BT-Drucksache 17/8482

zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP - Drucksache 17/7937 - Neue Impulse für die Sportbootschifffahrt

Vom 25. Januar 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/8482
17. Wahlperiode 25. 01. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (15. Ausschuss)

zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
– Drucksache 17/7937 –

Neue Impulse für die Sportbootschifffahrt

A. Problem

Im europäischen Vergleich hat Deutschland im Bereich der Sport- und Freizeit-
schifffahrt die mit Abstand strengsten Führerscheinvorschriften. Die im Jahr
2000 zunächst probehalber eingeführte Charterbescheinigung, die Touristen
nach einer mehrstündigen Einweisung das Fahren eines Bootes auf ausgewähl-
ten Binnengewässern ermöglicht, ist ein Erfolg. Begrüßt werden die aktuellen
Bemühungen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung,
die bestehenden amtlichen Bootsführerscheine in einem modularen System zu-
sammenzufassen. Um die Attraktivität des Wassersporttourismus zu sichern
und zu steigern, sollten über die aktuellen Bemühungen hinaus die bisherigen
Sportbootführerscheinprüfungen dereguliert und die generellen Anforderungen
an eine Führerscheinpflicht abgesenkt werden. Für Bereiche, in denen ein Füh-
rerschein vorgeschrieben ist, ist die Vermittlung praktischer Grundlagen wich-
tiger als theoretisches Wissen.

B. Lösung

Aufforderung an die Bundesregierung durch Annahme des Antrags der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP, eine Reihe von Punkten umzusetzen, welche
unter anderem beinhalten, dass die Grenze, ab der eine Führerscheinpflicht gilt,
auf 11,4 kW (15 PS) erhöht wird; dass wegen des großen Erfolges des Charter-
scheins weitere Gebiete für eine solche Regelung ausgewiesen werden sollen;
dass die unterschiedlichen Verordnungen zum Führerscheinwesen soweit wie
möglich zusammengefasst werden sollen; dass die Prüfungen in einem modu-
laren Aufbau der Wassersportführerscheine zusammengefasst werden und dass
in der Ausbildung stärker auf relevante praktische Grundfähigkeiten abzustel-

len ist.

Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Drucksache 17/8482 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

C. Alternativen

Ablehnung des Antrags.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/8482

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/7937 anzunehmen.

Berlin, den 25. Januar 2012

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Dr. Anton Hofreiter Hans-Joachim Hacker
Vorsitzender Berichterstatter

me.
Führerschein genutzt werden könnten, auf eine Motorleis-
Der Ausschuss für Tourismus hat den Antrag in seiner
47. Sitzung am 25. Januar 2012 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP ge-

tung von maximal 15 PS vor allem aufgrund von Sicher-
heitsbedenken überwiegend kritisch bewertet worden sei.
Dies treffe vor allem für Flüsse zu, die Bundeswasser-
Drucksache 17/8482 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht des Abgeordneten Hans-Joachim Hacker

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/7937 in seiner 146. Sitzung am 1. Dezember 2011 bera-
ten und an den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung zur federführenden Beratung sowie an den Sport-
ausschuss, den Rechtsausschuss, den Ausschuss für
Wirtschaft und Technologie und an den Ausschuss für Tou-
rismus zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der Antrag beinhaltet im Wesentlichen die Aufforderung an
die Bundesregierung eine Reihe von Punkten umzusetzen,
welche unter anderem beinhalten, dass die Grenze, ab der
eine Führerscheinpflicht gilt, auf 11,4 kW (15 PS) erhöht
wird; dass wegen des großen Erfolges des Charterscheins
weitere Gebiete für eine solche Regelung ausgewiesen wer-
den sollen; dass die unterschiedlichen Verordnungen zum
Führerscheinwesen soweit wie möglich zusammengefasst
werden sollten und die Prüfungen in einem modularen Auf-
bau der Wassersportführerscheine zusammengefasst wer-
den; dass in der Ausbildung stärker auf relevante praktische
Grundfähigkeiten abzustellen ist; dass die Mindestausrüs-
tungsstandards für Charteryachten an das jeweilige Fahrtge-
biet und nicht an die Schiffsgröße angepasst werden und
dass die Empfehlungen des Verkehrsgerichtstages zur Mo-
dernisierung und Zusammenführung der Vorschriften im
Wassersportbereich zu einem Recht der Sportbootschifffahrt
umgesetzt werden.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Sportausschuss hat den Antrag auf Drucksache 17/
7937 in seiner 44. Sitzung am 25. Januar 2012 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Annah-
me.

Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 69. Sitzung
am 14. Dezember 2011 beraten und empfiehlt mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen SPD und DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN des-
sen Annahme.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den
Antrag in seiner 59. Sitzung am 25. Januar 2012 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Annah-

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat
zu dem Antrag auf Drucksache 17/7937 in seiner 58. Sitzung
am 14. Dezember 2011 die Durchführung einer öffentlichen
Anhörung beschlossen. Diese hat er in seiner 61. Sitzung am
18. Januar 2012 durchgeführt. Als Sachverständige nahmen
an der Anhörung teil: Dr. Steffen Häbich, Allgemeiner
Deutscher Automobil-Club (ADAC) e. V., Winfried Lücking,
Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e. V.
(BUND), Bernd Roeder, Deutscher Olympischer Sportbund
(DOSB), Gerhard Philipp Süß, Deutscher Segler-Verband
e. V., Jürgen Tracht, Bundesverband Wassersportwirtschaft
e. V. (BVWW) und Leitender Polizeidirektor Hans-Joachim
Werner, Wasserschutzpolizei Brandenburg. Wegen des
Ergebnisses der Anhörung wird auf das Wortprotokoll der
61. Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung verwiesen.

