BT-Drucksache 17/8604

Förderung der Bildungsforschung weiter voran treiben

Vom 8. Februar 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/8604
17. Wahlperiode 08. 02. 2012

Antrag
der Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann, Willi Brase, Ulla Burchardt,
Petra Ernstberger, Michael Gerdes, Iris Gleicke, Klaus Hagemann,
Oliver Kaczmarek, Ute Kumpf, Thomas Oppermann, Florian Pronold,
René Röspel, Marianne Schieder (Schwandorf), Swen Schulz (Spandau),
Dagmar Ziegler, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Förderung der Bildungsforschung weiter vorantreiben

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Eine gute Bildungspolitik in den Kommunen, den Ländern und im Bund kann
nur dort gelingen, wo umfassende, auch empirisch belegte, wissenschaftliche
Erkenntnisse unter anderem über Fragen zur zielgenauen Ausgestaltung von
Bildungsangeboten, über Lernprozesse oder über Wege der Wissensvermittlung
vorliegen. Über viele Jahre wurde die Bildungsforschung jedoch nicht hin-
reichend gefördert, Mythen über „gute“ bzw. „schlechte“ Bildungsstrukturen
und -angebote sowie über die Qualität von Bildungsangeboten waren weit ver-
breitet, fundierte wissenschaftliche Erkenntnisse über unsere Bildungssysteme
hingegen lagen nicht hinreichend vor und insbesondere die empirische Bil-
dungsforschung wurde zu wenig gefördert. Spätestens der „PISA-Schock“ im
Dezember 2001 verdeutlichte, dass die Wissensbestände über die Bildungs-
situation und die Qualität von Bildungsangeboten in Deutschland signifikante
Defizite aufwiesen.

Auf Initiative der Koalition von CDU/CSU und SPD hat die damalige Bundes-
regierung im November 2007 ein neues Rahmenprogramm zur Förderung der
empirischen Bildungsforschung beschlossen. Dieses Programm markiert einen
wesentlichen Fortschritt in der Förderung der Bildungsforschung in Deutsch-
land. Ausgehend von den Eckpunkten des Programms gelang es in den folgen-
den Jahren, die empirische Bildungsforschung zu verstärken, auszubauen, qua-
litativ weiterzuentwickeln und die internationale Vernetzung voranzutreiben.
Auch die Bildungsberichterstattung, die Entwicklung von Bildungsstandards
und die Durchführung von Leistungsvergleichen wurden durch das Programm
befördert. Das Ende 2007 aufgelegte „Rahmenprogramm zur Förderung der
empirischen Bildungsforschung“ des Bundesministeriums für Bildung und For-
schung hat ein Volumen von 120 Mio. Euro über fünf Jahre.
Insbesondere in der frühkindlichen Bildung sind wichtige Forschungsprojekte
gestartet und weiterentwickelt worden, so zum Beispiel die Weiterbildungs-
initiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF) und deren Ausweitung
(AwiFF), mit der unter anderem das Verbundvorhaben „Bewegung in der frü-
hen Kindheit – Fachanalyse und Konzeptionalisierung der Aus- und Weiter-
bildungsprofile“ finanziert wird.

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Ein wichtiger Bestandteil des genannten „Rahmenprogramms zur Förderung
der empirischen Bildungsforschung“ war die Einrichtung des Nationalen Bil-
dungspanels, das im Jahr 2009 gestartet ist. Mehr als 60 000 Personen werden
im Rahmen des Forschungsprojektes über viele Jahre wiederholt befragt. Hier-
durch wird erstmals eine umfassende Datensammlung zur Kompetenzentwick-
lung, zu Bildungsprozessen wie auch zu den Folgen von bestimmten Bildungs-
entscheidungen für Wissenschaft und Forschung vorliegen.

Weiterhin unterstützt die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) die Be-
mühungen der Bundesregierung in der Bildungsforschung insbesondere mit
dem 2007 eingerichteten DFG-Schwerpunktprogramm „Kompetenzmodelle
zur Erfassung individueller Lernergebnisse und zur Bilanzierung von Bildungs-
prozessen“, welches noch bis 2013 laufen wird.

