BT-Drucksache 17/8956

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Iris Gleicke, Anette Kramme, Silvia Schmidt (Eisleben), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD - Drucksache 17/6486 - Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vorbereitung eines "Rentenüberleitungsabschlussgesetzes" und zur Einrichtung eines "Härtefallfonds" b) zu dem Antrag der Abgeordneten Iris Gleicke, Anette Kramme, Silvia Schmidt (Eisleben), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD - Drucksache 17/6487 - Sofortige Ost-West-Angleichung von pauschal bewerteten Versicherungszeiten beim Erwerb von Entgeltpunkten für die Rentenversicherung vornehmen

Vom 8. März 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/8956
17. Wahlperiode 08. 03. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Iris Gleicke, Anette Kramme, Silvia Schmidt
(Eisleben), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/6486 –

Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vorbereitung eines
„Rentenüberleitungsabschlussgesetzes“ und zur Einrichtung eines
„Härtefallfonds“

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Iris Gleicke, Anette Kramme, Silvia Schmidt
(Eisleben), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/6487 –

Sofortige Ost-West-Angleichung von pauschal bewerteten Versicherungszeiten
beim Erwerb von Entgeltpunkten für die Rentenversicherung vornehmen

A. Problem

Bei der Überleitung von Alterssicherungen der DDR in bundesdeutsches Recht
sind nach Einschätzung der Antragsteller offene Fragen, soziale Härten und
Ungleichbehandlungen entstanden, für die es bis heute keine Lösung gibt. Ein
von der Bundesregierung für diese Legislaturperiode angekündigtes „einheit-
liches Rentensystem in Ost und West“ mit einer Lösung auch für diese Betrof-
fenen fehle bisher jedoch.

B. Lösung

Zu Buchstabe a
Die SPD-Fraktion fordert, die Einrichtung eines Härtefallfonds und eines
„Rentenüberleitungsabschlussgesetzes“ in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe
vorzubereiten. Diese solle u. a. zu korrigierende Härten definieren, konkrete
Vorschläge zur Ausgestaltung von Transferleistungen für Betroffene sowie ein
Finanzierungskonzept erarbeiten.

Drucksache 17/8956 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/6486 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der
SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe b

Unabhängig von einer Gesamtlösung für ein einheitliches Rentensystem in Ost
und West sind nach Einschätzung der Antragsteller Verbesserungen bei den
Versicherungszeiten möglich, die im Rahmen eines sozialen Ausgleichs als An-
erkennung für gesellschaftliche Leistungen bewertet und gesamtgesellschaft-
lich durch Steuermittel finanziert werden sollten. Beispiele dafür sind Zeiten
der Kindererziehung, der Pflege von Angehörigen, von Zivil- und Wehrdienst
sowie einer Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Für
diese sollten einheitlich Entgeltpunkte nach § 70 des Sechsten Buches Sozial-
gesetzbuch (SGB VI) zuerkannt und damit mit dem aktuellen Rentenwert nach
§ 68 SGB VI bewertet werden.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/6487 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Annahme der Anträge.

D. Kosten

Kosten wurden nicht beziffert.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/8956

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Antrag auf Drucksache 17/6486 abzulehnen;

b) den Antrag auf Drucksache 17/6487 abzulehnen.

Berlin, den 7. März 2012

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales

Katja Kipping
Vorsitzende

Frank Heinrich
Berichterstatter

viel Wert wie in den alten Bundesländern und müsse nach Rentendialog der Bundesregierung angehen und letztlich

20 Jahren deutscher Einheit mit derselben Rentenanspruchs-
höhe versehen werden. Gleiches gelte für Pflegezeiten von
Angehörigen, für Zivildienst- und Wehrdienstzeiten sowie

lösen. Man müsse aber auch die aktuelle Entwicklung be-
rücksichtigen. Dass die Schere zwischen den Löhnen und
Rentenwerten in Ost und West sich durch die günstige Wirt-
Drucksache 17/8956 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht des Abgeordneten Frank Heinrich

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 17/6486 ist in der 150. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 16. Dezember 2011 an den
Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Bera-
tung sowie an den Innenausschuss, den Rechtsausschuss, den
Haushaltsausschuss sowie an den Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend zur Mitberatung überwiesen
worden.

