

Drucksache 17/9375 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Antrag auf Drucksache 17/5384 abzulehnen;

b) den Antrag auf Drucksache 17/6304 abzulehnen;

c) den Antrag auf Drucksache 17/5529 abzulehnen.

Berlin, den 23. April 2012

Der Ausschuss für Gesundheit

Dr. Carola Reimann
Vorsitzende

Stefanie Vogelsang
Berichterstatterin

nahmen im Bereich von Prävention und Gesundheitsförde- Aufgabe zur Verfügung stehe, ließen sich kaum nachhaltige

rung stießen jedoch in vielerlei Hinsicht an Grenzen. Als
wesentliche Schwachstellen gelten die fehlende Berücksich-
tigung von Schnittstellen zu anderen Sektoren und die un-

Erfolge erzielen, zumal die Förderung von Maßnahmen
überwiegend projektgebunden und kurzfristig erfolge. Ein
primär auf die Behandlung von Krankheiten ausgerichtetes
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/9375

Bericht der Abgeordneten Stefanie Vogelsang

I. Überweisung

Zu Buchstabe a

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/5384 in seiner 118. Sitzung am 1. Juli 2011 in erster Le-
sung beraten und zur federführenden Beratung an den Aus-
schuss für Gesundheit überwiesen. Außerdem hat er ihn zur
Mitberatung an den Sportausschuss, den Ausschuss für Er-
nährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, den Aus-
schuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie an
den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung überwiesen.

Zu Buchstabe b

Außerdem hat der Deutsche Bundestag den Antrag auf
Drucksache 17/6304 in seiner 118. Sitzung am 1. Juli 2011
in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung an
den Ausschuss für Gesundheit überwiesen. Ferner hat er ihn
zur Mitberatung an den Innenausschuss, den Ausschuss für
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, den
Ausschuss für Arbeit und Soziales, den Ausschuss für Fami-
lie, Senioren, Frauen und Jugend sowie an den Ausschuss für
Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung über-
wiesen.

Zu Buchstabe c

Ferner hat der Deutsche Bundestag den Antrag auf Druck-
sache 17/5529 in seiner 118. Sitzung am 1. Juli 2011 in erster
Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den
Ausschuss für Gesundheit überwiesen. Außerdem hat er ihn
zur Mitberatung an den Ausschuss für Ernährung, Landwirt-
schaft und Verbraucherschutz, den Ausschuss für Arbeit und
Soziales sowie den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Buchstabe a

Nach Auffassung der Antragsteller gewinnen Strategien zur
Vermeidung von Krankheits- und Krankheitsfolgekosten an-
gesichts veränderter gesundheitspolitischer Herausforderun-
gen wie der Zunahme von chronischen Erkrankungen und
psychischen Krankheiten sowie der sozialen Ungleichvertei-
lung von Gesundheitschancen immer mehr an Bedeutung.
Um die sozialen Sicherungssysteme langfristig zu stabili-
sieren, sei es dringend erforderlich, die Förderung eines ge-
sunden Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen, die
Vorbeugung von Krankheiten, die Verhütung von arbeits-
bedingten Gesundheitsgefahren, von Pflegebedürftigkeit und
Behinderung zu verbessern. Bestehende Angebote und Maß-

Zur Lösung dieser Probleme bedürfe es einer grundlegenden
Neuausrichtung von Prävention und Gesundheitsförderung.
Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, 1. eine umfas-
sende Präventionsstrategie für den Bund zu entwickeln, die
Prävention und Gesundheitsförderung als vierte Säule im
Gesundheitswesen neben Kuration, Pflege und Rehabilita-
tion etabliere, und 2. einen Entwurf für ein Präventionsgesetz
vorzulegen, das Leistungen in Settings sowie eine ziel- und
zielgruppenorientierte Ansprache besonders fördere, eine
Stiftung Prävention und Gesundheitsförderung als neue ge-
meinsame Organisationseinheit der Sozialversicherung, des
Bundes und der Länder errichte und finanziell unterstütze.
Die Stiftung solle präventionspolitische Ziele vorgeben,
koordinieren und kontrollieren. Zudem solle ein ihr unterge-
ordnetes Nationales Institut für Prävention geschaffen wer-
den, das Richtlinien für Strukturen und Rahmenvorgaben er-
arbeite sowie Standards für Qualitätssicherung und Evaluie-
rung entwickle.