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD „Stand der Bil-
dungsforschung in Deutschland“ (Bundestagsdrucksache 17/7776) hat die Bun-
desregierung ausführlich dargelegt, in welchem Umfang die Bundesregierung
in den vergangenen Jahren die Bildungsforschung unterstützt hat. Die aktuelle
Förderung des Forschungsfeldes über die allgemeine institutionelle For-
schungsförderung, die Ressortforschung und die Projektförderung führt zu ei-
ner vielfältigen Förderung und ist zu begrüßen. Die Fördermaßnahmen verdeut-
lichen den hohen Stellenwert, welcher heute parteiübergreifend der Bildungs-
forschung zuerkannt wird.

Die Förderung der Bildungsforschung ist nicht nur im Sinne der breiten Grund-
lagenforschung bis hin zur anwendungsorientierten Sozialforschung unter-
stützenswert. Die Ergebnisse wie die Personen, die sich mit Fragen der Bil-
dungsforschung befassen, liefern neue Impulse, auf die ein modernes Bildungs-
wesen dringend angewiesen ist. So darf man nicht vergessen, dass die Nach-
wuchsförderung in der Bildungsforschung nicht nur der Wissenschaft und der
Forschung, sondern auch der Stärkung der Wissensbasis und dem Ausbau eines
Personenkreises dient, der sich mit den neuesten wissenschaftlichen Erkennt-
nisse und Debatten der Bildungsforschung auseinandersetzt und der auf unter-
schiedlichsten Steuerungsebenen dieses Wissen in praktisches Bildungshandeln
umzusetzen gedenkt.

Ungeachtet der großen Bedeutung und der Fördermaßnahmen des Bundes, der
Länder und der außeruniversitären Forschungsorganisationen sowie der Hoch-
schulen in der Bildungsforschung gibt es Punkte, denen noch eine zu geringe
Bedeutung zugemessen wird. Auch gibt es Grund zur Kritik an einigen Struk-
turentscheidungen in der Bildungsforschung. So ist die Arbeit des Nationalen
Bildungspanels inzwischen auf einem guten Weg und die ersten Forschungs-
ergebnisse zeigen, welches Potential dieses ebenso große wie wissenschaftlich
spannende Projekt birgt. Nicht überzeugend ist jedoch die Einbindung der bil-
dungspolitischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger in die Ar-
beit des Nationalen Bildungspanels. Ein kontinuierlicher Dialog über die Arbeit
des Panels sollte nicht nur zwischen der Wissenschaft und den Regierungen von
Bund und Ländern stattfinden. Auch Vertreterinnen und Vertreter des Deut-
schen Bundestages und der Länderparlamente müssen eingebunden werden;
denn im Sinne einer evidenzbasierten Fortentwicklung unseres Bildungssys-
tems müssen auch die Parlamente frühzeitig über die Ergebnisse und die Arbeit
des Nationalen Bildungspanels informiert sein. Dies gilt umso mehr, wenn man
bedenkt, dass in Teilen die Finanzierung des Nationalen Bildungspanels von
Beschlüssen des Deutschen Bundestages abhängig ist.

Besonderer Forschungsbedarf ergibt sich zudem aus der Umsetzung der UN-
Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. In allen Bil-
dungseinrichtungen sind demnach die Voraussetzungen für den Zugang von

Menschen mit Behinderungen zu schaffen. Diese Herausforderung stellt große

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Anforderungen an Bildungspraxis und Bildungsforschung. Die Bundesregie-
rung wird diesem Anspruch mit dem Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention nicht gerecht, da sie sich im Wesentlichen
darauf beschränkt, die Belange von Menschen mit Behinderungen in den bereits
laufenden Forschungsvorhaben mitbetrachten zu lassen. Es ist aber notwendig,
darüber hinaus einen eigenständigen Forschungsbereich zu unterstützen, in des-
sen Rahmen die Umsetzung der UN-Konvention und die daraus resultierenden
Ansprüche von Menschen mit Behinderungen in den Mittelpunkt gestellt wer-
den. Hier sind im Besonderen die Sonderpädagogik und die Rehabilitationswis-
senschaft zu nennen.

