BT-Drucksache 17/8626

Erfahrungen und Erkenntnisse bei der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes

Vom 8. Februar 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/8626
17. Wahlperiode 08. 02. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm, Angelika Krüger-Leißner, Anette Kramme,
Elke Ferner, Petra Crone, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Kerstin Griese,
Hubertus Heil (Peine), Petra Hinz (Essen), Christel Humme, Josip Juratovic,
Ute Kumpf, Gabriele Lösekrug-Möller, Caren Marks, Katja Mast, Franz Müntefering,
Aydan Özog˘uz, Thomas Oppermann, Sönke Rix, Dr. Ernst Dieter Rossmann,
Marlene Rupprecht (Tuchenbach), Anton Schaaf, Silvia Schmidt (Eisleben),
Ottmar Schreiner, Stefan Schwartze, Dagmar Ziegler, Dr. Frank-Walter Steinmeier
und der Fraktion der SPD

Erfahrungen und Erkenntnisse bei der Umsetzung des Bildungs-
und Teilhabepaketes

Im Jahr 2011 wurden die rechtlichen Grundlagen für die Gewährung von
Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche aus Familien,
die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder
Sozialhilfe-Analogleistungen nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes be-
ziehen, gesetzlich verankert. Diese Leistungen umfassen Aufwendungen für
Schulausflüge, mehrtägige Klassenfahrten, Ausstattung mit persönlichem Schul-
bedarf, Schülerbeförderung, Lernförderung, Teilnahme an einer gemeinschaft-
lichen Mittagsverpflegung und Bedarfe zur Teilhabe am sozialen und kulturellen
Leben in der Gemeinschaft.

Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass die Leistungen zur Deckung der
oben genannten Bedarfe fast ausschließlich durch Sach- und Dienstleistungen
erbracht werden. Die Bundesregierung hat sich seinerzeit dafür entschieden, die
Bedarfe unbürokratisch über eine Anpassung der Regelsätze zu decken. Dies
wurde und wird von verschiedenen Expertinnen und Experten und Verbänden
kritisiert.

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Übergreifend

1. Ist aus der Sicht der Bundesregierung der Vorwurf gerechtfertigt, dass mit
dem Bildungs- und Teilhabepaket parallel zur Jugendhilfe und zu den Ange-
boten der Länder im Bereich Bildung nicht aufeinander abgestimmte leis-

tungsrechtliche Regelungen geschaffen wurden?

Falls nein, welche Regelungen gewährleisten, dass Leistungen der Jugendhil-
fe, und dass Schul- und Bildungsangebote der Länder mit den Leistungen aus
dem Teilhabe- und Bildungspaket aufeinander abgestimmt erbracht werden?

Falls ja, was beabsichtigt die Bundesregierung zu unternehmen, um eine bes-
sere Abstimmung der unterschiedlichen Leistungen aufeinander zu erreichen?

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2. Welche spezifischen Fragestellungen und Probleme sind der Bundesregie-
rung bekannt, die Träger der öffentlichen und der freien Jugendhilfe jeweils
bei der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes bewältigen müssen?

3. Vertritt die Bundesregierung nach den Erfahrungen mit der Umsetzung des
Bildungs- und Teilhabepaketes im abgelaufenen Jahr 2011 weiter die Auf-
fassung, dass die Erbringung dieser Leistungen ganz überwiegend in Form
von Sach- und nicht in Form von Geldleistungen erfolgen sollte, und inwie-
weit hat sich ihre Einschätzung im Zeitverlauf aufgrund der gewonnenen
Erfahrungen verändert?

4. Soll es grundsätzlich auch im Jahr 2012 und in den Folgejahren bei der bis-
herigen Form der Gewährung von Bildungs- und Teilhabeleistungen blei-
ben, und welche Änderungen plant die Bundesregierung gegebenenfalls?

5. Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch darin, dass im Rahmen
der Einführung des Zweiten bzw. Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
(SGB II/SGB XII) stärker auf Pauschalierung und Selbstbestimmung statt
auf die Gewährung von Einzelleistungen gesetzt wurde, während beim Bil-
dungs- und Teilhabepaket genau der umgekehrte Weg beschritten wird?

6. Welche Argumente sprechen aus heutiger Sicht gegen die Gewährung von
Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Form von Sachleistun-
gen (bitte nach den verschiedenen Leistungen des Bildungs- und Teilhabe-
paketes differenzieren)?

7. Welche Argumente sprechen für eine Umstellung der betreffenden Leistun-
gen auf Geldleistungen (bitte nach den verschiedenen Leistungen des Bil-
dungs- und Teilhabepaketes differenzieren)?