Zu Buchstabe b

Nach Ansicht der Antragsteller besteht ein starker Zusam-
menhang zwischen sozialer Ungleichheit und Gesundheit.
Die Lebenserwartung von Personen mit niedrigem Sozialsta-
tus sei knapp zehn Jahre niedriger als die von Personen mit
hohem Sozialstatus. Die bisher vorwiegend praktizierte
Form der Prävention (nichtmedizinische Primärprävention)
verfolge überwiegend das Ziel einer Verhaltensänderung
durch Informationskampagnen. Dagegen blende sie die ge-
sellschaftliche Verantwortung sowie die individuelle Situa-
tion der Menschen aus. Diese Form der Prävention sei daher
meist unwirksam. Ferner sei das Gesundheitssystem in
Deutschland insgesamt zu einseitig auf die Behandlung von
akuten und chronischen Krankheiten ausgerichtet.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Entwurf eines
Gesetzes zur Gesundheitsförderung und nichtmedizinischen
Primärprävention vorzulegen, der folgende Eckpfeiler um-
fassen soll: 1. eine Zielbestimmung von Gesundheitsförde-
rung und Prävention, die Gesundheitsförderung und nicht-
medizinische Primärprävention als gesamtgesellschaftliche
Aufgaben anerkenne und darauf abziele, die sozial-, ge-
schlechts-, behinderungs- und migrationsbedingte Ungleich-
heit von Gesundheitschancen zu verringern; 2. die Schaffung
einer Koordinierungs- und Entscheidungsstelle auf Bundes-
ebene; 3. die Einrichtung eines Fonds, an dem Bund und
Länder, die Sozialversicherungsträger sowie die private
Kranken- und Pflegeversicherung beteiligt sein sollen; 4. die
Entwicklung einer gesundheitsförderlichen Gesamtpolitik.

Zu Buchstabe c

Nach Auffassung der Antragsteller haben Prävention und
Gesundheitsförderung in Deutschland einen zu geringen
Stellenwert. Mit dem knappen Finanzvolumen, das für diese
zureichende Vernetzung der im Bereich Prävention und Ge-
sundheitsförderung tätigen Akteure.

Versorgungssystem könne aber die zentralen Herausforde-
rungen der Gesundheitsversorgung nicht meistern. Die stei-

Drucksache 17/9375 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

gende Lebenserwartung, die Zunahme chronischer Erkran-
kungen und die ungleiche Verteilung von Gesundheitschan-
cen bedürften einer deutlichen Stärkung der Prävention und
der Gesundheitsförderung.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein Gesetz für Prä-
vention und Gesundheitsförderung vorzulegen, das die
Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure regele und eine
solide Finanzierungsbasis unter Einbeziehung aller Sozial-
versicherungsträger sowie der privaten Kranken- und Pfle-
geversicherung schaffe. Mit dem Gesetz solle ein Konzept
für eine regional gesteuerte Mittelvergabe vorgelegt werden.
Ferner solle ein Bund-Länder-Arbeitskreis eingerichtet wer-
den, der einen neuen ordnungspolitischen Rahmen ausarbei-
ten und damit die Grundlage für das neue Gesetz schaffen
solle. Außerdem solle unter Einbeziehung bereits bestehen-
der beteiligungsorientierter Organisationen eine politikfeld-
übergreifende Gesamtstrategie für Prävention und Gesund-
heitsförderung mit dem Schwerpunkt Gesundheit und so-
ziale Lage entwickelt werden.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat in seiner 70. Sitzung am 28. März
2012 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN beschlossen zu empfehlen, den Antrag auf
Drucksache 17/6304 abzulehnen.

Der Sportausschuss hat in seiner 49. Sitzung am 28. März
2012 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktion der SPD bei Stimment-
haltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN beschlossen zu empfehlen, den Antrag auf Druck-
sache 17/5384 abzulehnen.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat in seiner 67. Sitzung am 28. März 2012
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktion der SPD bei Stimment-
haltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN beschlossen zu empfehlen, den Antrag auf Druck-
sache 17/5384 abzulehnen. Ferner hat der Ausschuss mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN be-
schlossen zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 17/6304
abzulehnen. Ferner hat der Ausschuss mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD beschlossen zu
empfehlen, den Antrag auf Drucksache 17/5529 abzulehnen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 98. Sit-
zung am 28. März 2012 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen zu empfehlen,
den Antrag auf Drucksache 17/6304 abzulehnen. Ferner hat
der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimment-

