BT-Drucksache 17/9159

Wachstumspotenziale der Digitalen Wirtschaft weiter ausschöpfen - Innovationsstandort Deutschland stärken

Vom 27. März 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/9159
17. Wahlperiode 27. 03. 2012

Antrag
der Abgeordneten Dr. Joachim Pfeiffer, Nadine Schön (St. Wendel), Peter Altmaier,
Thomas Bareiß, Veronika Bellmann, Cajus Caesar, Erich G. Fritz, Dr. Michael Fuchs,
Dr. Matthias Heider, Ernst Hinsken, Robert Hochbaum, Dieter Jasper, Andreas
Jung (Konstanz), Andreas G. Lämmel, Ulrich Lange, Stephan Mayer (Altötting),
Dr. h. c. Hans Michelbach, Dr. Mathias Middelberg, Stefan Müller (Erlangen),
Dr. Georg Nüßlein, Franz Obermeier, Rita Pawelski, Ulrich Petzold, Eckhardt
Rehberg, Dr. Heinz Riesenhuber, Albert Rupprecht (Weiden), Anita Schäfer
(Saalstadt), Christian Freiherr von Stetten, Lena Strothmann, Antje Tillmann,
Andrea Astrid Voßhoff, Kai Wegner, Volker Kauder, Gerda Hasselfeldt und der
Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Martin Lindner (Berlin),
Claudia Bögel, Klaus Breil, Paul K. Friedhoff, Christian Lindner, Rainer Brüderle
und der Fraktion der FDP

Wachstumspotenziale der Digitalen Wirtschaft weiter ausschöpfen –
Innovationsstandort Deutschland stärken

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Innovationen und moderne Technologien sind der Motor für Wachstum und Be-
schäftigung in Deutschland. Ziel einer wachstumsorientierten, ordnungspoli-
tisch ausgerichteten Wirtschafts- und Technologiepolitik muss es sein, Innova-
tionsfreude und Technologieoffenheit zu fördern. Mehr denn je kommt es darauf
an, die Chancen neuer Technologien zu sehen, ohne dabei die Risiken aus dem
Blick zu verlieren.

Internet und Digitale Wirtschaft bieten in diesem Zusammenhang enorme
Potenziale für Innovation, Wachstum und Beschäftigung in drei Feldern:

• im Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)-Sektor selbst sowie
in der Kreativwirtschaft,

• durch innovative Anwendungen, Produktivitätssteigerungen und neue Ge-
schäftsmodelle in anderen Branchen und
• als Basis zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft
durch zukunftsfähige und sichere Netze und Infrastrukturen.

Es kommt darauf an, diese Potenziale am Standort Deutschland umfassend aus-
zuschöpfen.

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Internet und Digitale Wirtschaft als Wachstumstreiber

• Internet und Digitale Wirtschaft sind Treiber von Innovation und Wachstum
in allen Bereichen der Wirtschaft. Nicht nur in den Städten und Ballungszen-
tren, sondern gerade auch im ländlichen Raum ist der Anschluss an hochleis-
tungsfähige Breitbandnetze heute ein wichtiger Standortfaktor. Das Internet
ermöglicht nicht nur neue Anwendungen und Geschäftsmodelle, sondern
verändert grundlegend die Lebens- und Arbeitswelt und führt zu neuen Wert-
schöpfungsketten in weiten Teilen der Wirtschaft. Hierdurch werden beste-
hende Arbeitsplätze gesichert und neue zukunftsträchtige Arbeitsplätze ent-
stehen.

• Die IKT-Branche gehört mit 843 000 Beschäftigten und 145 Mrd. Euro Um-
satz zu den führenden Branchen in Deutschland.

• Noch wichtiger: Die positiven Wachstumseffekte durch das Internet werden
zum größten Teil (75 Prozent der Wertschöpfung) in den „traditionellen“
Sektoren generiert. Das Internet sorgt für mehr Produktivität und schafft bzw.
sichert Arbeitsplätze und ist nicht nur für 3,4 Prozent des Bruttoinlandspro-
dukts (BIP) der führenden 13 Wirtschaftsnationen verantwortlich (Deutsch-
land: 3,2 Prozent des BIP), sondern hat in den letzten fünf Jahren in den
Industrieländern auch 21 Prozent (Deutschland: 24 Prozent) zum BIP-
Wachstum beigetragen (vgl. McKinsey Global Institute: „Internet matters:
The net’s sweeping impact on growth, jobs, and prosperity“, Mai 2011).

• Das Internet bewirkt einen Strukturwandel. Durch IKT-Einsatz entstehen
neue Wachstumsfelder, z. B. Smart Home (vgl. Studie des Bundesministe-
riums für Wirtschaft und Technologie – BMWi – „Technologische und wirt-
schaftliche Perspektiven Deutschlands durch die Konvergenz der elektroni-
schen Medien“, Mai 2011).

