BT-Drucksache 17/9058

Rücknahmepflicht der Händler für Alt-Energiesparlampen durchsetzen

Vom 21. März 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/9058
17. Wahlperiode 21. 03. 2012

Antrag
der Abgeordneten Dirk Becker, Gerd Bollmann, Marco Bülow, Petra Ernstberger,
Iris Gleicke, Dr. Bärbel Kofler, Ulrich Kelber, Ute Kumpf, Thomas Oppermann,
Dr. Matthias Miersch, Frank Schwabe, Ute Vogt, Waltraud Wolff (Wolmirstedt),
Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Rücknahmepflicht der Händler für Alt-Energiesparlampen durchsetzen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 244/2009 der Kommission vom
18. März 2009 zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an
die umweltgerechte Gestaltung von Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht
ist inzwischen weit fortgeschritten. Aufgrund dieser Verordnung sind inzwi-
schen Glühlampen mit mehr als 40 Watt nicht mehr im Handel erhältlich.

Die Anzahl der verkauften Energiesparlampen ist seitdem stark angestiegen und
damit auch die Zahl der zu entsorgenden Alt-Energiesparlampen. Diese Zahl
wird künftig weiter ansteigen und damit auch das Entsorgungsproblem für aus-
gediente Energiesparlampen. Ein sehr großer Anteil von Alt-Energiesparlampen
landet derzeit im Hausmüll, obwohl sie gemäß dem Elektro- und Elektronik-
gerätegesetz (ElektroG) getrennt gesammelt und entsorgt werden müssen.

Untersuchungen in Finnland und Schweden haben ergeben, dass rund die Hälfte
der Alt-Energiesparlampen im Hausmüll oder in Glascontainern landen. Genaue
Untersuchungen liegen für Deutschland nicht vor. Es ist jedoch anzunehmen,
dass eine ähnlich hohe Zahl von falsch entsorgten Alt-Energiesparlampen für
Deutschland wahrscheinlich ist.

Auch wenn die Umwelt- und Gesundheitsgefährdung einer einzelnen zerbroche-
nen Energiesparlampe gering ist, steigt die Gefährdung angesichts Millionen
nicht ordnungsgemäß entsorgter Alt-Energiesparlampen. Insbesondere die Be-
schäftigten im Glasrecycling sind von der Gefährdung durch Quecksilber be-
troffen.

In Schweden haben die Erkenntnisse zu einer neuen Diskussion über die unge-
fährliche Entsorgung von Energiesparlampen geführt. Unter anderem wird die
Einführung einer Pfandpflicht erwogen.
Wie alle anderen Elektro- und Elektronikaltgeräte müssen die Verbraucherinnen
und Verbraucher die Alt-Energiesparlampen zu den kommunalen Wertstoff-
höfen bringen. Diese Form der Rückgabe ist sehr umständlich. Eine verbindliche
Rücknahmepflicht der Inverkehrbringer bzw. der Aufbau eines flächendeckenden
produzentenfinanzierten Rückholsystems ist notwendig.

Drucksache 17/9058 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Diese Erkenntnis hat das Europäische Parlament und den Europäischen Rat er-
wogen, eine Rücknahmepflicht des Handels für Elektrokleingeräte festzuschrei-
ben.

Die Bundesregierung hat bisher eine Rücknahmepflicht für Alt-Energiesparlam-
pen mit dem Hinweis auf das freiwillige Rücknahmesystem Lightcycle abge-
lehnt. Insbesondere hob die Bundesregierung den raschen Anstieg von Sammel-
stellen dieses freiwilligen Rücknahmesystems hervor. Ein Blick auf die Home-
page des Systems zeigt jedoch, dass sich neben einer Drogeriekette und einigen
Baumärkten nur wenige Elektroeinzelhändler und kommunale Sammelstellen
an dem System beteiligen. Die Mehrzahl der Baumärkte, Discounter und Elek-
trogeschäfte beteiligt sich nicht. Insbesondere auf dem Land ist häufig der kom-
munale Wertstoffhof die einzige Rücknahmestelle innerhalb eines Umkreises
von 10 Kilometern. Das freiwillige Rücknahmesystem ist gescheitert und kann
keine umweltschonende, ungefährliche und verbraucherfreundliche Entsorgung
von Energiesparlampen garantieren.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

• unverzüglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem der Einzelhandel
verpflichtet wird, gebrauchte Gasentladungslampen (Energiesparlampen)
unentgeltlich und verbraucherfreundlich an allen Verkaufsstellen zurückzu-
nehmen;

• im Rahmen dieses Gesetzes sicherzustellen, dass entsprechende Sammelstel-
len leicht sichtbar und erreichbar sind;

• dass die Produzenten verpflichtet werden, die Verbraucherinnen und Ver-
braucher über die fachgerechte Entsorgung zu informieren, und

• im Rahmen einer Studie die Umweltgefährdung und vor allem mögliche
Gesundheitsgefährdungen insbesondere der Beschäftigten in der Recycling-
industrie durch zerbrochene Glasentladungslampen zu untersuchen.

Berlin, den 21. März 2012

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.