BT-Drucksache 17/8831

zu dem Antrag der Abgeordneten Markus Kurth, Fritz Kuhn, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/8149 - Das Bildungs- und Teilhabepaket - Leistungen für Kinder und Jugendliche unbürokratisch, zielgenau und bedarfsgerecht erbringen

Vom 1. März 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/8831
17. Wahlperiode 01. 03. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Markus Kurth, Fritz Kuhn, Kai Gehring,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/8149 –

Das Bildungs- und Teilhabepaket – Leistungen für Kinder und Jugendliche
unbürokratisch, zielgenau und bedarfsgerecht erbringen

A. Problem

Die Leistungen des Teilhabepakets sind nach Einschätzung der Antragsteller mit
großem bürokratischen Aufwand verbunden. Der verfassungsrechtlich garan-
tierte Zugang zu Bildung und Teilhabe bleibe vielerorts auf der Strecke. Dies
widerspreche den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Der flächende-
ckende Ausbau einer modernen Bildungs- und Teilhabeinfrastruktur sowie die
Sicherung derer Qualität auf hohem Niveau scheitere bislang an den Strukturen
des deutschen Föderalismus. Solange das Kooperationsverbot im Grundgesetz
eine unbürokratische finanzielle Beteiligung des Bundes verhindere, könne in
der Bildung keine neue Kooperationskultur zwischen Bund, Ländern und Kom-
munen entstehen.

B. Lösung

Die Antragsteller fordern einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur
Sicherung der sozio-kulturellen Existenz aller Kinder und Jugendlichen.

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD.

C. Alternativen

Annahme des Antrags.
D. Kosten

Kostenrechnungen wurden nicht angestellt.

Drucksache 17/8831 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/8149 abzulehnen.

Berlin, den 8. Februar 2012

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales

Max Straubinger
Amtierender Vorsitzender

Sabine Zimmermann
Berichterstatterin

gen am 8. Februar 2012 beraten und gleichlautend mit den
und die Ratschläge vom „runden Tisch“ umsetzen. Man
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD

werde sehen, dass in wenigen Monaten bundesdurchschnitt-
lich die Zahlen der Inanspruchnahme des Bildungs- und
Teilhabepakets ansteigen werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/8831

Bericht der Abgeordneten Sabine Zimmermann

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 17/8149 ist in der 149. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 15. Dezember 2011 an den
Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Bera-
tung sowie an den Haushaltsausschuss, den Ausschuss für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie den Ausschuss
für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zur
Mitberatung überwiesen worden.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem so genannten
Regelsatzurteil vom 9. Februar 2010 klargestellt, dass Leis-
tungen für Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugend-
lichen ebenso zum menschenwürdigen Existenzminimum
gehören, wie diejenigen für Nahrung, Kleidung und Unter-
kunft. Dies gelte für alle Kinder und Jugendlichen. Zudem
habe das Bundesverfassungsgericht die damaligen Regel-
leistungen im Hinblick auf die Berücksichtigung von Bil-
dungsausgaben ausdrücklich als unzureichend bewertet.
Nicht nur implizit hätten Mitglieder der Regierungskoalition
einem beträchtlichen Teil der leistungsberechtigten Eltern
unterstellt, diese würden das Sozialgeld im Gegensatz zu al-
len anderen Eltern eher für sich als für ihre Kinder ausgeben.
Eine solche Unterstellung sei nicht nur diskriminierend, son-
dern entbehrte zudem sowohl jeglicher wissenschaftlicher
Belege als auch jeglicher Erfahrungsgrundlage. Vielmehr
habe eine wissenschaftliche Studie aus dem Jahr 2011 erge-
ben, dass Eltern mit geringem Einkommen zuallerletzt bei
ihren Kindern sparen. Sozialrecht und soziale Praxis würden
schon heute Möglichkeiten kennen, um Eltern in ihrer Ver-
sorgungs-, Erziehungs- und Unterstützungskompetenz zu
stärken. Sollten auf Grund von Drogen- oder Alkoholabhän-
gigkeit Probleme dennoch fortbestehen, könne das Existenz-
minimum in Form von Sachleistungen erbracht werden. Die
Anwendung des Sachleistungsprinzips bei Bildungs- und
Teilhabeleistungen allerdings mache aus der Ausnahme die
Regel und stelle mithin alle leistungsberechtigten Eltern
unter den Verdacht unwirtschaftlichen Verhaltens. Das Bil-
dungs- und Teilhabepaket sei im Ergebnis eine Sozialleis-
tung mit paternalistischem Charakter, die das Ziel verfolge,
auf der Basis einer materiellen Abhängigkeit den leistungs-
berechtigten Bürgerinnen und Bürgern eine bestimmte Le-
bensführung andienen zu wollen. Dies sei zutiefst illiberal
und mit einem Sozialstaat, der auf Befähigung und die
Ermöglichung von Teilhabe ziele, nicht vereinbar.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Haushaltsausschuss, der Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend sowie der Ausschuss für
Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
haben den Antrag auf Drucksache 17/8149 in ihren Sitzun-

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Den Antrag auf Drucksache 17/8149 hat der Ausschuss für
Arbeit und Soziales in seiner 90. Sitzung am 8. Februar
2012 eingeführt, abschließend beraten und dem Deutschen
Bundestag mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD die Ablehnung der Vorlage empfohlen.

