BT-Drucksache 17/8975

Wohngeldumfrage im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und geplante wohngeldrechtliche Neuregelungen zum Datenabgleich

Vom 12. März 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/8975
17. Wahlperiode 12. 03. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Daniela Wagner, Bettina Herlitzius, Dr. Anton Hofreiter, Stephan
Kühn, Ingrid Nestle, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Wohngeldumfrage im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung und geplante wohngeldrechtliche Neuregelungen zum
Datenabgleich

Anfang Januar 2012 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung (BMVBS) die Wohngeldstellen gebeten, an einer Befragung des
Instituts der Deutschen Wirtschaft Köln e. V. (IW Köln) teilzunehmen. Ziel sei
es, die „Wirkung und Treffsicherheit des Wohngeldes“ zu überprüfen. Die
Umfrage wird im Rahmen des Forschungsprojekts „Soziale Absicherung des
Wohnens – Bestandsaufnahme und Wirkungsanalyse des Wohngeldes“ durch-
geführt. Zentraler Bestandteil des Forschungsprojekts sei die Befragung der
Wohngeldbehörden. Dementsprechend wurde ein Fragebogen mit 26 Fragen ver-
schickt. Allein 19 der zu beantwortenden Fragen beziehen sich lediglich auf Ein-
schätzungen der Wohngeldstellen, wenn die erfragten Daten nicht systematisch
erfasst wurden. In diesem Fall wird die Antwort auf die Meinung bzw. Schät-
zung der antwortenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Wohngeldstellen
gestützt. Andere Fragen können nicht valide beantwortet werden, da die für die
Beantwortung erforderlichen Daten bei der Antragstellung nicht erhoben wer-
den müssen und somit bundesweit nicht verglichen werden können.

Zusätzlich plant die Bundesregierung Änderungen im Wohngeldgesetz (WoGG)
sowie eine Verordnung bezüglich des automatisierten Datenabgleichs im Wohn-
geldverfahren. Damit soll Leistungsmissbrauch aufgedeckt und vermieden wer-
den. Eine deutliche Einsparung an Wohngeldleistungen für Bund und Länder ist
hiermit zu erwarten. Offen ist allerdings die Erstattung der entstehenden Kosten
(z. B. zusätzliche Personalkosten) für die Wohngeldstellen in den Kommunen.
Neben der technischen Umsetzung des in der Wohngeldnovelle 2009 festgeleg-
ten Datenabgleichs (§ 33 WoGG) will die Bundesregierung weitere Änderungen
im WoGG vornehmen. So sollen zum Beispiel die Kommunen die Kosten der
auskunftsgebenden Kreditinstitute für Bankauskünfte zur Ermittlung des wohn-
geldrechtlichen Einkommens erstatten. Durch die Verordnung sollen die Einzel-
heiten sowie die Kosten des Verfahrens geregelt werden. Sie bedarf der Zustim-
mung des Bundesrates. Zur Verordnung gab es eine erste Anhörung der Bundes-
länder am 26. Januar 2010 im BMVBS.
Wir fragen die Bundesregierung:

Forschungsprojekt „Soziale Absicherung des Wohnens – Bestandsaufnahme
und Wirkungsanalyse des Wohngeldes“

1. Wie ist der aktuelle Forschungsstand des Projekts „Soziale Absicherung des
Wohnens – Bestandsaufnahme und Wirkungsanalyse des Wohngeldes“?

Drucksache 17/8975 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

2. Wurde die Befragung der Wohngeldbehörden im Rahmen des Forschungs-
projekts „Soziale Absicherung des Wohnens – Bestandsaufnahme und Wir-
kungsanalyse des Wohngeldes“ öffentlich ausgeschrieben?

3. Mit welcher Begründung wurde das IW Köln für die Befragung im Rahmen
des Forschungsprojektes „Soziale Absicherung des Wohnens – Bestands-
aufnahme und Wirkungsanalyse des Wohngeldes“ beauftragt?

4. Wie hoch sind die Kosten für das Forschungsprojekt „Soziale Absicherung
des Wohnens – Bestandsaufnahme und Wirkungsanalyse des Wohngeldes“
insgesamt?

5. Wie hoch sind die Kosten des Auftrags für das IW Köln im Rahmen des For-
schungsprojekts „Soziale Absicherung des Wohnens – Bestandsaufnahme
und Wirkungsanalyse des Wohngeldes“?

6. Wie hoch ist die derzeitige Rücklaufquote der Wohngeldstellen?

7. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Antworten sich auf die
Meinung bzw. Einschätzung der antwortenden Mitarbeiter und Mitarbeite-
rinnen der Wohngeldstellen stützen, wenn die erfragten Daten nicht syste-
matisch erfasst wurden?

8. Mit welcher Begründung wird diese methodische Vorgehensweise durch
das IW Köln für valide erklärt?

9. Ab welcher Rücklaufquote geht die Bundesregierung von einer Repräsenta-
tivität der Befragungsergebnisse aus?

10. Welche Validität der Frageergebnisse erwartet die Bundesregierung auf-
grund Rücklauf, Methodik und anderer wissenschaftlicher Qualitätsstan-
dards?

11. Inwiefern fließen die Ergebnisse der Wohngeldstellenbefragung in das For-
schungsprojekt „Soziale Absicherung des Wohnens – Bestandsaufnahme
und Wirkungsanalyse des Wohngeldes“ ein?

12. Wurden die kommunalen Spitzenverbände an der Erarbeitung der Umfrage
beteiligt?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, in welchem Umfang?

13. Wie können Aussagen über die Treffsicherheit der Wohngeldleistungen ge-
troffen werden, wenn hauptsächlich nach Schätzwerten gefragt wird?

Änderungen des Wohngeldgesetzes und des Verordnungsentwurfs

14. Welche Hinweise und Änderungswünsche haben die Bundesländer zu den
Entwürfen eines Dritten Gesetzes zur Änderung wohnungsrechtlicher Vor-
schriften sowie einer Elften Verordnung zur Änderung der Wohngeldver-
ordnung in das Verfahren eingebracht?

15. Wie hoch werden die Kosten für die Kommunen, entstehend aus der neuen
Erstattungspflicht für die auskunftgebenden Kreditinstitute, sein?

16. Gibt es Überlegungen, die den Kommunen durch die Erstattungspflicht und
Durchführung des Datenausgleichs entstehenden Kosten durch die Länder
zu kompensieren?

17. War die Kostenerstattung in den Bund-Länder-Gesprächen Thema, und was
waren die Ergebnisse?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/8975

18. In welchem Umfang ist die Einbeziehung des Bundesbeauftragten für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit in den Gesetzgebungsprozess vor-
gesehen?

19. Inwiefern sollen bundeseinheitliche Standards für die sichere Datenüber-
mittlung nach § 19 des Entwurfs einer Elften Verordnung zur Änderung der
Wohngeldverordnung in der Informationstechnik geschaffen werden?

20. Warum soll die Löschung von Datensätzen, welche nach § 20 Satz 2 des
Entwurfs einer Elften Verordnung zur Änderung der Wohngeldverordnung
bei der Überprüfung keine abweichenden Feststellungen ergeben, manuell
erfolgen?

Berlin, den 9. März 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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