BT-Drucksache 17/8611

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Wilhelm Priesmeier, Willi Brase, Petra Crone, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD - Drucksache 17/8157 - Antibiotika-Einsatz in der Tierhaltung senken und eine wirksame Reduktionsstrategie umsetzen

Vom 8. Februar 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/8611
17. Wahlperiode 08. 02. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(10. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Wilhelm Priesmeier, Willi Brase, Petra Crone,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/8157 –

Antibiotika-Einsatz in der Tierhaltung senken und eine wirksame
Reduktionsstrategie umsetzen

A. Problem

Antibiotika sind aus Sicht der Fraktion der SPD für die Behandlung bakteriel-
ler Infektionskrankheiten in der Human- und Tiermedizin unverzichtbar. In
vielen Nutztierbeständen wird nach Darstellung der Antragsteller eine zuneh-
mende Entwicklung von ein- oder mehrfachresistenten Erregern gegenüber
therapeutisch wichtigen antibiotischen Wirkstoffen und gegenüber Desinfek-
tionsmitteln beobachtet. Jede nicht fach- und sachgerechte Anwendung anti-
mikrobiell wirksamer Arzneimittel in der Nutztierhaltung birgt aus Sicht der
Fraktion der SPD das Risiko zusätzlicher Resistenzentwicklungen und bedeu-
tet somit erhebliche Risiken für Tiere und Menschen. Die in Deutschland und
auf internationaler Ebene bisher ergriffenen Maßnahmen reichen aus Sicht der
Antragsteller nicht aus, um den Antibiotikaeinsatz in der Nutztierhaltung zu
reduzieren und der Herausforderung zunehmender Antibiotikaresistenzen
wirksam zu begegnen.

Mit dem Antrag auf Drucksache 17/8157 soll die Bundesregierung aufgefordert
werden, verschiedene Maßnahmen zur wirksamen Reduktion des Einsatzes
antibakteriell wirksamer Arzneimittel in der Nutztierhaltung und damit zur
Abwehr von Antibiotikaresistenzen zu ergreifen. Hierzu gehört unter anderem,
auf Grundlage der Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie (DART) konkrete
und eindeutige Zielvorgaben zur Reduktion des Antibiotikaeinsatzes in der
Nutztierhaltung zu formulieren, die Transparenz und Rückverfolgbarkeit der
Antibiotikaanwendungen in der Tierhaltung zu verbessern, das Monitoring und

die risikoorientierte Auswertung von tierhaltenden Betrieben durch die Kon-
trollbehörden zu schaffen und ein zweistufiges Sanierungsprogramm für tierhal-
tende Betriebe auszuarbeiten.

Drucksache 17/8611 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Annahme des Antrags.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/8611

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/8157 abzulehnen.

Berlin, den 18. Januar 2012

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Hans-Michael Goldmann
Vorsitzender

Dieter Stier
Berichterstatter

Dr. Wilhelm Priesmeier
Berichterstatter

Dr. Christel Happach-Kasan
Berichterstatterin

Dr. Kirsten Tackmann
Berichterstatterin

Friedrich Ostendorff
Berichterstatter

tende Meldung der Daten dem betreuenden Bestands-
Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat den Antrag auf Drucksache 17/8157 in
tierarzt übertragen kann;

c) die datenrechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaf-
fen, dass anhand der bereits erfassten Informationen
wie des Veterinärmedizinischen Informationsdienstes

seiner 59. Sitzung am 18. Januar 2012 abschließend beraten.
Der Ausschuss beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem
Drucksache 17/8611 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Dieter Stier, Dr. Wilhelm Priesmeier,
Dr. Christel Happach-Kasan, Dr. Kirsten Tackmann und Friedrich Ostendorff

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/8157 in seiner 149. Sitzung am 15. Dezember 2011
erstmals beraten und an den Ausschuss für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur federführenden
Beratung sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für
Gesundheit überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Antibiotika sind aus Sicht der Fraktion der SPD für die Be-
handlung bakterieller Infektionskrankheiten in der Human-
und Tiermedizin unverzichtbar. In vielen Nutztierbeständen
wird nach Darstellung der Antragsteller eine zunehmende
Entwicklung von ein- oder mehrfachresistenten Erregern ge-
genüber therapeutisch wichtigen antibiotischen Wirkstoffen
und gegenüber Desinfektionsmitteln beobachtet. Jede nicht
fach- und sachgerechte Anwendung antimikrobiell wirksa-
mer Arzneimittel in der Nutztierhaltung birgt aus Sicht der
Fraktion der SPD das Risiko zusätzlicher Resistenzentwick-
lungen und bedeutet somit erhebliche Risiken für Tiere und
Menschen. Die in Deutschland und auf internationaler Ebene
bisher ergriffenen Maßnahmen reichen aus Sicht der Antrag-
steller nicht aus, um den Antibiotikaeinsatz in der Nutztier-
haltung zu reduzieren und der Herausforderung zunehmen-
der Antibiotikaresistenzen wirksam zu begegnen.