Leistungsfähige und zukunftssichere Internetinfrastruktur schaffen

• Zur Erschließung der Potenziale in Internet und Digitaler Wirtschaft ist eine
hochleistungsfähige und sichere TK-Infrastruktur (TK = Telekommunika-
tion) flächendeckend erforderlich. Hierbei stehen mobile und feste Breitband-
technologien gleichberechtigt nebeneinander. Eine solche TK-Infrastruktur
ist eine der Voraussetzungen für mehr Effizienz und Steigerung der internatio-
nalen Wettbewerbsfähigkeit, hohe Innovationsdynamik und neue Wertschöp-
fungspotenziale durch neue Dienste und Anwendungen. Flächendeckende
leistungsstarke Breitbandnetze sind u. a. Voraussetzung für die effiziente und
sichere Nutzung von Energie, die Sicherung und weitere Verbesserung der
Gesundheitsversorgung, insbesondere auf dem Land, moderne Verwaltungs-
und E-Government-Anwendungen, intelligente Verkehrsinfrastrukturen und
moderne Bildungsnetze.

• Die Breitbandstrategie der Bundesregierung wird auf das Ziel fokussiert, bis
2014 bereits für 75 Prozent der Haushalte Bandbreiten von mindestens
50 Mbit/s verfügbar zu haben. Möglichst bald sollte diese Mindestleistung
auch flächendeckend zur Verfügung stehen. Der rasche Ausbau von Hoch-
leistungszugangsnetzen mit adäquaten Bandbreiten ist am besten über einen
technologie- und wettbewerbsoffenen Ansatz realisierbar. Hierfür stehen mit
TV-Kabelnetzen, VDSL, Funklösungen wie LTE (Long Term Evolution) und
Glasfaser bis zum Gebäude bzw. bis ins Haus (FTTH/B) leistungsfähige
Technologien zur Verfügung.

• Zur optimalen Entfaltung der Marktkräfte ist es daher u. a. erforderlich, dass
die im Rahmen der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) geschaf-
fenen Möglichkeiten dazu genutzt werden, dass eine Optimierung rechtlicher

Rahmenbedingungen in anderen Bereichen, z. B. im Bau- und Planungsrecht,
stattfindet und geeignete Synergiepotenziale ausgeschöpft werden.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/9159

• Wo kurz- bis mittelfristig keine Aktivitäten des Marktes zu erwarten sind, gilt
es im Rahmen der bestehenden rechtlichen, insbesondere der verfassungs-
rechtlichen Vorgaben die Rahmenbedingungen für kommunale Breitband-
projekte zu überprüfen, eine die Wirtschaftlichkeitslücke reduzierende Inan-
spruchnahme aller bestehenden und künftigen nationalen wie europäischen
Fördermöglichkeiten anzustreben und die Einhaltung der hier einschlägigen
beihilferechtlichen Regelungen zu gewährleisten.

• Mit der beschlossenen Novelle des TKG werden nicht nur die Rahmenbedin-
gungen für wettbewerbskonformen Breitbandausbau und Investitionen in
neue Netze verbessert, auch der Verbraucherschutz wird durch höhere Trans-
parenz z. B. über die tatsächlich gelieferte Bandbreite gestärkt.

• Das Gebot der Netzneutralität im TKG wird durch Rahmenbedingungen ver-
festigt, die einerseits neue Geschäftsmodelle ermöglichen und andererseits
Investitionen in die Netze lohnend machen und dabei die Interessen der In-
halteanbieter, Netzbetreiber und Verbraucher in angemessener Form berück-
sichtigen. Dies soll einerseits durch Transparenz- und Qualitätsvorgaben und
andererseits durch Diskriminierungsfreiheit beim Zugang erreicht werden.

• Die Stärkung des EU-Binnenmarktes für Telekommunikations- und Internet-
dienste (Europäische Digitale Agenda) – u. a. durch EU-weite offene Stan-
dards, verbraucherfreundliche Gebühren für mobiles Telefonieren und Sur-
fen im Ausland (Roaming) – bildet die Basis für weiteres wirtschaftliches
Wachstum. Auch kurzfristig notwendige Maßnahmen müssen den ordnungs-
politischen Prinzipien folgen. In jedem Fall ist wettbewerblichen Lösungen
der Vorzug zu geben, die Eingriffe in Preismechanismen überflüssig machen.