8. Wie hoch war zum 31. Dezember 2011 der Grad (absolut und prozentual)
der Inanspruchnahme von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets
durch leistungsberechtigte Personen (bitte differenzieren nach den ver-
schiedenen Leistungsarten, den sozio-demographischen Merkmalen der
Leistungsberechtigten, den einzelnen Rechtskreisen SGB II, SGB XII, Bun-
deskindergeldgesetz, Wohngeldgesetz und Asylbewerberleistungsgesetz
sowie nach Bundesländern)?

9. Wie hoch war zum 31. Dezember 2011 der Anteil (absolut und prozentual)
der abgelehnten Anträge auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes
(bitte differenzieren nach den verschiedenen Leistungsarten, den sozio-
demographischen Merkmalen der Antragstellerinnen und Antragsteller, den
einzelnen Rechtskreisen SGB II, SGB XII, Bundeskindergeldgesetz, Wohn-
geldgesetz und Asylbewerberleistungsgesetz sowie nach Bundesländern)?

10. Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, in welchem Umfang Al-
leinerziehende im Verhältnis zu allen Leistungsberechtigten sowie Paar-
haushalten Anträge auf Gewährung von Leistungen für Bildung und Teil-
habe gestellt haben?

Falls ja, wie hoch war zum 31. Dezember 2011 der Grad (absolut und pro-
zentual) der Inanspruchnahme (bitte nach den verschiedenen Komponenten
des Bildungs- und Teilhabepaketes differenzieren)?

Falls nein, beabsichtigt die Bundesregierung, sich einen Überblick zum An-
tragsverhalten dieses Personenkreises zu verschaffen, und bis wann soll
dies gegebenenfalls geschehen?

11. Wird statistisch erfasst, wie viele Kinder bzw. Jugendliche zum Haushalt
des antragstellenden Elternteils zählen, und ob für jedes Kind Leistungen
für Bildung und Teilhabe beansprucht werden?
Falls ja, bitte Darstellung der Daten in tabellarischer Form?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/8626

Falls nein, beabsichtigt die Bundesregierung, die diesbezüglichen Daten
künftig zu erheben, und bis wann soll dies gegebenenfalls geschehen?

12. In welcher Höhe standen den einzelnen Bundesländern im Jahr 2011 jeweils
Haushaltsmittel für das Bildungs- und Teilhabepaket zur Verfügung, und
welcher Betrag (absolut und prozentual) wurde in den einzelnen Bundes-
ländern jeweils zur Finanzierung von Bildungs- und Teilhabeleistungen
verausgabt (bitte nach Rechtskreisen und den verschiedenen Komponenten
des Bildungs- und Teilhabepaketes differenzieren)?

13. In welchem Umfang (absolut und prozentual) wurden Haushaltsmittel für
Bildungs- und Teilhabeleistungen bis Ende Dezember 2011 nicht abgerufen
(bitte nach den einzelnen Komponenten des Bildungs- und Teilhabepaketes,
Rechtskreisen sowie nach Bundesländern differenzieren)?

14. Worauf führt es die Bundesregierung zurück, dass die zur Verfügung ste-
henden Haushaltsmittel nicht genutzt wurden?

15. Wofür werden die eingesparten Haushaltsmittel, die auf die geringer als an-
genommene ausgefallene Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Bil-
dungs- und Teilhabepaket zurückgehen, verwendet?

16. Wie wurde bzw. wird der Betrag, um den der Bundesanteil an den Kosten
der Unterkunft zur Finanzierung des Bildungs- und Teilhabepaketes aufge-
stockt wurde bzw. wird, hergeleitet, und welche Annahmen liegen der Be-
rechnung zu Grunde?

17. Kann die Bundesregierung quantifizieren, inwieweit Bildungs- und Teilha-
beleistungen, die den Leistungsberechtigten früher von kommunaler Seite
oder von Dritten unentgeltlich zur Verfügung gestellt wurden, nunmehr ent-
geltlich erbracht werden (bitte nach den verschiedenen Leistungen des Bil-
dungs- und Teilhabepaketes und Bundesland differenzieren)?

Falls ja, welche Erkenntnisse liegen im Einzelnen vor?

Falls nein, warum hat es die Bundesregierung bislang versäumt, sich ent-
sprechende Kenntnisse zu verschaffen?

18. Welcher finanzielle Nettoeffekt ergibt sich insgesamt aus der Sicht der Leis-
tungsberechtigten, wenn man bisher unentgeltlich erbrachte Bildungs- und
Teilhabeleistungen von den nunmehr im Rahmen des Bildungs- und Teilha-
bepaketes erbrachten Leistungen in Abzug bringt (bitte nach Art der Leis-
tung und Bundesland differenzieren)?

19. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie hoch die Verwaltungskosten
der Kommunen für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes (abso-
lut und in Relation zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe, aufgeschlüs-
selt nach den einzelnen Komponenten des Paketes) im Jahr 2011 waren?