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat in seiner 63. Sitzung am 28. März 2012 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen
der Fraktion der SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen
zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 17/5384 abzuleh-
nen. Ferner hat der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen zu empfehlen,
den Antrag auf Drucksache 17/6304 abzulehnen. Ferner hat
der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimment-
haltung der Fraktion der SPD beschlossen zu empfehlen, den
Antrag auf Drucksache 17/5529 abzulehnen.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung hat in seiner 71. Sitzung am 28. März
2012 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktion der SPD bei Stimment-
haltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN beschlossen zu empfehlen, den Antrag auf Druck-
sache 17/5384 abzulehnen. Ferner hat der Ausschuss mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlos-
sen zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 17/6304 ab-
zulehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Gesundheit hat seine Beratungen über den
Antrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 17/5384, den
Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache 17/6304
und den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
auf Drucksache 17/5529 in seiner 48. Sitzung am 21. Sep-
tember 2011 aufgenommen und beschlossen, zu diesen An-
trägen eine öffentliche Anhörung durchzuführen.

Die Anhörung fand in der 58. Sitzung am 30. November
2011 statt.

Als Einzelsachverständige waren Thomas Altgeld, Prof. Dr.
Birgit Babitsch, Prof. Dr. Ullrich Bauer, Dr. Nico Dragano,
Prof. Dr. Raimund Geene, Dr. Salome von Greyerz, Norbert
Haberl, Klaus Holetschek, Dr. Frauke Jahn, Prof. Dr. Petra
Kolip, Prof. Dr. Andreas Kruse, Dr. Wilfried Kunstmann,
Dr. Thomas Lampert, Dr. Andreas Mielck, Dr. Wolfgang
Panter, Prof. Dr. Elisabeth Pott, Prof. Dr. Matthias Richter,
Prof. Dr. Rosenbrock, Andreas Schmidt, Prof. Dr. Wabitsch
und Dr. Volker Wanek eingeladen.

Auf das Wortprotokoll und die als Ausschussdrucksachen
verteilten Stellungnahmen der Sachverständigen wird Bezug
genommen.

In seiner 64. Sitzung am 29. Februar 2012 hat der Ausschuss
die Beratungen über die drei Anträge auf den Drucksachen
17/5384, 17/6304 und 17/5529 fortgesetzt. In seiner 69. Sit-
zung am 28. März 2012 hat der Ausschuss die Beratungen
fortgesetzt und abgeschlossen. Als Ergebnis empfiehlt der
Ausschuss für Gesundheit mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der
haltung der Fraktion der SPD beschlossen zu empfehlen, den
Antrag auf Drucksache 17/5529 abzulehnen.

SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Antrag auf Drucksache

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/9375

17/5384 abzulehnen. Ferner empfiehlt der Ausschuss mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den
Antrag auf Drucksache 17/6304 abzulehnen. Außerdem
empfiehlt der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion der SPD, den Antrag auf Drucksache
17/5529 abzulehnen.

Zu dem Antrag auf Drucksache 17/5384 lagen dem Aus-
schuss zwei Petitionen vor, zu denen der Petitionsausschuss
eine Stellungnahme nach § 109 GO-BT angefordert hatte.

Die Petenten sprachen sich im Wesentlichen dafür aus,

– klare Gesundheitsziele zu definieren, transparente Rah-
menbedingungen zu schaffen und Anreize zur Entwick-
lung betrieblicher Präventionskonzepte zu setzen,

– einen jährlichen Hör- und Sehtest ab dem 40. Lebensjahr
in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversi-
cherung aufzunehmen.

Den Anliegen der Petenten wurde nicht entsprochen, da der
Antrag abgelehnt wurde.

