BT-Drucksache 17/854

Veräußerung von ehemals militärisch genutzten Liegenschaften durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Vom 26. Februar 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/854
17. Wahlperiode 26. 02. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Daniela Wagner, Bettina Herlitzius, Stephan Kühn, Undine
Kurth (Quedlinburg), Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Ingrid Nestle, Valerie
Wilms, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Sylvia
Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Dr. Hermann Ott,
Dorothea Steiner, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Veräußerung von ehemals militärisch genutzten Liegenschaften durch die
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

In den vergangenen Jahren ist das in der Bundesrepublik Deutschland statio-
nierte Kontingent militärischer Streitkräfte von 1,5 Millionen auf 250 000 Sol-
datinnen und Soldaten abgebaut worden. Damit einhergehend steht in ganz
Deutschland eine hohe Zahl vormals militärisch genutzter Liegenschaften zur
zivilen (Um-)Nutzung zur Verfügung. Die Verwaltung und der Verkauf dieser
Liegenschaften obliegen seit dem Jahr 2005 der Bundesanstalt für Immobilien-
aufgaben (BImA). Die Konversion vormals militärisch genutzter Flächen stellt
die betroffenen Länder, Städte und Kommunen vor umfassende Aufgaben. Die
Erfolge sind unterschiedlicher Natur und im hohen Maße abhängig von der
Beschaffenheit, Größe, Lage und Bebauung der entsprechenden Konversions-
flächen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche vormals militärisch genutzten Liegenschaften stehen aktuell durch
die BImA zum Verkauf (bitte aufschlüsseln nach Bundesland, Vornutzer,
Fläche, Bebauung/Vornutzung, Erwerber)?

2. Welche vormals militärisch genutzten Liegenschaften wurden seit der
Verantwortlichkeit der BImA für diesen Bereich, d. h. im Zeitraum von 2005
bis 2010, verkauft (bitte aufschlüsseln nach Bundesland, Vornutzer, Fläche,
Bebauung/Vornutzung, Erwerber)?

3. Wie hoch ist entsprechend der Anteil von Gebieten mit Wohnbebauung bzw.
mit industriell-gewerblich nutzbarer Bebauung (bitte aufschlüsseln nach
Bundesland, Fläche)?

4. Wie hoch ist der Anteil an Grundstücken, die zum Verkauf angeboten, aber
nicht veräußert wurden?
Welche Gründe lagen vor?

Drucksache 17/854 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Konversionsflächen mit Wohnbebauung

5. Wie hoch ist der Anteil von Neubauten an den für Wohnbebauung freigege-
benen Konversionsflächen?

Wie hoch ist der Anteil mit vorhandener Wohnbebauung?

6. In welchem Zeitraum sind die noch im Bestand der BImA befindlichen
Wohngebäude auf den Konversionsflächen erbaut worden?

7. In welchem Zeitraum sind die Wohneinheiten auf den im Zeitraum 2005
bis 2010 bereits verkauften Konversionsflächen erbaut worden?

8. Welche Bebauungsformen (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Hoch-
haus, Wohnsiedlung) sind anteilig auf den Konversionsflächen mit Wohn-
bebauung, die sich aktuell im Bestand der BImA befinden, zu finden (bitte
aufschlüsseln nach Bundesland, Wohneinheiten und Baujahr der jeweiligen
Wohneinheiten)?

9. In welchem energetischen Zustand befinden sich die jeweiligen Wohn-
gebäudeformen?

10. Wie hoch wird der Sanierungsbedarf für die Wohnbebauung auf den sich
im Bestand der BImA befindlichen Konversionsflächen eingeschätzt, der
zur Erreichung eines Niedrigenergiehausstandards notwendig wäre (bitte
aufschlüsseln nach Gebäudetypen und Investitionsvolumen)?

11. Welche Bebauungsformen (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Hoch-
haus, Wohnsiedlung) befanden sich anteilig auf den Konversionsflächen
mit Wohnbebauung, die im Zeitraum von 2005 bis 2010 durch die BImA
verkauft wurden (bitte aufschlüsseln nach Bundesland, Wohneinheiten und
Baujahr der jeweiligen Wohneinheiten)?

12. In welchem energetischen Zustand befanden sich die Wohngebäudeformen
zum Zeitpunkt ihres Verkaufes?

13. Welcher Anteil der Wohnbebauung ist in einer für Bewohnerinnen und Be-
wohner und/oder für die Natur schädlichen Art und Weise belastet (bitte
aufschlüsseln nach Stärke und Art der Belastung)?