20. Durch welche Aktivitäten wirkt die Bundesregierung darauf hin, dass zur
Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets unbürokratische Verfahren
angewendet werden sowie bürokratische Hürden und Antragshemmnisse
abgebaut werden?

21. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass ein ländereinheitliches Muster-
formular zur vereinfachten Leistungsbeantragung am Widerstand des Lan-
des Bayern gescheitert ist und dass die Länder wieder auf unterschiedliche
Formblätter und Verfahren zurückgreifen müssen?

Wenn ja, wie bewertet sie diesen Umstand im Hinblick auf das gemeinsame
Ziel, unbürokratische und bürgerfreundliche Verfahren sicherzustellen?

22. Sind der Bundesregierung Vorschläge der Länder zur Entbürokratisierung

und zur Vereinfachung des Verfahrens zur Umsetzung des Bildungs- und
Teilhabepaketes bekannt?

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Falls ja, welche sind das, und wie steht die Bundesregierung dazu?

Falls nein, warum hat es die Bundesregierung versäumt, sich entsprechende
Informationen zu verschaffen?

23. Welche Aufwendungen fielen im Jahr 2011 insgesamt dafür an, um das Bil-
dungs- und Teilhabepaket bekannt zu machen bzw. zu bewerben (getrennt
nach föderalen Ebenen)?

Mit welchen Mitteln (titelscharf) wurden die Aufwendungen finanziert?

24. Welche Formen der Informationsvermittlung haben sich besonders be-
währt, um die Angebote für die Leistungsberechtigten bekannt zu machen,
und welche nicht?

25. Welche Schwierigkeiten sind im Detail bei der Umsetzung des Bildungs-
und Teilhabepaketes aufgetreten (differenziert nach Rechtskreisen sowie
den einzelnen Komponenten des Bildungs- und Teilhabepaketes)?

26. Betrachtet die Bundesregierung die Länge der Bewilligungszeiträume für
die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket als ausreichend?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, ist eine Änderung geplant?

27. In welchem Umfang (absolut in Euro) mussten Leistungserbringer im Jahr
2011 in Vorlage gehen, weil der Leistungsträger die Leistung erst verzögert
gewährte, oder aber weil Eigenanteile nur mit Schwierigkeiten eingetrieben
werden konnten?

28. Welche Abgrenzungsprobleme von Leistungen aus dem Bildungs- und Teil-
habepaket zu anderen Leistungen mit entsprechender sozialpolitischer Ziel-
setzung sind der Bundesregierung bekannt (bitte nach Art der Leistung und
Bundesland differenzieren)?

29. Bei welchen Bildungs- und Teilhabeleistungen ist eine flächendeckende
Verfügbarkeit nicht gewährleistet, und worauf ist dies zurückzuführen (bitte
nach den verschiedenen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
differenzieren)?

30. Gibt es bei der Verfügbarkeit von Bildungs- und Teilhabeleistungen regio-
nale Schwerpunkte (bitte nach den verschiedenen Leistungen aus dem Bil-
dungs- und Teilhabepaket differenzieren)?

31. In welchen Kommunen (differenzieren nach Bundesländern) und in wel-
chem Umfang erhalten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz leistungs-
berechtigte Kinder und Jugendliche Bildungs- und Teilhableistungen, und
welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus für die
Novelle des Asylbewerberleistungsgesetzes, und wann soll diese Novelle
erfolgen?

32. Wie bewertet die Bundesregierung die auf Ausschussdrucksache 17(11)715
des Ausschusses für Arbeit und Soziales vom 22. November 2011 darge-
stellte unterschiedliche Verwaltungspraxis in den Bundesländern bei der
Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe an leistungsberech-
tigte Kinder und Jugendliche nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes?

33. Plant die Bundesregierung die Einbeziehung von Leistungsberechtigten
nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes in den Kreis derer, die Leistun-
gen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten können?

34. Welcher Anteil (prozentual und absolut) der Anträge auf Leistungen aus
dem Bildungs- und Teilhabepaket wurde abgelehnt (bitte nach Rechtskreisen

und den verschiedenen Komponenten des Bildungs- und Teilhabepaketes
differenzieren)?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/8626

35. Aus welchen Gründen wurden Anträge auf Leistungen aus dem Bildungs-
und Teilhabepaket abgelehnt (bitte differenzieren nach Rechtskreisen und
den verschiedenen Komponenten des Bildungs- und Teilhabepaketes), und
welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus?

36. Welcher Anteil (prozentual und absolut) der kommunalen Träger nutzt die
Möglichkeit der pauschalen Abrechnung mit Anbietern gemäß § 29 Ab-
satz 1 Satz 3 SGB II?

Falls diese Möglichkeit nicht genutzt wird, sind der Bundesregierung
Gründe bekannt, warum dies nicht getan wird?