Bisher noch zu wenig gefördert werden Projekte, die sich mit den baulichen
Rahmenbedingungen von Bildungsangeboten auseinandersetzen. Der Kongress
„Zukunftsraum Schule“ im November 2011 hat verdeutlicht, welches Potential,
aber auch, welche Herausforderungen für Wissenschaft und Forschung dieses
Betätigungsfeld der Bildungsforschung bietet. Von der funktionalen Ausgestal-
tung von Bildungseinrichtungen über die Effekte und Wirkungen bestimmter
baulicher Raumgestaltungen bis hin zur Ansätzen des „partizipativen Bauens“
lassen sich hier bereits heute zahlreiche Ansätze identifizieren, die zu weiteren
Forschungsbemühungen Anlass geben sollten. Unbesehen hiervon spricht
alleine schon der Aspekt der Attraktivitätssteigerung für verstärkte Bemühungen
bei der baulichen Gestaltungen von Schulen, Kindertagesstätten, Hochschulen
und anderen Bildungseinrichtungen.

Auch die Förderung von Projekten zum E-Learing/Distance Learning fällt bis-
her noch zu gering aus. Zwar sind die diesbezüglichen Fördermaßnahmen des
Bundes mit Bezug zur beruflichen Bildung begrüßenswert. Die Forschungsför-
derung auf diesem Gebiet sollte jedoch breiter aufgestellt werden. Die Nutzung
neuer Medien in der Bildung reicht weit über die berufliche Bildung hinaus und
es ist nicht verständlich, warum sich die Bundesregierung hier nur auf diesen
Teilaspekt beschränkt. Im Sinne einer verbesserten Medienkompetenz wie im
Sinne einer qualitativen Verbesserung von Bildungsangeboten müssen diese
Themen breiter wissenschaftlich untersucht werden. Das Argument der Bundes-
regierung, laut der die Förderung von Forschungsprojekten zur Nutzung
digitaler Medien im Unterricht in der Zuständigkeit der Länder, Schulträger und
Kommunen liege, kann angesichts der Zuständigkeit des Bundes für die allge-
meine Forschungsförderung und vor dem Hintergrund der gesamtdeutschen Be-
deutung der Fragen zur Mediennutzung im Unterricht nicht überzeugen. Auch
die von der Bundesministerin für Bildung und Forschung Dr. Annette Schavan
angestrebte „Exzellenzinitiative für die Lehrerbildung“ widerspricht eklatant
dieser Argumentation, denn mehr noch als die Mediennutzung in der Bildung
fällt die Lehrerbildung in die Zuständigkeit der Bundesländer.

Überraschend ist auch, dass der Bund in den letzten vier Jahren keine For-
schungsprojekte zur Förderung einer wissenschaftlichen Grundbildung (Scien-
tific Literacy/Science Literacy) gefördert hat. Besonders überraschend ist dieses
Eingeständnis, wenn man bedenkt, dass dieses Thema als einer von drei Er-
hebungsbereichen in den PISA-Studien eine gewichtige Rolle spielt. Dem seit
Jahren beklagten Fachkräftemangel bzw. dem zunehmenden Bedarf an Fach-
kräften muss frühzeitig begegnet werden. Eine wissenschaftliche Grundbildung
und eine gute Allgemeinbildung sind für zukünftige Fachkräfte nicht nur Wett-
bewerbsvorteile am Arbeitsmarkt, sondern sie sind unabdingbar im Sinne eines
umfassenden und emanzipatorischen Bildungsverständnisses.

Bildungsforschung leistet einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung des ge-
samten Bildungssystems. Durch genauere Erkenntnisse über Leistungen, Bil-
dungsstandards, Bildungskarrieren usw. wird eine evidenzbasierte Gestaltung

der bildungspolitischen Rahmenbedingungen auf allen politischen Ebenen un-
terstützt und mit jeder neuen oder erweiterten Erkenntnis vorangetrieben.

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Gut zehn Jahre nach dem „PISA-Schock“ haben alle an der Bildungspolitik
beteiligten Akteure und Institutionen große Beiträge zur Verbesserung der
Bildungslandschaft geleistet. Durch eine konsequente Weiterentwicklung der
Bildungsforschung in Deutschland können wir diese Erfolge verstetigen und
auf bisher noch zu wenig beleuchtete Aspekte der Bildungsförderung aus-
weiten.