Die Fraktion der CDU/CSU lehnt den Antrag ab. Das Bil-
dungs- und Teilhabepaket gebe es noch nicht einmal ein Jahr
lang. Außerdem habe die Regierung durch Einführung der
„runden Tische“ schnell auf Beschwerden reagiert. Man
solle gemeinsam weiter daran arbeiten, dass bedürftige El-
tern das Paket für ihre Kinder beantragten. Es gebe vorbild-
liche Beispiele, aber auch Kommunen, die sehr bürokratisch
mit der Leistungsvergabe vorgehen. Man könne nun aber
nicht, wie vorgeschlagen, in kommunale Strukturen eingrei-
fen. Man könne von der Bundesregierung nicht alles diktato-
risch vorschreiben lassen. Dies würde bedeuten, dass man
die Föderalismusreform teilweise außer Kraft setzen würde.
Dies sei nicht gewollt. Man sollte zusammen nach Verbesse-
rungsvorschlägen suchen.

Die Fraktion der SPD sieht im Bildungs- und Teilhabe-
paket einen Schritt in die richtige Richtung. Allerdings stehe
die oft zu bürokratische Umsetzung in keinem Verhältnis zu
den erbrachten Leistungen. Man habe immer gesagt, dass die
Leistungen unbürokratisch und diskriminierungsfrei bei den
Kindern ankommen müssten. Problematisch sei auch, dass
die Leistungen nicht alle betroffenen Kinder erreichten. Das
sei ungerecht. Es müsse besser organisiert werden, dass jeder
Leistungsberechtigte auch tatsächlich in den Genuss der ihm
zustehenden Leistungen komme. Man werde sich der
Stimme enthalten, da man vor einer Positionierung noch die
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage abwar-
ten wolle. Das Bundesministerium sei in der Pflicht, für eine
reibungslose Abwicklung der Leistungen zu sorgen und kein
„bürokratisches Monster“ zu schaffen.

Die Fraktion der FDP lehnt den Antrag ab. Hinsichtlich der
Kritik am Leistungs- und Teilhabepaket sei auszuführen,
dass es das ursprüngliche Ansinnen der Bundesregierung
war, dass ein einheitliches Abrechnungssystem für die ganze
Bundesrepublik Deutschland geschaffen werde. Die Anlauf-
schwierigkeiten würden bei „runden Tischen“ besprochen.
Positive Entwicklungen seien zu verzeichnen. Man sehe kei-
nen Bedarf für eine wie hier vorgeschlagene Veränderung.
Den Anlaufschwierigkeiten könnte nicht durch derart weit-
gehende strukturelle Veränderungen begegnet werden. Die
Entwicklung sei auf einem guten Weg und die Kommunen
könnten gegenseitig von „Best-practice“-Beispielen lernen
dem Deutschen Bundestag die Ablehnung der Vorlage emp-
fohlen.

Die Fraktion DIE LINKE. stimmt dem Antrag zu, auch
wenn Teile von diesem zu abstrakt seien. Es werde nicht

Berlin, den 8. Februar 2012

Sabine Zimmermann
Berichterstatterin

H. Heene
ese
werde aufgefordert, das Teilhabepaket für die Kinder nutz-
barer zu gestalten.
Drucksache 17/8831 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

durchgängig deutlich, wie angedeutete Änderungen konkret
aussehen sollten. Die beantragte konzeptionelle Verände-
rung sei aber grundsätzlich zu befürworten. Der Ansatz des
sogenannten Bildungs- und Teilhabepakets mit einzeln zu
beantragenden (zumeist Sach-)Leistungen sei eine Sack-
gasse. Das Paket sei daher ein „bürokratisches Monster“. Es
sei ein deutliches Zeichen, wenn 30 Prozent der Mittel für
den Verwaltungsaufwand verwendet würden. Man fordere
den Ausbau der Kindertagesstätten, der Schulen und der
Jugend- und Freizeiteinrichtungen. Dies sei ein wichtiger
Punkt, um dafür zu sorgen, dass alle Berechtigten an den
angebotenen Leistungen partizipieren könnten.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist der Auffas-
sung, dass die Inanspruchnahme des Pakets nicht zufrieden-
stelle. Insbesondere seien die sechs verschiedenen Leistun-
gen des Pakets außerordentlich bürokratisch zu administrie-
ren, wobei das für den Schulbedarf noch am wenigsten gelte.
Die Umsetzung hänge stark davon ab, inwieweit es enga-
gierte Personen vor Ort gebe. Das Kooperationsverbot trage
seinen Teil zur Kompliziertheit bei. Zusammenfassend
müsse man den Schluss ziehen, dass die ausgereichte Leis-
tung an die Kinder und Jugendlichen in keinem Verhältnis
zum Verwaltungsaufwand stehe. Insbesondere müsse stutzig
machen, dass diejenigen, für die die Leistungen bestimmt
seien, diese nicht in Anspruch nähmen bzw. beantragten. Die
tatsächlichen Leistungen müssten unbürokratisch gewährt
werden, finanzielle Aufwendungen für das Mittagessen direkt
den Schulen und Horten zukommen. Die Bundesregierung
mann

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