Die Fraktion der CDU/CSU merkte an, dass bereits seit der
vorletzten Wahlperiode eine intensive und auch kontroverse
politische Debatte über die Notwendigkeit bzw. die Reich-
weite einer nationalen Gesetzgebung oder einer nationalen
Strategie mit dem Ziel einer Erhöhung der Präventionsleis-
tungen geführt werde. Darin komme zum Ausdruck, dass im
Bereich von Gesundheitsförderung und Prävention eine
Vielzahl von Detailproblemen zu lösen sei. Den vorliegen-
den Anträgen sei zu entnehmen, dass alle im Ausschuss ver-
tretenen Fraktionen sich in dem grundlegenden Ziel einig
seien, das Thema Gesundheitsförderung und Prävention
stärker in den Vordergrund zu rücken und dafür neue geeig-
nete Strukturen zu schaffen. Darüber hinaus würden die An-
tragsteller jedoch präventionspolitische Forderungen erhe-
ben, die sich von denen der Fraktion der CDU/CSU mehr
oder minder stark unterschieden. So zeichneten sich die An-
träge der Fraktionen SPD und DIE LINKE. durch eine zen-
tralistische Orientierung aus, die abzulehnen sei, weil sie den
jeweils spezifischen Problem- und Bedarfslagen der ver-
schiedenen Zielgruppen nicht gerecht werde. Wenn man
zum Beispiel alle Gruppen von Arbeitslosen oder von sozial
Benachteiligten präventionspolitisch gleich behandle, dann
verbessere man damit nicht deren Gesundheitschancen, son-
dern trage im Gegenteil eher zu deren Stigmatisierung bei.
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
komme den Vorstellungen der Fraktion der CDU/CSU zwar
näher, habe letztlich aber ebenfalls eine egalisierende Stoß-
richtung. Demgegenüber halte die Koalition an ihrem im Ko-
alitionsvertrag festgelegten Ziel, noch in dieser Wahlperiode
eine nationale Präventionsstrategie auszuarbeiten, unverän-
dert fest. Dabei gehe es darum, den Zufluss an Mitteln, die
heute bereits für Prävention aufgewendet würden, zu verste-
tigen und langfristig zu erhöhen und die Ressourcen einzel-
nen Projekten zuzuführen, deren Effekte konkret erfahrbar
und auch messbar seien. Dem in der vergangenen Woche
erschienenen Bericht der gesetzlichen Krankenkassen zur

Krankenkassen im Jahr 2010 schon rund 4,80 Euro pro Ver-
sichertem für Prävention ausgegeben und damit den im
SGB V festgelegten Orientierungswert von 2,70 Euro weit
überschritten hätten.

Die Fraktion der FDP wies darauf hin, dass Prävention
einen wichtigen Baustein im Gefüge der Maßnahmen zur
Gesunderhaltung der Bevölkerung darstelle und auch dazu
beitragen könne, die finanziellen Belastungen für die sozia-
len Sicherungssysteme in Zukunft zu verringern. Während
diese Auffassung von allen Fraktionen geteilt werde, sei die
Frage, ob es zur Realisierung einer Präventionsstrategie ei-
ner neuen gesetzlichen Grundlage bedürfe, politisch umstrit-
ten. Auch bei der Anhörung seien die Meinungen in dieser
Frage geteilt gewesen. Anders als das Wissenschaftszentrum
Berlin hätten die Bundesärztekammer, der GKV-Spitzenver-
band und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
keine Notwendigkeit für ein neues Gesetz gesehen. Auch die
Fraktion der FDP halte eine gesetzliche Lösung für ungeeig-
net, weil sie lediglich zum Aufbau neuer bürokratischer
Strukturen führen, aber kaum etwas zur Erhöhung der Effi-
zienz von Präventionsmaßnahmen beitragen werde. Das Ziel
müsse vielmehr sein, die zahlreichen, bereits praktizierten
Präventionsansätze in einer Gesamtstrategie zu bündeln. Die
in den Anträgen der Fraktionen SPD und DIE LINKE. vor-
gesehene Mischfinanzierung durch Sozialversicherungs-
träger, Private Krankenversicherung und Länder sei eben-
falls abzulehnen. Unter Effizienzgesichtspunkten gelte es
auch darauf hinzuwirken, dass Präventionsangebote nicht
unter Marketinggesichtspunkten zweckentfremdet würden.