37. Können Bundesländer bestehende Verwaltungsverfahren zur Unterstützung
von Familien bei der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes bei-
behalten, das heißt, ist es ausreichend, dass gegebenenfalls landesrechtlich
geregelt wird, dass Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes gegen-
über Landesleistungen vorrangig sind?

38. Konnten mittlerweile alle Dissenspunkte betreffend des Bildungs- und Teil-
habepaketes mit den jeweiligen Bundesländern und der kommunalen Seite
ausgeräumt werden?

Wenn nein, bei welchen Punkten gibt es weiter Unstimmigkeiten?

39. Welche Umsetzungsprobleme konnten bis heute nicht behoben werden, bis
wann ist hier mit einer Lösung zu rechnen (bitte differenzieren nach den
verschiedenen Komponenten des Bildungs- und Teilhabepaketes), und sieht
die Bundesregierung diesbezüglich gesetzgeberischen Handlungsbedarf?

Wenn ja, welche Regelungen sollen angepasst werden?

Wenn nein, warum nicht?

40. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sie sich auf fehlende Informa-
tionen bezüglich möglicher Umsetzungsschwierigkeiten alleine deshalb be-
rufen kann, weil eine Leistung kommunal administriert wird?

41. Beabsichtigt die Bundesregierung, ihren Informationsstand zu verbessern?

Falls ja, welche Maßnahmen will die Bundesregierung bis wann ergreifen?

Falls nein, wie wird dies begründet?

II. Schulausflüge/Klassenfahrten

42. Wie viele Anträge auf Kostenübernahme für Schulausflüge sowie Klassen-
fahrten wurden bisher bundesweit sowie differenziert nach Bundesländern
und Rechtskreisen gestellt, und wie viele davon positiv beschieden?

In welcher Höhe wurden hierfür insgesamt Mittel zugesagt bzw. veraus-
gabt, und zwar einerseits bis zum Stichtag 31. Dezember 2011 und anderer-
seits bis zum aktuellen Erhebungsrand (jeweils kumuliert), und wie haben
sich die Mittelzusagen und Ausgaben im Vorjahresvergleich entwickelt?

43. Welcher Anteil an den Anträgen, positiven Bescheiden sowie verausgabten
Mitteln entfällt dabei jeweils auf Kinder in Kindertageseinrichtungen (bun-
desweit und differenziert nach Bundesländern und Rechtskreisen)?

44. Wie verteilen sich die Anträge, positiven Bescheide sowie die verausgabten
Mittel auf Länder (absolut und in Relation zu den Leistungsberechtigten im
jeweiligen Bundesland) und Rechtskreise?

45. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass Leistungen für Aus-
flüge und Fahrten von Kindern in einer Kindertagespflege gesetzlich nicht
vorgesehen sind, und sieht die Bundesregierung hierin eine Benachtei-

ligung gegenüber Kindern in einer Kindertageseinrichtung, und besteht aus
der Sicht der Bundesregierung gesetzlicher Änderungsbedarf?

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III. Schulbedarf

46. Wie viele Anträge auf Kostenübernahme für Schulbedarf wurden bisher
bundesweit sowie differenziert nach Bundesländern und Rechtskreisen ge-
stellt, und wie viele davon positiv beschieden?

In welcher Höhe wurden hierfür insgesamt Mittel zugesagt bzw. veraus-
gabt, und zwar einerseits bis zum Stichtag 31. Dezember 2011 und anderer-
seits bis zum aktuellen Erhebungsrand (jeweils kumuliert), und wie haben
sich die Mittelzusagen und Ausgaben im Vorjahresvergleich entwickelt?

47. Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung mit der seit 1. Januar 2011
gültigen Regelung gemacht, die Mittel für den persönlichen Schulbedarf in
zwei Teilbeträgen auszuzahlen?

48. Wie verteilen sich die Anträge, positiven Bescheide sowie die verausgabten
Mittel auf Länder (absolut und in Relation zu den Leistungsberechtigten im
jeweiligen Bundesland) und Rechtskreise?

IV. Schülerbeförderung

49. Wie viele Anträge auf Kostenübernahme für Schülerbeförderung wurden
bisher bundesweit sowie differenziert nach Bundesländern und Rechts-
kreisen gestellt, und wie viele davon positiv beschieden?

In welcher Höhe wurden hierfür insgesamt Mittel zugesagt bzw. veraus-
gabt, und zwar einerseits bis zum Stichtag 31. Dezember 2011 und anderer-
seits bis zum aktuellen Erhebungsrand (jeweils kumuliert)?

50. Ist der Bundesregierung bekannt, in wie vielen Fällen (absolut und prozen-
tual) die Übernahme von Schülerbeförderungskosten durch Dritte auf die
im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes bewilligten Leistungen an-
gerechnet wurde (bitte bis zum Stichtag 31. Dezember 2011 und nach Bun-
desland differenziert aufführen)?

