BT-Drucksache 17/9122

Finanzierung der Nordverlängerung der Autobahn 14 (Magdeburg-Schwerin)

Vom 23. März 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/9122
17. Wahlperiode 23. 03. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stephan Kühn, Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia Behm,
Dr. Anton Hofreiter, Dr. Valerie Wilms, Harald Ebner, Bettina Herlitzius,
Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Finanzierung der Nordverlängerung der Autobahn 14 (Magdeburg–Schwerin)

Der Bau der Nordverlängerung der Autobahn 14 von Magdeburg nach
Schwerin ist mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 1,3 Mrd. Euro das der-
zeit teuerste geplante Autobahnprojekt in Deutschland.

Bis heute konnte der Bedarf für das milliardenschwere Fernstraßenprojekt
durch Altmark und Prignitz nicht plausibel belegt werden. Unabhängige Ver-
kehrsgutachter zweifeln die zugrunde liegende Verkehrsprognose an und
weisen nach, dass im A-14-Korridor auch perspektivisch in keinem Abschnitt
autobahnrelevante, sondern eher durchschnittliche Belastungen einer zweistrei-
figen Bundesstraße erreicht werden.

Auch der Vorsitzende Richter des Bundesverwaltungsgerichts hat in der Ver-
handlung der Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V.
(BUND) gegen den ersten Planfeststellungsbeschluss (VKE 1.2, Wolmirstedt–
Colbitz) seine Bedenken zur Verkehrsprognose angebracht. Es gebe Anlass,
darüber nachzudenken, ob die Prognosen nicht sehr weit von der Realität ent-
fernt seien, so der Richter in der genannten Verhandlung am 11. Mai 2011.

Trotz des nicht nachgewiesenen Bedarfs treiben die Auftragsverwaltungen der
Länder Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern das Vor-
haben weiter voran und hoffen, das umstrittenste Fernstraßenvorhaben mit Geld
aus Brüssel realisieren zu können. Insgesamt sollen 327 Mio. Euro aus dem
Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in den Bau der A-14-
Nordverlängerung fließen. Doch der aktuelle Planungsstand lässt Zweifel auf-
kommen, ob die EFRE-Mittel tatsächlich eingesetzt werden können, da das Vor-
haben bis zum 31. Dezember 2015 abgeschlossen sein muss.

Der Verkehrsminister von Sachsen-Anhalt, Thomas Webel (CDU), hat bereits
eingeräumt, dass bis zum Sommer 2012 alle Abschnitte planfestgestellt sein
müssten, um den Zeitplan noch einhalten zu können.

Wir fragen daher die Bundesregierung:
1. Welcher Planungsstand ergibt sich aktuell in den insgesamt 14 Planfeststel-
lungsabschnitten der A-14-Nordverlängerung?

2. Welche Abschnitte befinden sich im Planfeststellungsverfahren, und wann
finden die Erörterungstermine statt?

3. Für welche Planfeststellungsabschnitte liegt Baurecht vor?

Drucksache 17/9122 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

4. Bis wann rechnet die Bundesregierung mit dem Abschluss der einzelnen
Planfeststellungsverfahren?

5. Welche Planfeststellungsbeschlüsse werden derzeit beklagt?

6. Wie ist der aktuelle Verfahrensstand bei der Beantragung der EFRE-Mittel
für den Abschnitt VKE 1.2 bei Colbitz?

Welche Summe hat die Bundesregierung beantragt, und welche Summe
wurde von der EU bewilligt?

7. Wurden mit der Bewilligung Auflagen erteilt?

Welche offenen Fragen sind gegenüber der EU noch zu klären?

8. Wie ist der Verfahrensstand bei der Beantragung der EFRE-Mittel für die
weiteren Bauabschnitte in Sachsen-Anhalt?

9. Welcher Verfahrensstand bei der Beantragung der EFRE-Mittel ergibt sich
in den Ländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern?

10. Hält die Bundesregierung den Einsatz von EFRE-Mitteln vor dem Hinter-
grund des aktuellen Planungstandes und der zeitlichen Restriktionen bei
der Verwendung der besagten Gelder für realistisch?

Wenn ja, warum?

11. Welchen Plan verfolgt die Bundesregierung für den Fall, dass die EFRE-
Mittel absehbar nicht bis zum 31. Dezember 2015 für den Bau der A 14
eingesetzt werden können?

12. Sollen die Mittel dann in andere Vorhaben des Bedarfsplans Straße fließen?

Wenn ja, in welche?

13. Was meint Staatssekretär Rainer Bomba, wenn er in diesem Zusammenhang
von einem „Plan B“ spricht (Deutsche Verkehrs-Zeitung vom 5. März 2012)?

14. Ist es demnach richtig, dass die Bundesregierung im Falle einer Nichtver-
wendung für die A 14 die Mittel dann für die B 190n verwenden will?

15. Welcher Planungsstand ergibt sich derzeit bei der B 190n in Sachsen-An-
halt bzw. Niedersachsen?

16. Ist vor dem Hintergrund des Planungsstandes bei der B 190n eine Vollen-
dung bis Ende 2015 realistisch?

17. Ist die Bundesregierung bereit, die unter Umständen entfallenden EFRE-
Mittel durch Haushaltsmittel des Bundes zu kompensieren und darüber den
Bau der A 14 zu ermöglichen?

18. Könnten die EFRE-Mittel auch außerhalb des Straßenbaus eingesetzt wer-
den?

Wenn ja, für welche Bereiche bzw. Vorhaben?

19. Stimmt die Bundesregierung zu, dass es angesichts kaum messbarer regio-
nalwirtschaftlicher Effekte von weiterem Fernstraßenbau sinnvoller wäre,
die EFRE-Mittel beispielsweise für regionale Wirtschaftsförderung ein-
zusetzen?

Wenn nein, warum nicht?

20. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den Ergebnissen der jüngst
vom BUND veröffentlichten Studie, die bei der Verkehrsprognose der A 14
gravierende Fehler feststellt und zu der Aussage kommt, dass im A-14-
Korridor „keine autobahnrelevante Belastung“ erreicht werden kann?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/9122

21. Nimmt die Bundesregierung die nachgewiesenen Mängel zum Anlass, die
Verkehrsprognose der A 14 zu überarbeiten?

Wenn nein, warum nicht?

22. Geht die Bundesregierung davon aus, dass die derzeitige Verkehrsprognose
bei möglicherweise anstehenden Klagen einem Verfahren vor dem Bundes-
verwaltungsgericht standhält?

Wenn ja, wie will die Bundesregierung die Zweifel an der Prognose aus-
räumen?

Berlin, den 23. März 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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