In seiner 63. Sitzung am 25. Januar 2012 hat der Ausschuss
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung den Antrag ab-
schließend beraten. In die Beratung einbezogen wurde eine
Petition, welche dem Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung gemäß § 109 Absatz 1 Satz 2 der Geschäfts-
ordnung des Deutschen Bundestages zur Stellungnahme
übermittelt wurde. Mit der Petition wendet sich der Petent
gegen die Lockerung der Sportbootführerscheinpflicht und
möchte erreichen, dass der Antrag auf Drucksache 17/7937
zurückgenommen wird.

Die Fraktion der CDU/CSU betonte, der Antrag der Koali-
tionsfraktionen solle neue Anreize für den Wasserport
schaffen und damit auch dem Tourismus Impulse geben. Er
beinhalte wesentlich mehr als die Heraufsetzung der Grenze
für Führerscheine auf 15 PS. Insbesondere strebe man Ver-
besserungen bei der Ausbildung für Sportbootführerscheine
an, vor allem durch einheitliche Standards und einen ver-
besserten Praxisbezug. Sie gehe davon aus, dass die Bürger
mit der Neuregelung im Hinblick auf die Notwendigkeit
eines Führerscheins verantwortungsbewusst umgingen. Die
Ergebnisse der Anhörung bestärke sie in dieser Erwartung,
denn sie habe ergeben, dass es relativ selten zu schweren
Unfällen mit Sportbooten komme. Im Hinblick auf die
Sicherheit der Sportboote solle man über die Frage einer
regelmäßigen technischen Untersuchung der Fahrzeuge
nachdenken.

Die Fraktion der SPD stellte fest, das Ziel des Antrags, die
Sicherheit auf dem Wasser zu erhöhen und den Zugang zum
Wassersport zu erleichtern, werde von ihr geteilt. Sie könne
aber zwei zentralen Forderungen des Antrags nicht zustim-
men. Die im Ausschuss durchgeführte Anhörung sei auf-
schlussreich gewesen und habe ergeben, dass eine Er-
höhung der Obergrenze für Sportboote, welche ohne
gen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Annahme.

straßen seien, wie Rhein und Mosel. Zumindest sei hier eine
Begleitregelung erforderlich, durch welche ein Mindestalter

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/8482

und eine Verpflichtung zum Abschluss einer Haftpflichtver-
sicherung vorgesehen würden. Auch die in dem Antrag vor-
gesehene Ausdehnung der Charterscheinregelung führe zu
erheblichen Sicherheitsrisiken, vor allem durch die Einbe-
ziehung von Wasserstraßen, welche von der gewerblichen
Schifffahrt genutzt würden. Zudem gebe es in Bezug auf
diese beiden Regelungen auch Bedenken unter Umwelt-
aspekten sowie im Hinblick auf die Wahrung der Interessen
der Nutzer muskelbetriebener Wasserfahrzeuge.

Die Fraktion der FDP vertrat die Auffassung, die Erhö-
hung der Motorleistung, ab der ein Führerschein notwendig
sei, werde keine erheblichen zusätzlichen Probleme für die
Sicherheit auf dem Wasser schaffen. Bislang gebe es durch
die bereits bei einer niedrigen Motorleistung einsetzende
Führerscheinpflicht eine hohe Hürde für den Zugang zum
motorisierten Wasserport. Man wolle aber mehr Menschen
für den Wasserport begeistern. Zudem strebe man mit dem
Antrag an, die Ausbildung für Sportbootführerscheine
durch einen stärkeren Praxisbezug und sinnvollere Prü-
fungsfragen zu verbessern.

Die Fraktion DIE LINKE. bemerkte, wenn das Ziel des
Antrags erreicht werde, den Wasserport auszuweiten, werde
schon die Zunahme des Verkehrs auf den Gewässern zu
erhöhten Sicherheitsrisiken führen. Die nach dem Koali-

tionsantrag vorgesehen Änderung in Bezug auf den Führer-
scheinerwerb werde dazu führen, dass sich weniger ge-
schulte Personen mit größeren Booten auf den Gewässern
bewegten. Den in der Anhörung erkennbar gewordenen Be-
denken trage die Koalition nicht Rechnung, wenn sie ohne
Änderungen an ihrem Antrag festhalte. Sie sprach sich da-
für aus, darüber nachzudenken, ob weiterhin die Motorleis-
tung das Kriterium für die Notwendigkeit eines Führer-
scheins sein solle oder ob man nicht eine zugelassene
Höchstgeschwindigkeit als Ansatz wählen solle.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hob hervor,
dass die Anhörung noch einmal deutlich gemacht habe, dass
beim Wasserport auch die Interessen der nichtmotorisierten
Teilnehmer berücksichtigt werden müssten. Schon jetzt sei
die Einhaltung der bestehenden Regelungen mit dem gege-
benen Personalansatz nicht hinreichend kontrollierbar. Dies
würde sich durch die Umsetzung der von den Koalitions-
fraktionen vorgeschlagenen Regelungen noch verschärfen.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Antrag auf
Drucksache 17/7937 anzunehmen.

Berlin, den 25. Januar 2012

Hans-Joachim Hacker
Berichterstatter

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