51. Welche rechtlichen Fragen bezüglich der Übernahme der Aufwendungen
für Schülerbeförderung (dem Grunde und der Höhe nach) sind noch unge-
klärt?

52. Sieht die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf, um die
Übernahme von Kosten für die Schülerbeförderung von gesundheitlich ein-
geschränkten Kindern zu ermöglichen?

53. Wie bewertet die Bundesregierung die von kommunaler Seite geübte Kritik
an der in der Praxis sehr unterschiedlichen Auslegung des unbestimmten
Rechtsbegriffes „nächstgelegene Schule des gleichen Bildungsganges“,
und beabsichtigt die Bundesregierung, hier eine gesetzliche Präzisierung
vorzunehmen?

V. Lernförderung

54. Wie viele Anträge auf Kostenübernahme für Lernförderung wurden bisher
bundesweit sowie differenziert nach Bundesländern und Rechtskreisen ge-
stellt, und wie viele davon positiv beschieden?

In welcher Höhe wurden hierfür insgesamt Mittel zugesagt bzw. veraus-
gabt, und zwar einerseits bis zum Stichtag 31. Dezember 2011 und anderer-
seits bis zum aktuellen Erhebungsrand (jeweils kumuliert)?

55. Wie verteilen sich die Anträge auf Kostenübernahme für Lernförderung auf
die verschiedenen Klassenstufen einerseits sowie auf die unterschiedlichen
Schulformen andererseits?
56. Wie verteilen sich die Anträge auf Bundesländer und Rechtskreise absolut,
und welchen Anteil haben die jeweils gestellten Anträge an der Zahl der

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/8626

insgesamt Leistungsberechtigten im jeweiligen Bundesland bzw. Rechts-
kreis?

57. Wie häufig wurden Anträge auf Kostenübernahme für die Lernförderung je-
weils mit der Begründung abgelehnt, sie sei „unangemessen“, „ungeeignet“
oder „nicht erforderlich“ (absolut und prozentual, nach Bundesländern
differenzieren)?

58. Wie häufig wurde eine Ablehnung damit begründet, dass die wesentlichen
Lernziele auch mit einer Lernförderung nicht mehr erreichbar seien (bitte
nach Bundesländern und Rechtskreisen differenzieren)?

59. Wie häufig wurde eine Ablehnung damit begründet, dass Leistungen nach
§ 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und
Jugendliche) in Frage kommen bzw. beantragt werden sollten (bitte nach
Bundesländern und Rechtskreisen differenzieren)?

60. In welchem Umfang werden die Leistungen der Lernförderung nachgefragt
(Ausgaben insgesamt, Ausgaben in Relation zu den Ausgaben für das Bil-
dungs- und Teilhabepaket insgesamt, Zahl der Leistungsempfängerinnen
und Leistungsempfänger, Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von
Lernförderung in Relation zu der Zahl der Empfängerinnen und Empfänger
von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket insgesamt)?

61. Welche Gründe für die zögerliche Inanspruchnahme von Leistungen der
Lernförderung sind der Bundesregierung bekannt, und ist beabsichtigt,
diesbezüglich für Abhilfe zu sorgen?

62. Welche Gründe sind aus der Sicht der Bundesregierung maßgeblich dafür,
dass Leistungen der Lernförderung in wesentlich geringerem Umfang in
Anspruch genommen wurden, als Leistungen für das Mittagessen oder
Klassenfahrten?

63. Wie werden Antragsverfahren und Bewilligung der Leistung in den einzel-
nen Bundesländern und Kommunen organisiert (bitte tabellarische Über-
sicht)?

64. Welche konkreten Umsetzungsschwierigkeiten sind bisher aufgetreten, und
wo steht eine Lösung derselben bisher noch aus?

65. Welche Kritikpunkte seitens der Leistungsberechtigten am Umfang der
Leistung, dem administrativen Verfahren und den Leistungsvoraussetzun-
gen sind der Bundesregierung bekannt, und beabsichtigt diese, hierauf durch
entsprechende Anpassungen zu reagieren?

66. Sieht die Bundesregierung in der Leistungsvoraussetzung „Versetzungs-
gefährdung“ ein Antragshemmnis?

Falls ja, beabsichtigt die Bundesregierung hier rechtliche Änderungen?

67. Welche möglichen Unklarheiten bei der Auslegung des Gesetzes sind der
Bundesregierung bekannt, und sind hier gegebenenfalls rechtliche Ände-
rungen geplant?

68. Wie häufig wird eine Kostenübernahme für Lernförderangebote gewährt,
die entweder ein privatwirtschaftlich organisiertes Unternehmen, ein ver-
eins- oder stiftungsrechtlich organisierter Träger oder ein sonstiger Anbie-
ter erbringt (absolut und prozentual), und welcher Anteil der Ausgaben für
diese Leistung entfällt auf diese Anbieter (absolut und prozentual)?