Mit dem Antrag auf Drucksache 17/8157 soll die Bundes-
regierung aufgefordert werden, folgende Maßnahmen zur
wirksamen Reduktion des Einsatzes antibakteriell wirksa-
mer Arzneimittel in der Nutztierhaltung und damit zur Ab-
wehr von Antibiotikaresistenzen zu ergreifen:

1. auf Grundlage der Deutschen Antibiotika-Resistenzstra-
tegie (DART) konkrete und eindeutige Zielvorgaben zur
Reduktion des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhal-
tung zu formulieren;

2. Transparenz und Rückverfolgbarkeit der Antibiotika-
anwendungen in der Tierhaltung zu verbessern:

a) die Verordnung über tierärztliche Hausapotheken
(TÄHAV) und die Tierhalter-Arzneimittel-Nachweis-
verordnung (ANTHV) und gegebenenfalls das Arz-
neimittelgesetz (AMG) dahingehend zu novellieren,
dass alle relevanten Daten der Antibiotikaanwendun-
gen in der Nutztierhaltung betriebsbezogen und bun-
deseinheitlich zentral erfasst werden und den zustän-
digen Kontrollbehörden bei Bedarf zeitnah zur Verfü-
gung stehen;

b) es zu ermöglichen, dass der Tierhalter die verpflich-

kunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere
(HI-Tier) die gemeldeten Daten einer Plausibilitäts-
prüfung unterzogen werden können und dadurch eine
zeitnahe und systematische Auswertung der Anti-
biotikaanwendung in der Nutzierhaltung zu ermög-
lichen;

d) eine Rechtsverordnung zu erlassen, die die Weiterlei-
tung von tierbestandsbezogenen Informationen über
die Antibiotika-Anwendung an die Kontrollbehörden
unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Vorgaben
regelt;

3. eine Rechtsverordnung zu erlassen, die den Tierhalter
verpflichtet, die Mortalitätsraten in seiner Tierhaltung
mitzuteilen;

4. die rechtlichen Grundlagen für

a) das Monitoring und

b) die risikoorientierte Auswertung von tierhaltenden
Betrieben durch die Kontrollbehörden zu schaffen
und

c) die risikoorientierte Überwachung auszubauen;

5. ein zweistufiges Sanierungsprogramm für tierhaltenden
Betriebe auszuarbeiten, welches

a) bei landwirtschaftlichen Betrieben mit auffällig
hohem Antibiotikaverbrauch die Beratungs- und
Überwachungsmaßnahmen der Bestandstierärzte ver-
schärft und

b) bei fortwährend hohem Antibiotikaeinsatz die Anord-
nung behördlich überwachter Sanierungsmaßnahmen
ermöglicht;

6. die Leitlinien für den sorgfältigen Umgang mit antibak-
teriell wirksamen Tierarzneimitteln der Bundestierärzte-
kammer rechtsverbindlich zu gestalten.

III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses

Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 60. Sitzung am
18. Januar 2012 den Antrag auf Drucksache 17/8157 beraten
und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE
LINKE. die Ablehnung empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss
für Arzneimittelanwendung, Toxikologie und Arznei-
mittelrecht (VETIDATA) oder der Datenbank Her-

Deutschen Bundestag die Ablehnung des Antrags zu emp-
fehlen.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/8611