Der Antrag auf Drucksache 17/6487 ist in der 150. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 16. Dezember 2011 an den
Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Bera-
tung sowie an den Haushaltsausschuss, den Verteidigungs-
ausschuss, den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend sowie an den Ausschuss für Gesundheit zur Mitbe-
ratung überwiesen worden.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Buchstabe a

Von großen Teilen der ostdeutschen Öffentlichkeit wird
nach Analyse der Antragsteller zu Recht kritisiert, dass An-
wartschaften einzelner Berufsgruppen aus den Sonder- und
Zusatzversorgungssystemen der DDR bisher nur unzu-
reichend im Rentenüberleitungsgesetz erfasst würden. Das
habe seit langem zu Protesten und nicht zuletzt zu Klagen
durch alle gerichtlichen Instanzen geführt. Aus grundsätz-
lichen sozialpolitischen Erwägungen und vor dem Hinter-
grund sozialer Verwerfungen, die durch die Unterschied-
lichkeit der beiden Rentensysteme entstanden seien, müsse
für Härtefälle ein sozialer Ausgleich geschaffen werden.
Dieser solle dort greifen, wo soziale Härten entstanden
seien und als gesamtgesellschaftliche Aufgabe aus Steuer-
mitteln finanziert werden. Dabei gehe es aber nicht darum,
die zu Recht abgeschafften Privilegien für ehemals staats-
und parteinahe Dienstleistende wieder einzuführen. Mit
neuen rentenrechtlichen Regelungen zum Ausgleich der
beklagten Härten würde man dagegen neue Abgrenzungs-
fragen aufwerfen und eventuell eine neue Klagewelle aus-
lösen.

Zu Buchstabe b

Die Antragsteller loben die Rentenüberleitung als Erfolgs-
geschichte und gewaltige Leistung der Bürgerinnen und
Bürger in Ost und West. Dennoch seien offene Fragen sowie
die Angleichung des Rentenwerts in Ost und West seit vie-
len Jahren Gegenstand von Kontroversen. Dazu gehöre die
bestehende Ungleichbehandlung, dass rentenrechtlich pau-
schal bewertete Versicherungszeiten noch immer unter-
schiedlich in Ost und West bewertet würden. Eine heute in
Ostdeutschland erbrachte Erziehungszeit sei aber genauso

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Innenausschuss, der Rechtsausschuss, der Haushalts-
ausschuss sowie der Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend haben den Antrag auf Drucksache
17/6486 in ihren Sitzungen am 7. März 2012 beraten und
gleichlautend mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der SPD
bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Deutschen Bundestag
die Ablehnung der Vorlage empfohlen.

Zu Buchstabe b

Der Haushaltsausschuss, der Verteidigungsausschuss, der
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
sowie der Ausschuss für Gesundheit haben den Antrag auf
Drucksache 17/6487 in ihren Sitzungen am 7. März 2012
beraten und gleichlautend mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem
Deutschen Bundestag die Ablehnung der Vorlage empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Die Anträge auf Drucksachen 17/6486 und 17/6487 hat der
Ausschuss für Arbeit und Soziales in seiner 94. Sitzung am
7. März 2012 eingeführt und abschließend beraten. Mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktion der SPD bei Stimmenthaltung der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
hat der Ausschuss dem Deutschen Bundestag die Ablehnung
des Antrags auf Drucksache 17/6486 empfohlen, mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN hat der Ausschuss die Ablehnung des An-
trags auf Drucksache 17/6487 empfohlen.

Die Fraktion der CDU/CSU betonte, dass die aufgewor-
fenen Probleme gelöst werden müssten. Jetzt aber vorab
einige Aspekte herauszugreifen, erschwere die Gesamtlö-
sung. So könne man nicht isoliert vorab die Höhe der Kin-
dererziehungszeiten anpassen, weil sie am Ende durch un-
terschiedlich hohe Rentenanpassungen am Ende wiederum
in Ost und West ungleich ausfallen würden. Auch die Idee
einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vorbereitung würde
mit großer Wahrscheinlichkeit zu einer Veranstaltung ohne
Ende – und ohne Ergebnis führen. Die Problematik sei sehr
komplex. Insgesamt könne man nicht so vorgehen, wie von
der Fraktion der SPD vorgeschlagen. Die Koalition der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP werde das Problem im
für Zeiten der Beschäftigung in einer Werkstatt für behin-
derte Menschen.

schaftsentwicklung jetzt beginne zu schließen, gebe zudem
Anlass zu Optimismus.

gene Teillösungen statt eines Gesamtpakts seien unange-
bracht.

in einer Werkstatt für behinderte Menschen, ein Stück An-
gleichung zu realisieren.

