BT-Drucksache 17/9196

zu dem Antrag der Abgeordneten Johanna Voß, Dr. Barbara Höll, Eva Bulling-Schröter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 17/6097 - Keine Erdgasförderung auf Kosten des Trinkwassers - Fracking bei der Erdgasförderung verbieten

Vom 28. März 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/9196
17. Wahlperiode 28. 03. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Johanna Voß, Dr. Barbara Höll,
Eva Bulling-Schröter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/6097 –

Keine Erdgasförderung auf Kosten des Trinkwassers – Fracking bei der
Erdgasförderung verbieten

A. Problem

Nach dem Antrag soll die Fördermethode des „Hydraulic-Fracturing“ (Fracking)
verboten werden, um Risiken für Menschen und Umwelt bei der Erdgasförde-
rung völlig auszuschließen.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Keine.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 17/9196 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/6097 abzulehnen.

Berlin, den 28. März 2012

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

Ernst Hinsken
Vorsitzender

Oliver Krischer
Berichterstatter

Um das sogenannte unkonventionelle Erdgas zu fördern,
behelfen sich die Energiekonzerne mit dem Hydraulic Frac-
turing Verfahren des Fracking.

Kohleflözgas, Schiefergas und Tight Gas sind im Gegensatz
zu konventionellen Erdgas im Gestein eingeschlossen und
können nur mit Hilfe des Fracking gefördert werden. Bei
diesem Verfahren wird eine mit Chemikalien versetzte Flüs-
sigkeit mit hohem Druck in die Tiefe gepumpt, um das gas-
tragende Gestein aufzubrechen.

Mögliche Gefahren für die Bevölkerung und Umwelt gehen
dabei vor allem von der Frac-Flüssigkeit aus. Diese enthält
oftmals Chemikalien, welche das Grundwasser irreversibel
verschmutzen können.

Der bestehende Rechtsrahmen ist nach Ansicht der Fraktion
DIE LINKE. derzeit unzureichend und gewährleistet weder
umfassende Beteiligungsrechte noch eine Berücksichtigung
der Belange der Umwelt und Bevölkerung.

Die Fraktion DIE LINKE. fordert die Bundesregierung un-
ter anderem auf, dafür Sorge zu tragen, dass der Trinkwas-
serschutz bei der Erkundung und Förderung von Erdgas un-
eingeschränkten Vorrang erhält. Die Fördermethode des
Hydraulic Fracturing soll verboten werden. Darüber hinaus
wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzent-
wurf zur grundlegenden Änderung des Bundesberggesetzes
vorzulegen, der die Erkundung und Förderung von Erdgas
nur dann zulässt, wenn schädliche Auswirkungen der Maß-
nahmen auf Menschen und Umwelt nachgewiesenermaßen
ausgeschlossen werden können.

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf Drucksache
17/6097 verwiesen.

dessen Ablehnung.

IV. Petitionen

Dem Ausschuss lag eine Petition vor, zu der der Petitions-
ausschuss eine Stellungnahme nach § 109 Absatz 1 Satz 2
GO-BT angefordert hat.

Darin wurde gefordert, dass die Methode Hydrofracturing
(Fracking) zur unterirdischen Förderung von Erdgas auf-
grund der massiven Umweltbelastung verboten werden
solle. Die Methode Hydrofracturing berge eine hohe Gefahr
der Verseuchung des Grundwassers. Darüberhinaus sei die
Entsorgung der Abwässer umwelttechnisch unzureichend.

Dem Anliegen der Petentin wurde mit der Ablehnung des
Antrags nicht entsprochen.

V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den
Antrag auf Drucksache 17/6097 in seiner 65. Sitzung am
28. März 2012 beraten.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie beschloss
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und
FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
dem Deutschen Bundestag die Ablehnung des Antrags auf
Drucksache 17/6097 zu empfehlen.

Berlin, den 28. März 2012

Oliver Krischer
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/9196

Bericht des Abgeordneten Oliver Krischer

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 17/6097 wurde in der 117. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 30. Juni 2011 an den
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie zur federführen-
den Beratung sowie an den Ausschuss für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

III. Stellungnahme des mitberatenden
Ausschusses

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat den Antrag auf Drucksache 17/6097 in seiner
69. Sitzung am 28. März 2012 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthal-
tung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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