II. Der Deutsche Bundestag begrüßt

● die Verstetigung der Förderung des Nationalen Bildungspanels durch die
Aufnahme der Einrichtung in die gemeinsame Bund-Länder-Förderung im
Rahmen der Leibniz-Gemeinschaft;

● die geplante Förderung der Forschung zur Entwicklung von Ganztagsschul-
angeboten in Deutschland und die Hervorhebung der Bedeutung der Quali-
tätsdimension und von Wirkungsanalysen im Rahmen der Ganztagsschul-
forschung;

● , dass die Bundesregierung – wie in Bundestagsdrucksache 17/7776 ange-
kündigt – die Nachwuchsförderung im Rahmenprogramm zur Förderung der
empirischen Bildungsforschung auch auf die Gruppe der Postdoktoranden
ausweiten will;

● den Plan der Bundesregierung, mit der Etablierung einer Veranstaltungs-
reihe den Dialog zwischen Bildungsforschung und Bildungspraxis zu ver-
stärken;

● die Stärkung der deutschen Bildungsforschung durch das von Bund und
Ländern gemeinsam eingerichtete und finanzierte „Zentrum für internatio-
nale Bildungsvergleichsstudien“;

● die Aktivitäten der Deutschen Forschungsgemeinschaft sowie der anderen
außeruniversitären Forschungsorganisationen zur Förderung der Bildungs-
forschung in Deutschland.

III. Der Deutsche Bundestag betont,

dass entgegen der Position der Bundesregierung die Unterrichts- und Lehrer-
forschung ein wichtiger Bestandteil einer umfassend verstandenen Bildungs-
forschung und folglich im Rahmen der Forschungsförderung des Bundes ver-
stärkt zu unterstützen ist. Die Förderung der Generierung von neuem Wissen
etwa zur Nutzung digitaler Medien im Unterricht ist eine Aufgabe der allge-
meinen Forschungsförderung.

IV. Der Deutsche Bundestag bedauert,

● dass sich die Bundesregierung nicht für einen eigenen Bereich zur Bildungs-
forschung im 8. Forschungsrahmenprogramm „Horizon 2020“ einsetzen
will;

● dass laut Aussagen der Bundesregierung methodisch belastbare Gesamtkon-
zepte für vergleichende Studien zur Qualität der Lehre an deutschen Hoch-
schulen bislang nicht existieren;

● dass die Bundesregierung die Kompetenzverteilung zwischen Bund und
Ländern in Bildungsfragen regelmäßig nutzt, um von eigenen Defiziten bei
der notwendigen Ausgestaltung einer zukunftsfähigen Bildungslandschaft in
Deutschland abzulenken, statt neue und innovative inhaltliche Impulse zu
setzen.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/8604

V. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

● die Mittel für die frühkindliche Bildungsforschung zu erhöhen, um unter an-
derem die Auswirkungen der frühkindlichen Bildung auf die Durchlässig-
keit des Bildungssystems und die Anwendung neuer Medien im Umfeld von
Kindertageseinrichtungen zu erforschen;

● ein Pilotprojekt auf den Weg zu bringen, in dessen Rahmen Untersuchungen
zur Rolle des Geschlechts von Lehrenden und Lernenden im Sinne einer
gendersensiblen Pädagogik untersucht werden;

● die Mittel für die Ganztagsschulforschung zu erhöhen, um die Generierung
des notwendigen Wissens für eine qualitätsorientierte Weiterentwicklung
von Ganztagsschulangeboten zu befördern;

● im Rahmen der Weiterentwicklung des Rahmenprogramms Bildungsfor-
schung ein Konzept zur Förderung der Forschung zur Verbesserung der Ver-
mittlung einer wissenschaftlichen Grundbildung vorzulegen;

● die Forschungsförderung zur Verbesserung der Hochschullehre auszuweiten
und die Entwicklung von Gesamtkonzepten für vergleichende Studien zur
Qualität der Lehre an deutschen Hochschulen mit einer eigenen Fördermaß-
nahme zu unterstützen;