Potenziale der Digitalen Wirtschaft nutzen

• Der Nationale IT-Gipfel (IT = Informationstechnologie) ist die zentrale Dis-
kussionsplattform als hochrangiges Forum für Politik, Wirtschaft und Wis-
senschaft. Basis ist die IKT-Strategie der Bundesregierung „Deutschland
Digital 2015“. Durch ein begleitendes Monitoring wird die Umsetzung der
IKT-Strategie jährlich überprüft und gegebenenfalls neu ausgerichtet. Erfor-
derlich ist eine Stärkung der digitalen Wirtschaft (Internetdienste, Software,
smarte Anwendungen), damit Software und IT-Dienste weiterhin hohe
Wachstumsbeiträge liefern können. Dabei ist es eine Herausforderung, durch
Einsparungen und Effizienzsteigerungen den wachstumsbedingten Anstieg
des Energie- und Rohstoffverbrauchs relativ zu begrenzen.

• Notwendig sind verbesserte allgemeinen Rahmenbedingungen, insbesondere
für junge und mittelständische Unternehmen, zur Bekämpfung des Fachkräf-
temangels bei Ingenieuren und Informatikern (z. B. durch Maßnahmen zur
Förderung von Aus- und Weiterbildung, Erleichterung der Zuwanderung von
Fachkräften, Errichtung eines Kompetenzzentrums zur Fachkräftesicherung)
sowie zur Verbesserung der Finanzierungsbedingungen im Rahmen finanz-
und ordnungspolitischer Vorgaben (z. B. durch Programme der KfW Banken-
gruppe).

• Geeignete IKT-spezifische Rahmenbedingungen und eine intelligente Regu-
lierung müssen die Möglichkeit und den Freiraum für innovative Geschäfts-
modelle von Internetdiensten schaffen.

• E-Government ist ein wichtiger Standortfaktor für die Wirtschaft und wird
von der Bundesregierung weiter vorangetrieben. Der Staat verbessert im
Zusammenwirken mit der Wirtschaft die rechtlichen Rahmenbedingungen
für E-Government durch das E-Government-Gesetz. Die Wirtschaft baut ihre
effizienten und intelligenten E-Government-Lösungen weiter aus. Dem

Datenschutz und der Rechtssicherheit elektronischer Verwaltungsvorgänge
wird hierbei hohe Bedeutung beigemessen.

Drucksache 17/9159 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

• Das gerade vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz zum besseren
Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektroni-
schen Geschäftsverkehr setzt marktwirtschaftliche Prinzipien um, indem es
aufgeklärte Entscheidungen der Verbraucher für oder gegen Angebote im
Internet ermöglicht. Transparenz ist für den Erfolg und die Reputation von
Unternehmen im E-Commerce von entscheidender Bedeutung. Ordnungs-
politische Rahmenbedingungen, die „schwarzen Schafen“ einen Riegel für
ihre unlauteren Geschäftsmodelle vorschieben, stärken Geschäftsmodelle im
Internet und schaffen nachhaltiges Vertrauen in eine digitale Marktwirtschaft.

• Öffentliche Anerkennung und ein offenes Innovationsklima sowie geeignete
Rahmenbedingungen helfen Gründern, jungen Unternehmern und Mittel-
ständlern in der Digitalen Wirtschaft bei der Schaffung neuer Wachstumsfel-
der und Beschäftigung. Dazu gehören z. B. die EXIST-Programme für Grün-
dungen aus Hochschulen, die Gründerwettbewerbe IKT-Innovativ und
Multimedia sowie der Hightech-Gründerfonds.

• Zentrale Zukunftsherausforderungen, wie Energiewende, Klimaschutz, de-
mographischer Wandel, sind ohne IKT nicht zu meistern. Technologisch und
wirtschaftlich bedeutsame Innovationen und IKT-Anwendungen wie Cloud
Computing, Green IT, Internet der Dinge, E-Energy, Internet der Dienste,
Elektromobilität u. a. werden durch Programme und Initiativen der Bundes-
regierung unterstützt. Innerhalb der Hightech-Strategie der Bundesregierung
bilden dafür die Zukunftsprojekte „Internetbasierte Dienste für die Wirt-
schaft“, „Industrie 4.0“ und „Sichere Identitäten“ wesentliche Schwerpunkte.

• Die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft bringt auch neue Verwund-
barkeiten und Angriffsmöglichkeiten mit sich. Zur nachhaltigen Absicherung
der Geschäftsprozesse deutscher Unternehmen sowie ihres geistigen Eigen-
tums ist es daher mehr denn je erforderlich, stets wirksame Schutzmaßnah-
men gegen Attacken aus dem Cyberraum zu entwickeln und diese den Unter-
nehmen zugänglich zu machen. Solche Schutzmaßnahmen können auch zu
einem Standortvorteil für die deutsche Wirtschaft werden, da die Daten-
sicherheit und die Integrität der Systeme sowohl für Investoren als auch für
Nutzer stetig an Bedeutung gewinnen.