14. Wie hoch wird der Sanierungsbedarf für derartig belastete Wohnbauten auf
vormals militärisch genutzten Flächen eingeschätzt (bitte aufschlüsseln
nach Fläche und Investitionsvolumen)?

15. Wie hoch ist der Anteil versiegelter Fläche bei den Flächen mit Wohnbe-
bauung?

16. Welcher Anteil von vormals nicht mit Wohnbebauung bebauten Konver-
sionsflächen wurde im Rahmen der Konversion in Wohngebiete umge-
wandelt?

Wie hoch waren die durchschnittlichen Erschließungskosten?

Konversionsflächen mit industriell-gewerblicher Nutzungsmöglichkeit

17. Wie hoch ist der Anteil mit industriell-gewerblich nutzbaren Gebäude-
einheiten wie z. B. Militärkrankenhäusern, Kreiswehrersatzämtern o. Ä.
bebauten Konversionsflächen in innerstädtischen Bereichen?

18. Wie hoch ist der Anteil versiegelter Fläche bei den industriell-gewerblich
nutzbaren Konversionsflächen?

19. Wie hoch ist der Anteil durch Altlasten kontaminierter Fläche bei den in-
dustriell-gewerblich nutzbaren Konversionsflächen(,)

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/854

a) die sich noch im Bestand befinden,

b) bei den zwischen 2005 und 2010 bereits verkauften Flächen

(bitte aufschlüsseln nach Bundesländern und vorheriger Nutzung)?

20. Um welche Formen von Kontamination handelt es sich?

21. Für welche der kontaminierten Konversionsflächen existiert ein Sanie-
rungsplan?

22. Welchen Investitionsbedarf veranschlagt die Bundesregierung für die De-
kontamination dieser Flächen?

23. Welche Flächen werden aufgrund der Schwere ihrer Kontamination von
der Bundesregierung auf absehbare Zeit als unverkäuflich eingestuft?

24. Welcher Anteil der industriell-gewerblich nutzbaren Flächen wird in Natur-
raum rückumgewandelt?

25. Welcher Anteil der industriell-gewerblich nutzbaren Flächen wird auf-
grund von Kontamination von der Bundesregierung als nicht in Naturraum
rückumwandelbar eingestuft?

Veräußerungspraxis und Kooperationen

26. Welche Verkaufskriterien liegen den Veräußerungen von ehemals militä-
risch genutzten Liegenschaften durch die BImA zugrunde?

27. In welchen Fällen sind neben dem oder anstatt des Kriterium/Kriteriums
der Wirtschaftlichkeit andere gesellschaftspolitische, sozial- und stadtent-
wicklungspolitische Grundlagen für die Vergabe eines Zuschlages (gewe-
sen)?

Wer entscheidet dies?

28. Wird der Verkehrswert der Grundstücke bzw. der Verkaufspreis rein an-
hand der Marktlage festgelegt?

Wenn nein, unter welchen anderen Kriterien?

Wer legt den Preis fest?

29. Gab es Städte bzw. Kommunen, die aufgrund des von der BImA geforder-
ten Preises auf einen Ankauf der Liegenschaft(en) verzichtet haben (bitte
aufschlüsseln nach Bundesland, Standort, Fläche, Bebauung und Vornut-
zung)?

30. Stimmt die Bundesregierung der Feststellung zu, dass z. B. bei einer Nach-
nutzung in Form des sozialen Wohnungsbaues die als Träger fungierenden
Städte und Kommunen bei der Vergabe des Zuschlages bevorzugt behan-
delt werden?

31. Bei welchen zwischen 2005 und 2010 durchgeführten Konversionen sind
Kooperationsverträge zwischen der BImA und der betroffenen Stadt bzw.
Kommune abgeschlossen worden (bitte aufschlüsseln nach Bundesland,
Vornutzer, Fläche, Bebauung/Vornutzung)?

32. Welcher Anteil der im Zeitraum von 2005 bis 2010 durch die BImA ver-
kauften Konversionsflächen wurde an Städte und Kommunen veräußert,
welcher Anteil an private Investoren (bitte aufschlüsseln nach Bundesland,
Vornutzer, Fläche, Bebauung/Vornutzung)?

