BT-Drucksache 17/8798

zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates - Drucksache 17/8320 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Vom 29. Februar 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/8798
17. Wahlperiode 29. 02. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates
– Drucksache 17/8320 –

Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes

A. Problem

Nach § 12 Absatz 2 Nummer 10 i. V. m. § 28 Absatz 4 des Umsatzsteuergeset-
zes (UStG) galt für die Beförderung von Personen mit Schiffen befristet bis
zum 31. Dezember 2011 ein ermäßigter Steuersatz von 7 Prozent. Angesichts
der vom Bund eingesetzten Regierungskommission, die eine grundlegende
Neuregelung des Anwendungsbereichs der ermäßigten Mehrwertsteuersätze er-
arbeiten soll, erscheint es nicht gerechtfertigt, allein für die Personenschifffahrt
bereits im Vorgriff auf ein schlüssiges Gesamtkonzept zur Neufestsetzung der
Mehrwertsteuersätze in Deutschland den Steuersatz anzuheben. Vor diesem
Hintergrund soll die Geltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 7 Pro-
zent verlängert werden bis zum 31. Dezember 2013.

B. Lösung

Änderung des Umsatzsteuergesetzes mit dem Ziel, bei der Beförderung von
Personen mit Schiffen einen ermäßigten Steuersatz bis zum 31. Dezember 2013
zugrunde zu legen.

Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimment-
haltung der Fraktion der SPD.

C. Alternativen

Keine.
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Für Bund, Länder und Gemeinden entstehen jährliche Mindereinnahmen in
Höhe von insgesamt 20 Mio. Euro.

Drucksache 17/8798 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

E. Sonstige Kosten

Durch die Änderung des Umsatzsteuergesetzes ergeben sich keine unmittel-
baren zusätzlichen Kosten für die Wirtschaft.

F. Bürokratiekosten

Informationspflichten für Bürger und die Verwaltung werden nicht eingeführt,
geändert oder aufgehoben.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/8798

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/8320 abzulehnen.

Berlin, den 29. Februar 2012

Der Finanzausschuss

Dr. Birgit Reinemund Manfred Kolbe Sabine Bätzing-Lichtenthäler
Vorsitzende Berichterstatter Berichterstatterin

gesetz eingeführt und ist seit dieser Zeit kontinuierlich ver-
längert worden.

Im Zuge der geplanten grundlegenden Neugestaltung der
Mehrwertsteuersätze ist vom Bund eine Kommission einge-
setzt worden. Da die Regierungskommission bis zum Jah-
resende 2011 zu keinem Ergebnis gekommen ist, würde für
die Fahrgastschifffahrt mit Ablauf des Jahres 2011 automa-
tisch der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent gelten
und insoweit bereits punktuell der Status quo im Anwen-
dungsbereich der ermäßigten Sätze geändert werden. Im
Hinblick auf die Vorlage eines schlüssigen Gesamtkonzep-
tes zur Neufestsetzung der Mehrwertsteuersätze in Deutsch-
land soll mit der Vorlage daher rückwirkend zum 1. Januar
2012 eine Verlängerung des ermäßigten Mehrwertsteuersat-
zes bis zum 31. Dezember 2013 erfolgen.

seiner 50. Sitzung am 29. Februar 2012 beraten und emp-
fiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion der SPD Ablehnung.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
78. Sitzung am 29. Februar 2012 erstmalig und abschlie-
ßend beraten.

Der Finanzausschuss hat ohne weitere Diskussion mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD empfohlen, den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 17/8320 abzulehnen.

Berlin, den 29. Februar 2012

Manfred Kolbe Sabine Bätzing-Lichtenthäler
Berichterstatter Berichterstatterin
Drucksache 17/8798 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Manfred Kolbe und Sabine Bätzing-Lichtenthäler

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 17/8320 in seiner 158. Sitzung am 9. Februar 2012
dem Finanzausschuss zur federführenden Beratung sowie
dem Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, dem Aus-
schuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, dem Aus-
schuss für Tourismus zur Mitberatung und dem Haushalts-
ausschuss gemäß § 96 der Geschäftsordnung des Deutschen
Bundestages überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Nach § 12 Absatz 2 Nummer 10 i. V. m. § 28 Absatz 4 des
Umsatzsteuergesetzes (UStG) galt befristet bis zum 31. De-
zember 2011 für die Beförderung von Personen mit
Schiffen ein ermäßigter Steuersatz von 7 Prozent. Ein ermä-
ßigter Steuersatz von 7 Prozent für die Fahrgastschifffahrt
wurde erstmals im Jahr 1984 durch das Steuerentlastungs-

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den
Gesetzentwurf in seiner 61. Sitzung am 29. Februar 2012
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD Ab-
lehnung.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat den Gesetzentwurf in seiner 65. Sitzung am 29. Februar
2012 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktio-
nen CDU/CSU, FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD Ab-
lehnung.

Der Ausschuss für Tourismus hat den Gesetzentwurf in

t mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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