BT-Drucksache 17/8816

Umstrittener Feldversuch mit Gigalinern

Vom 29. Februar 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/8816
17. Wahlperiode 29. 02. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Dr. Anton Hofreiter, Stephan Kühn,
Harald Ebner, Bettina Herlitzius, Daniela Wagner und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Umstrittener Feldversuch mit Gigalinern

Am 1. Januar 2012 ist eine Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrs-
rechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Über-
länge (LKWÜberlStVAusnV) für den fünfjährigen Feldversuch in Kraft ge-
treten, nach der Gigaliner bzw. Lang-Lkw mit einer Länge bis 25,25 Metern im
Bundesgebiet fahren dürfen. Da die Bundesregierung die Beteiligungsrechte des
Deutschen Bundestages für den Feldversuch missachtet hat, werden die Frak-
tionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD gemeinsam vor dem Bundesver-
fassungsgericht klagen.

Der Feldversuch wird nur von sechs Bundesländern unterstützt. Obwohl sich die
Bundesländer Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt ausdrücklich gegen
Fahrten mit Gigalinern bzw. Lang-Lkws auf ihrem Gebiet aussprechen, werden
dennoch Strecken, die durch diese Bundesländer führen, für Gigaliner bzw.
Lang-Lkw freigegeben. Weiterhin hat die Bundesregierung Fahrten mit Giga-
linern bzw. Lang-Lkw auf Strecken mit höhengleichen Bahnübergängen ausge-
schlossen (Pressemitteilung Nr. 211/2010 des Bundesministeriums für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung vom 22. Juli 2010), obwohl die Ausnahmeverordnung
eine Reihe von Bahnübergängen (z. B. Industrieweg in Harrislee, L 138 bei Mel-
dorf) enthält. Laut Auto- und Reiseclub Deutschland e. V. (ARCD) haben bisher
nur drei Speditionen eine Beteiligung am Feldversuch angemeldet und 50 Inte-
ressenten Anfragen bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) gestellt.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Warum wurden von der Bundesregierung Strecken in Sachsen-Anhalt (A 2,
A 14) und Baden-Württemberg (A 3, A 8, A 96) für Fahrten mit Gigalinern
bzw. Lang-Lkw freigegeben, obwohl diese Länder sich ausdrücklich dage-
gen ausgesprochen haben?

2. Welche in der LKWÜberlStVAusnV aufgelisteten Strecken führen über
höhengleiche Bahnübergänge (genaue Straßen- und Ortsbezeichnung)?

3. Um welche Art von Bahnübergängen handelt es sich (jeweils genaue Typ-

angabe und jeweilige Zuordnung zu der in der Antwort zu Frage 2 genannten
Lage bzw. Örtlichkeit)?

4. Inwiefern kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Räumzeiten auf
den Bahnübergängen nicht für die bis zu 25,25 Meter langen Gigaliner bzw.
Lang-Lkw ausgelegt sind?

Drucksache 17/8816 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
5. Wieso sind in der Ausnahmeverordnung des Bundes insgesamt neun Grenz-
übergänge aufgeführt, obwohl grenzüberschreitende Fahrten laut Auskunft
des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gegen die
Richtlinie 96/53/EG des Rates verstoßen?

6. Was hat die Bundesregierung unternommen, um die seit 2009 stattfindenden
grenzüberschreitenden Fahrten eines 25 Meter langen Lkws der Spedition
Alex Andersen Ølund A/S aus Odense (Dänemark) über den Grenzübergang
Ellund nach Nützen-Kampen (Kreis Segeberg) zu unterbinden, da diese ge-
gen die Richtlinie 96/53/EG des Rates verstoßen?

7. Wie viele Unternehmen haben sich bislang bei der BASt angemeldet, um am
Feldversuch teilzunehmen?

8. Wie viele Anfragen liegen der BASt gegenwärtig von Unternehmen vor, die
am Feldversuch teilnehmen möchten?

9. Welche Anzahl an Teilnehmern bzw. welche Daten in welchem Umfang sind
nach Ansicht der Bundesregierung notwendig, um valide Aussagen zum
Feldversuch treffen zu können?

Berlin, den 29. Februar 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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