33. Wie wird mit bestehenden Nutzungsbestimmungen der Konversionsflä-
chen verfahren, gehen diese an die Käufer über?

Drucksache 17/854 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

34. Müssen die Käufer ein Nutzungskonzept für die Konversionsflächen vorle-
gen?

35. Wenn ja, wird nach Veräußerung überprüft, ob das Nutzungskonzept umge-
setzt wird?

Naturschutzfachlich wertvolle Flächen

36. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich des Überle-
bens seltener Tiere und Pflanzen auf ehemaligen Truppenübungsplätzen
vor?

37. a) Wie viele Hektar vormals militärisch genutzter Flächen, die sich noch
im Besitz der BImA befinden, werden von der Bundesregierung als na-
turschutzfachlich wertvoll eingestuft?

b) Wie viele Hektar dieser Flächen sind unter Schutz gestellt?

c) Wie viele Hektar dieser Flächen sind als Fauna-Flora-Habitat-Gebiet
ausgewiesen bzw. als ein solches gemeldet?

38. Fördert die Bundesregierung den Erhalt naturschutzfachlich wertvoller,
ehemals militärisch genutzter Flächen im Besitz der BImA?

Wenn nein, warum nicht, und wenn ja, wie?

39. Wird die Bundesregierung die mögliche Nutzung von Konversionsflächen
für erneuerbare Energien (Solarfreiflächenanlagen, Windkraftanlagen) för-
dern, und wenn ja, wie wird hierbei der Erhalt des naturschutzfachlichen
Wertes der Flächen sichergestellt?

40. a) Wurden bei der Privatisierung vormals militärisch genutzter Flächen im
Besitz der BImA naturschutzfachliche Auflagen erteilt?

Wenn nein, warum nicht, und wenn ja, wer kontrolliert die Einhaltung
dieser Auflagen?

b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den naturschutz-
fachlichen Zustand bereits privatisierter, vormals militärisch genutzter
Flächen?

41. a) Wie viele vormals militärisch genutzte Flächen, die sich noch im Besitz
der BImA befinden, erfüllen das Kriterium der Großflächigkeit und Un-
zerschnittenheit?

b) Wurden bei der Privatisierung vormals militärisch genutzter Flächen
Auflagen hinsichtlich des Erhalts der Großflächigkeit und Unzerschnit-
tenheit dieser Flächen erteilt?

Wenn nein, warum nicht, wenn ja, wer kontrolliert die Einhaltung dieser
Auflagen?

42. Wie viele Hektar vormals militärisch genutzter Flächen im Besitz der
BImA wurden bislang von Naturschutzorganisationen erworben?

43. Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zusammenarbeit
der BImA mit Naturschutzkooperationspartnern?

44. a) Wie viele vormals militärisch genutzte Flächen im Besitz der BImA
wurden bislang als nationales Naturerbe kostenlos an die Länder bzw.
an Naturschutzorganisationen übertragen?

b) Für wie viele dieser Flächen liegen Interessenbekundungen der Länder
oder von Naturschutzorganisationen zur kostenlosen Übernahme vor?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/854

45. Wie erfolgt in den Fällen, in denen Flächen des nationalen Naturerbes dau-
erhaft bei der BImA verbleiben, die Kontrolle der Einhaltung der Natio-
nale-Naturerbe-Kriterien?

Wird diese stichprobenhaft durch Dritte durchgeführt, und wenn ja, durch
wen, oder erfolgt eine Selbstkontrolle durch die BImA, und wenn ja, welche
Arbeitsstrukturen wurden bzw. werden hierfür geschaffen?

46. Wie steht die Bundesregierung zum Angebot der anerkannten Naturschutz-
verbände, vor Ort tätige Verbände als „Paten“ in die naturschutzfachliche
Entwicklung von Flächen des nationalen Naturerbes einzubeziehen?

47. Ist es der BImA auch weiterhin möglich, bei Flächen, die nicht zum natio-
nalen Naturerbe zählen, bei denen aber eine Inwertsetzung für den Verkauf
(Entmunitionierung) um ein Vielfaches teurer wäre als der mögliche Ver-
kaufserlös, auf die Privatisierung von Flächen zu verzichten und diese
stattdessen in ein Schutzgebiet einzubringen (wie das beim ehemaligen
Truppenübungsplatz Münsingen der Fall war, der ein wichtiger Bestandteil
des Biosphärenreservats Schwäbische Alb wurde)?

Wenn nein, ist die Bundesregierung bereit, es der BImA zu ermöglichen,
geeignete, vormals militärisch genutzte Flächen als Kernzonen in Biosphä-
renreservate einzubringen?

Berlin, den 26. Februar 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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