BT-Drucksache 17/9071

Dokumentation des Anti-D-Hilfegesetzes und vorangegangener Gesetze

Vom 21. März 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/9071
17. Wahlperiode 21. 03. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Steffen-Claudio Lemme, Dr. Marlies Volkmer, Bärbel Bas,
Dr. Carola Reimann, Petra Ernstberger, Elke Ferner, Dr. Edgar Franke, Iris Gleicke,
Angelika Graf (Rosenheim), Ute Kumpf, Dr. Karl Lauterbach, Hilde Mattheis,
Thomas Oppermann, Mechthild Rawert, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der
Fraktion der SPD

Dokumentation des Anti-D-Hilfegesetzes und vorangegangener Gesetze

Mehrfach kam es in der Vergangenheit zu öffentlichen Diskussionen über die Um-
setzung des im Jahre 2000 verabschiedeten Anti-D-Hilfegesetzes (AntiDHG). Mit
dem Gesetz soll den in der ehemaligen DDR durch eine Anti-D-Immunglobuli-
nen-Behandlung unverschuldet mit dem Hepatitis-C-Virus infizierten Frauen ein
Mindestmaß an materieller und medizinischer Unterstützung geleistet werden.

Im Rahmen der Anhörung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bun-
destages am 28. September 2011 wurde erneut von verschiedenen Seiten der
Vorwurf einer ungleichen Praxis bei der Ausführung des Gesetzes in den Bundes-
ländern erhoben. Es gilt im Interesse der Vermeidung einer unbefriedigenden Si-
tuation bzw. einer fortgesetzten Verunsicherung der betroffenen Frauen hier
Klarheit zu schaffen. Daher erscheint es als geboten, die Dokumentation zum
AntiDHG und vorangegangener Gesetze öffentlich zu machen, um die Entwick-
lung anhand statistischer Vergleichszahlen nachvollziehen zu können.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Personen wurden von den Behörden der ehemaligen DDR vom
Zeitraum der Schädigung 1978/1979 bis zur Wiedervereinigung 1990 als
Betroffene eines Impfschadens nach dem Gesetz zur Verhütung und Be-
kämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen (GüK-DDR) geführt
bzw. anerkannt?

Welche Leistungen erhielten sie, und wie verteilten sich die Betroffenen zu-
nächst auf die einzelnen Bezirke der DDR sowie später auf die neu gegrün-
deten Bundesländer (bitte nach Bezirken und Bundesländern aufschlüsseln)?

2. Wie viele Personen des Betroffenenkreises waren vor Schaffung des AntiDHG
im Jahr 2000 bereits nach dem Bundes-Seuchengesetz (BSeuchG) anerkannt?

3. Wie viele Anträge mit Bezug auf diese bestimmte Kontaminierung in den

Jahren 1978 und 1979 wurden zwischen 1990 und 2000 nach dem BSeuchG
abgelehnt, und können Aussagen über die häufigsten Ablehnungsgründe ge-
macht werden?

4. Zu wie vielen sonstigen Erledigungen von Anträgen kam es zwischen 1990
und 2000 aufgrund der Rücknahme von Anträgen oder dem Tod der Antrag-

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stellerin, und kann hier ein Bezug zu den Ablehnungszahlen hergestellt wer-
den?

5. Kam es nach 1990 bis heute zu nachträglichen Aktualisierungen einer Sta-
tistik des Kreises der ursprünglich betroffenen Frauen in den einzelnen
Bundesländern?

Wenn ja, wie kam es hierzu, und können Veränderungen statistisch kennt-
lich gemacht werden, bzw. lässt sich auf dieser Datengrundlage eine Ver-
gleichbarkeit zwischen den Bundesländern herstellen?

6. In welchem Umfang und nach welchen Kriterien führt die Bundesregierung
gemeinsam mit den Bundesländern eine Statistik über das AntiDHG, und in
welchen Abständen wird diese aktualisiert?

7. Wie viele Personen haben im Zeitverlauf von 2000 bis Ende 2011 jährlich
in den einzelnen Bundesländern Anträge nach dem AntiDHG gestellt?

Wie viele davon waren Neuanträge, und wie viele waren Änderungsanträge
wegen Verschlimmerung des Gesundheitszustandes?

8. Auf welche Weise erfolgte die statistische Überführung der anerkannten Per-
sonen nach dem BSeuchG im Jahr 2000 mit dem Inkrafttreten des AntiDHG
(bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

Wie kann diese Überführung in der Gesamtschau der Statistik zum AntiDHG
bis heute gewertet werden?

9. Können für den Zeitraum nach dem Jahr 2000 Aussagen über den Verlauf
und die Veränderungen der Antragszahlen nach Jahren gemacht werden, und
kann so eine Vergleichbarkeit der Antragsstatistiken in den Bundesländern
hergestellt werden?

10. Wie viele Anerkennungen liegen Ende 2011 gestaffelt nach der Minderung
der Erwerbstätigkeit (0 bis > 80 Prozent) in den einzelnen Bundesländern
vor?

Können vergleichende Aussagen zu Veränderungen bei den Anerkennun-
gen der Minderung der Erwerbstätigkeit in den einzelnen Bundesländern
über den Zeitraum 2000 bis Ende 2011 gemacht werden?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, mit welcher Begründung?

11. Wie viele Anträge wurden seit Inkrafttreten des AntiDHG insgesamt in den
einzelnen Bundesländern abgelehnt, und wie viele Ablehnungen kamen
jeweils zu Stande, weil sie nicht auf eine Kontaminierung in den Jahren
1978/1979 zurückgeführt werden konnten, sondern andere Ursachen hatten?

Wie hoch sind demzufolge die Quoten der Ablehnungen wegen anderer Ur-
sachen in den Ländern?

12. Wie viele der Ablehnungen wurden in den Jahren 2000 bis Ende 2011 in den
Bundesländern juristisch angefochten?

Wie viele wurden zu wessen Gunsten entschieden, und wie viele Klagen
sind gegenwärtig noch anhängig?

13. Kam es im Zeitverlauf zwischen den Jahren 2000 und Ende 2011 zu einer
Konzentration solcher Ablehnungsfälle wegen fehlendem Bezug, und kön-
nen die Zahlen der einzelnen Bundesländer miteinander verglichen werden?

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14. Welche der Ablehnungen bzw. Erledigungen von Anträgen mit sonstigen
Ursachen können im jeweiligen Bundesland auf die Überweisung des An-
trags, die Rücknahme des Antrags oder den Tod der Betroffenen zurück-
geführt werden?

15. Wie hoch sind die Aufwendungen des Bundes bis Ende 2011 für Einmal-
zahlungen nach § 3 Absatz 3 AntiDHG sowie für Rentenzahlungen nach § 2
Absatz 2 AntiDHG nach Jahren?

Berlin, den 21. März 2012

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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