BT-Drucksache 17/9168

Kooperationen von Hochschulen und Unternehmen transparent gestalten

Vom 27. März 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/9168
17. Wahlperiode 27. 03. 2012

Antrag
der Abgeordneten Swen Schulz (Spandau), Dr. Ernst Dieter Rossmann,
Dr. Hans-Peter Bartels, Klaus Barthel, Willi Brase, Ulla Burchardt, Petra
Ernstberger, Michael Gerdes, Iris Gleicke, Klaus Hagemann, Christel Humme,
Oliver Kaczmarek, Daniela Kolbe (Leipzig), Ute Kumpf, Thomas Oppermann,
Florian Pronold, René Röspel, Marianne Schieder (Schwandorf), Andrea Wicklein,
Dagmar Ziegler, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Kooperationen von Hochschulen und Unternehmen transparent gestalten

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Kooperationen zwischen Hochschulen und Unternehmen haben an Bedeutung
gewonnen. Sie sind sinnvoll, da sie die Finanzierungsgrundlage für die Wissen-
schaft verbessern, Kompetenzen bündeln und die Anwendung wissenschaft-
licher Erkenntnisse in die Praxis erleichtern.

Gleichzeitig bleiben Hochschulen öffentliche Einrichtungen. Die Freiheit der
Forschung und Wissenschaft darf zu keiner Zeit durch Mitsprachemöglichkei-
ten von Unternehmen – etwa hinsichtlich der Berufung wissenschaftlichen Per-
sonals und der Veröffentlichung von Forschungsergebnissen – beeinträchtigt
werden. Eine öffentliche Kontrolle bzgl. der Hochschulen und ihrer Zusam-
menarbeit mit Unternehmen muss immer gewährleistet sein.

Der 2006 formulierte geheime Kooperationsvertrag für ein gemeinsames Institut
für Angewandte Finanzmathematik der Deutschen Bank AG, der Humboldt
Universität zu Berlin und der Technischen Universität Berlin machte deutlich,
dass fehlende Regeln zur Einschränkung der Freiheit von Wissenschaft und For-
schung führen können. Er beinhaltet weitgehende Mitsprache- und Entschei-
dungsrechte – z. B. bzgl. der Veröffentlichung von Forschungsergebnissen die-
ses Instituts – für den Kooperationspartner Deutsche Bank AG. Es stellt sich die
Frage, ob der Staat regulierend eingreifen sollte, um die Voraussetzungen zu
bewahren, Forschung frei zu betreiben. Dabei ist zu beachten, dass Artikel 5 Ab-
satz 3 des Grundgesetzes keine ausdrücklichen Schranken für die Freiheit von
Wissenschaft und Forschung vorsieht. Damit sind auch dem Staat Grenzen der
Einflussnahme auferlegt.

Der Wissenschaftsrat ist deshalb das geeignete Gremium, um für derartige
Kooperationen zukünftig Rahmenbedingungen auszuarbeiten. Er ist darum auf-

gerufen, Kriterien zur Ausgestaltung und Begrenzung von solchen Koopera-
tionen zu formulieren. Dieser Kodex sollte Grundlage für die Bundesländer und
Hochschulen für ihr weiteres Vorgehen sein.

Darüber hinaus ist aufgrund des öffentlichen Interesses eine größere Trans-
parenz durch eine Veröffentlichungspflicht zu erreichen. Da der Bund dies je-
doch allenfalls für reine Forschungskooperationen, aber nicht für alle (auch) die

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Lehre betreffenden Kooperationen allein durchsetzen kann, und da einer um-
fassenden Veröffentlichungspflicht Grenzen gesetzt sind, sollten Bund und
Länder gemeinsam eine inhaltlich beschränkte Offenlegungspflicht formulie-
ren, die sich auf die Veröffentlichung der Fördersumme sowie der Laufzeit der
Kooperation bezieht.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. durch ihre Vertreter im Wissenschaftsrat darauf hinzuwirken, dass die Erar-
beitung eines Kodex, mit dem die Bundesländer und Hochschulen Kriterien
für die Ausgestaltung und Grenzen von Kooperationen mit Unternehmen er-
halten, Teil des nächsten Arbeitsprogramms des Wissenschaftsrats wird;

2. gemeinsam mit den Bundesländern eine einheitliche Offenlegungspflicht
von Kooperationen zwischen Hochschulen und Unternehmen, die sich auf
die Fördersumme sowie die Laufzeit bezieht, zu vereinbaren.

Berlin, den 27. März 2012

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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