Die Fraktion der CDU/CSU hob hervor, sie widerspreche
entschieden dem Begriff der „antibiotikabasierenden Mas-
sentierhaltung“, der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN in der aktuellen Debatte über den Einsatz von An-
tibiotika in der Tierhaltung wiederholt in den Raum gestellt
worden sei. Diese Wortwahl und die Diskussion über den
Gebrauch von Antibiotika in der Tierhaltung werde pünkt-
lich zu Beginn der Internationalen Grünen Woche in Berlin
von Seiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ge-
führt, womit eine unnötige Verunsicherung der Menschen
geschaffen und die landwirtschaftliche Tierhaltung in ein
schlechtes Licht gerückt werde solle. Das bloße Vorkommen
antibiotikaresistenter Keime auf Geflügelfleisch sage über-
haupt nichts über eine eventuelle gesundheitliche Gefähr-
dung für den Verbraucher aus. Man sei sich innerhalb aller
Fraktionen einig, dass man den Antibiotikaeinsatz in der
Tierhaltung weiter senken wolle. Die Bundesregierung be-
finde sich hierbei mit ihrem Maßnahmenpaket gegen Antibi-
otikaresistenzen in der Tierhaltung seit langem auf dem rich-
tigen Weg. Deshalb sei der Antrag der Fraktion der SPD
nicht zielführend. Es sollten erst einmal die Dinge, die jetzt
schon laut Gesetz möglich seien, auch in Angriff genommen
werden. Wenn Tiere krank seien, dann entspreche es auch
eindeutig dem Tierschutzgedanken, die Tiere so gut wie
möglich zu behandeln. Wer nun in der gegenwärtigen Dis-
kussion meine, völlig ohne Antibiotika auskommen zu kön-
nen, sei wenig glaubwürdig.

Die Fraktion der SPD habe sich der Problematik des Anti-
biotikaeinsatzes in der Tierhaltung angenommen, weil das,
was an Medikamenten zur Behandlung von Krankheiten
zum gegenwärtigen Zeitpunkt zur Verfügung stehe, zwar
noch ausreichend sei, aber die Gefahr bestehe, dass die ent-
sprechenden Antibiotikaresistenzen zunähmen. Ursache sei
die nicht fach- und sachgerechte Anwendung von Antibio-
tika in der Tierhaltung, wobei fraglos unter den verschiede-
nen Bedingungen in den jeweiligen Betrieben in der Nutz-
tierhaltung Antibiotikaeinsatz erforderlich sei. Deutschland
verhalte sich im internationalen Vergleich beim Einsatz von
Antibiotika in der Tierhaltung noch moderat, doch ver-
brauchten zum Beispiel die Dänen nur die Hälfte des deut-
schen Niveaus an Antibiotika. Das habe seine Ursachen in
der Herangehensweise beim Einsatz von Antibiotika sowie
auch im bisherigen Überwachungssystem für Antibiotikare-
sistenzen und -verbrauch in der Veterinärmedizin. Ein Ver-
such der Bundesregierung, adäquat gegen den Missbrauch
vorzugehen, sei nicht erkennbar. Stattdessen werde wieder
diskutiert, welche Verantwortung die Länder und welche der
Bund trage. Der Bund verweise auf das Vollzugsdefizit der
Länder. Die Länder wiederum verlangten vom Bundesge-
setzgeber mehr Möglichkeiten. Der Antrag der Fraktion der
SPD fordere daher bessere gesetzliche Regelungen zur
Senkung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung und die
Umsetzung einer wirksamen Reduktionstrategie, denen sich
die Bundesregierung stellen müsse.

Die Fraktion der FDP äußerte, bei aller Kontroverse sei
man sich in dem Ziel einig, dass Antibiotika in der Tierhal-
tung nur zur Heilung von Krankheiten und nicht zur Über-
deckung eines schlechten Managements in den Betrieben
eingesetzt werden dürfte. Die Studie aus Niedersachsen
zeige auf, dass beim Management sehr große Unterschiede

Maßnahmen, die verbessert werden könnten. Die Studie
zeige auch auf, dass nicht bei der Hühnermast die größten
Probleme seien, sondern die Anzahl der Tiere mit Anti-
biotikabehandlungen bei den Kälbern und Puten höher und
am niedrigsten bei den Schweinen seien. Bei einem Verweis
auf die geringeren Antibiotikaanwendungen in Dänemark
müsse berücksichtigt werden, dass dort insbesondere
Schweinehaltung betrieben werde. Der Bericht des Bundes-
rechnungshofes zur EHEC-Krise habe festgestellt, dass ins-
besondere auf der Länderebene bei der Kontrolle Vollzugs-
defizite bestünden. Die Daten, die jetzt von Niedersachsen,
aber auch in der Studie von Nordrhein-Westfalen vorgelegt
worden seien, zeigten, dass schon das bestehende gesetzliche
Instrumentarium einiges an Kontrollen ermögliche. Daher
müssten die Länder nicht einfach nach dem Bundesgesetz-
geber rufen, sondern ihren eigenen Aufsichtspflichten aus-
reichend nachkommen. Der Antrag der Fraktion der SPD
werde abgelehnt.