• Deutschland braucht auch im Bereich der digitalen Medien offene und
wachstumsfördernde Rahmenbedingungen. Diese müssen den technischen
Entwicklungen Rechnung tragen. Unter Wahrung des Datenschutzes müssen
Maßnahmen getroffen werden, um Urheberrechtsverletzungen im Internet
besser und wirksamer zu bekämpfen. Rechtsverletzungen dürfen auch in der
digitalen Welt nicht akzeptiert werden, wobei nicht allein auf Repression
gesetzt werden kann. Gemeinsam mit Rechteinhabern und Diensteanbietern
soll an Lösungen gearbeitet werden, die den rechtsstaatlichen und wirksamen
Schutz geistigen Eigentums verbessern und dessen Akzeptanz in der Bevöl-
kerung erhöhen. Der vom BMWi angestoßene und moderierte „Wirtschafts-
dialog“ zwischen Rechteverwertern und Internetprovidern trägt dazu bei,
rechtsstaatliche und verhältnismäßige Lösungen zu finden, die den grund-
gesetzlich garantierten Eigentumsschutz ebenso gewährleisten wie Daten-
schutz, Meinungsfreiheit oder Telekommunikationsfreiheit.

• Um die Verbreitung auf digitalem Weg auszubauen, müssen die Inhalteanbie-
ter, insbesondere der Musik- und Filmindustrie sowie der Buchverlage, ihre
Vermarktungskonzepte weiterhin den sich wandelnden heutigen Medienkon-
sumbedürfnissen anpassen und im Internet verstärkt schnelle, einfache und
kostengünstige Angebote zur Verfügung stellen.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/9159

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. den Dialog zwischen Politik, Wirtschaft und Wissenschaft zur wirtschaft-
lichen und gesellschaftspolitischen Bedeutung des Internets und der digi-
talen Wirtschaft im Rahmen des Nationalen IT-Gipfels der Bundesregierung
weiter zu intensivieren;

2. die IKT-Strategie „Deutschland Digital 2015“ zielgerichtet umzusetzen und
– wo nötig – anzupassen;

3. die Breitbandstrategie als Basis für Hochgeschwindigkeitsnetze fortzufüh-
ren und bedarfsgerecht und im Rahmen der rechtlichen und haushalteri-
schen Möglichkeiten weiterzuentwickeln. Hierbei sollte auch die teilweise
noch bestehende Unterversorgung von Gebieten im ländlichen Raum im
Auge behalten werden;

4. den Auf- und Ausbau intelligenter Netze in den Bereichen Energie, Gesund-
heit, Verkehr, Bildung und Verwaltung durch digitale Technologien voran-
zutreiben und dabei die Zusammenarbeit der IKT-Wirtschaft mit anderen
Branchen bedarfsgerecht und im Rahmen der rechtlichen und haushalteri-
schen Möglichkeiten weiter zu fördern;

5. sich weiter für die Sicherheit von Daten in intelligenten Infrastrukturen und
Netzen einzusetzen sowie die „Cyber-Sicherheitsstrategie für Deutschland“
weiter konsequent umzusetzen;

6. die Regelungen zum Datenschutz und Urheberrecht an die Bedingungen des
Internets und der Digitalisierung fortlaufend anzupassen. Die hohen daten-
schutzrechtlichen Standards in Deutschland sollen dabei als Maßstab
dienen;

7. die Programme zur Innovations-, Forschungs- und Technologieförderung
im Bereich Internet und Digitale Wirtschaft fortzusetzen und – wo erforder-
lich – anzupassen;

8. die Überprüfung und etwaige Anpassung von Programmen für die Anwen-
dung moderner IKT im Mittelstand fortzusetzen;

9. die Bürgerfreundlichkeit, Effizienz und Modernisierung der Verwaltung
durch E-Government voranzutreiben und hierbei darauf zu achten, dass
Datensicherheit, Datensparsamkeit und Datenschutz der Bürgerinnen und
Bürger gewahrt werden;

10. das Regierungsprogramm „Vernetzte und transparente Verwaltung“ im Rah-
men der verfügbaren Haushaltsmittel sinnvoll weiterzuentwickeln und die
Rahmenbedingungen für die Nutzung öffentlicher Daten zu verbessern;

11. die Rahmenbedingungen für Unternehmensgründungen und die Unterstüt-
zung junger Unternehmen weiter zu verbessern. Hierzu gehören, unter Be-
rücksichtigung des gebotenen Konsolidierungskurses, auch die Verbesse-
rung der Rahmenbedingungen für Wagniskapital und Business Angels;

12. sich noch stärker des Themas Ausbildung und Qualifizierung und Sicherung
der Fachkräftebasis für die digitale Wirtschaft anzunehmen und dabei ins-
besondere auch den MINT-Bereich (MINT = Mathematik, Informatik,
Naturwissenschaften und Technik) im Auge zu behalten.

Berlin, den 27. März 2012

Volker Kauder, Gerda Hasselfeldt und Fraktion
Rainer Brüderle und Fraktion

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