69. Wie häufig wird eine Kostenübernahme für Lernförderangebote gewährt,
die an der Schule des Leistungsberechtigten angeboten wird (absolut und
prozentual), und welcher Anteil der Ausgaben für diese Leistung entfällt

auf diese Anbieter (absolut und prozentual), und in welcher Form und durch
welche Anbieter werden diese Leistungen angeboten?

Drucksache 17/8626 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

70. Haben sich seit Einführung der Lernförderung durch das Bildungs- und
Teilhabepaket die Anteile zwischen einer öffentlichen bzw. ehrenamtlich
und einer kommerziell organisierten Lernförderung verschoben?

71. Sind die angebotenen Leistungen zur Lernförderung vor dem Hintergrund
der beobachtbaren Praxis aus der Sicht der Bundesregierung ausreichend,
um den in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Höhe der Regel-
sätze aus dem Jahr 2010 formulierten Anforderungen in vollem Umfang
Rechnung zu tragen?

72. Welche Informationen liegen der Bundesregierung im Hinblick auf die
Erfahrungen mit der Anwendung der Kriterien zur Feststellung des Bedarfs
an Lernförderung, insbesondere hinsichtlich der in § 28 Absatz 5 SGB II
genannten Rechtsbegriffe der „Erforderlichkeit“ und „Geeignetheit“, vor?

73. Wie bewertet die Bundesregierung das durch bundesweite Presseberichte
bekannt gewordene Urteil des Sozialgerichtes Frankfurt am Main (Be-
schluss vom 5. Mai 2011, Aktenzeichen S 26 AS 463/11 ER), wonach die
Übernahme von Kosten für die Lernförderung im Rahmen des Bildungs-
und Teilhabepaketes wegen mangelnder Leistungsverbesserung, aufgrund
des im Gesetzestext erwähnten Kriteriums „Geeignetheit“ (§ 28 Absatz 5
SGB II) als nicht zielführend bewertet sowie in der Folge abgelehnt wurde,
und welche Konsequenzen hat die Bundesregierung hieraus gezogen bzw.
beabsichtigt sie zu ziehen?

74. Inwieweit ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die dem genannten Ur-
teil des Sozialgerichts Frankfurt am Main (Aktenzeichen S 26 AS 463/11
ER) zugrunde liegende Auslegung des Kriteriums der „Geeignetheit“ (§ 28
Absatz 5 SGB II) des Nachhilfeunterrichts nicht den Erläuterungen und
Begründungen zur Lernförderung im „Entwurf eines Gesetzes zur Ermitt-
lung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften
Buches Sozialgesetzbuch“ (Bundestagsdrucksache 17/3404, S. 105 f.) ent-
spricht (bitte begründen)?

75. Inwiefern sieht die Bundesregierung sich veranlasst, die vom Sozialgericht
Frankfurt am Main im Zusammenhang mit dem genannten Urteil (Akten-
zeichen S 26 AS 463/11 ER) als „unbestimmte Rechtsbegriffe“ bezeichne-
ten Kriterien (Pressemitteilung des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom
8. Juni 2011, 3/11) der „Erforderlichkeit“ und „Geeignetheit“ in § 28 Ab-
satz 5 SGB II zu konkretisieren bzw. anzupassen (bitte begründen)?

76. Wie legt die Bundesregierung die in § 28 Absatz 5 SGB II genannten
Rechtsbegriffe „Erforderlichkeit“ und „Geeignetheit“ aus?

77. Liegen der Bundesregierung konkrete Daten zu den Zeiträumen, die zwi-
schen Beantragung der Leistung und dem Leistungsbescheid bestehen, vor
(bitte nach Rechtskreisen differenzieren)?

78. Durch welche Maßnahmen könnte aus der Sicht der Bundesregierung die
Erbringung von Leistungen zur Lernförderung beschleunigt werden, und
liegen der Bundesregierung hierzu Stellungnahmen aus der Wissenschaft,
von Verbänden, Leistungsträgern oder anderen Stellen vor?

VI. Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung

79. Wie viele Anträge auf Kostenübernahme für Mittagsverpflegung an Schu-
len wurden bisher bundesweit sowie differenziert nach Bundesländern und
Rechtskreisen gestellt, und wie viele davon positiv beschieden?

In welcher Höhe wurden hierfür insgesamt Mittel zugesagt bzw. veraus-
gabt, und zwar einerseits bis zum Stichtag 31. Dezember 2011 und anderer-

seits bis zum aktuellen Erhebungsrand (jeweils kumuliert)?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/8626

80. Wie viele Anträge auf Kostenübernahme für Mittagsverpflegung in Kinder-
tageseinrichtungen wurden bisher bundesweit sowie differenziert nach
Bundesländern und Rechtskreisen gestellt, und wie viele davon positiv be-
schieden?