Die Fraktion DIE LINKE. betonte, bei der gegenwärtigen
Diskussion um den Einsatz von Antibiotika in der Tierhal-
tung gehe es nicht nur um die Antibiotika selbst, sondern um
ein komplexes System, bei dem man an vielen Stellschrau-
ben aktiv werden müsse. So müsse überlegt werden, wie die
Haltungssysteme bei Nutztieren so angepasst werde könn-
ten, dass der reduzierte Einsatz von Antibiotika möglich sei.
Hierbei sei ausdrücklich in der Frage der Betriebsgröße nicht
die Debatte zwischen „Klein oder Groß“ zu führen, sondern
zwischen denjenigen Betrieben – zu den auch größere Be-
stände zählten –, die korrekt gemanagt würden, eine ver-
nünftige Stallhygiene hätten und ordentlich tierärztlich be-
treut würden und den Betrieben, wo derartige Notwendigkei-
ten fehlten. Trotzdem gebe es auch, was den Tierbesatz an-
gehe, auch bestimmte Grenzen nach oben. Hier sei eine sehr
ernsthafte gesamtgesellschaftliche Debatte notwendig. Des-
wegen plädiere die Fraktion DIE LINKE. dringend dafür, in
der Prophylaxe viel mehr zu tun und auch zum Beispiel den
Verlust an Sachkunde in der Tierhaltung zu stoppen. Auch
werde man den Vorschlag machen, einen Sachkundenach-
weis für Betriebspersonal ohne landwirtschaftliche Aus-
bildung einzuführen. Man halte auch die Einrichtung einer
Datenbank für notwendig, mit der man wirklich den Einsatz
von Antibiotika auf den Einzelbetrieb bezogen dokumentie-
ren könne. Zudem trete man dafür ein, dass ernsthaft geprüft
werde, ob Antibiotika, die in der Humanmedizin verwendet
würden, nicht parallel in der Tiermedizin eingesetzt werden
dürfen. Dem Antrag werde zugestimmt.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, man
stimme dem Antrag der Fraktion der SPD zu, auch wenn er
aus ihrer Sicht nicht ausreichend sei. Man wolle wie die
Antragsteller eine stärkere transparente Erfassung der Daten
bei den Antibiotikanwendungen in den Betrieben, die den
Landeskontrollbehörden zeitnah zur Verfügung gestellt wer-
den müssten. Auch das derzeitige tierärztliche Dispensier-
recht müsse überprüft werden. Es gehe insbesondere um die-
jenigen Veterinäre, die große Mengen von Antibiotika ver-
schrieben. Hier müsse sich verständigt werden, wie diese
großen Mengen stärker in die Kontrolle bekommen werden
könnten. Wenn man den Anspruch habe, dass zukünftig nicht
mehr prophylaktisch Antibiotika über das Wasser als Futter-
zusatz ausgeschenkt werde solle, sondern kranke Tiere be-
zwischen den Betrieben bestünden. Gerade in den Bereichen
Hygiene, Fütterung und Haltung gebe es eine Vielzahl an

handelt werden, führe das zu dem Punkt, warum nicht grund-
sätzlich die Frage der Tierhaltung angegangen werde. Denn

Drucksache 17/8611 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

wenn es so sei, dass die derzeitige Intensivtierhaltung kranke
Tiere produziere und Betriebe nur mit Antibiotika gefahren
werden können, dann müsse man sich dem eigentlichen Pro-
blem der Haltungsform annehmen. Man brauche Maßnah-
men, die wirkliche Reduktionserfolge beim Antibiotika-
einsatz bringen. Untersuchungen zeigten, dass dort, wo die
Mastdauer erhöht werde, wo der Kontakt der Tiere zur Au-
ßenwelt da sei und wo die Besatzdichten in den Ställen deut-
lich verringert würden, die für den Menschen gefährlichen
multiresistenten Keime wie ESBL und MRSA deutlich we-
niger aufträten.

Berlin, den 18. Januar 2012

Dieter Stier
Berichterstatter

Dr. Wilhelm Priesmeier
Berichterstatter

Dr. Christel Happach-Kasan
Berichterstatterin

Dr. Kirsten Tackmann
Berichterstatterin

Friedrich Ostendorff
Berichterstatter

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