Berlin, den 7. März 2012

Frank Heinrich
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/8956

Die Fraktion der SPD forderte, die noch bestehenden Pro-
bleme aus der Rentenüberleitung dringend zu lösen. Eine
Gesamtlösung sei notwendig und von der Regierungskoali-
tion für diese Wahlperiode versprochen worden. Da bisher
nichts geschehen sei, unterbreite die Fraktion der SPD jetzt
einen Vorschlag für erste mögliche Schritte. Man schlage
einen Härtefallfonds vor, weil etliche Probleme nicht durch
Rentenrechtsänderungen gelöst werden könnten, ohne zu-
gleich erhebliche neue Ungerechtigkeiten zu schaffen. Der
Fonds würde es aber ermöglichen, soziale Härten zu lindern
und Lebensleistungen der Betroffenen anzuerkennen. Bei-
spielsweise sollten dabei Berufsgruppen, wie Kranken-
schwestern und Eisenbahner, einbezogen werden. Mit dem
zweiten Antrag wolle die Fraktion der SPD u. a. sicherstel-
len, dass künftig ein Kind im Osten rentenrechtlich genauso
wie ein Kind im Westen bewertet werde. Ebenso solle man
mit allen Versicherungszeiten verfahren, die im Rahmen der
Anerkennung für gesellschaftliche Leistungen oder als so-
zialer Ausgleich bewertet würden. Dazu gehörten Zeiten
einer Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Men-
schen.

Die Fraktion der FDP machte geltend, dass der Regie-
rungsdialog Rente das Thema aufgreife. Das müsse auch
geschehen. Jetzt aber einzelne, weniger komplizierte The-
men herauszulösen, mache eine Gesamtlösung schwieriger.
Das sei nicht angebracht. Wenn man zu einem einheitlichen
Rentenrecht für Ost und West kommen wolle, müsse damit
eine Überprüfung des Bestehenden einhergehen. Vorgezo-

Die Fraktion DIE LINKE. kritisierte den Charakter der
Vorlage als „Rentenüberleitungsabschlussgesetz“. Die Vor-
schläge in den beiden Anträgen könnten nicht alles an Ren-
tenrechtsangleichung sein. Auch bei Rentnerinnen und
Rentnern, die Renten oberhalb der Grundsicherung bezö-
gen, bestünden nach wie vor erhebliche Gerechtigkeits-
defizite, die es zu beheben gelte. Ein Gesamtkonzept zur
Rentenangleichung und zur Lösung dieser Probleme sei
dringend notwendig – und eilbedürftig, da viele Betroffene
inzwischen hochbetagt seien. Daher habe die Fraktion DIE
LINKE. in den vergangenen Jahren auch bereits mehrere
Vorstöße zur Lösung unternommen. Der Regierungsdialog
Rente befasse sich offensichtlich nicht mit dem Thema.
Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vorbereitung eines
Gesamtkonzepts würde nicht schaden. Die Angleichung bei
den pauschal bewerteten Zeiten sei ein erster Schritt, bei
dem aber nicht stehen geblieben werden dürfe.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN forderte ein
Gesamtkonzept zur Rentenangleichung in Ost und West.
Die Bundesregierung habe dies für diese Legislaturperiode
zugesagt, bisher aber nicht eingehalten. Es bestehe dringen-
der Handlungsbedarf, auch weil die Altersarmut in Ost-
deutschland absehbar stark zunehme. Die jetzt vorgeschla-
genen Maßnahmen seien ein erster und richtiger Schritt auf
dem Weg zu einem Gesamtkonzept. Sie seien machbar und
sollten daher umgesetzt werden, um etwa über die einheit-
liche Anerkennung von Versicherungszeiten im Rahmen
eines sozialen Ausgleichs, für Kindererziehung oder Zeiten

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