In welcher Höhe wurden hierfür insgesamt Mittel zugesagt bzw. veraus-
gabt, und zwar einerseits bis zum Stichtag 31. Dezember 2011 und anderer-
seits bis zum aktuellen Erhebungsrand (jeweils kumuliert)?

81. Welcher Anteil an den Anträgen, positiven Bescheiden sowie verausgabten
Mitteln entfällt dabei jeweils auf Kinder in Kindertageseinrichtungen?

82. Wie viele Anträge auf Kostenübernahme für Mittagsverpflegung in Kinder-
tagespflege wurden bisher bundesweit sowie differenziert nach Bundeslän-
dern und Rechtskreisen gestellt, und wie viele davon positiv beschieden?

In welcher Höhe wurden hierfür insgesamt Mittel zugesagt bzw. veraus-
gabt, und zwar einerseits bis zum Stichtag 31. Dezember 2011 und anderer-
seits bis zum aktuellen Erhebungsrand (jeweils kumuliert)?

83. Welchen Anteil an den Anträgen, positiven Bescheiden sowie verausgabten
Mitteln entfällt dabei jeweils auf Kinder in Kindertagespflege?

84. Wie verteilen sich Anträge, positive Bescheide sowie die verausgabten
Mittel auf die einzelnen Bundesländer und Rechtskreise (absolut und in
Relation zu den Leistungsberechtigten im jeweiligen Bundesland bzw.
Rechtskreis)?

85. Wie wird in der Praxis der zu erbringende Eigenanteil beim Mittagessen in
einer Kita, einer Kindertagespflege, einer Schule oder einem Hort erhoben
– welche Abrechnungsverfahren sind der Bundesregierung bekannt, und
welche Änderungen sind gegebenenfalls geplant?

86. In wie vielen Fällen ist im Jahr 2011 bis zum Stichtag 31. Dezember 2011
nach Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes eine bisher kostenfreie
Mittagsverpflegung entfallen, und welche Einsparungen sind dadurch auf
Landes- bzw. kommunaler Ebene entstanden?

87. Durch welche Maßnahmen kann aus der Sicht der Bundesregierung bei der
Mittagsverpflegung die Lücke geschlossen werden, die bei der Ferienbe-
treuung von Schülern in Horten sowie von Kindern in Kindertagesstätten
besteht?

88. Welche Argumente sprechen dafür, dass der zu erbringende Eigenanteil im
Rahmen der sogenannten häuslichen Ersparnis beim Mittagessen aus Grün-
den der Verwaltungsvereinfachung und zur Einsparung von Verwaltungs-
kosten künftig entfällt?

89. Wie bewertet die Bundesregierung die Erfahrungen mit der im Gesetz ent-
haltenen Voraussetzung, dass die Mittagsverpflegung in schulischer Ver-
antwortung erfolgen muss?

90. Plant die Bundesregierung, die bis zum 31. Dezember 2013 befristete Leis-
tung in Horten zu verlängern bzw. zu entfristen?

Falls nein, wie begründet sie dies?

VII. Bedarf zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

91. Wie viele Anträge auf Kostenübernahme für Bedarfe zur Teilhabe am
sozialen und kulturellen Leben wurden bisher bundesweit sowie differen-
ziert nach Bundesländern und Rechtskreisen gestellt, und wie viele davon
positiv beschieden?

Drucksache 17/8626 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

In welcher Höhe wurden hierfür insgesamt Mittel zugesagt bzw. veraus-
gabt, und zwar einerseits bis zum Stichtag 31. Dezember 2011 und ande-
rerseits bis zum aktuellen Erhebungsrand (jeweils kumuliert)?

92. Wie verteilen sich die Anträge, positiven Bescheide sowie die verausgab-
ten Mittel auf Bundesländer und Rechtskreise (absolut und in Relation zu
den Leistungsberechtigten im jeweiligen Bundesland bzw. Rechtskreis)?

93. Ist es aus der Sicht der Bundesregierung sinnvoll, bei den Anträgen auf
Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben differenziert
zu erfassen, worauf sich die Inanspruchnahme, wie z. B. Sportaktivitäten,
Tanz, Musikunterricht oder sonstige Freizeitaktivitäten bezieht, und wie
hoch sind die daraus resultierenden Verwaltungskosten?

94. In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2011 nach Einführung des Bildungs-
und Teilhabepaketes eine Vereinsmitgliedschaft, die den Leistungsberech-
tigten bisher kostenfrei angeboten wurde, kostenpflichtig offeriert, und
wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen Vereine oder
andere Einrichtungen bisher unentgeltlich zur Verfügung gestellte ergän-
zende Angebote wie eine Sportausrüstung oder die Nutzung eines Musik-
instrumentes (Ausstattung) nach dem Inkrafttreten der neuen gesetzlichen
Regelungen nicht mehr angeboten haben?