● die Unterrichts- und Lehrerforschung auszuweiten und im Rahmen dieser
Förderung Vergleichsstudien zur Situation von Lehrerinnen und Lehrern
ebenso zu fördern wie Studien zu Auswirkungen und Erfolgsbedingungen
von Weiterbildungsangeboten und -vorgaben für Lehrerinnen und Lehrer.
Dabei sind auch die Anforderungen an die Umsetzung der UN-Konvention
über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Bildungswesen als
eigenständiger Forschungsbereich zu berücksichtigen. Darüber hinaus müs-
sen – wie etwa vom Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft e. V. an-
geregt – Instrumentarien zur Qualitätsmessung in der Lehrerbildung und ein
Monitoring über die Resultate – gegebenenfalls in Abstimmung mit den
Ländern – auf den Weg gebracht werden;

● der Untersuchung des Verhältnisses von Gesundheit und Bildung in der Bil-
dungsforschung einen größeren Raum beizumessen und sicherzustellen,
dass diesem Aspekt in der Arbeit des Nationalen Bildungspanels eine grö-
ßere Beachtung geschenkt wird;

● ein eigenes Forschungsprogramm zu „Lernräumen“, also zur Ausgestaltung
von Räumen und zu Raumgestaltungen auf Bildungsprozesse, auf den Weg
zu bringen;

● die „Nationale Strategie für Alphabetisierung und Grundbildung“ weiter
voranzutreiben und die Forschung und Entwicklung zur Alphabetisierungs-
und Grundbildungsarbeit für Erwachsene angesichts der inzwischen allge-
mein anerkannten, erheblichen Probleme in diesem Bereich über das bereits
angekündigte Maß hinaus stärker zu fördern;

● die bisherige Förderung von Projekten des E-Learing/Distance Learning über
die bereits geförderten Projekte in der beruflichen Bildung hinaus breiter auf-
zustellen und die Bemühungen der Bundesregierung im Sinne einer Verbes-
serung der wissenschaftlichen Grundlagen zur Bewertung der Nutzung und
zur Weiterentwicklung dieser Angebote zu intensivieren;

● zu prüfen, mittels welcher Maßnahmen eine Übersicht über den Weiterbil-
dungsmarkt in Deutschland und die hiermit verbundene Nachfragesituation
vorgelegt werden kann;

Drucksache 17/8604 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

● dem Deutschen Bundestag ein Konzept zur Stärkung der Forschung zu Fra-
gen der Weiterbildung und zum lebenslangen Lernen sowie zur Fort-
entwicklung der Forschung zur beruflichen Bildung vorzulegen;

● der Nachwuchsförderung in der Bildungsforschung weiterhin eine große Be-
deutung beizumessen und die diesbezüglichen Bemühungen zu verstärken;

● die Mitgliedschaft von Vertreterinnen und Vertretern der Landesparlamente
und des Deutschen Bundestages im administrativen Beirat des Nationalen
Bildungspanels sicherzustellen;

● sich dafür einzusetzen, dass Forscherinnen und Forscher einen ungehinderten
Zugang zu Daten aus Vergleichsstudien (die etwa im Rahmen der PISA-Stu-
dien erhoben wurden) erhalten und dass die entsprechenden Nutzungsver-
träge einem freien Austausch von Erkenntnissen und dem offenen wissen-
schaftlichen Diskurs nicht entgegenstehen;

● die internationale Dimension der Bildungsforschung stärker zu beleuchten
und hier unter anderem im Sinne eines Best-Practice-Ansatzes Untersuchun-
gen zu fördern, die die Folgen von externen Begutachtungen und von regel-
mäßigen Unterrichtsbesuchen auf die Lehrqualität an Schulen haben;

● sich für einen eigenständigen Bereich zur Bildungsforschung im 8. For-
schungsrahmenprogramm „Horizon 2020“ einzusetzen, hierbei der europäi-
schen Dimension der Vermittlung von Bildungsangeboten eine herausgeho-
bene Bedeutung beizumessen und so der Entwicklung einer europäischen
Bildungsagenda den Weg zu bereiten;

● durch geeignete Maßnahmen und Förderungen die Vernetzung der europäi-
schen Bildungsforschung zu unterstützen;

● im Rahmen der Entwicklung des Rahmenprogramms zur Bildungsforschung
ein Konzept zur Förderung von Forschung über die Verankerung der
Themen- bzw. Berufsfelder Soziokultur und kulturelle Bildung an Schulen
und Hochschulen vorzulegen.

Berlin, den 8. Februar 2012

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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