BT-Drucksache 17/8838

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Bettina Herlitzius, Stephan Kühn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/7885 - Entwurf eines Gesetzes zur Bedarfsfestlegung des Baus oder Ausbaus von Bundesfernstraßen

Vom 2. März 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/8838
17. Wahlperiode 02. 03. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (15. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Bettina Herlitzius,
Stephan Kühn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/7885 –

Entwurf eines Gesetzes zur Bedarfsfestlegung des Baus oder Ausbaus von
Bundesfernstraßen

A. Problem

Die Initianten haben einen Gesetzentwurf eingebracht, in dem sie feststellen,
dass derzeit eine Vielzahl von Verkehrsprojekten entwickelt werde, ohne dass
sie dem Bedarfsplan entsprächen. Als gesetzliche Grundlage für eine vom
Bedarfsplan abgekoppelte exekutive Verkehrsplanung werde die in § 6 des
Fernstraßenausbaugesetzes (FStrAbG) normierte Änderungsmöglichkeit der
Straßenbaupläne angeführt. Die Bundesregierung gehe zudem davon aus, dass
„Entscheidungen gemäß § 6“ über Verkehrsprojekte auch von ihr getroffen wer-
den könnten, ohne dass sie – durch den Gesetzgeber – in die Straßenbaupläne
aufgenommen worden seien. Mit ihrem Gesetzentwurf wollen die Initianten
eine Klarstellung erreichen, dass die Entscheidung über den Bau oder Ausbau
von Bundesfernstraßen allein dem Gesetzgeber obliegt und dass die Exekutive
ohne eine solche Entscheidung keine Planung vornehmen darf.

B. Lösung

Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD.

C. Alternativen

Annahme des Gesetzentwurfs.
D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 17/8838 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/7885 abzulehnen.

Berlin, den 21. Februar 2012

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Dr. Anton Hofreiter
Vorsitzender

Werner Simmling
Berichterstatter

den, dass die Entscheidung über den Bau oder Ausbau von
Bundesfernstraßen allein dem Gesetzgeber obliegt und dass
die Exekutive ohne eine solche Entscheidung keine Planung
vornehmen darf.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den
Gesetzentwurf auf Drucksache 17/7885 in seiner 58. Sitzung
am 18. Januar 2012 beraten und empfiehlt mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stim-
men der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD des-
sen Ablehnung.

Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
78. Sitzung am 18. Januar 2012 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD
dessen Ablehnung.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat
den Gesetzentwurf in seiner 63. Sitzung am 25. Januar 2012
beraten.

Die Fraktion der CDU/CSU bemerkte, für die Ausnahme-
regelung in § 6 des Fernstraßenausbaugesetzes (FStrAbG)

Maßnahmen in die Bedarfspläne nach § 6 FStrAbG geschehe
nur sehr restriktiv und nach einer differenzierten Prüfung. Es
habe bei insgesamt etwa 2500 Aus- und Neubauprojekten
nur zwölf Einzelfallentscheidungen gegeben, in denen auf-
grund des § 6 FStrAbG Projekte in die Bundesverkehrswe-
geplanung aufgenommen worden seien. Eine Bürgerbeteili-
gung erfolge vor allem im Rahmen des Planfeststellungsver-
fahrens und nicht im Zuge der parlamentarischen Beratun-
gen der Bedarfspläne.

Die Fraktion DIE LINKE. führte aus, der Gesetzentwurf
sei eine sinnvolle Maßnahme, um ein „Schlupfloch“ zu
schließen. Probleme, die sie als relevanter ansehe, würden
damit aber nicht gelöst. Insbesondere sehe man es als erfor-
derlich an, die gesamte Planungskultur, die mit Bedarfsplan-
festlegungen verbunden sei, auf den Prüfstand zu stellen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vertrat die
Auffassung, mit der Regelung des § 6 FStrAbG werde das
Parlament umgangen. Die Regelung werde aktuell auch stär-
ker genutzt. Wenn die Regelung tatsächlich nur selten genutzt
werde, wie die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP
argumentierten, sei dies auch ein Argument für die Abschaf-
fung des § 6 FStrAbG.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD die Ablehnung des Gesetzentwurfs auf
Drucksache 17/7885.

Berlin, den 21. Februar 2012

Werner Simmling
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/8838

Bericht des Abgeordneten Werner Simmling

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 17/7885 in seiner 146. Sitzung am 1. Dezember 2011
beraten und an den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung zur federführenden Beratung sowie an den Aus-
schuss für Wirtschaft und Technologie und an den Haus-
haltsausschuss zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Mit dem Gesetzentwurf soll eine Klarstellung erreicht wer-

gebe es Bedarf, um eine gewisse Flexibilität zu ermög-
lichen. § 6 FStrAbG werde nur sehr restriktiv angewandt,
so dass man die in dem Gesetzentwurf geäußerten Beden-
ken nicht teile.

Die Fraktion der SPD erklärte, sie hege für den Gesetzent-
wurf eine gewisse Sympathie, könne ihm aber derzeit nicht
zustimmen. Die Erfahrungen zeigten, dass in dem in dem
Gesetzentwurf beschriebenen Bereich eine Stärkung der
Rechte des Parlaments notwendig sei.

Die Fraktion der FDP bemerkte, eine Aufnahme neuer

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