Die Fraktion der SPD legte dar, dass der Antrag zum
Thema Prävention vorgelegt worden sei, weil die Koalition
ihr im Koalitionsvertrag angekündigtes Vorhaben einer na-
tionalen Präventionsstrategie bis heute nicht umgesetzt habe.
Die in dem Antrag erhobene Forderung nach einer umfas-
senden Präventionsstrategie solle den Anstoß geben, Präven-
tion und Gesundheitsförderung als vierte Säule des Gesund-
heitswesens neben Kuration, Pflege und Rehabilitation zu
etablieren, die Ziele von Präventionsmaßnahmen zu definie-
ren, die Vielzahl der in dem Feld tätigen Akteure zu vernet-
zen und die Gesetzgebung mit Blick auf die Präventionsziele
zu überprüfen. Das Instrument dafür sei ein Präventionsge-
setz, das einen deutlich erhöhten Ausgabenrichtwert der
Krankenkassen, eine besondere Förderung des Settingsan-
satzes sowie die Errichtung einer Stiftung „Prävention und
Gesundheitsförderung“ verbindlich regeln solle. Die Ausga-
ben aller Träger von Leistungen zur Prävention und Gesund-
heitsförderung sollten in dieser Stiftung zusammengeführt
werden. Aufgabe der Stiftung werde es sein, die Isolierung
der bestehenden Präventionsangebote und -träger durch eine
neue Finanzierungs- und Organisationsstruktur zu überwin-
den und die Akteure in die Lage zu versetzen, systematisch
zusammenzuarbeiten und gemeinsam ein schlüssiges Ge-
samtkonzept zu erarbeiten. Ferner solle unter dem Dach der
Stiftung ein nationales Institut für Prävention eingerichtet
werden, das verbindliche Richtlinien für Strukturen und
Maßnahmen vorgeben, qualifizierte Beratungsangebote un-
terbreiten und Standards für Qualitätssicherung und Evalua-
tion entwickeln werde. Solche neuen Strukturen würden
unter anderem dazu beitragen, den besonders hohen Präven-
Gesundheitsförderung und Prävention sei die erfreuliche
Nachricht zu entnehmen gewesen, dass die gesetzlichen

tionsbedarf sozial schwacher Bevölkerungsgruppen zu
decken und die Kosten für Krankenbehandlung zu senken.

Drucksache 17/9375 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Die Fraktion DIE LINKE. vertrat die Auffassung, dass die
drei vorliegenden Anträge in eine ähnliche Richtung zielten,
im Detail aber wichtige Unterschiede aufwiesen. Alle drei
Anträge betonten den Setting- bzw. Lebensweltansatz. Beim
Antrag der Fraktion der SPD rücke das Ziel der Kostenein-
sparung allzu sehr in den Vordergrund, und es mangele an
der Ausrichtung auf die Bekämpfung sozial bedingter un-
gleicher Gesundheitschancen. Mit dem Antrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bestehe große Übereinstim-
mung, weil auch er das Ziel der Herstellung von gleichen
Gesundheitschancen für alle Menschen betone. Der eigene
Antrag enthalte eine ganze Reihe von weitergehenden For-
derungen wie die Einrichtung einer Koordinierungs- und
Entscheidungsstelle und eines Fonds zur Finanzierung von
Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und nichtmedizini-
schen Primärprävention, aus dem 75 Prozent der Mittel in
kommunale Projekte fließen sollten. Weiterhin sollten um-
fassende und systematische Forschungsstrategien zur Ver-
besserung der Gesundheit für alle Bevölkerungsgruppen ent-
wickelt werden und bei allen politischen Entscheidungen
ihre Auswirkung auf Gesundheit und soziale Ungleichheit
einbezogen werden.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN merkte an,
dass es eine Reihe von inhaltlichen Überschneidungen zwi-
schen den drei vorliegenden Anträgen gebe. Diese bestünden
vor allem in der Forderung nach einem Ausbau von Primär-
prävention und Gesundheitsförderung. Bei der konkreten
Ausgestaltung favorisiere die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN hingegen regionale Präventionsansätze und Fi-
nanzierungsstrukturen und stehe daher zentralen Steue-
rungskonzepten wie dem Stiftungsmodell der Fraktion der
SPD und dem Fondsmodell der Fraktion DIE LINKE. kri-
tisch gegenüber. Eine adäquate Umsetzung des lebenswelt-
bezogenen Ansatzes könne nur in den Kommunen und den
Betrieben und unter Einbeziehung aller Akteure wie den
Verbänden und Vereinen vor Ort gelingen. Zur Finanzierung
dieser Maßnahmen seien nicht nur alle Sozialleistungsträger,
sondern auch die privaten Krankenversicherungen heranzu-
ziehen. Die Dringlichkeit einer gesetzlichen Regelung könne
man nicht zuletzt daran ablesen, dass Präventionsangebote
für Gruppen mit besonders hohen Gesundheitsrisiken wie
Arbeitslose und andere sozial Benachteiligte bei weitem
nicht dem Bedarf entsprächen. Derzeit sei sogar ein Rück-
gang der Ausgaben für Prävention zu verzeichnen.

Berlin, den 23. April 2012

Stefanie Vogelsang
Berichterstatterin

t mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.