BT-Drucksache 17/9212

Förderprogramme im Bundesamt für Güterverkehr

Vom 28. März 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/9212
17. Wahlperiode 28. 03. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Dr. Anton Hofreiter, Stephan Kühn,
Harald Ebner, Bettina Herlitzius, Daniela Wagner und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Förderprogramme im Bundesamt für Güterverkehr

Mit den Förderprogrammen „Aus- und Weiterbildung“ und „De-minimis“ wer-
den Unternehmen des Güterkraftverkehrs gefördert, um bestimmte Weiterbil-
dungsmaßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit oder zum Schutz der Umwelt
durchzuführen. Der Anteil der Förderung des Förderprogramms „Aus- und
Weiterbildung“ ist nach Angaben des Bundesamtes für Güterverkehr kleinen
und mittleren Unternehmen (KMU) vorbehalten. Hierzu zählen Unternehmen
mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens
50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Seit wann gibt es die Programme „De-minimis“ und „Aus- und Weiterbil-
dung“, die vom Bundesamt für Güterverkehr betreut werden?

2. Wie viel Geld wurde in welchen Jahren zur Verfügung gestellt?

3. Wurden die bereitgestellten Mittel jeweils ausgeschöpft?

4. Welche Unternehmen haben in welchen Jahren Zuschüsse erhalten bzw. die
Programme in Anspruch genommen (bitte hier jeweils auch alle Unterge-
sellschaften/Regionalgesellschaften einzeln auflisten)?

5. Welche Voraussetzungen müssen seitens der Antragsteller beim Programm
„Aus- und Weiterbildung“ erfüllt sein?

6. Können auch Regionalgesellschaften von großen Logistik/Handelsunterneh-
men, wie beispielsweise ALDI Süd oder ALDI Nord, an dem Programm teil-
nehmen?

7. Falls ja, warum?

Berlin, den 28. März 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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