95. Welche Rückwirkungen auf die Inanspruchnahme von Leistungen zur
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben ergeben sich aus der Tatsache,
dass nur eine Teilförderung ohne Berücksichtigung von Fahrt- und Aus-
stattungskosten vorgenommen wird?

96. Welche Kritikpunkte seitens der Leistungsberechtigten am Umfang der
Leistung, dem administrativen Verfahren und den Leistungsvoraussetzun-
gen sind der Bundesregierung bekannt, und beabsichtigt diese, hierauf
durch entsprechende Anpassungen zu reagieren?

97. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung, die Förderkonditionen
so zu flexibilisieren, dass die Erstattungen für notwendige sachliche An-
schaffungen für die Nutzung soziokultureller Angebote (z. B. Instrumente,
Sportkleidung oder -schuhe usw.) zugelassen wird, und sind gegebenen-
falls auch andere Flexibilisierungen geplant?

VIII. Schulsozialarbeit

98. Wie definiert die Bundesregierung Schulsozialarbeit?

99. Welche Rolle kommt der öffentlichen und freien Jugendhilfe sowie den
Schulen bei der Einführung und beim Ausbau von Angeboten der Schul-
sozialarbeit jeweils zu?

100. Besteht Einvernehmen zwischen der Bundesregierung und den Bundes-
ländern über Definition, Aufgabenprofil und Beteiligung der Jugendhilfe
bei der Einführung und beim Ausbau der Angebote der Schulsozialarbeit?

101. Welcher Anteil (prozentual und absolut) der in 2011 für Schulsozialarbeit
zur Verfügung gestellten Mittel wurde verausgabt (bitte nach Bundeslän-
dern differenzieren)?

102. Wie viele Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter wurden bis
zum Stichtag 31. Dezember 2011 in Umsetzung der Vereinbarungen aus
dem Vermittlungsverfahren zu dem eingangs erwähnten Gesetz zusätzlich
eingestellt, wie viele Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter
sollen noch zusätzlich eingestellt werden (bitte differenzieren nach
Bundesländern, in Vollzeitäquivalenten und differenzieren nach a) Schul-

formen und b) Art der Beschäftigung, z. B. Angestellten-/Honorarverhält-
nis oder anderes)?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/8626

103. Welcher Betrag der für Schulsozialarbeit und Hortmittagessen jährlich zur
Verfügung gestellten 400 Mio. Euro wurde im Jahr 2011 ausgegeben, und
welcher Anteil entfällt hierbei auf die Finanzierung von Schulsozialarbei-
terinnen und Schulsozialarbeitern, und welcher auf die Finanzierung von
Hortmittagessen?

104. Auf welche Art und Weise kontrolliert die Bundesregierung die zweckge-
bundene Verwendung der Bundeshaushaltsmittel, und wie stellt sie dabei
sicher, dass die Bundeshaushaltsmittel ausschließlich zugunsten von Kin-
dern und Jugendlichen verwandt werden?

105. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen die zur Verfügung ste-
henden finanziellen Mittel nicht für das Hortmittagessen oder den Ausbau
der Schulsozialarbeit, sondern anderweitig verwendet wurden?

Falls ja, für welche Zwecke wurden die finanziellen Mittel konkret ver-
wendet, und wie bewertet die Bundesregierung diesen Sachverhalt?

106. An wie vielen Schulen werden kontinuierlich Angebote der Schulsozial-
arbeit geleistet (absolut und Anteil an allen Schulen, bitte differenzieren
nach Schulformen und Bundesländern)?

107. Wie viele Schülerinnen und Schüler betreut eine Schulsozialarbeiterin
bzw. ein Schulsozialarbeiter dabei durchschnittlich?

108. Welche Entwicklung des Bedarfs an Schulsozialarbeit erwartet die Bun-
desregierung in den kommenden Jahren, und welche Maßnahmen sind zu
dessen Deckung vorgesehen?

109. Welche Probleme resultieren aus der unklaren Perspektive hinsichtlich
der Anschlussfinanzierung nach 2013, und welche Auswirkungen hat das
auf den zu deckenden Bedarf an Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozial-
arbeitern?

110. Plant die Bundesregierung, den Ausbau der Schulsozialarbeit auch nach
2013 finanziell zu unterstützen?

111. Welche Aktivitäten hat die Bundesregierung im Jahr 2011 unternommen,
um den Ausbau der Schulsozialarbeit in den Bundesländern und damit die
Umsetzung der im Vermittlungsverfahren zu Beginn des Jahres 2011 ge-
troffenen Vereinbarungen positiv zu unterstützen, und welche Aktivitäten
plant die Bundesregierung für die Zukunft?

Berlin, den 8. Februar 2012

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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